LKW mit 8 Sitzplätzen?

VW T3

moin !

Hab grad meinen Schein durchsucht und hab irgendwie blöd geschaut als ich gesehen habe das 8 Sitzplätze eingetragen sind, allerdings dazu noch der Zusatz: *ZU S.1:AUCH 2 bis 7 OD. 9*.

In den BW Unterlagen stehen nur 2 drin, anscheinend hat der TÜV gepennt...

Jetzt die eigentliche Frage, darf ich jetzt rein Verkehrsrechtlich mehr als 2 Sitzplätze haben ? Das FA hat mir eine LKW Zulassung erteilt, nachdem ich aber schon den Brief hatte, sprich eigentlich müssten die es ja wissen.
Es geht mir nicht um die Steuersache, sondern ob es in einer Kontrolle Probleme geben könnte, denn eigentlich hab ich ja die freie Auswahl von 2 - 9 Sitzplätzen.

Allgemein würde ich zwar weiterhin mit nur 2 Sitzplätzen unterwegs sein, allerdings würde ich mir dann bei Bedarf (sehr selten) ne 3er Sitzbank oder die 2 Funkersitze wieder einbauen. Interessant ist auch das der Eintrag aus den BW Unterlagen *HINT:ARBEITSSITZ LINKS F.PERSONENBEFOERDERUNG GESPERRT* nicht übernommen wurde, also dürfte ich doch eigentlich den zweiten Funkersitz auch mit nem Gurt und Kopflehne ausrüsten und dann beide nutzen ?

30 Antworten

Genau den Aufkleber hab ich übern Mittelfenster gehabt:
"Sitz für Betriebsfunker 2 darf während der Fahrt nicht besetzt sein" oder so ähnlich.

Zitat:

Für mich macht einzig und allein die größe der Transportfläche als Unterschied PKW/LKW Sinn.

Für mich auch und deswegen wird meiner nach unserer Ansicht auch immer ein LKW sein, nur ob auch die Rennleitung das so sieht...

mit dem eintrag 2-9 sitzplätze wird nur die möglichkeit gegeben den fensterbus als 9sitzer pkw anzumelden!lkw zulassung ist tatsächlich nur möglich wenn die ladefläche größer ist als die fläche zum transport von personen...d.h. beim bus max. drei sitzplätze(fahrersitz und doppelbank)! habe sogar schon von einem doka-fahrer gehört der probleme mit der lkw zulassung hatte weil die ladefläche zu klein ist...so ist es nu mal, entweder niedrige steuern und lkw, oder viele sitzplätze aber dann is es halt n pkw! irgendeinen unterschied muß es ja geben sonst würde es keinen sinn machen!

Das war doch nicht die Frage, die LKW Zulassung habe ich bereits, mich interessiert es ob die Rennleitung meckert wenn ich mit z.B. einer 3er Bank unterwegs bin.

Mir ist aber eben was eingefallen, was mir die Frage eigentlich beantwortet.
Das FA argumentiert ja, wenn es die LKW Zulassung ablehnt, obwohl er im Schein ein LKW ist, das das äußerliche Erscheinungsbild das eines PKW ist und das sie unabhängig von der Verkehrsrechtlichen Einstufung sind.

Folglich hat die Rennleitung im Fall einer Kontrolle, keinerlei Möglichkeit zu kontrollieren wie er in den Steuer dasteht und daher gibts für die nur die Tatsache das im Schein nunmal 8 Sitze ( 2 - 9 ) eingetragen sind. Demnach könnten die mir eigentlich nix anhaben, wenn ich mal mit einer 3er Bank unterwegs bin.

So nicht korrekt. Wenn in den Papieren LKW steht, dann ist dies die Maßgabe für die Polizei bei einer Kontrolle. Sollten die Ahnung haben und es eng sehen, gibt es mit den Sitzen eine Vorfahrt beim TÜV zur Kontrolle. Ergebnis vorhersehbar.

