LKW Führerschein verlängern. Module wann eintragen lassen?

Hallo
Ich habe gerade die 5 Module absolviert. Also den EU Berufskraftfahrer Lehrgang, den man ja für gewerbliche Fahrten braucht.

Mein Führerschein C/CE, erworben 2003, läuft nun im Juli 2013 ab, und muss für weitere 5 Jahre verlängert werden.

Meine Frage. Sollte ich den Führerschein nun schon verlängern lassen, und die Module eintragen lassen?
oder kann ich warten bis zum Juli 2013 und lasse dann die Module dort mit eintragen?
Was ist cleverer? Gehen würde doch beides?

Zusatzfrage.
Da ich meinen Führerschein 2003 erworben habe, muss ich auch zur Ärztlichen Untersuchung?
Wenn ich diesen vor 2000 erworben hätte, müsse ich erst ab 50 Jahre dort hin? bin nun Ende 30.
Sehe ich das Richtige.

Könnt Ihr mir bitte was zu schreiben.

Gruß
G2S

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Zitat:

Original geschrieben von Golf2_Schrauber


Meine Frage. Sollte ich den Führerschein nun schon verlängern lassen, und die Module eintragen lassen?

oder kann ich warten bis zum Juli 2013 und lasse dann die Module dort mit eintragen?
Was ist cleverer? Gehen würde doch beides?

Warte bis ca. 6 Wochen vor dem Führerscheinablaufdatum. Dann musst du auch die Module eintragen lassen. Warum willst du das jetzt schon machen und ohne Not 3,5 Monate verschenken?

Zitat:

Zusatzfrage.
Da ich meinen Führerschein 2003 erworben habe, muss ich auch zur Ärztlichen Untersuchung?
Wenn ich diesen vor 2000 erworben hätte, müsse ich erst ab 50 Jahre dort hin? bin nun Ende 30.

Ja, du musst zur ÄU, weil du nach 1998 (also 2003) die FE erworben hast. Das 50. Lj gilt nur fpr die Altbestände, die vor 1998 den ALten Klasse 2- Führerschein erworben haben.

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9.9.2014

Ich hab Glück und falle noch in die letzte Frist... Mein Führerschein ist bis 08/2016 gültig, also hab ich noch 2 Jahre für die 95 - zumindest innerhalb Deutschland. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Ammon83


Ich hab Glück und falle noch in die letzte Frist... Mein Führerschein ist bis 08/2016 gültig, also hab ich noch 2 Jahre für die 95 - zumindest innerhalb Deutschland. ;-)

So ist es richtig

Hilfestellung für Internationalen Verkehr

Da sich die EU-Staaten verpflichtet haben, die unterschiedlichen nationalen Übergangsfristen gegenseitig anzuerkennen, kann ein deutscher Fahrer mit Bestandsschutz in der Übergangsfrist bis 10. September 2016 auch im Ausland ohne Eintragung der Schlüsselzahl 95 fahren
http://www.svg-hamburg.de/Leistungen/Fahrer-Ecke/Schluesselzahl-95

hi Freunde,

ich habe als Nebeneinsteiger in das Fuhrgewerbe - Zusatzverdienst zur sehr knappen Rente an drei Tagen die Woche - nunmehr die 5 Module, die Fahrerkarte und die ÄU hinter mich gebracht und bei der Führerscheinstelle den Eintrag der 95 beantragt. Ich brauche aktuell nur die C1 und C1E (Stückgut-Nahverkehr), die C und CE ist in 2005 abgelaufen. Jetzt hörte ich, dass diese in Ausnahmefällen durch die bestandene ÄU und Weiterbildung wiederbelebt werden könnte? Weis da jemand was konkretes? Der Schulungsleiter Module konnte mir nix verbindliches zu sagen, er bestand sogar darauf, dass ich für die C1/C1E auch die ÄU benötige!

So hab ich die auch gemacht und mir damit wohl unnötigen Stress und Kosten verursacht.
Denn die LRA Tussi bei der Führerscheinstelle schaute mich nur verwundert an und meinte, ich brauch für die C1 /C1E diese gar nicht, weil die ja im FS ohne Ablauf eingetragen ist und ich für die C und C1 eine komplett neue FS Prüfung bräuchte... Das aber ist für mich nicht mehr sinnvoll.

