LKW parken Einfahrt zu Rastplätzen völlig zu

Wir haben heute Nacht auf der A5, Richtung CH verzweifelt versucht einen Rastplatz zu finden um mal eine Pause zu machen.

An 5!!! Rastplätzen war es absolut nicht möglich überhaupt auf diesen zu fahren da bereits in der Einfahrt 2 LKW NEBENEINANDER standen und die Einfahrt komplett dicht gemacht haben. Natürlich unbeleuchtet.

Wir mussten dann mit einem über 16m langen Gespann auf einer Strecke ohne Begrenzung Rückwärts aus der Einfahrt wieder raus, über den Standstreifen beschleunigen und versuchen uns vor dem nächsten LKW der vorne aus der Ausfahrt heraus fast auf die Fahrbahn ragte, wieder in den rasenden Verkehr einzufädeln.

Bei einem Rastplatz war selbst dies nicht möglich da auf dem Standstreifen ebenfalls ein LKW stand. Also erst Rückwärts aus dem Rastplatz dann mit 10kmh und der Beschleunigung eines alten Käfers direkt auf die BAB, war eine sehr heikle Sache.
Dabei konnten wir noch beobachten wie an der Rastplatz-Ausfahrt ein LKW via Standstreifen rückwärts in den Rastplatz hinein gefahren ist...

Zu einem späteren Zeitpunkt hatten wir noch Kontakt mit der Polizei, diese meinte nur da könne man nichts machen, das wäre halt so, müsse man vorsichtig sein.

Wie sieht das rechtlich aus? Muss die Polizei nicht dafür sorgen dass die Rastplätze frei befahrbar sind? Wieso dürfen LKW überhaupt auf dem Standstreifen parken?

Was mir parrallel dazu auffällt: Auf den Rastplätzen in Frankreich herrscht diesbezüglich immer perfekte Ordnung. LKW stehen nur da wo sie dürfen, selbst auf PKW oder WoWa Plätzen, die teils sehr gross und reichlich sind, steht kein LKW. Auch wen bei den LKW kein Platz mehr frei ist.
Woran liegt das? Evtl. an den Strafen die verhängt werden?

Beste Antwort im Thema

...da in F die Autobahnen privat finanziert sind herrscht dort einfach ein etwas anderer Standard als in D. Die Autobahnen sind in einem guten Zustand, die Rastplätze sauber und Parkplätze werden dort wohl in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt. Dort ist der Nutzer halt Kunde und nicht wie in D der Depp vom Dienst, der das alles mit seinen Steuerzahlungen finanziert bzw. teilweise auch mit Maut (LKW-Verkehr) und dafür den niedrigst möglichen Standard geliefert bekommt... Knasttoiletten oder Dixis in katastrophalem Zustand, außer man bezahlt extra. Und bei wichtigen Sachen, wie dem Bau von LKW-Parkplätzen werden die Leute seit Jahren hingehalten, mit Kleinstmaßnahmen abgespeist... Sind ja alles nur Idioten die ihre Steuern bezahlen bzw. die die es ausfressen sind ja nur dumme kleine Fahrer, die sich sowieso nicht wehren (können).

Ganz einfache Lösung, kannst Dir ja mal Gedanken & Vorschläge machen, wo die Fahrer ihre LKWs abstellen sollen um ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen einzulegen... von einem ich will mal Anhalten sind die nämlich weit entfernt, diese werden durch unsere Gesetze gezwungen Pausen zu machen, aber ausreichend Parkplätze zur Verügung zu stellen, das hat man bis heute nicht geschafft...

Im Gegenteil, Industriegebiete werden rigoros mit Halte-/Parkverboten zugepflaster, Ortschaften werden gesperrt, sowieso vorhandene Parkmöglichkeiten verbarrikadiert um die LKWs nach der Anlieferung direkt wieder auf die Autobahnen zu drängen... während man den Fahrern, die unsere Wirtschaft am Laufen halten das Leben so schwer wie möglich macht, ballert man für Leute die hierher kommen, Forderungen stellen & nichts für diese Gesellschaft leisten, die Steuergelder & Gelder aus den Sozialkassen nur so raus...

629 weitere Antworten
629 Antworten

Zitat:

@Ben_F schrieb am 16. März 2020 um 11:20:14 Uhr:


Zum Glück bist du der einzige der je auf diese Idee gekommen ist.

Ich weiß nicht in welcher Welt du lebst oder ob du die Augen nicht aufmachst, aber bei uns sind Industriegebiete auch immer zugestellt, oft auch im halteverbot.

