LKW in D- seit wann 60 km/h Höchstgeschwindigkeit?

Hallo,

Ich habe meinen Führerschein in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts hier in D erworben
und habe mich eigentlich regelmäßig für Änderungen und Neuerungen der StVO interessiert.

Ich meine, noch gelernt zu haben, das für LKW außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt.

Umso überraschter war ich, als ich jetzt feststellen musste, daß sie aktuell bei 60 km/h liegt.

Trotz intensiver Suche - hier in den Foren und im restlichen Internet - konnte ich keine Antwort auf die Frage finden, mit welcher Fassung der StVO dieser Wert herabgesetzt wurde.

Ich hoffe, hier im Forum finden sich verkehrsrechtsgeschichtlich Interessierte, die diese Frage beantworten können.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Kommt mir sehr bekannt vor 😉
Die meisten Fragen gingen (und gehen auch heute noch) wirklich mit gesundem Menschenverstand nach dem Auschlußprinzip.
BTT
60 km/h ist zwar Vorschrift, die Realität ist aber oft eine Andere. Mir tun vor allem die Fahrer leid, die unter Druck gesetzt werden, die Vorgaben zu ignorieren. Gibt bei den Firmen aber auch Ausnahmen, Aldi achtet wohl penibel darauf, dass ihre Fahrer die Beschränkungen einhalten.

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Also die 51er waren aber langsamer, als die 50er.

Mein Bruder hatte ja ne 51er. Da hat man richtig gemerkt, wie die Leistung, ab ner bestimmten Drehzahl sehr stark abfällt. Bei den 50ern war, oberhalb der max. Leistung, der Leistungsabfall deutlich flacher. Die max. Leistung hatten sie beide bei 5500U/min.

Der 51er Motor war unten rum etwas stärker, hatte dann aber über die 5500U/min halt den steileren Leistungsabfall. Deshalb bekam sie ja vier Gänge, gegenüber vorher drei, weil man den Motor nicht so weit ausdrehen konnte.

Bei der Motorfertigung gibt es nunmal eine gewisse Streubreite mit der Leistung. Vergaser- und Zündungseinstellung spielen auch eine große Rolle.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. Juli 2019 um 21:09:21 Uhr:



Das hatte AndyB71 doch schon geliefert:

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 1. Juli 2019 um 15:02:13 Uhr:


Seit dem 25.07.1957, Bundesgesetzblatt Teil 1, Seite 780

http://www.bgbl.de/.../start.xav?...

nicht ganz:
Zu diesem Datum wurden im §9 der damaligen StVO in weiten Teilen die Limits festgelegt, die auch heute noch in den §§ 3 und 18 zu finden sind.

Das 60er Limit für LKW außerorts stand aber schon in der 1953er StVO, siehe hier:

Zitat:

@Blue346L schrieb am 1. Juli 2019 um 14:50:33 Uhr:


In der StVO Fassung von 1953 auch (§9 Abs. 4). Ich vermute, dass es mit dieser aufgenommen wurde.

in der 1937er Ur-Fassung der StVO stand es jedenfalls noch nicht.

(DDR-Vorschriften habe ich nicht im Archiv)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Juli 2019 um 22:12:41 Uhr:


Bei der Motorfertigung gibt es nunmal eine gewisse Streubreite mit der Leistung. Vergaser- und Zündungseinstellung spielen auch eine große Rolle.

Nee, nee.
Die 51er Motoren hatten eine geringere Bohrung und einen längeren Hub. Das war der Grund für die etwas andere Leistungschrakteristik zu den 50er Motoren.

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Rainer .... richtig eingestellt rennen beide sehr ordentlich für diesen kleinen Hubraum.

50 Kubik im LKW? Alle Achtung.

50 m³ ... Megaliner 🙂

50 m3 hat schon der normale Sattelzug. Der Megaliner packt das Doppelte.

Lach mal wieder ... 😉

Zitat:

nicht ganz:
Zu diesem Datum wurden im §9 der damaligen StVO in weiten Teilen die Limits festgelegt, die auch heute noch in den §§ 3 und 18 zu finden sind.