Was meint Ihr zu diesem Fall, stimmt das wirklich? Denn og "Lehrer" meinte nur, dass sich diese "unfähige LRA Tussi" warm anziehen sollte, denn ich brauche diese Gutachten auf alle Fälle...

der Uli

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Zitat:

Original geschrieben von technix1


hi Freunde,

ich habe als Nebeneinsteiger in das Fuhrgewerbe - Zusatzverdienst zur sehr knappen Rente an drei Tagen die Woche - nunmehr die 5 Module, die Fahrerkarte und die ÄU hinter mich gebracht und bei der Führerscheinstelle den Eintrag der 95 beantragt. Ich brauche aktuell nur die C1 und C1E (Stückgut-Nahverkehr), die C und CE ist in 2005 abgelaufen. Jetzt hörte ich, dass diese in Ausnahmefällen durch die bestandene ÄU und Weiterbildung wiederbelebt werden könnte? Weis da jemand was konkretes? Der Schulungsleiter Module konnte mir nix verbindliches zu sagen, er bestand sogar darauf, dass ich für die C1/C1E auch die ÄU benötige!

So hab ich die auch gemacht und mir damit wohl unnötigen Stress und Kosten verursacht.
Denn die LRA Tussi bei der Führerscheinstelle schaute mich nur verwundert an und meinte, ich brauch für die C1 /C1E diese gar nicht, weil die ja im FS ohne Ablauf eingetragen ist und ich für die C und C1 eine komplett neue FS Prüfung bräuchte... Das aber ist für mich nicht mehr sinnvoll.

Was meint Ihr zu diesem Fall, stimmt das wirklich? Denn og "Lehrer" meinte nur, dass sich diese "unfähige LRA Tussi" warm anziehen sollte, denn ich brauche diese Gutachten auf alle Fälle...

der Uli

genauso wars bei mir auch

nur hab ich unsere besagte tussi vorher gefragt

und nur die module vorgelegt+fs beantragt,der dann ca 30€ gekostet hat

und wichtig
stichtag ist der 9.9.
dann muß die 95 drin sein im kärtchen!!

danke, ich hätte dort auch fragen sollen, statt mich auf den - in meinen Augen eigentlich kompetenten - Lehrgangsleiter zu verlassen. Lehrgeld halt, aber sonst ist alles roger, bis zum 9.9. ist der FS fertig - auch ohne die ÄU.

Auszug aus Anlage 5 FeV (zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5)

Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen. Sie haben hierüber einen Nachweis vorzulegen.

Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht findet man hier

Zitat:

Original geschrieben von transe79



und wichtig
stichtag ist der 9.9.
dann muß die 95 drin sein im kärtchen!!

falsch !!

Stichtag für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 ist der 10.09.2014. Zur Harmonisierung des Führerscheinablaufsdatums mit der Eintragung der Schlüsselzahl kann in Deutschland eine weitere Übergangsfrist bis 10.09.2016 genutzt werden.

http://www.svg-hamburg.de/Leistungen/Fahrer-Ecke/Schluesselzahl-95

Zitat:

Original geschrieben von chaotix



Zitat:

Original geschrieben von transe79



und wichtig
stichtag ist der 9.9.
dann muß die 95 drin sein im kärtchen!!
falsch !!

Stichtag für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 ist der 10.09.2014. Zur Harmonisierung des Führerscheinablaufsdatums mit der Eintragung der Schlüsselzahl kann in Deutschland eine weitere Übergangsfrist bis 10.09.2016 genutzt werden.

http://www.svg-hamburg.de/Leistungen/Fahrer-Ecke/Schluesselzahl-95

Fast richtig !

In dem Link ( wenn man genau liest ) gilt dies EU weit . Ich selbst habe meine Schulungen sowie das Schreiben der EU (auf englisch ) inclusive einer französischen Übersetzung im LKW liegen .

Martin

Führerschein und habe den " 95" er Eintrag schon drin! Er läuft allerdings im November 2014 ab! Muss ich die ganzen Module jetzt nochmal machen? Obwohl ich die schon gemacht habe? Mein Fahrlehrer sagt " nein"! Da sie erst ab 2014 Pflicht sind und ich den "95" Eintrag schon habe mit den Qualifikationen!

Zitat:

Original geschrieben von Denny4life


Führerschein und habe den " 95" er Eintrag schon drin! Er läuft allerdings im November 2014 ab! Muss ich die ganzen Module jetzt nochmal machen? Obwohl ich die schon gemacht habe? Mein Fahrlehrer sagt " nein"! Da sie erst ab 2014 Pflicht sind und ich den "95" Eintrag schon habe mit den Qualifikationen!

Auch Dir hilft der o.a. Link :

Einige Straßenverkehrsämter im Bereich Nordrhein tragen derzeit bei der Führerscheinverlängerung die Schlüsselzahl 95 trotz der Regelung in § 5 BKrFQV auch ohne Nachweis der Weiterbildung ein, sofern der Fahrer das wünscht bzw. eine Eintragung nicht ausdrücklich ablehnt.

