Lkw Montagekran erneuern oder nicht?
Hallo,
habe mal eine Frage an die Experten unter euch.
Wir haben bei uns im Betrieb einen Montagekran im Einsatz. Aufgebaut auf einem Actros. Hierbei handelt es sich um einen Montagekran, wie ihn die Dachdecker oder Zimmerleute verwenden.
Der Kran ist mittlerweile 9 Jahre alt, läuft soweit noch top. Wird auch gepflegt und regelmäßig gewartet. Das eigentliche Problem ist, das mittlerweile einmal im Jahr der Kran in die Werkstatt muss, um Reparaturen durchzuführen. Überwiegend Schweißarbeiten, da der Kran an einigen Stellen einreißt. Vor kurzem hatten wir erst das Problem, das etwas abgebrochen ist. Das war eine größere und teurere Reparatur.
Der Werkstattmeister vom Werk meinte, der Kran wäre für uns zu klein, sprich er arbeitet immer am Limit.
Nun war die Tage schon ein Vertreter da, der sich der Sache angenommen hat und für unsere Arbeiten einen entsprechenden Kran ausgesucht hat. Ein erstes Angebot liegt vor.
Für unseren alten gibt es noch halbwegs Geld, ein neuer incl. LKW kostet natürlich richtig Schotter. Nun die Frage, in einen neuen Investieren, der haltbarer ist, oder den alten weiterfahren, regelmäßig Warten und reparieren?
23 Antworten
Ein 4-Achser kommt nicht in Frage da zu groß und nicht wendig genug. Selbstfahrende Arbeitsmaschine scheidet auch aus, da öfters mit Anhänger gefahren wird.
Selbstfahrende Arbeitsmaschind ist definitonssache oder Zugmaschine, da ging auch Anh.
Da bin ich mal gespannt was da rauskommt.
Hatte am Wochenende ein Gespräch mit der Dame von der Zulassungsstelle. Die meinte, der Tüv nimmt das Fahrzeug ja ab und gibt vor was später eingetragen wird. Sagt der gute Mann vom Tüv nun 27000kg als Gesamtgewicht, würden die es eintragen.
Kann ich aber so nicht glauben. Technisch können die Lkw ja 28t und mehr, nur Gesetzlich ist bei 26t Schluss. Alles was nicht den Gesetzlichen Vorgaben entspricht benötigt eine Ausnahmegenehmigung.
Jedenfalls ist der Hersteller nun bemüht dies zu klären.
Eintragen tun die dir alles, das stimmt. Aber ohne Ausnahmegenemigung ist halt bei 26 Tonnen Schluss, auch wenn der LKW für 28 Tonnen oder mehr ausgelegt ist.
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Genau so sehe ich das auch. Aber der gute Mann vom Tüv, der das Fahrzeug später abnimmt wird doch wohl wissen, was man da machen kann mit Genehmigung. Sonst muss der Hersteller mal nachforschen, was machbar ist, die wollen schließlich verkaufen.
Heute hat sich der Hersteller gemeldet. Wenn ich mehr als 26t will, muss ich eine Ausnahmegenehmigung nach §70 haben. Was anderes geht nicht. Einzig die Zulassung als Selbstfahrende Arbeitsmaschine wäre noch möglich, aber da darf ich keinen Anhänger mitführen. Außer ich transportiere Ballastgewicht für den Kran sonst nix.,
Hallo,
seit fast 2 Jahren ist hier zu dem Thema nix passiert. Damals ging es um eine größere Reparatur und daraus die Überlegung das Fahrzeug zu wandeln gegen ein Fahrzeug mit einem größeren Kran. Daraus wurde leider nichts, da andere wichtigere Investitionen wichtiger waren. Die damalige Reparatur konnten wir über die Versicherung abwickeln.
Nun nach zwei Jahren, steht wieder eine größere Reparatur an. Es müssen Teile ersetzt bzw. verstärkt werden. Auch sind Reparaturen dran, die auf Verschleiß zurück zu führen sind. Auch kündigt sich langsam die nächste große Reparatur an.
Daher nun wieder der Grundgedanke, wandeln oder nicht. Der Kran läuft top, ok abgesehen davon das er mal ne größere Reparatur benötigt. Hat keinerlei Elektronik was Störungen machen könnte. Die neuen Kräne sind vollgestopft mit Elektronik.
Irgendwie unschlüssig was man machen soll. Immerhin fast 300.000€ für ein neues Fahrzeug ist nicht ohne. Zumal uns für den jetzigen Kran nicht wirklich Geld geboten wurde.
Mal ein Grund legender Gedanke,warum sind den neue Krane mit allerlei Sensoren gespickt??
Klar weil es Fahrer gibt die nicht wissen wann Schluss ist,und der Kran eben umfällt.
Die Versicherungen hier einen Schlussstrich ziehen und klar Vorgaben geben ,wie man das umfallen eben ausschließen kann.
Wenn ihr die Reichweite und die Hubkraft braucht ,müsst ihr euch halt etwas passendes Überlegen.
Ich will nicht an deinen Fähigkeiten zweifeln,nur wenn ich anschaue wer alles Kran fährt wundert es mich nicht das LKW Kräne nur noch mit 60-70% Hublast arbeiten mit Sensoren gespickt sind um eben solche Zeitgenossen zu entschärfen.
Ihr werdet wohl in den Sauren Apfel beißen müssen und euch nach was kräftigen um zu sehen und in Zukunft mit 2 Fahrzeugen auf Schlagen müssen.
Oder eben die Reichweite reduzieren dann klappt es mit der Hublast.
Zitat:
@Charly250 schrieb am 10. November 2017 um 14:15:45 Uhr:
Heute hat sich der Hersteller gemeldet. Wenn ich mehr als 26t will, muss ich eine Ausnahmegenehmigung nach §70 haben. ...
...§70 ist das eine, aber dazu brauchste noch die Ausnahmegenehmigung nach §29 Absatz 3 StVO und / oder §46 Absatz 1 (2) StVO von der örtlichen / unteren Genehmigungsbehörde - eine Dauergenehmigung wird normalerweise immer für gerade einmal für 1 Jahr ausgestellt.
Die Ausnahmegenehmigung gem. §70 StVZO von der zuständigen Regierungsbehörde bekommste normalerweise für ca. 12 Jahre.
Außerdem darfste die Genehmigung nur für z.B. nicht teilbare Ladungen nutzen und je mehr du über den regulären 40 Tonnen liegst, desto dicker wird in der Genehmigung der Teil mit den Einschränkungen, wo du überall nicht fahren darfst oder wo du z.B. Brückenbauwerke mittig überfahren mußt... das natürlich nur mit Polizeibegleitung / -absicherung und / oder mit einem eigenen Absicherungsfahrzeug... usw. usw.