ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. LKW Mitfahrten

LKW Mitfahrten

Themenstarteram 6. April 2007 um 10:53

Hallo alle zusammen,

wie sieht das eigentlich aus mit Mitfahrgelegenheiten und LKWs? Dürft ihr nicht, wollt ihr nicht, sollt ihr nicht? Darüber nachgedacht habt ihr doch bestimmt schon, oder? Das wäre doch ein sehr netter Nebenverdienst sowas, kommt ja schon was zusammen wenn man das öfter macht...

Ähnliche Themen
19 Antworten

Ich kenn es von nen paar unserer Kunden,da gibt es vereinzelt welche die haben nen fahrzeug ohne Beifahrersitz! Damit sie auf keinen fall jemanden mitnehmen können! Habe sowas vorher auch nicht gedacht das es sowas gibt, bis ich mal mit einem der fahrer gesprochen habe!

Weiß allerdings nicht, ob es von anderen firmen da auch gewisse regeln gibt!

Und ich denk mal wenn mal als sub für eine große Firma fährt, dann kann man doch auch mitnehmen wen man will, oder?

 

Allen zusammen noch frohe Ostern!

am 6. April 2007 um 11:18

das ist von firma zu firma unterschiedlich, bei uns ist es aus versicherungstechnischen gründen verboten jemanden mitzunehmen! bei anderen wiederum möchte der chef nur bescheid wissen wenn jemand mitgenommen wird.

Anhalter

 

Das muss mit dem inhaber der Firma und mit der Versicherung abgesprochen sein. Wenn du Geld von dem Anhalter nimmst, hast du eine Personenbeforderung, dann benotigst du auch mehr Versicherung.

In der Urlaubszeit haben einige von unseren Fahrern die Frau oder Feundin mit.

 

Fur die kids ist es auf mehrtagigen touren meistens zu Langweilig.

Ich personlich nehme bis auf ganz wenige ausnahmen keine unnotige Ballst auf dem Beifahrersitz mit.

Rudiger

Rudiger hat recht: Sobald Du etwas vom "Beifahrer" für die Fahrt verlangst, ist es gewerbliche Personenbeförderung, für die ganz andere Versicherungen und Gesetze gelten als für Fracht.

Anders schaut es aus, wenn Du einfach einen Kumpel oder Deine Freundin mitnehmen willst. Manche Chef´s möchten es halt einfach wissen, nicht wg. der Versicherung, aber man weiss ja gerne, was so mit seinem Fahrzeug gemacht wird.

Themenstarteram 6. April 2007 um 15:34

Dann gelten für euch also andere Regeln als für Privatfahrer... ich war beim ADAC, die sagten mir das es keinerlei Probleme gibt Mitfahrer für Geld zu transportieren. Es sei alles durch Versicherungen gedeckt. Wenn etwas passiert kann man als Fahrer nicht in die Pflicht genommen werden, denn der Mitfahrer wuste worauf er sich einläßt... so ähnlich haben die ADACler es formuliert.

Aber wahrscheinlich gilt das für euch so nicht ^^

Sobald man Geld für die Mitfahrt nimmt, ist das gewerbliche Personenbeförderung. Dafür muss man die Voraussetzungen erfüllen, die erforderliche Sicherheit schaffen und nicht zuletzt auch mit dem Finanzamt abrechnen.

Davon abgesehen hat der Fahrer seltenst einen ordentlichen Pachtvertrag mit dem Recht auf Früchteziehung, so dass der Arbeitgeber letztendlich das Recht auf diese Früchte, sprich: den Gewinn, hat! Also hat man die Arbeit, das Vergnügen hat der Chef.

Mit der ganzen Mitfahrerei gibt es unzählige Probleme. Zuerst einmal die Sicherheit für den Fahrer (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sofern die greift), das Fahrzeug, die Ladung und nicht zuletzt auch für den Mitfahrer selbst. Der LKW ist ein Arbeitsplatz und ein nicht ganz ungefährlicher noch dazu. Nicht zuletzt sperrt man heute Baustellen ab oder lässt niemand mehr ins Lager, der dort nichts zu suchen hat!

Erlaubt der Chef Mitfahrer, wie z. B. die Familie, dann erklärt er sich damit auch Bereit für evtl. Folgen aufzukommen.

Da hat Dir der ADAC aber ganz schönen Quatsch erzählt.

Sobald man entgeltlich oder regelmässig (einer der Faktoren reicht) Personen transportiert fällst Du unter das Personenbeförderungsgesetz und brauchst:

-Unternehmerprüfung von der IHK für Taxi/Mietwagenverkehr

-Personenbeförderungsschein

-Mietwagenversicherung (sehr teuer!)

