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LKW Zulassung Caddy Life

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo zusammen,

wurde sicher schon besprochen aber kann es grade nicht finden.

Kann ich den Caddy Life als LKW zulassen um entsprechend Steuern zu sparen? Soweit ich weiß müssen dafür die hinteren Sitze ausgetragen werden. Funktioniert das noch und gibt es dazu noch weitere Auflagen?

Danke schon mal vorab! 😁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

...die Versicherungen unterscheiden hier nicht zwischen gewerblicher und privater Nutzung. Obwohl nur ich als Benutzer eingetragen bin und seit 31 Jahren unfallfrei fahre...

Warum sollten sie denn auch? LKW bleibt LKW, basta. Egal, von wem wo wann wie gefahren. Wenn man keinen LKW braucht, dann fährt man eben keinen.

Manche Postings hier muss man nicht verstehen 🙄

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Die Sufu sagt beim Stichwort: LKW Zulassung = 134Treffer. Da findet sich doch sicherlich auch eine Lösung für Dein Problem, wenn es überhaupt eines ist 🙄🙄

Gruss Mario

Hi,

kurz und bündig.

Sitze und Gurte ausbauen und die Befestigungsgewinde zuschweißen. Seitenfenster müssen zugeschweißt werden,evtl. reicht auch zukleben.

Außerdem wird oft eine Trennwand hinter den Sitzen verlangt.

Das umschreiben auf eine LKW Zulassung ist relativ einfach,das Finanzamt akzeptiert diese aber nicht immer. Also vorher beim örtlichen Finanzamt nach den AUflagen fragen,die entscheiden extrem unterschiedlich.

GRuß Tobias

Austragen ist so einfach nicht!!!
Die Sitze müssen raus, die Gurte müssen Raus, die Gewínde müssen unbrauchbar gemacht werden
die Scheiben müssen Blickdicht....

aber am besten fragst du den Hr. vom TÜV oder Dekra oder .....

Sufu
http://www.motor-talk.de/.../...ten-beim-vw-caddy-ii-t2659625.html?...

mit freundlichen gruß

Edit Da war mal sieder einer schneller

Hallo

lohnt sich das denn? Was bei den Steuern gespart wird geht doch bei der Versicherung zig fach drauf. Habe das mal mit einem Onlinerechner mal durchgerechnet: LKW bis 1to Nutzlast beste SF-Klasse mit VK und TK 1009 €. Als PKW SF 25 um die 350 €.

Gruß
Thomas

Zitat:

Original geschrieben von tomlip


Hallo

lohnt sich das denn? Was bei den Steuern gespart wird geht doch bei der Versicherung zig fach drauf. Habe das mal mit einem Onlinerechner mal durchgerechnet: LKW bis 1to Nutzlast beste SF-Klasse mit VK und TK 1009 €. Als PKW SF 25 um die 350 €.

Gruß
Thomas

Genauso isses. Wir haben nen Kasten (LKW) und nen Life Style als PKW, beides Ecofuel. Der Kasten kostet in der Versicherung das Vierfache vom Style....

Ein als LKW versicherter Caddy wird wegen der Unfallhäufigkeit bei der Versicherung viel höher angesetzt. Die Ursache liegt im Gewerbebereich wo der Caddy ja viel genutzt wird.

Gruß Hips

Das Zuschweißen der Fenster kann nicht verlangt werden, noch nicht mal das blickdicht Machen, wenn es das entsprechende Fahrzeug auch als verglasten Kastenwagen gibt, Fenster zugeschweißt sind nur bei umgebauten PKW (und damit meine ich Golf und Co) erforderlich. Ich hatte den Streit mal mit dem Finanzamt mit nem Renault Rapid, die wollten zugeschweiße Fenster wg. der PKW-ähnlichen Anmutung (sic). Der Finanzbeamte wußte noch nicht mal, um was es sich für ein Auto handelte, aber das Motto ist: Erst mal abblocken. Erleben wir hier auch öfter mit unseren berlingo WoMos, da muß ich bei jedem 2. die TÜV Abnahme und manchmal nen Prospekt schicken.

