LKW Führerschein verlängern. Module wann eintragen lassen?
Hallo
Ich habe gerade die 5 Module absolviert. Also den EU Berufskraftfahrer Lehrgang, den man ja für gewerbliche Fahrten braucht.
Mein Führerschein C/CE, erworben 2003, läuft nun im Juli 2013 ab, und muss für weitere 5 Jahre verlängert werden.
Meine Frage. Sollte ich den Führerschein nun schon verlängern lassen, und die Module eintragen lassen?
oder kann ich warten bis zum Juli 2013 und lasse dann die Module dort mit eintragen?
Was ist cleverer? Gehen würde doch beides?
Zusatzfrage.
Da ich meinen Führerschein 2003 erworben habe, muss ich auch zur Ärztlichen Untersuchung?
Wenn ich diesen vor 2000 erworben hätte, müsse ich erst ab 50 Jahre dort hin? bin nun Ende 30.
Sehe ich das Richtige.
Könnt Ihr mir bitte was zu schreiben.
Gruß
G2S
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Golf2_Schrauber
Meine Frage. Sollte ich den Führerschein nun schon verlängern lassen, und die Module eintragen lassen?oder kann ich warten bis zum Juli 2013 und lasse dann die Module dort mit eintragen?
Was ist cleverer? Gehen würde doch beides?
Warte bis ca. 6 Wochen vor dem Führerscheinablaufdatum. Dann musst du auch die Module eintragen lassen. Warum willst du das jetzt schon machen und ohne Not 3,5 Monate verschenken?
Zitat:
Zusatzfrage.
Da ich meinen Führerschein 2003 erworben habe, muss ich auch zur Ärztlichen Untersuchung?
Wenn ich diesen vor 2000 erworben hätte, müsse ich erst ab 50 Jahre dort hin? bin nun Ende 30.
Ja, du musst zur ÄU, weil du nach 1998 (also 2003) die FE erworben hast. Das 50. Lj gilt nur fpr die Altbestände, die vor 1998 den ALten Klasse 2- Führerschein erworben haben.
61 Antworten
@Mobi dick
Hallo ,
erst einmal danke für die ausführliche Erklärung jedoch seht euch das mal an http://www.eu-bkf.de/de/home/fahrer/schluesselzahl95.htm .Wichtig für diejenigen die international fahren .
Martin
das haben wir auch dabei falls wir in italien in eine kontrolle kommen,
wollten sie aber bis jetzt nie sehen ..
nabend, mal was anderes, wie alt darf die Äu sein?????
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Zitat:
Original geschrieben von sunny912
nabend, mal was anderes, wie alt darf die Äu sein?????
Max. 1 Jahr .
Oder jetzt noch schnell ohne Weiterbildung verlängern.
Musste ich wegen Zeitnot machen (Fuhr die ganze Zeit nur C1, letztes Jahr nicht verlängert, keine Module gemacht).
Habe die 95 bis 2016 eingetragen bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Bleifussxxx
Oder jetzt noch schnell ohne Weiterbildung verlängern.
Musste ich wegen Zeitnot machen (Fuhr die ganze Zeit nur C1, letztes Jahr nicht verlängert, keine Module gemacht).Habe die 95 bis 2016 eingetragen bekommen.
Dann kommst du aus Hessen!
Richtig! Aber ist das echt ne Sonderregelung?
Weil ich fast wirklich gut 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Bleifussxxx
Richtig! Aber ist das echt ne Sonderregelung?
Weil ich fast wirklich gut 🙂
Ja, nur die Hessen lassen es zu, dass die FE auch kürzer als 5 Jahre verlängert werden kann (also auf den 09.09.2016) um den Fahrern die Möglichkeit zu geben, ihre Bescheinigungen erst dann vorlegen zu müssen (spart ja auch fast einen ganzen Weiterbildungszyklus). In allen anderen Bundesländern wird die Verordnung strikt eingehalten, da hättest du zwar deine FE verlängern lassen können, aber bis 10.09.2014 hättest du die Weiterbildung nachtragen lassen müssen, wenn du nicht nur für die Feuerwehr fahren willst ;-)
Zitat:
Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben, benötigen ab dem 10.09.2014 einen Weiterbildungsnachweis (Schlüsselzahl „95“) in ihrem Führerschein (§ 5 Abs. 1 BKrFQG). D.h. die Weiterbildung muss rechtzeitig vorher abgeschlossen sein und die Weiterbildungsbescheinigung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Hallo!