Da die Straßenverkehrsämter in diesen Fällen die Schlüsselzahl 95 in der Regel gleichzeitig bis zum 10.09.2014 befristen, kann der Fahrer die Übergangsfrist nicht ausnutzen, er muss die Weiterbildung bis zum eingetragenen Datum nachweisen und kann die Termine für den Nachweis der Weiterbildung bzw. der Führerscheinverlängerung nicht angleichen.

Eine andere Folge der vorzeitigen Eintragung kann sein, dass alle vor der Eintragung durchgeführten Weiterbildungen verfallen und nicht mehr für einen späteren Nachweis der Weiterbildung herangezogen werden können.

Die Module helfen Dir nur, wenn diese nach Füherscheinaustellung gemacht worden sind. Der Nachweis wird dann erstmalig bei Verlängerung eingesetzt.
Ist der Nachweis jedoch älter wie das Ausstellungsdatum des zu verlängernden Führerscheins - ist der für die Tonne.

Also meiner läuft erst Nov, 2015 ab so stehts in Spalte C und CE . Kartenführerschein seit 2004 CE seit 1988 habe die 2004 schon gewusst das Mann 2014 die Module braucht ?
Die Module hab ich Jun, 2013, 350,-, Untersuchung Ü 50 muss ich noch 125,- beim Tüv , reicht Ja dann bis ende 2015 um es eintragen zu lassen .
Wie lange kann Mann warten mit der Eintragung der Module (2,5 Jahre ? ) und der Untersuchung ? (2 Jahre) ich denke das das Datum der Antrags bzw der Bearbeitung der Führerscheinstelle eingetragen wird oder könnte ichs jetzt schon machen lassen und die tragen dann Nov, 2020 ein .

Zitat:

@Denny4life schrieb am 27. August 2014 um 23:59:57 Uhr:


Führerschein und habe den " 95" er Eintrag schon drin! Er läuft allerdings im November 2014 ab! Muss ich die ganzen Module jetzt nochmal machen? Obwohl ich die schon gemacht habe? Mein Fahrlehrer sagt " nein"! Da sie erst ab 2014 Pflicht sind und ich den "95" Eintrag schon habe mit den Qualifikationen!

Dein Fahrlehrer liegt insoweit falsch, wenn du die FE beruflich nutzten willst! Selbstverständlich kannst du

nur

mit ÄU den Führerschein verlängern lassen, darfst aber dann nur Fahrzeuge fahren , wie sie als Ausnahmen in § 1 Abs. 2 BKrQG aufgeführt sind. Wenn du 5 Bescheinigungen hast, solltest du sie vorlegen, um den Lappen beruflich nutzen zu können. Dann beginnt wieder der Reigen mit den nächsten 5 Modulen.

Oder du hast im November 2009 die FE Klasse CE mit einer verkürzten Grundqualifikation mit IHK- Prüfung erworben. Auch dann läuft die FE eben nach 5 Jahren jetzt ab. Um die Eintragung für die nächsten 5 Jahre zu bekommen, musst du bei der jetzigen Verlängerung auch eine Weiterbildung von 35 Stunden nachweisen.

Zitat:

@309Ca schrieb am 10. November 2014 um 11:39:02 Uhr:


... Wie lange kann Mann warten mit der Eintragung der Module (2,5 Jahre ? ) und der Untersuchung ? (2 Jahre) ich denke das das Datum der Antrags bzw der Bearbeitung der Führerscheinstelle eingetragen wird oder könnte ichs jetzt schon machen lassen und die tragen dann Nov, 2020 ein .

Du musst die Module Nov. 2015 eintragen lassen. (Ca. 4-6 Wochen vorher zum Amt und beantragen). Dein Module können während der Übergangsfrist bis 10.09.2016 bis zu 7 Jahren gültig sein. Die ÄU darf nicht aälter als 1/2 Jahr sein. Also wenn du so ab September 2015 zum Doc gehst und anschließend zu Amt, ist alles im grünen Bereich.

So Heute in den sauren Apfel gebissen,in Niedersachsen Heute neuen Führerschein und 95 eintragung abgeholt habe stolze 71,20 € bezahlt.
Hatte noch 2 Module über da ich 7 hatte ,ob die für das nächste Mal noch gelten ,nein ab Datum im neuen Schein fängt alleas von vorne an.

weiß vielleicht jemand wie das in der landwirtschaft mit denn module geregelt ist. Benötige ich die auch um nächstes jahr meine führerschein zu verlängern?

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