LKW Führerschein verlängern. Module wann eintragen lassen?

Hallo
Ich habe gerade die 5 Module absolviert. Also den EU Berufskraftfahrer Lehrgang, den man ja für gewerbliche Fahrten braucht.

Mein Führerschein C/CE, erworben 2003, läuft nun im Juli 2013 ab, und muss für weitere 5 Jahre verlängert werden.

Meine Frage. Sollte ich den Führerschein nun schon verlängern lassen, und die Module eintragen lassen?
oder kann ich warten bis zum Juli 2013 und lasse dann die Module dort mit eintragen?
Was ist cleverer? Gehen würde doch beides?

Zusatzfrage.
Da ich meinen Führerschein 2003 erworben habe, muss ich auch zur Ärztlichen Untersuchung?
Wenn ich diesen vor 2000 erworben hätte, müsse ich erst ab 50 Jahre dort hin? bin nun Ende 30.
Sehe ich das Richtige.

Könnt Ihr mir bitte was zu schreiben.

Gruß
G2S

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Golf2_Schrauber


Meine Frage. Sollte ich den Führerschein nun schon verlängern lassen, und die Module eintragen lassen?

oder kann ich warten bis zum Juli 2013 und lasse dann die Module dort mit eintragen?
Was ist cleverer? Gehen würde doch beides?

Warte bis ca. 6 Wochen vor dem Führerscheinablaufdatum. Dann musst du auch die Module eintragen lassen. Warum willst du das jetzt schon machen und ohne Not 3,5 Monate verschenken?

Zitat:

Zusatzfrage.
Da ich meinen Führerschein 2003 erworben habe, muss ich auch zur Ärztlichen Untersuchung?
Wenn ich diesen vor 2000 erworben hätte, müsse ich erst ab 50 Jahre dort hin? bin nun Ende 30.

Ja, du musst zur ÄU, weil du nach 1998 (also 2003) die FE erworben hast. Das 50. Lj gilt nur fpr die Altbestände, die vor 1998 den ALten Klasse 2- Führerschein erworben haben.

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Zitat:

@opa111 schrieb am 26. Januar 2015 um 20:09:00 Uhr:


So Heute in den sauren Apfel gebissen,in Niedersachsen Heute neuen Führerschein und 95 eintragung abgeholt habe stolze 71,20 € bezahlt.
Hatte noch 2 Module über da ich 7 hatte ,ob die für das nächste Mal noch gelten ,nein ab Datum im neuen Schein fängt alleas von vorne an.

Das gibt ja für einige ein böses Erwachen die zu früh ihre Eintragungen haben machen lassen und somit die Übergangsfrist nicht nutzen . Also passiert genau das was ich schon verlinkt habe und die Module sind weg nach dem Eintrag der 95

Martin

Hallo an alle,ich hätte an euch mal eine Frage.ich bin im Besitz des kartenführerscheines ( C1,CE und C1E) seit 1997.ich fahre momentan keinen LKW da ich einen anderen Job im gastronomiebereich mache.ich habe aber trotzdem die 5 module im Juli 2014 gemacht...aber habe sie bis jetzt noch nicht eintragen lassen...meine Frage jetzt,giltet die 5 Jahres Frist der module ab dem Datum wobei die Ziffer 95 im Führerschein eingetragen wird oder ab dem Datum bei dem man die module gemacht hat?

Zitat:

@Barculli schrieb am 22. März 2015 um 01:30:50 Uhr:


....giltet die 5 Jahres Frist der module ab dem Datum wobei die Ziffer 95 im Führerschein eingetragen wird oder ab dem Datum bei dem man die module gemacht hat?

Es gilt die Fünfjahresfrist ab dem Datum des zuletzt absolvierten Moduls (z.B. bei 23.8.2014 wäre das der 22.08.2019). Wenn sie dann als 95 allerdings eingetragen werden, gilt der Eintag nochmal die 5 Jahre der Eintragung (also theoretisch bis zum 21.08.2024).

ich möchte meinen Lkw Führerschein verlängern lassen,CE, läuft am 28.12.15 aus.
zur zeit fahre ich aber beruflich nicht durch einen anderen Job, möchte den schein aber behalten.
muß ich auch dann abgesehen von den ärztlichen Bescheinigungen, auch die weiterbildungsmodule nachweisen?
ich hatte im jahre 2010 eine Umschulung zum berufskraftfahrer. den LKW Schein besitze ich seit 26.08. 1983.

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Du kannst ihn auch ohne Module, nur mit den ärztlichen Bescheinigungen verlängern lassen, darfst dann halt nicht gewerblich fahren.

