LKW in D- seit wann 60 km/h Höchstgeschwindigkeit?
Hallo,
Ich habe meinen Führerschein in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts hier in D erworben
und habe mich eigentlich regelmäßig für Änderungen und Neuerungen der StVO interessiert.
Ich meine, noch gelernt zu haben, das für LKW außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt.
Umso überraschter war ich, als ich jetzt feststellen musste, daß sie aktuell bei 60 km/h liegt.
Trotz intensiver Suche - hier in den Foren und im restlichen Internet - konnte ich keine Antwort auf die Frage finden, mit welcher Fassung der StVO dieser Wert herabgesetzt wurde.
Ich hoffe, hier im Forum finden sich verkehrsrechtsgeschichtlich Interessierte, die diese Frage beantworten können.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Kommt mir sehr bekannt vor 😉
Die meisten Fragen gingen (und gehen auch heute noch) wirklich mit gesundem Menschenverstand nach dem Auschlußprinzip.
BTT
60 km/h ist zwar Vorschrift, die Realität ist aber oft eine Andere. Mir tun vor allem die Fahrer leid, die unter Druck gesetzt werden, die Vorgaben zu ignorieren. Gibt bei den Firmen aber auch Ausnahmen, Aldi achtet wohl penibel darauf, dass ihre Fahrer die Beschränkungen einhalten.
91 Antworten
Zurück zum LKW: Ich bin 36 und erst während meines Lebens hieß es plötzlich, LKW dürfen auf Landstraßen jetzt nur noch 60 fahren und sie fuhren vorher eindeutig um die 85 km/h. Wie kann das dann sein, wenn die Regelung in den 50ern eingeführt wurde? Bin ich vielleicht doch nicht 1983 geboren und weiß es nur nicht?
Gibt man bei Google "LKW nur noch 60 km/h auf Landstraßen" ein, kommt irgendwie so gut wie kein sinnvoller Treffer. Muss wohl eine geheime Neuerung sein. 😉
Einige brauchen eben länger bis Änderungen ankommen, Viele glauben bis Heute das man bei einer abknickenden Vorfahrtstraße Blinken muss wenn man Geradeaus fährt. Das iwurde aber schon abgeschafft bevor die meisten die diesen Blödsinn machen geboren wurden.
Das sich die 60 auf Landstraßen erst spät in die Köpfe der Leute einbrannte könnte an der zunehmenden Kontrolldichte und Ahnungshäufung liegen. Wenn es keinen Polizisten bei einer Kontrolle interessiert juckt es auch keinen Fahrer und er fährt Schneller.
Kenne einige Strecken wo die Polizei ein ausgeprägtes Desinteresse zeigte wenn ein LKW dort statt der erlaubten 60 mit 80 fuhr, das hatte seinen Grund einfach darin das dort Überhiolen schwierig bis nicht erlaubt war und ein LKW der 80 fährt führt dann zu weniger Agressionen als Einer der mit 60 fährt, vor Allem wenn eh auf 80 begrenzt ist.
Zitat:
@Goify schrieb am 2. Juli 2019 um 16:44:17 Uhr:
Zurück zum LKW: Ich bin 36 und erst während meines Lebens hieß es plötzlich, LKW dürfen auf Landstraßen jetzt nur noch 60 fahren und sie fuhren vorher eindeutig um die 85 km/h. Wie kann das dann sein, wenn die Regelung in den 50ern eingeführt wurde? Bin ich vielleicht doch nicht 1983 geboren und weiß es nur nicht?Gibt man bei Google "LKW nur noch 60 km/h auf Landstraßen" ein, kommt irgendwie so gut wie kein sinnvoller Treffer. Muss wohl eine geheime Neuerung sein. 😉
Zu deinem Geburtstag kann ich nicht viel sagen, frag deine Mutter, die war dabei.
Aber auch heute noch fahren unheimlich viele LKW (und nicht nur die mit ausl. Kennzeichen) auf Bundesstraßen um die 85 km/h.
Will man genau wissen, wann die StVO diese Vorschrift aufgenommen hat, kann man in jeder juristischen Fakultät sich den StVO-Kommentar nehmen und Jahrgang für Jahrgang nachschauen.
Meine Mutter war damals im "Ausland" (DDR) und kann mir dazu nichts sagen. Ich meine mich aber zu erinnern, dass diese Neuerung mit den 60 Ende der 90er aufkam, denn ab da fuhren immer mehr LKW nur noch 65, sodass man nicht mehr hinter ihnen her fahren konnte, sondern sie überholen musste. Vorher war das kein so großes Thema.