Du musst Dein Fahrzeug nach der BO Kraft ausrüsten (Alarmanlage, Wegstreckenzähler oder mindestens Tacho geeicht) und noch ein paar andere Kleinigkeiten.

Fazit: Entweder ist der Personenverkehr an sich Dein Geschäft, oder es lohnt sich nicht.

Edit: Lies Dir das mal Durch, da hast Du alles zusammengefasst:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pbefg/gesamt.pdf

Mitfahrer

 

Du musst unterscheiden,

du bist bein Bund und nimmst einen Kameraden mit in deine Stadt, und ihr teilt den Sprit, ganz normal ist privat.

Gleicher fall, du bist beim Bund und hast eine Notiz am Schwarzen Brett das du Personen nach Hause Fahrst fur 1 Euro den Kilometer. Das ist Gewerblich, und du benotigst Genehmigungen, zusatzliche Versicherung usw......

Beim LKW ist es eine Haftungsfrage in einem Unfall und auch deine eigene Sicherheit bei einer Person die Du nicht kennst.

Rudiger

 

Zitat:

Original geschrieben von Haffax267

Dann gelten für euch also andere Regeln als für Privatfahrer... ich war beim ADAC, die sagten mir das es keinerlei Probleme gibt Mitfahrer für Geld zu transportieren. Es sei alles durch Versicherungen gedeckt. Wenn etwas passiert kann man als Fahrer nicht in die Pflicht genommen werden, denn der Mitfahrer wuste worauf er sich einläßt... so ähnlich haben die ADACler es formuliert.

Aber wahrscheinlich gilt das für euch so nicht ^^

wenn ich das hier so lese heisst das im klartext, dass die mitfahrzentrale und alle die dort mitmachen dies illegal tun?

am 8. April 2007 um 10:10

Zitat:

Original geschrieben von spy12

wenn ich das hier so lese heisst das im klartext, dass die mitfahrzentrale und alle die dort mitmachen dies illegal tun?

Hallo,

du musst hier unterscheiden zwischen Fahrpreis und Kostenbeteiligung.

Wenn z.B. jemand pro km 10 Cent verlangt ist das meine Meinung nach eine echte Leistung die erbracht und durch Bezahlung beglichen wird. Also ein Fahrpreis.

Bei der Mitfahrzentrale wird eine Kostenbeteiligung erstattet, also z.B. 300km mitgefahren mit einem Verbrauch von 10l/100km, das sind dann 30l x 1€/l = 30 €. Du bezahlst da nicht für die Leistung, sondern beteiligst dich an den Kosten. Das mag Haarspalterei sein, aber das ist juristisch abgesichert. Voraussetzung ist das du eine Insassenversicherung hast.

In der Spedition sind in der Regel nur die Angestellten versichert, evtl. noch ihre Angehörigen, weshalb es sich versteht, das der Chef immer zu informieren ist wenn der Partner mitgenommen wird.

Zu der Zeit wo ist noch LKW fuhr war das noch anders geregelt. Da war der LKW mit allen Insassen versichert. Das waren noch Zeiten ;) wo mit der roten Konzession noch nach Spanien gefahren wurde. Da habe ich immer reichlich Studentinnen mit nach Spanien genommen *smfg. Heute würde ich keinen mehr mitnehmen, ist mir einfach zu heiß.

Gruß Ronald

@Ronald

Wo nimmst die Weisheiten her? Aus Gesetzen können diese nicht stammen, denn da steht etwas anderes drin!

Das Einkommensteuergesetz stellt auf die sog. Einnahmeerzielungsabsicht und nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht ab. Was heißt das?!? Sobald Du Geld von jemand anderem für etwas nimmst - egal ob das dann nur die Kosten deckt, eine Unterdeckung oder eine Überdeckung entsteht - wird das steuerrechtlich relevant. Die Versteuerung fängt aber erst an, wenn Du das mehr als einmal tust.

Etwas anderes ist die Einstufung als Liebhaberei. Sofern Du nicht viele Umsätze machst und das nur die Kosten deckt, kann das Finanzamt - nach Prüfung - entscheiden, dass es sich hierbei um Liebhaberei handelt und kann von einer Veranlagung dauerhaft absehen. Prüfen kann das Finanzamt aber erst dann, wenn es entsprechende Unterlagen bekommen hat.

Gewerbesteuerrechtlich wird man wohl damit nicht in die steuerliche Relevanz kommen. Umsatzsteuerrechtlich bleibt man Kleinunternehmer, solange man die Umsatzsteuer nicht separat ausweist.

In der Fahrzeughaftpflicht sind alle versichert. Es gibt aber andere Versicherungen, die den Personenkreis eingrenzen. Beispielsweise die Güterversicherungen, wie CMR- und ADSp-Versicherung.