Also Ich tanke ja oft und sehr gerne abseits der Autobahn.
Diese Tankstellen liegen ja oftmals in solchen Industriegebieten, bzw. müssen durchfahren werden.
Da ist es mir noch nirgends aufgefallen, daß alles zugestellt war

Zitat:

@gast356 schrieb am 16. März 2020 um 18:56:25 Uhr:



Mir hat mal der Chef einer Spedition erklärt, dass die 45 Minuten Pause nicht wie erlaubt in 15 und 30 Minuten gestückelt werden soll, da man sonst 2x von der Autobahn auf einen Rastplatz Abfahren und 2x wieder Auffahren muß... das ist alles Lenkzeit, die unnötig vergeudet wird.
Und von der Autobahn abzufahren und womöglich etliche 100m weit weg von der Autobahn zu einem Autohof, dass soll generell unterlassen werden, da dies unnötig Lenkzeit kostet.

In der Speditionsbranche wird mit ganz harten Bandagen gekämpft... Lenkzeit ist Geld und ein Fahrer, der für solche blödsinnigen Ausflüge abseits der Route Lenkzeit kaputt fährt bekommt 2 Probleme... das 1. ist, dass er seine Ziele / Entlade- / Ladestellen nicht passend erreicht und damit das nächste Wochenende zu Hause in weite Ferne rückt.
Und 2. wird man sich das in einer Spedition nicht lange ansehen... per GPS-Überwachung ist jeder gefahrene Meter nachvollziehbar... solche Fahrer werden ganz schnell aussortiert.

Mein Chef will mir auch immer die Zeiten vorrechnen.
Er bekommt dann von Mir immer zu hören, daß Er es doch mal gerne selbst machen soll und Ich auch sehr gespannt bin, ob Er die von Mir verlangten Zeiten auch einhalten kann.
Er verlässt dann wortlos das Feld, weil Er genau weiß, daß es nicht geht.

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 16. März 2020 um 19:27:19 Uhr:


Nein, das kannst du nicht.

Bei dpd ist das sogenannte live tracking nur ein annähernd berechneter Wert aufgrund der liefer Route.

Ändert der Zusteller seine Route, oder steht im Stau, dann ist das ganze System hinfällig.

Die dürfen übrigens aufgrund von der DSGVO den live Standort nicht Preis geben

Das kannst Du jetzt so pauschal nicht sagen.
Es gibt etliche Firmen - auch im Vertrieb mit PKW - bei denen man im Vertrag unterschreibt, mit dem GPS Tracker einverstanden zu sein.

Die Alternative ist eine Ortungsapp auf dem Firmenhandy, welche zu den Arbeitszeiten laufen muss.

Unterschreibt man als Arbeitnehmer die Einverständniserklärung, ist die DSGVO damit komplett umgangen.

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 17. März 2020 um 11:02:49 Uhr:



Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 16. März 2020 um 19:27:19 Uhr:


Nein, das kannst du nicht.

Bei dpd ist das sogenannte live tracking nur ein annähernd berechneter Wert aufgrund der liefer Route.

Ändert der Zusteller seine Route, oder steht im Stau, dann ist das ganze System hinfällig.

Die dürfen übrigens aufgrund von der DSGVO den live Standort nicht Preis geben

Das kannst Du jetzt so pauschal nicht sagen.
Es gibt etliche Firmen - auch im Vertrieb mit PKW - bei denen man im Vertrag unterschreibt, mit dem GPS Tracker einverstanden zu sein.

Die Alternative ist eine Ortungsapp auf dem Firmenhandy, welche zu den Arbeitszeiten laufen muss.

Unterschreibt man als Arbeitnehmer die Einverständniserklärung, ist die DSGVO damit komplett umgangen.

Alles illegal

"Überwachung der Mitarbeiter
Bei einer GPS Überwachung der eigenen Mitarbeiter sollte man als Unternehmen sehr vorsichtig sein und sich dabei genau an die Vorgaben halten. Am besten wird mit der Thematik offen umgegangen. Mitarbeiter müssen darüber in Kenntnis gesetzt und sollten im besten Fall auch über die genauen Hintergründe informiert werden. So wird das Gesetz befolgt und der Frieden im Unternehmen gewahrt.

Persönlichkeitsrechte beachten
Man sollte sich bewusst machen, dass eine dauerhafte Überwachung mit GPS einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter bedeutet: genaue Fahrtrouten, Pausenzeiten und -orte sowie Umwege werden genauestens dokumentiert. Dies ist gesetzlich verboten, da auf diese Weise auch persönliche Informationen gesammelt werden. Besonders prägnant wird die Sache, wenn auch in der Pause oder nach Feierabend weiter geortet wird.
Totalüberwachung untersagt
Da bei der Ortung personenbezogene Daten im Sinne von § 3 Abs. 1 BDSG gesammelt werden, gilt das Datenschutzrecht. Aus diesem Grund ist der Umgang damit für die eigenen Geschäftszwecke zwar erlaubt, um so den Aufenthaltsort eines LKW festzustellen oder einen Transport zu disponieren. Jedoch immer nur mit Zustimmung des jeweiligen Mitarbeiters. Eine weitere Überwachung etwa im Privatbereich ist dagegen vollkommen unzulässig.
Einwilligung einholen
Wird GPS Technik im Fuhrpark eingesetzt müssen die betroffenen Mitarbeiter darüber informiert sein. Außerdem ist es maut § 4a Abs. 1 BDSG wichtig, dass sie ihre Einwilligung dazu geben. Ohne Zustimmung ist der gesamte Vorgang nämlich rechtswidrig. Allerdings stehen die Mitarbeiter dabei häufig unter Druck, denn wer etwas gegen die Technik hat, muss ja schließlich auch etwas zu verbergen haben."