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Nö, denn im Kommentar von 1993 hab ich nachgesehen, der steht noch im Büro - Abt. Antiquariat.
Vielleicht wurde Ende der 90 die Strafe erhöht, mit Punkten, mit Fahrverbot oder was weiß ich. Aber die 60 wurden definitiv früher eingeführt.
Im "Osten" galt bis zur Einheit für Pkw und Lkw auf der Landstraße 80 km/h. Gleichschnell ist insofern sinnvoll, weil Überholmanöver seltener veranlasst sind. Auf der Autobahn durften Lkw auch nur 80km/h, Pkw hingegen 100 km/h fahren.
Bis zum 3.10.1990 könnten es also durchaus verschiedene Limits gewesen sein.
Ja, aber wann wurde § 3 StVO im Westen denn nun entsprechend geändert?
Dabei weiß Tante Google doch alles. Mal sehen, ob mir irgendwo noch ein älterer Kommentar in die Finger fällt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Juli 2019 um 10:47:43 Uhr:
Schwalbe = 62 km/h (wie nahezu alle Simson) = BAB zulässig, jedenfalls solo, wenn auch nicht empfehlenswert.
Das halte ich für ein Gerücht. Die 50cm³-Simsons waren alle mit glatt 60km/h angegeben. Ausnahme war der "getunte"
Sperber, der lief 75km/h, somit die einzige Simson aus DDR-Zeit, die heutzutage auf die AB darf.
Zitat:
somit die einzige Simson aus DDR-Zeit, die heutzutage auf die AB darf.
Nicht ganz. Zum S51 gab es noch ein S70, mit 70ccm. Ebenfalls bis 75km/h zugelassen.
Die 60 standen in den Fahrzeugpapieren. Simson hatte die Konstruktion in der BE aber mit 62 km/h vom Verkehrsministerium abnicken lassen. So sagte das zumindest der Konstrukteur der Schwalbe in irgendeiner Fernsehdokumentation zu dem Moped.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 2. Juli 2019 um 20:31:38 Uhr:
Ja, aber wann wurde § 3 StVO im Westen denn nun entsprechend geändert?
Dabei weiß Tante Google doch alles. Mal sehen, ob mir irgendwo noch ein älterer Kommentar in die Finger fällt.
Das hatte AndyB71 doch schon geliefert:
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 1. Juli 2019 um 15:02:13 Uhr:
Seit dem 25.07.1957, Bundesgesetzblatt Teil 1, Seite 780
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 2. Juli 2019 um 21:00:26 Uhr:
Zitat:
somit die einzige Simson aus DDR-Zeit, die heutzutage auf die AB darf.
Nicht ganz. Zum S51 gab es noch ein S70, mit 70ccm. Ebenfalls bis 75km/h zugelassen.
Ja, o.k., dann war der Sperber eben das einzige 50cm³ Fahrzeug. Galt auch als zulassungspflichtiges Leichtkraftrad.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Juli 2019 um 21:05:05 Uhr:
Die 60 standen in den Fahrzeugpapieren. Simson hatte die Konstruktion in der BE aber mit 62 km/h vom Verkehrsministerium abnicken lassen. So sagte das zumindest der Konstrukteur der Schwalbe in irgendeiner Fernsehdokumentation zu dem Moped.
Hm. Und welche Angabe entscheidet nun darüber, ob AB oder nicht?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. Juli 2019 um 21:05:05 Uhr:
Die 60 standen in den Fahrzeugpapieren. Simson hatte die Konstruktion in der BE aber mit 62 km/h vom Verkehrsministerium abnicken lassen. So sagte das zumindest der Konstrukteur der Schwalbe in irgendeiner Fernsehdokumentation zu dem Moped.
Na dann hat man da ja mit höchster Präzision gearbeitet. 2 km/h machen den Kohl wohl nicht fett. Gab es dafür einen Grund?
Grüße vom Ostelch
Es zählen natürlich die Fahrzeugpapiere.
Der Grund soll wohl die Autobahnmindestgeschwindigkeit gewesen seon. In der DDR waren das 50 km/h als Minimum, aber im Export eben auch teilweise >60 km/h. Und die wurden im Export gut verkauft.
Gelaufen sind die real alle wenigstens die 62 km/h. Ich soll mal mit der Enduro E 51/4 mit Sozia und Rucksack hügelaufwärts 68 km/h innerorts gefahren sein, meinte der Pullizist der es abkassiert hat. Könnte hingekommen sein, weil die in der Ebene solo auch an den 75 km/h gekratzt hat ... bei Rückenwind. 🙂