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Lkw-Zulassung bei Polo 6N

Themenstarteram 7. Februar 2003 um 10:47

Hallo zusammen! Wie ich gesehen habe, gab es hinsichtlich einer Lkw Zulassung bei einem Ex-Postauto schon einige Diskussionen. Und wenn ich mir das so anschaue, ist mein Finanzamt ja ziemlich locker.

Ich habe das Auto erst seit kurzem und in dieser Woche meinen Steuerbescheid bekommen. Ist unter Vorbehalt als Lkw versteuert (78 €). Allerdings ist die Auflage, dass ich die Seitenscheiben hinten zumachen muss. Wie die eingefleischten Postpolofahrer wissen, nicht nur mit Folie abkleben! Ansonsten wird der Wagen als Pkw versteuert und dementsprechend viel teurer.

Nun muss ich mir überlegen, wie ich die Scheiben zumache. Einfach Platten rein und lackieren möchte ich nicht unbedingt. Sieht nicht so schön aus.

Hat da schon jemand Kampferfahrung und kann mir einen guten Tip geben?

Des weiteren suche ich noch eine Stahlfelge (5 1/2; 13 Zoll, 43 ET)

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14 Antworten

Also ich habe meinen Pick Up nicht als Lkw durchbekommen,von daher würde mich ein Foto des Wagens interessieren.

Zu deiner Frage:

Ich habe mal einen Polo gesehen der hat sich hinten statt dem Glas polierte Aluplatten eingesetzt.Ich fand die Lösung nicht schlecht vor allem weil man nichts schweißen etc muß.

Ansonsten kannst du dir auch was schönes drauf Airbrushen!

Eigentlich heist es ja das das Fenster unwieder bringlich verschlossen werden muss d.h. einschweisen, aber wenn du die ein blech reinklemmst jukts auch niemand (zumindest bei uns)

Das auto muss nur einmal vorgeführt werden, sprich man könnte danach die fenster wieder reinmachen.

Mfg

Gibt es nicht auch diese selbstklebenden Folien in Wagenfarbe?

Dann könnte man doch einfach solche Folien auf die Fenster kleben und dann wieder abziehen?!

Zitat:

Original geschrieben von 6N Frank

Gibt es nicht auch diese selbstklebenden Folien in Wagenfarbe?

Dann könnte man doch einfach solche Folien auf die Fenster kleben und dann wieder abziehen?!

Das kommt ganz drauf an wie das Finanamt danach schaut, manche schauen nur aus dem Fenster anderne nehemen die karre ganz genau unter die lupe

Mfg

Themenstarteram 10. Februar 2003 um 5:51

Also, nach einem Wochenende zum überlegen, muss ich wohl tatsächlich auf Aluplatten zurückgreifen. Das mit dem Airbrush find ich eine gute Idee.

Einschweißen brauch ich die Platten, glaube ich nicht. Meine Schwester hat auch einen Postpolo, wo die Platten ganz normal wie die Fensterscheiben eingeklebt sind. Da hat das Finanzamt nicht gemeckert.

Also, schon mal vielen Dank und wer noch eine Idee hat, ich bin für alles offen.

am 18. Juni 2003 um 15:07

LKW-Zulassung ja, aber was ist mir dem Finanzamt?

 

Kann mir jemand erklären, wie man den Postpolo mit LKW-Zulassung auch als solchen besteuert bekommt? Mein Sachbearbeiter beim Finanzamt macht hier total dicht und beruft sich auf ein Urteil von vor 4 Jahren! Wobei es wohl je Bundesland unterschiedlich sein muss. Mein Polo hat seit dem 1. Tag der Zulassung die LKW-Zulassung. Die haben mein Auto aber schlicht und einfach als PKW eingestuft. Im Brief, sowie im Schein steht: LKW geschlossen/Kasten.

Themenstarteram 19. Juni 2003 um 5:53

Hey Sabine!

Das ist zum teil echt ein Problem. Und nur weil das Urteil bereits 4 Jahre alt ist, heißt das nicht, dass die sich da nicht drauf berufen dürfen. Genau das ist nämlich das Problem. Hättest Du den Wagen vor diesem Urteil angemeldet, wäre das überhaupt kein Problem.

Ich habe meinen Postpolo bereits wieder verkauft. Aber das hatte nichts mit dem FA zu tun. Ich hatte den als Lkw versteuert bekommen, aber nur unter folgenden Voraussetzungen:

- es muss von außen erkennbar sein, dass es sich um einen Lkw handelt. Heißt also, hintere Scheiben zumachen.

