LKW mit 8 Sitzplätzen?

VW T3

moin !

Hab grad meinen Schein durchsucht und hab irgendwie blöd geschaut als ich gesehen habe das 8 Sitzplätze eingetragen sind, allerdings dazu noch der Zusatz: *ZU S.1:AUCH 2 bis 7 OD. 9*.

In den BW Unterlagen stehen nur 2 drin, anscheinend hat der TÜV gepennt...

Jetzt die eigentliche Frage, darf ich jetzt rein Verkehrsrechtlich mehr als 2 Sitzplätze haben ? Das FA hat mir eine LKW Zulassung erteilt, nachdem ich aber schon den Brief hatte, sprich eigentlich müssten die es ja wissen.
Es geht mir nicht um die Steuersache, sondern ob es in einer Kontrolle Probleme geben könnte, denn eigentlich hab ich ja die freie Auswahl von 2 - 9 Sitzplätzen.

Allgemein würde ich zwar weiterhin mit nur 2 Sitzplätzen unterwegs sein, allerdings würde ich mir dann bei Bedarf (sehr selten) ne 3er Sitzbank oder die 2 Funkersitze wieder einbauen. Interessant ist auch das der Eintrag aus den BW Unterlagen *HINT:ARBEITSSITZ LINKS F.PERSONENBEFOERDERUNG GESPERRT* nicht übernommen wurde, also dürfte ich doch eigentlich den zweiten Funkersitz auch mit nem Gurt und Kopflehne ausrüsten und dann beide nutzen ?

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Hallo Frank,

Das ist doch mal eine Aussage - Danke. Konkret werden ich das dann mit dem Mann vom TÜV klären.
Grüße MFTIGOR

P S. An sowas dachte ich

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