Als Halter des Fahrzeuges hat der Chef das sog. Hoheitsrecht inne. Er darf erfahren, was mit dem Fahrzeug geschieht und er darf Dinge verbieten und zulassen. Der Fahrer ist in dieser Hinsicht nur Erfüllungsgehilfe. Er muss sich zwingend an die Weisungen seines Chefs halten.

Bevor man jemand mitnimmt, sollte man überlegen, wer das ist! Man nimmt doch nicht den Feind mit. Das kann ziemlich gefährlich werden.

Bei der Mitfahrzentrale läuft das ähnlich wie beim Beispiel von Rüdiger: Der Beitrag deckt nicht mal die Betriebskosten des fahrzeugs.

Es gibt dazu einen Passus im PbFg, ich hab die Ausgabe allerdings gerade nicht hier und kann nicht nachlesen.

Zitat:

Original geschrieben von Daimler201

Bei der Mitfahrzentrale läuft das ähnlich wie beim Beispiel von Rüdiger: Der Beitrag deckt nicht mal die Betriebskosten des fahrzeugs.

Es gibt dazu einen Passus im PbFg, ich hab die Ausgabe allerdings gerade nicht hier und kann nicht nachlesen.

Die amtlichen Gesetze gibt es unter Gesetze im Internet

In § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG steht drin:

Zitat:

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

1. mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;

Das ist allerdings nur die rechtliche Handhabe im Sinne des PBefG.

@Daimler201

Ich gehe davon aus, dass Du diesen Passus gemeint hattest.

am 8. April 2007 um 12:17

Zitat:

@Ronald

Wo nimmst die Weisheiten her? Aus Gesetzen können diese nicht stammen, denn da steht etwas anderes drin!

Das Einkommensteuergesetz stellt auf die sog. Einnahmeerzielungsabsicht und nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht ab. Was heißt das?!? Sobald Du Geld von jemand anderem für etwas nimmst - egal ob das dann nur die Kosten deckt, eine Unterdeckung oder eine Überdeckung entsteht - wird das steuerrechtlich relevant. Die Versteuerung fängt aber erst an, wenn Du das mehr als einmal tust.

Etwas anderes ist die Einstufung als Liebhaberei. Sofern Du nicht viele Umsätze machst und das nur die Kosten deckt, kann das Finanzamt - nach Prüfung - entscheiden, dass es sich hierbei um Liebhaberei handelt und kann von einer Veranlagung dauerhaft absehen. Prüfen kann das Finanzamt aber erst dann, wenn es entsprechende Unterlagen bekommen hat.

Gewerbesteuerrechtlich wird man wohl damit nicht in die steuerliche Relevanz kommen. Umsatzsteuerrechtlich bleibt man Kleinunternehmer, solange man die Umsatzsteuer nicht separat ausweist.

Es ist klar geregelt wann du mit einer Tädigkeit Geld verdienst und wann es eine Aufwandsentschädigung ist. Das wird unter anderem auch bei Nachbarschaftshilfe angewendet. Es gab im Fernsehen mal eine Sendung die sich damit beschäftigt hat. Dort wurde von Finanz- und Steuerexperten genau erklärt was zu beachten ist. Hast du dich noch nie über Annoncen in der Tageszeitung gewundert, wo Hilfe im Garten angeboten wird? Das funktioniert auf der gleichen Basisi.

Zitat:

In der Fahrzeughaftpflicht sind alle versichert. Es gibt aber andere Versicherungen, die den Personenkreis eingrenzen. Beispielsweise die Güterversicherungen, wie CMR- und ADSp-Versicherung.

Stimmt die Haftpflicht versichert auch Insassen. Hast du dir mal die Nutzungsbestimmungen deiner Haftpflicht in Bezug auf Fremde Insassen durchgelesen? Die decken alle Kosten die dem Insassen durch den Unfall entstehen. Aber, sollte er Arbeitsunfähig werden, wird das nicht gedeckt,. Sollte er eine Klage gegen dich führen und gewinnen, so zahlst du das aus deiner Tasche.

Zitat:

Als Halter des Fahrzeuges hat der Chef das sog. Hoheitsrecht inne. Er darf erfahren, was mit dem Fahrzeug geschieht und er darf Dinge verbieten und zulassen. Der Fahrer ist in dieser Hinsicht nur Erfüllungsgehilfe. Er muss sich zwingend an die Weisungen seines Chefs halten.

Meine Meinung!

Zitat:

Bevor man jemand mitnimmt, sollte man überlegen, wer das ist! Man nimmt doch nicht den Feind mit. Das kann ziemlich gefährlich werden.

Kann ich nichts hinzufügen!

Gruß Ronald

Deine Antwort
Ähnliche Themen