Übrigens bei einem Unfall kann es dann zusätzlichen Ärger mit den Versicherungen geben, so nebenbei.

Kurz gesagt, wenn Du machst, was Du vor hast, dann nimmt Dir keiner Dein Risiko ab und Du musst sehen, wie Du dann damit umgehst.

Gruss

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3 Sitze vorn sind sicher kein problem, auch bei nem LKW nicht.

Fahrer- und Beifahrerdoppelsitzbank vorne sind in der Tat nicht das Problem. Da ist auch kein Laderaum.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Tommysyncro


...gibt es mit den Sitzen eine Vorfahrt beim TÜV zur Kontrolle. Ergebnis vorhersehbar.

Was soll denn dabei rauskommen als Ergebnis? Da ist ne Bank drin, und die ist eingetragen - vom TÜV! Die scheißen sich doch nicht selbst an...

Die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle mit solchen Folgen ist aber ungefähr wie ein Sechser im Lotto.
Merke: Das Gesetz ist mächtig, mächtiger ist Not.
Ein jeder muß sich wehren wie er kann!

(Goethe)

Grüße
gerold

da kommt dann mit sicherheit raus das 8 sitze im lkw einfach nicht zulässig sind!folglich bericht ans fa und denn steuernachzahlung,umrüsten,wiedervorführen etc...also allein wegen der unklaren versicherungslage bei unfall würd ich das echt lassen...die ham halt wie immer den längeren hebel!

Ich werd mal einen Funkersitz reinhauen und dann beim TÜV vorbeischauen, mal schauen was die sagen wenn der Rücken an Rücken hinterm Fahrersitz befestigt ist. Eintragen will ich nix, nur wissen ob es ok ist oder nicht.

Es steht zwar in den Papieren LKW, aber daraus kann man keine LKW Besteuerung ersehen, daher würde nur die Sache mit der Ladefläche für die Polizei bestehen und da werd ich schon drauf achten.

Hallo,
Mir stellt sich nun die Frage, wie kann ich einen 9 Sitzer Sprinter eine LKW Zulassung bekommen?
Ich habe einen Kumpel der einen Sprinter BJ. 2002 mit 3 Sitzen und LKW zulassung hat.
(Ist auch ne Trennwand drin usw. alles nach Richtlinien.)

Doch im Internet wie auch direkt bei Mercedes kann ich einen Neuwagen/Gebrauchtwagen (Sprinter) kaufen, der 9 Sitze eingebaut hat,
und diese auch so in den Fahrzeugpapieren stehen und LKW Zulassung hat.

Habe mir schon welche angeschaut und da sind die 9 Sitze mit Gurt drin, nicheinmal eine Trennwand ist verbaut.
Lediglich die hinteren Fensteraussparungen sind aus Blech.
(Die Rede ist von den Langen Sprintern <[Faher][Tür mit Fenster][Fenster][Blech]| ).

Haben den Sprinter mit 3 Sitzen zu einem mit 9 Sitzen umgabut, wurde auch ohne Beanstandung vom TÜV abgenommen, doch nun nur mit PKW Zulassung.

Also wie soll ich das anstellen das ich die 9 Sitzte drin lassen kann und den Sprinter weitherin als LKW nutzen kann.
Muss ja möglich sein, da sie auch so direkt Verkauft werden.

Gruß
crazyrr

Zitat:

Original geschrieben von 9R-Treiber


Ich werd mal einen Funkersitz reinhauen und dann beim TÜV vorbeischauen, mal schauen was die sagen wenn der Rücken an Rücken hinterm Fahrersitz befestigt ist. Eintragen will ich nix, nur wissen ob es ok ist oder nicht.