Ein Arbeitgeber kann die DSGVO nicht einfach mit ner Unterschrift aushebeln.
Das ist ungültig, weil es keinen wichtigen/betriebskritischen Grund gibt zu wissen wo ein LKW Fahrer auf den Bordstein kackt.

Ähnliche Themen

@Kaesespaetzle

Sofern der Mitarbeiter informiert wird und damit einverstanden ist, ist die Nutzung von GPS-Ortung erstmal in Ordnung.
Ist der Mitarbeiter nicht damit einverstanden, so darf das Unternehmen diese Technik nicht einsetzen.
der Link zu deinem Zitierten

Von einem heimlichen Einsetzen hat hier keiner gesprochen. Dass dies verboten ist, muss meiner Meinung nach heute nicht mehr erwähnt werden.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 17. März 2020 um 11:25:59 Uhr:


@Kaesespaetzle

Sofern der Mitarbeiter informiert wird und damit einverstanden ist, ist die Nutzung von GPS-Ortung erstmal in Ordnung.
Ist der Mitarbeiter nicht damit einverstanden, so darf das Unternehmen diese Technik nicht einsetzen.
der Link zu deinem Zitierten

Von einem heimlichen Einsetzen hat hier keiner gesprochen. Dass dies verboten ist, muss meiner Meinung nach heute nicht mehr erwähnt werden.

Ok, dann sagen wir, die Unterschrift ist gültig.

Dann widerrufe die Einverständnis auf GPS Überwachung einfach. Das ist dein gutes Recht und darf de facto nicht zu einer Kündigung führen.

Außerdem wird so gut wie kein Logistik Unternehmen die nötigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben um diese höchst sensiblen Daten adäquat zu schützen.

"Grundsätzlich gilt: die schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers sind denen des Arbeitgebers gegenüberzustellen. Es hat eine Abwägung stattzufinden."

Ich sehe bei der Überwachung von normalem Güterverkehr keine Notwendigkeit immer und überall den LKW tracken zu können.

Das mag bei Gefahrguttransporten wie Radioaktivem Abfall der Fall sein, sonst aber nicht.

Ansonsten gibt es immer noch die Möglichkeit am ende den Bundesdatenschutzbeauftragten auf Missstände hinzuweisen und dem Arbeitgeber so zu zeigen, dass er das nicht darf.

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 17. März 2020 um 11:59:45 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 17. März 2020 um 11:25:59 Uhr:


@Kaesespaetzle

Sofern der Mitarbeiter informiert wird und damit einverstanden ist, ist die Nutzung von GPS-Ortung erstmal in Ordnung.
Ist der Mitarbeiter nicht damit einverstanden, so darf das Unternehmen diese Technik nicht einsetzen.
der Link zu deinem Zitierten

Von einem heimlichen Einsetzen hat hier keiner gesprochen. Dass dies verboten ist, muss meiner Meinung nach heute nicht mehr erwähnt werden.

Ok, dann sagen wir, die Unterschrift ist gültig.

Dann widerrufe die Einverständnis auf GPS Überwachung einfach. Das ist dein gutes Recht und darf de facto nicht zu einer Kündigung führen.

Außerdem wird so gut wie kein Logistik Unternehmen die nötigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben um diese höchst sensiblen Daten adäquat zu schützen.

"Grundsätzlich gilt: die schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers sind denen des Arbeitgebers gegenüberzustellen. Es hat eine Abwägung stattzufinden."

Ich sehe bei der Überwachung von normalem Güterverkehr keine Notwendigkeit immer und überall den LKW tracken zu können.

Das mag bei Gefahrguttransporten wie Radioaktivem Abfall der Fall sein, sonst aber nicht.

Ansonsten gibt es immer noch die Möglichkeit am ende den Bundesdatenschutzbeauftragten auf Missstände hinzuweisen und dem Arbeitgeber so zu zeigen, dass er das nicht darf.

Wenn du damit einverstanden bist, dann bist du damit einverstanden.
Der AG wird damit argumentieren, das es der Sicherheit und Disposition dient.
Was auch in Ordnung ist. Du hadt es ja mit der Unterschrift akzeptiert.
Wenn du dann im Nachhinein das dann doch nicht mehr möchtest, musst du dir wohl nen anderen AG suchen.

