LKW Fahrerkarte

Hallo,
Ich hab eine Frage zum Verhältnis LKW Führerschein zu Fahrerkarte.

Ich beginne in Kürze einen neuen Job als Monteur, in dieser Tätigkeit wird mit Sprinter+Anhänger mehrere 100 KM wöchentlich gefahren. Sprinter ist als LKW eingestuft.

Mein Kollege besitzt die CE-Klasse, ich hingegen nur die Führerscheinklasse C.

Ich weiß das ich meine Fahrerkarte ebenfalls "stecken" muss.

So, jetzt die eigentliche Frage:
Wenn ich mit den Sprinter solo fahre und werde von der Polizei kontrolliert, wie beweise ich das ich die Tage vorher nicht mit Anhänger gefahren bin (darf ja nicht). Muss ich das überhaupt beweisen?

Ich hoffe ihr versteht was/wie ich das meine...

Danke.
Mfg

27 Antworten

Zitat:

@Unibo schrieb am 20. Aug. 2021 um 22:18:35 Uhr:


Quasi, Kollege fährt mit Anhänger, ich sitze daneben und darf das Gespann nicht führen.

Wie kann ich den Cop's beweisen, das ich, wo ich gefahren bin, keinen Anhänger mit geführt habe...

Musst du nicht. Es zählt das, was du bei der Kontrolle fährst.
Nachverfolgbar wäre das theoretisch erst ab 7,5t, wenn ein Mautgerät verbaut ist. Da muss man eine Achszahl einstellen.

Zitat:

@Bamako schrieb am 21. August 2021 um 09:55:22 Uhr:



Zitat:

@Unibo schrieb am 20. Aug. 2021 um 22:18:35 Uhr:


Quasi, Kollege fährt mit Anhänger, ich sitze daneben und darf das Gespann nicht führen.

Wie kann ich den Cop's beweisen, das ich, wo ich gefahren bin, keinen Anhänger mit geführt habe...

Musst du nicht. Es zählt das, was du bei der Kontrolle fährst.
Nachverfolgbar wäre das theoretisch erst ab 7,5t, wenn ein Mautgerät verbaut ist. Da muss man eine Achszahl einstellen.

Nö nicht mehr. Es gibt nur noch bis bzw. ab 18t im Gerät zum einstellen.

Stimmt

Zitat:

@Golfinator schrieb am 21. August 2021 um 11:25:03 Uhr:



Zitat:

@Bamako schrieb am 21. August 2021 um 09:55:22 Uhr:


erst ab 7,5t, wenn ein Mautgerät verbaut ist. Da muss man eine Achszahl einstellen.

Nö nicht mehr. Es gibt nur noch bis bzw. ab 18t im Gerät zum einstellen.

Natürlich muss man die Achszahl noch einstellen.

Zum Thema:
Ich wäre mir da überhaupt gar nicht so sicher, das er als Beifahrer die Karte stecken muss. So lange der TE selbst nicht fährt für den Tag, muss er auch die Karte nicht stecken. Natürlich darf er dann auch nicht nach den Regeln der Zweimannbesetzung fahren, aber das ist wohl als Monteur wohl eh hinfällig.

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Hallo zusammen.
Mittlerweile weiß man in D nicht mehr was man fahren darf oder nicht. Im LKW darf kein Passagier mitgenommen werden. Ein zweiter Fahrer ist zuläßig. Hast du keinen Führerschein für das Geschoss dürftest du eigentlich nicht mitfahren. Wie es bei Handwerkerkutschen aussieht weiß ich nicht.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 21. August 2021 um 16:31:10 Uhr:


Im LKW darf kein Passagier mitgenommen werden. Ein zweiter Fahrer ist zuläßig. Hast du keinen Führerschein für das Geschoss dürftest du eigentlich nicht mitfahren. Wie es bei Handwerkerkutschen aussieht weiß ich nicht.

Was ist das denn für ein Blödsinn?

Zitat:

@wpp07 schrieb am 21. August 2021 um 16:31:10 Uhr:


Im LKW darf kein Passagier mitgenommen werden. Ein zweiter Fahrer ist zuläßig.

Wenn ich dazu mal um eine Quelle bitten dürfte.

(Außer im Gefahrgutbereich habe so etwas noch NIE gehört)

Ich fahre Gefahrgut und wenn ich leer bin und die Gefahrguttafeln zu sind darf ich jemanden mitnehmen
Wenn ich beladen bin muss der Beifahrer auch einen ADR Schein sowie persönliche Schutzausrüstung mitführen.

In den Sommerferien fahren doch etliche Kipperfahrer mit ihren Kindern durch die Gegend.

Guten Morgen zusammen.
Ich war tatsächlich der Meinung, dass die Mitnahme grundsätzlich verboten ist. Im KOM ist es jedenfalls so. Der LKW wird bei der Mitnahme von Personen dem PKW gleichgestellt. Also Mitnahme grundsätzlich erlaubt.
Allerdings kann es durch Regeln der BG oder EU Einschränkungen geben.

Wieder was dazu gelernt.
Schönen Sonntag

Zitat:

@wpp07 schrieb am 22. August 2021 um 08:49:02 Uhr:


Guten Morgen zusammen.
Ich war tatsächlich der Meinung, dass die Mitnahme grundsätzlich verboten ist. Im KOM ist es jedenfalls so. Der LKW wird bei der Mitnahme von Personen dem PKW gleichgestellt. Also Mitnahme grundsätzlich erlaubt.

Wie? Im KOM soll die Mitnahme von Personen untersagt sein?

Du sprichst natürlich Inhaber der Klasse C/CE in Verbindung mit Eintrag der Schlüsselzahl 172 ("Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste."😉 an.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 21. August 2021 um 15:18:33 Uhr:



Zitat:

@Golfinator schrieb am 21. August 2021 um 11:25:03 Uhr:


Nö nicht mehr. Es gibt nur noch bis bzw. ab 18t im Gerät zum einstellen.

Natürlich muss man die Achszahl noch einstellen.

Nö kannst gerne zu unseren LKWs kommen und mir das zeigen. Wir haben nur zwei Einstellungen, ohne Auflieger bis <18t und mit Auflieger ab >18t.

Kann natürlich daran liegen das alle unsere SZ 4 Achsen haben und unsere Firma das fest einstellen lassen hat.

Die Maut wird anhand des Gewichts und der Achsanzahl bemessen.

Bis 18t ist die Achsanzahl egal, da eh alles 2-achsig.

Über 18t ist schon entscheidend, wie viel Achsen verbaut sind.
Also > 18t bis 3 Achsen.
Oder > 18t ab 4 Achsen.

Zitat:

@Golfinator schrieb am 22. August 2021 um 10:40:25 Uhr:


das alle unsere SZ 4 Achsen haben

Daran könnte es liegen, denn ab 3 Achsen zahlen ja eh alle das gleiche

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