Da man aber mit den rasenden Kleintransportunternehmern (die mich immer auf der linken Spur nerven, wenn ich mit meinem Porsche gemütlich mit 250km/h unterwegs bin, - schon lichthupt einen wieder so ein Sprinter von hinten auf die Seite;-), in einen Topf geworfen wird, versicherungstechnisch, kannste die ganze Aktion knicken wg. 120.- Steuerersparnis im Jahr.

Gruß Thomas

Natürlich kann ein Finanzbeamter das Zuschweißen der Fenster verlangen. Ob es rechtens ist, das ist eine andere Sache. Aber erst einmal macht die Forderung für den Bürger Arbeit und kostet Zeit. Selbst ein gesunder Menschenverstand hilft nicht weiter, sondern im Zweifelsfall ein Gerichtsurteil. Bei vielen Finanzämtern wird der Bürger halt las Bittsteller angesehen. Nicht als der Souverän, der einen Anspruch auf prommte und rechtsgültige Bearbeitung seines Antrags hat.

Jens

Hi,

naja die "Lücke" mit den LKW wurde halt von vielen als Schlupfloch benutzt um einen haufen Steuern zu sparen.

Und das ist ja nun wirklich der ursprüngliche Sinn einer LKW Zulassung. Wer seinen Wagen als PKW Nutzt soll gefälligst auch PKW Steuern zahlen.

Und wer ständig Lasten transportiert der stört sich auch net an verschweißten Fenstern,im Gegenteil die gehen net so leicht kaput wenn mal Ladung dagegendonnert.

Gruß Tobias

Hey Leute, denke das Thema ist genügend beantwortet! 😉

Zitat:

Original geschrieben von hips


Ein als LKW versicherter Caddy wird wegen der Unfallhäufigkeit bei der Versicherung viel höher angesetzt. Die Ursache liegt im Gewerbebereich wo der Caddy ja viel genutzt wird.

Gruß Hips

Was ich aber persönlich als ne Sauerrei empfinde. Mein LKW Caddy wird ausschließlich privat genutzt, darf aber den gewerblichen Tarif zahlen....die Versicherungen unterscheiden hier nicht zwischen gewerblicher und privater Nutzung. Obwohl nur ich als Benutzer eingetragen bin und seit 31 Jahren unfallfrei fahre...

Gruss Tino

Zitat:

...die Versicherungen unterscheiden hier nicht zwischen gewerblicher und privater Nutzung. Obwohl nur ich als Benutzer eingetragen bin und seit 31 Jahren unfallfrei fahre...

Warum sollten sie denn auch? LKW bleibt LKW, basta. Egal, von wem wo wann wie gefahren. Wenn man keinen LKW braucht, dann fährt man eben keinen.

Manche Postings hier muss man nicht verstehen 🙄

Zitat:

Original geschrieben von black_magic_pearl



Zitat:

...die Versicherungen unterscheiden hier nicht zwischen gewerblicher und privater Nutzung. Obwohl nur ich als Benutzer eingetragen bin und seit 31 Jahren unfallfrei fahre...

Warum sollten sie denn auch? LKW bleibt LKW, basta. Egal, von wem wo wann wie gefahren. Wenn man keinen LKW braucht, dann fährt man eben keinen.

Manche Postings hier muss man nicht verstehen 🙄

Es wird aber z. B. vom Gesetz her in Bezug auf Gewährleistung schon unterschieden zwischen LKW privater und gewerblicher Nutzung. Bei privater Nutzung hat man zwei Jahre Gewährleistung und bei gewerblicher ein Jahr. Die Versicherungen unterscheiden ja auch innerhalb der Regionen in Deutschland. Im Süden zahlt man für genau den gleichen Caddy mehr Versicherung als z. B. in Hamburg. Obwohl es das gleiche Auto ist.

@black_magic_pearl
Ich glaube Du arbeitest bei ner Versicherung...oder bist Du Beamter?

MfG

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