- Trennung zwischen Fahrgastzelle und Laderaum. Also Gitter drin lassen.

Das Problem ist, dass nicht alle FAer nach diesem Schema vorgehen. An den ich mein Polo verkauft habe, hat auch richtig Probleme mit dem FA gehabt, obwohl der hier bei mir seit Anfang diesen Jahres als Lkw versteuert war.

Ich würde einfach mal bei Deinem FA fragen, was die für Voraussetzung für eine Versteuerung als Lkw haben wollen und dann das beste draus machen!

Viel Glück!

hatte kein bock mir alles durch zu lesen. wollte nur mal dazu beitragen, das wenn man eine LKW zulassung hat, man sich auch an die Geschwindigkeiten halten muss. Also auf der Bahn höchstens 80 kmh, Landstrasse 60 kmh. Sonst könntet ihr probleme kriegen.

MfG

am 25. Juni 2003 um 21:51

Ich weiß nicht, aber mit LKW unter 3.5 Tonnen (dazu zählt das hier angesprochne Auto) darf immer noch so schnell gefahren werden, wie geht (zumind. auf Autobahn).

Bei uns ander Firma fahren die mit ihren Sprintern auch mit 180 km/h und schneller über die A-Bahn und das sind LKW.

@style coupe - das ist Quatsch, das gilt nur für gewisse Gewichtsklassen.

Ansonsten ist es tatsächlich so (habe ich auch schon mehrfach geschrieben), das kann jedes Finanzamt für sich bestimmen, ob und wann es eine LKW Zulassung anerkennt.

am 3. Juli 2003 um 14:53

Hallo! ich wollte nun auch mal etwas zu der Postpolo-Diskussion beitragen.

Ich habe meinen Polo genau vor einem Jahr gekauft und habe jetzt vom Finanzamt MS den Bescheid bekommen, daß der Wagen als PKW versteuert wird. Nach einigen Telefonaten hat sich herausgestellt, daß es wohl keine Möglichkeit gibt weiterhin Steuervergünstigt zu fahren. Wegen zugemachter Scheiben habe ich mich noch nicht erkundigt, aber es geht in dem Urteil von vor 4 Jahren wohl auch eher um das Gewicht und danach dürfen nur Fahrzeuge mit min. 2,8t als LKW laufen.

Gibt es noch irgendwelche Erfahrungen bezüglich zugemachter Scheiben und muß ich jetzt den Brief und Schein auf PKW umtragen lassen?

MfG Jimboy

am 3. Juli 2003 um 19:12

BFH - Urteil v.01.08,2000

 

Hallo,

dagegen spricht aber ein Urteil was ich gefunden habe:

BFH 01.08.2000, VII R 26/99......

Es liegt also nach wie vor im Ermessen des Beamten und wie ausgeschlafen er ist, oder ob er sich mal von seinem Vormittagsschlaf aufraffen kann Steuergelder nicht nur zu verschleudern, sondern mal produktiv zu arbeiten. Teuer genug sind sie ja, diese Schlafmützen.

am 6. Juli 2003 um 12:30

Hallo Sabine!

Das ist ja interessant mit dem Urteil. Wo kann ich das denn einsehen? Gibt es da eine Möglichkeit über das Internet? Wer muß eigentlich darüber entscheiden, ob ein Postpolo als LKW läuft oder nicht, das Strassenverkehrsamt oder das Finanzamt?

So viele Fragen auf einmal, aber vielleicht kannst du mir ja weiterhelfen. Danke Tim

am 8. August 2003 um 10:10

Leider hat das FA geschriben, dass es selber berechtigt ist zu entscheiden, ob es sich hier um einen LKW oder PKW handelt. Denen ist egal, was das Verkehrsrecht dazu sagt. §§88 AO und § 6 der Kraftfahzeugsteuer-Durchführungsverordnung. Die versuchen es jetzt mit dem "langen Atem"... Bilder vom Auto, Innen- und Aussenmaße, die innere Aufteilung etc....... In Düsseldorf gilt dieses Auto jedoch als LKW. Somit muss man jetzt wieder abwarten, was diesen Schwachmaten dann als nächstes einfällt. Sind eben sture Beamte, die den ganzen Tag nichts zu tun haben.!!

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