Ich habe meinen Führerschein am 01.09.2009 bis 04.08.2014 verlängert. Benutze ihm aber nicht beruflich, da ich in anderer Bransche momentan tätig bin. Fahre nur ab und zu privat einen 7,5-tonner.
Führerschein habe ich am 16.10.2001 erstmals erworben und habe auch beruflich genutzt.
Frage: 1. muss ich die Weiterbildung überhaupt machen, wenn ich der Führerschein nicht beruflich brauche, aber ihm nicht verlieren will; 2. Wird meine Fahrererlaubnis überhaupt verlängert, ohne Weiterbildungsnachweis?
Jetzt haste mir aber nen Schreck ein gejagt !Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
.......
Weiterbildungen sind im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen (§ 5 Abs. 1 BKrFQG). Das Ablaufdatum der letzten Weiterbildung wird auf dem Führerschein in Spalte 12 eingetragen.
aber Gott-sei-Dank gibt es auch da Ausnahmen.
Habe meinen alten Klasse 2 im Juli 2010 umschreiben lassen, und mit Besitzstandswahrungsrecht die 95 eingetragen bekommen.
Weil ich aber noch keinen Job hatte - schickte mich das Arbeitsamt zur ADR-Schulung und zur Weiterbildung ( sprich die 5 Module ).
Aussage der Ausbildungsstätte:
Den Nachweis kann man erstmalig einsetzen, wenn der zur FS-Verlängerung benötig wird.
Da mein FS im Juli 2015 abläuft werde ich also im Juni 2015 eine Weiterbildung vorlegen, die aus dem Oktober 2010 stammt. Folglich hätten meine 5 Module dann noch 3 Monate Gültigkeit.
Scheint aber nicht so zu stimmen, denn in § 5 BKrFQGsthet weiter:
Zitat:
(1) Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen
1. fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation;
2. zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013 im Fall des § 3 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 Nr. 1;
3. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 im Fall des § 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 Nr. 2.Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Abweichend von der Frist nach Satz 1 kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt, soweit
1. im Fall des Satzes 1 Nr. 1 die sich dann ergebende Frist nicht kürzer als drei Jahre und nicht länger als sieben Jahre ist;
2. im Fall des Satzes 1 Nr. 2 der Zeitpunkt vor dem 10. September 2015 liegt;
3. im Fall des Satzes 1 Nr. 3 der Zeitpunkt vor dem 10. September 2016 liegt.
Dennoch werde ich mal bei der für mich zuständigen Führerscheinstelle anrufen - und mir eine verbindliche Auskunft einholen.
Moin, moin!
War heute vorsichtshalber bei Führerscheinstelle Heilbronn (BW) und habe nachgefragt wegen FS-Verlängerung. Antwort: wer C/CE-Klasse verlängern will, es aber nicht beruflich braucht (wie ich), muss nur Augenuntersuchungsbestätigung, körperliche Untersuchungsbescheinigung (alles nicht älter als 1 Jahr) und Kohle vorlegen, spätestens 6 Wochen vor dem Führerscheinablaufsdatum. In dem Fall, wenn ich später doch Führerschein beruflich brauchen werde, muss man die Seminare nachholen, dann wird die Ziffer 95 nachgetragen. Wollte hier nur für die Leute schreiben, welche LKW-Führerschein haben, aber nie beruflich brauchen :-).
Gruß aus BW!
Bitte schön :
Habe 2013 im November die 5 Module absolviert . Mein Führerschein läuft für LKW am 01.10.2016 ab . Bis wann muss ich die 95 im Führerschein eintragen lassen ?
9.9.2014