Das 60er Limit für LKW außerorts stand aber schon in der 1953er StVO, siehe hier:

Zitat:

@hk_do schrieb am 2. Juli 2019 um 22:19:43 Uhr:



Zitat:

@Blue346L schrieb am 1. Juli 2019 um 14:50:33 Uhr:


In der StVO Fassung von 1953 auch (§9 Abs. 4). Ich vermute, dass es mit dieser aufgenommen wurde.

in der 1937er Ur-Fassung der StVO stand es jedenfalls noch nicht.

(DDR-Vorschriften habe ich nicht im Archiv)

Im April 1939 wurde ein Limit von 70 km/h eingeführt: Deutsches_Reichsgesetzblatt_39T1_085_0875.jpg

und im Oktober 1939 schon wieder geändert auf die immer noch gültigen 60 km/h Deutsches_Reichsgesetzblatt_39T1_196_1988.jpg

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 2. Juli 2019 um 20:42:09 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Juli 2019 um 10:47:43 Uhr:


Schwalbe = 62 km/h (wie nahezu alle Simson) = BAB zulässig, jedenfalls solo, wenn auch nicht empfehlenswert.

Das halte ich für ein Gerücht. Die 50cm³-Simsons waren alle mit glatt 60km/h angegeben. Ausnahme war der "getunte" Sperber, der lief 75km/h, somit die einzige Simson aus DDR-Zeit, die heutzutage auf die AB darf.

vollkommener Unsinn!
Auch die "Großen" 50iger durften bis zu 8 PS haben....

Kreidler Florett als Beispiel
durften und dürfen auch heute noch mit dem 3er Schein gefahren werden!

Aebr nach der Prämie besser nicht fragen!

Mal zurück zu den Geschwindigkeiten für LKW:

In den letzten Jahren wurde die zul. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen für bestimmte Fahrzeuggruppen ja von 80km/h auf 100km/h erhöht.

Mir fallen jetzt z.B. PKW mit Anhänger ein, die gewisse Anforderungen an Technik und Gewichtskombination erfüllen oder Reisemobile mit einem zul. GG zwischen 3,5t und 7,5t.

Könnte man bei LKW da nicht auch ähnlich verfahren? Z. B. LKW über 7,5t die mit einem Notbremsassistenten ausgestattet sind 80km/h auf Bundesstraßen und 100km/h auf Autobahnen.
Anfangs vielleicht erst mal nur für Solofahrzeuge ohne Anhänger/Aufleger.

Oder noch besser: Ein einheitliches TL auf Bundesstraßen für alle Fahrzeuge. Klappt in anderen Ländern auch.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 3. Juli 2019 um 10:07:59 Uhr:


Oder noch besser: Ein einheitliches TL auf Bundesstraßen für alle Fahrzeuge. Klappt in anderen Ländern auch.

80 km/h für alle. Wo muss ich unterschreiben?

Aber dann bitte nicht wie in Frankreich mit Tempo 70. Das ist zwar äußerst sparsam, aber auch äußerst langsam. Da dauern Überlandfahrten gleich mal 50 % länger.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 3. Juli 2019 um 10:07:59 Uhr:


Mal zurück zu den Geschwindigkeiten für LKW:

In den letzten Jahren wurde die zul. Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen für bestimmte Fahrzeuggruppen ja von 80km/h auf 100km/h erhöht.

Mir fallen jetzt z.B. PKW mit Anhänger ein, die gewisse Anforderungen an Technik und Gewichtskombination erfüllen oder Reisemobile mit einem zul. GG zwischen 3,5t und 7,5t.

Könnte man bei LKW da nicht auch ähnlich verfahren? Z. B. LKW über 7,5t die mit einem Notbremsassistenten ausgestattet sind 80km/h auf Bundesstraßen und 100km/h auf Autobahnen.
Anfangs vielleicht erst mal nur für Solofahrzeuge ohne Anhänger/Aufleger.

Oder noch besser: Ein einheitliches TL auf Bundesstraßen für alle Fahrzeuge. Klappt in anderen Ländern auch.

Ein LKW hat eine andere Masse also auch ein mehr an Energie die es zu verbraten gilt!
Der Notbremsassistent ist meiner Meinung nach sowieso mehr als Dringend nötig

Bitte keine ATL Diskussion hier!

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