Hallo. Mein Mann hat einen EU Führerschein in UK ausgestellt. Er hat alle Klassen C, C1, C1E, CE (welche davon ist 95?) Die hat er im Januar 2012 gemacht und somit ist auf seinem Führerschein alles eingetragen, da er als LKW Fahrer gearbeitet hat. Nun ist er nach Deutschland gezogen und arbeitet auch hier als LKW Fahrer bei einer Firma. Von dem Straßenverkehrsamt sagte man uns dass der Führerschein bis Januar 2017 gültig ist (also 5 Jahren). Das bezieht sich wohl auf diese Klassen die man alle 5 Jahren erneuern muss? (ich habe kein Führerschein also ich habe null Ahnung). Das sind diese Module, quasi LKW Fahrstunden.. Das heißt, wir sollten dann gegen Ende 2016 diese Module machen, ärztliche Bescheinigung und die Verlängerung des Führerscheins beantragen auf dem die Module eingetragen werden, bzw .eingereicht werden. Dann müsste man das alle 5 Jahren wiederholen, oder? Und somit wird der Führerschein auch alle 5 Jahren erneuert. Danke für die Rückmeldung.

Zitat:

@Tartina schrieb am 1. Oktober 2015 um 10:49:04 Uhr:



.... Er hat alle Klassen C, C1, C1E, CE (welche davon ist 95?)

Wenn er 1 x die Weiterbildung (35 Std.) gemacht hat, wird die Weiterbildung bei allen gennnaten Klassen eingetragen.

Zitat:

Die hat er im Januar 2012 gemacht und somit ist auf seinem Führerschein alles eingetragen, da er als LKW Fahrer gearbeitet hat. Nun ist er nach Deutschland gezogen und arbeitet auch hier als LKW Fahrer bei einer Firma. Von dem Straßenverkehrsamt sagte man uns dass der Führerschein bis Januar 2017 gültig ist (also 5 Jahren).

Auf dem EU-Führerschein ist auf der Rückseite in Spalte 11 ein Datum eingetragen, bei allen Klassen, die bis zu diesem Datum gütig sind. Bei den Klassen, die unbefristet gelten, ist kein Datum eingetragen. Es müsste alsu bei der Klassen C und CE eine Datum eingetragen sein, das nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes im Januar 2017 liegen müsste. In Spaltee 12 ist für die entsprechende FE-Klasse (vielleicht mit anderen Zahlen die Zahl 95 eingetragen, dahinter ein Datum. Dieses Datum sollte idealerweise mit dem Datum in Spalte 11 überein stimmen. Das hat den Vorteil, dass die beiden Sachen (Führerscheinverlängerung und Entragung der Nummer 95) gemeinsam bearbeitet werden kann. Also nur einmal Verwaltungsgebühr zahlen.

Zitat:

... wir sollten dann gegen Ende 2016 diese Module machen, ärztliche Bescheinigung und die Verlängerung des Führerscheins beantragen auf dem die Module eingetragen werden, bzw .eingereicht werden.

Das ist richtig. Um die Kosten für die Weiterbildung etwas zu verteilen, kann die Weiterbidlung auf mehrere Jahre (im Zweifelesfall auf 5 Jahre) verteilt werden (z.B. 2015 2 Mudlule und 2016 3 Module). Das ist kein Nachteil und es entsteht keien Stress kurz vor der Führerscheinverlängerung.

Zitat:

Dann müsste man das alle 5 Jahren wiederholen, oder? Und somit wird der Führerschein auch alle 5 Jahren erneuert.

Ja so ist es.

Hallo nochmal. Der Führerschein bzw. Die Klassen C CE sind bis Anfang 2017 gültig. Die Schlüsselzahl 95 ist allerdings bis 2019 gültig.
Die Frage ist: die Module sind für die Schlüsselzahl 95 (die bis 2019 gültig ist) wichtig oder für die Verlängerung des Führerscheins auch (der bis 2017 gültig ist)? ich meine, es sind immerhin 2 Jahre Unterschied.
Danke für die Rückmeldung.
Grüße,
Tartina

Der Führerschein muss 2017 verlängert werden da wird dann wieder die 95 bis 2019 eingetragen 2019 müssen dann erneut die Module nachgewiesen werden die dann bis 2024 eingetragen werden.

Zitat:

@Tartina schrieb am 19. Oktober 2015 um 16:19:27 Uhr:


Die Frage ist: die Module sind für die Schlüsselzahl 95 (die bis 2019 gültig ist) wichtig oder für die Verlängerung des Führerscheins auch (der bis 2017 gültig ist)? ich meine, es sind immerhin 2 Jahre Unterschied.