Es steht zwar in den Papieren LKW, aber daraus kann man keine LKW Besteuerung ersehen, daher würde nur die Sache mit der Ladefläche für die Polizei bestehen und da werd ich schon drauf achten.

die rennleitung interessiert sich einen scheiß dafür was für eine zulassungsart du hast, die interessiert nur ob genug sitze eingetragen sind und ob die gesamtmasse nicht überschritten wird...

kurioses beispiel:

ich hab mir letztes jahr im dezember einen t4 rettungswagen zugelegt, mit KRKW ausbau hinten aber halt leer...

dann wollte ich aber gleich ne PKW zulassung, da ich vor hatte dem bus nach der entkernung noch 2 sitzreihen zu spendieren...

der heini von der dekra dann zu mir, nee das geht nicht der laderaum wäre ja viel größer als der fahrrerraum...

ergebnis erstmal lkw zulassung, dann zum FA und die besteuern die kiste aber nach PKW sind ja nur paaar Euro(600 oder so weil nur euro-1 eingetragen) mehr...

wenn ich eh die pkw steuer bezahle kann ich auch nen lkw mit 9 sitzen fahren, dann scheiß ich auf die ladefläche solange mir das einer einträgt... ich hab son hals von dem unfähigen pack... (dekra und FA) das ist reine willkür was da ab geht mit kompetenz hat das alles nichts mehr zu tun...

bis vor ein paar jahren war es sogar so das auch mehr personen als sitzplätze eingetragen waren mitfahren durften, solange nicht das zulässige gesamtgewicht überschritten wird...

Zitat:

Original geschrieben von crazyrr


Mir stellt sich nun die Frage, wie kann ich einen 9 Sitzer Sprinter eine LKW Zulassung bekommen?
...
Doch im Internet wie auch direkt bei Mercedes kann ich einen Neuwagen/Gebrauchtwagen (Sprinter) kaufen, der 9 Sitze eingebaut hat,und diese auch so in den Fahrzeugpapieren stehen und LKW Zulassung hat.

Mercedes kann das ruhig als LKW verkaufen, das FA besteuert dann aber trotzdem als PKW. Zumindest dann wenn man vorfahren muss und das Fahrzeug begutachtet wird (könnte von Amt zu Amt Unterschiedlich sein).

Zitat:

Original geschrieben von rohrdesigner


bis vor ein paar jahren war es sogar so das auch mehr personen als sitzplätze eingetragen waren mitfahren durften, solange nicht das zulässige gesamtgewicht überschritten wird...

Das habe ich nie geglaubt bis es mir ein Polizist (selber Busfahrer) erzählt hat.

Grüße

Beim Sprinter ist bei 7 Personen insgesamt und LKW Zulassung Schluß.

Entspräche einer mittellangen Doppelkabine mit
3 Sitzen vorne (1 Fahrer + 2 Beifahrer auf der Sitzbank)
und einer 4 fach Sitzbank im Doka bereich hinter dem Fahrer).

Beim Sprinter Bus ist die LKW Zulassung auch nur möglich bis 6 Personen,
Ladefläche mindestens 50 %, also ab mittellangem Sprinter.

8/9 Personen und LKW Zulassung beim Sprinter nicht zulässig.

Gruss

Hallo,

wie sieht es bei einer LF 8 Mercedes Benz 814 D aus?
Mit LKW Zulassung auch 9 Sitze möglich?

Mahlzeit,@ MFTIGOR sowas ?:
http://www.feuerwehr.de/markt/anzeige.php?z=1&n=70496
Da wirste bei den Sitzplätzen kein Prob haben.Waren ja so vorgesehen.
Freund fährt nen alten Magirus,EX-Feuerwehr. Er hat auch 9 Sitzplätze als LKW.
Stimmt halt das Verhältnis Laderaum/Fahrgastraum.
Eintragen ist da nicht das Prob.
Hier im Thema,also beim T3, ist es ja nur ein Versäumis/falsche Übernahme der Zusatzeinträge gewesen.
Da stimmt das Verhältnis nicht.
Aber auch da wirste dich dann auf Nachfragen des Hauptzollamtes einstellen müssen.
Bei der Anzahl der Sitzplätze wird da was kommen.
Gruß Frank

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