"das es der Sicherheit und Disposition dient"

Dazu brauch ich kein GPS.

Der Sicherheit dient GPS ganz sicher nicht und für die Dispo reichen kalkulierte Werte.
Alles kein Grund die Persönlichkeitsrechte eines AN zu torpedieren.

Wie gesagt:
- Wenn man damit leben will, dann soll man das machen. Dann darf man sich aber auch nicht beschweren.

- Wenn man was dagegen machen möchte, dann widerruft man das Einverständnis und im schlimmsten Fall geht's vors Arbeitsgericht. Da kann man dann nebenbei noch schön den DSGVO Hammer auspacken und den Betrieb prüfen lassen, ob er Personenbezogene Daten ordentlich schützt. Das wird wie ich vermute bei so ziemlich keinem Logistik Unternehmen der Fall sein.

- Wenn doch alles Koscher ist und man das trotzdem nicht will, hat man in DE die freie Wahl des Arbeitsplatzes. Daraus resultiert, dass man sich Sprüche wie "Die Dispo hängt mir im Nacken" in verbindung mit "mir doch egal, wenn ich auf der Auffahrt/Abfahrt parke" getrost sparen kann und sonstwo hinschieben sollte.

Man ist seines eigenen Glückes schmied. Wenn man sich ausbeuten lässt, ist man selbst verantwortlich dafür, das zu unterbinden. Keiner kann dich als Sklaven halten.

Ordentlichen Schluck aus der Polemikflasche genommen?

Wieso Polemik?

Erklär mir das mal genauer.

Aktuell Parken sie sogar auf der A4
40 Kilometer Stau vor der polnischen Grenze.

Und ich darf sagen:
Jeder Autofahrer darf sich gerne dazustellen! 😁

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 17. März 2020 um 13:45:59 Uhr:


Wieso Polemik?

Erklär mir das mal genauer.

Weil das in der Branche üblich ist, man hat keine Wahl, den Job macht sonst schlicht und ergreifend ein anderer. Auch ist das von organisatorischer Seite gar nicht anders machbar sofern es sich um ein Unternehmen handelt das mehr als nur 2-3 LKW hat und nicht Linie fährt.

Die Dispo muss sehen wann wo welcher LKW ist um dynamisch Aufträge annehmen bzw. Aufträge suchen zu können. Die Fuhre muss laufen, sonst verdient sie kein Geld. 5% Arbeitnehmer die das nicht wollen werden dann halt ersetzt.

Und wenn es kein Deutscher macht weil er das GPS nicht möchte, dann macht es ein Osteuropäer.
Wenn es kein Osteuropäer macht, dann wer von den Phillipinen.
Hauptsache billig, Hauptsache die Zahlen stimmen.

Die Dispo kann nicht jede 2 Stunde den Fahrer anrufen und fragen wo er ist, ob die Strecke frei ist, ob Stau ist.
Wie soll das in einer größeren Spedition funktionieren?

Zitat:

@Leon596 schrieb am 17. März 2020 um 13:46:01 Uhr:


Aktuell Parken sie sogar auf der A4
40 Kilometer Stau vor der polnischen Grenze.

Und ich darf sagen:
Jeder Autofahrer darf sich gerne dazustellen! 😁

Och nö!
Ich meckere lieber von zu Hause über die LKWFahrer😉

Das ist lustig.

Hier wird sich beschwert, dass LKW Fahrer ein Mindestmaß an Würde wollen, wenn sie auf den Rastplatz fahren, dabei geben sie ihre Würde schon direkt bei Vertragsabschluss ab und spülen sie im Klo runter.

"Die Dispo kann nicht jede 2 Stunde den Fahrer anrufen und fragen wo er ist, ob die Strecke frei ist, ob Stau ist."

Dafür gibt es Dienste im Internet.

Zwischen auf den Bordstein kacken und GPS-Überwachung ist aber nochmal ein klitzekleiner Unterschied.
Ich verstehe auch nicht wo das Problem ist.

Wenn du eine Spedition hast das dich anpupst weil du 3 Minuten auf Toilette warst solltest du dir ein andere Spedition suchen. Das ist doch völlig klar.

Es ist für eine sinnvolle Planung gerade in größeren Speditionen unabdingbar und wenn vernünftig eingesetzt auch kein Problem. Ich verstehe auch nicht wo das eine Verletzung der Würde ist.

Klar, man kann als Spedition drauf verzichten.
Aber in einer Branche wo mit allen Bandagen gekämpft wird und wo es alle machen um schnell und dynamisch auf die Auftragslage zu reagieren ist das ein Nachteil der schnell dafür sorgen kann, dass das Unternehmen nicht fortbestehen kann.

Deine Antwort
Ähnliche Themen