@worti, du liegst mit deiner Rechnung falsch. Die Module würden 2019 nicht für 5 Jahre, nämlich bis 2024 eingetragen, sondern nur für die Dauer der Gültigkeit der FE, also bis 2022. Damit müsssten bereits nach drei Jahren (in 2022) die Module erneuert werden. Und ob ich in drei Jahren 500 € für neue Module oder 100 für eine ÄU bei kürzerer Laufzeit ausgebe, ist finanziell schon ein Unterschied.

Es ist am günstigsten, es so machen:
2017 die ÄU machen und für fünf Jahre verlängern. Die Module sind ja noch 2 Jahre länger eingetragen.
Dann 2019 erneut eine ÄU machen und die 5 Module neu mit eintragen lassen. Dann sind ab diesem Datum die beiden Termine, nämlich Gültigkeit der Fahrerlaubnis und die Schlüsselzahl 95 in gleichem Rhytmus.

Es ist einfacher, einmal die ÄU vorzuziehen, als eine Gültigkeit der Module nur für drei jahre zu bekommen. Nach den Verwaltungsvorschriften sind die Gültigkeit für 95 und den Führerschein synchron abzustimmen.

Da die Kosten für die Module höher sind als die ÄU, macht es Sinn, so zu verfahren.

@worti32: Ihr Zitat können Sie sich zukünftig sparen, denn diese Community gibt es genau weil viele Leute viele unterschiedliche Fragen haben! und wenn Sie ohnehin keine genaue Angaben machen können, dann lassen Sie es doch lieber! Vielen Dank und Gute Fahrt!
@Transportcampus: Vielen Dank für ihre Antwort! Nun wissen wir auch schon viel mehr!

Was ist denn hier für ein Quark geschrieben*worti32 hat vollkommen recht

Da der Führerschein seine Gültigkeit 2017 verliert wird bei einer Verlängerung auch die Schlüsselzahl 95 nur bis zur jetzigen Gültigkeit eingetragen also folglich bis 2019. Dann kann 2019 blöderweise FE und schlüssel95 neu gemacht werden somit hat der Führerschein Gültigkeits Datum 2022 und die 95 er Eintragung 2024*

Die beste Alternative ist 2017 de FE verlängern dann die 95 eintragen lassen bis 2019 module absolvieren FE neu vorlegen mit allen ärztlichen gutachten und dadurch beide Daten auf einen Termin bringen*

Und an Tartina vorsichtig mit solchen Äusserungen das sich User hier Zitate sparen können es gibt hier noch User die sich sehr lange kennen und wertschätzen.

Ich habe den Beitrag der TE so verstanden: Es handelt sich um einen EU-Führerschein, der in GB ausgestellt wurde. Und es ist die 95 ist bereits heute eingetragen!!!! Auf der Insel scheint es möglich zu sein, dass die 95 über die FE-Gültigkeit von 2017 hinaus bis 2019 eingetragen ist. Sonst würde das ja alles zu den Übergangszeiten in D nicht passen!

Die Frage war, wie soll verfahren werden. Und da ist die doppelte ÄU preisgpünstiger als die Gültigkeitsdauer der 95 für 3 Jahre. Für einen Fahrlehrer, der vielleicht die Weiterbildung anbietet, natürlich nicht.... 😉

Zitat:

@camions schrieb am 17. Februar 2015 um 20:19:22 Uhr:



Zitat:

@opa111 schrieb am 26. Januar 2015 um 20:09:00 Uhr:


So Heute in den sauren Apfel gebissen,in Niedersachsen Heute neuen Führerschein und 95 eintragung abgeholt habe stolze 71,20 € bezahlt.
Hatte noch 2 Module über da ich 7 hatte ,ob die für das nächste Mal noch gelten ,nein ab Datum im neuen Schein fängt alleas von vorne an.
Das gibt ja für einige ein böses Erwachen die zu früh ihre Eintragungen haben machen lassen und somit die Übergangsfrist nicht nutzen . Also passiert genau das was ich schon verlinkt habe und die Module sind weg nach dem Eintrag der 95
Martin

Und vor allem ist es teurer. Durch die 5 Jahresfristen bei der ärztlichen Untersuchung bist du dann einmalig halt wieder viel schneller dran und kommst in einen anderen Rythmus.

Hallo. Ich have den LKW Führerschein im Osten gemacht. Die Module müssen eingetragen werden. Benötige ich eine ÄU? Danke T

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