ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. LKW Fahrerkarte

LKW Fahrerkarte

Themenstarteram 20. August 2021 um 17:45

Hallo,

Ich hab eine Frage zum Verhältnis LKW Führerschein zu Fahrerkarte.

Ich beginne in Kürze einen neuen Job als Monteur, in dieser Tätigkeit wird mit Sprinter+Anhänger mehrere 100 KM wöchentlich gefahren. Sprinter ist als LKW eingestuft.

Mein Kollege besitzt die CE-Klasse, ich hingegen nur die Führerscheinklasse C.

Ich weiß das ich meine Fahrerkarte ebenfalls "stecken" muss.

So, jetzt die eigentliche Frage:

Wenn ich mit den Sprinter solo fahre und werde von der Polizei kontrolliert, wie beweise ich das ich die Tage vorher nicht mit Anhänger gefahren bin (darf ja nicht). Muss ich das überhaupt beweisen?

Ich hoffe ihr versteht was/wie ich das meine...

Danke.

Mfg

Ähnliche Themen
27 Antworten

Wenn der Sprinter unter 3,5 t liegt, brauchst du gar keinen C, sondern nur B.

Wenn er als LKW zugelassen ist wie der TE oben schreibt braucht er doch 'nen LKW-Schein oder den alten PKW-Shein aus DDR-Zeiten bis 7,5t.

Allerdings wird niemand einen Nachweis fordern können ob er jemals mit dem Kasten einen Anhänger durch die Gegend gezottelt hat.

 

Zitat:

@ME1200 schrieb am 20. August 2021 um 20:10:51 Uhr:

Wenn er als LKW zugelassen ist wie der TE oben schreibt braucht er doch 'nen LKW-Schein oder den alten PKW-Shein aus DDR-Zeiten bis 7,5t.

Falsch.

Ok . Wie ist es denn richtig ?

Zitat:

@ME1200 schrieb am 20. August 2021 um 20:17:30 Uhr:

Ok . Wie ist es denn richtig ?

So, wie ich es sagte.

Wenn du nicht in der Thematik beheimatet bist, warum gibts du dann überhaupt Antworten? Das kann nur schädlich sein.

Aber bitte, ich google mal für dich:

 

www.tuvsud.com/.../fuehrerschein-klassen

Zitat:

@ME1200 schrieb am 20. August 2021 um 20:17:30 Uhr:

Ok . Wie ist es denn richtig ?

Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt.

Egal ob als PKW oder LKW zugelassen.

 

Damit dürfte er sogar einen Traktor mit weniger als 3.500 kg Gesamtgewicht fahren.

Zitat:

@kiaora schrieb am 20. August 2021 um 20:24:50 Uhr:

 

Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt.

....oder auch schwerere Anhänger, sofern die zul. Gesamtmasse der ganzen Kombination nicht die 3500 kg übersteigt.

Zitat:

@nogel schrieb am 20. August 2021 um 20:28:25 Uhr:

Zitat:

@kiaora schrieb am 20. August 2021 um 20:24:50 Uhr:

 

Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt.

....oder auch schwerere Anhänger, sofern die zul. Gesamtmasse der ganzen Kombination nicht die 3500 kg übersteigt.

Richtig, und mit code 96 sogar 4.250 kg

Hier noch ein paar zusätzliche Informationen.

Fahrtenscheiberpflicht ist ab 3,5 Tonnen, also mit Anhänger. Aufzeichnungspflicht ist ab 2,8 Tonnen, da reicht aber ein Fahrtenbuch, nur wenn ein Fahrtenschreiber verbaut ist, dann muss der genutzt werden! Das Fahrtenbuch zählt da nicht. Somit musst du auch immer deine Karte Stecken wenn du Unterwegs bist, egal ob als Fahrer oder Beifahrer. Den Nachtrag auf der Karte den musst du immer machen, die Karte muss eine Lückenlose Aufzeichnung haben. Genau genommen musst du als Monteur auf der Baustelle, im Fahrzeug auf Arbeit stellen, nicht auf Pause! Den du Arbeitest in dem moment. Die BAG gibt da aber gerne Antwort wenn man denen eine Mail schreibt.

Zur Allgemeinen Handhabung. Wenn mit Anhänger (BE) gefahren wird, steckt deine Karte in Schacht 2 für Beifahrer da du ja Beifahrer bist, der Kollege fährt, bei dir läuft Arbeitszeit oder Bereitschaftszeit, keine Pause! Fährst du ohne Anhänger muss die Fahrerkarte in Schacht 1, du bist der Fahrer und bei dir wird die Lenkzeit aufgezeichnet. Mit Anhänger brauchst du nichts nachweisen, du bist ja nicht gefahren! Liest man deine Karte aus, ist da keine Lenkzeit drauf, sondern nur Arbeitszeit, liest man den DTCO aus, sieht man dass der Kollege gefahren ist. Es ist ja nicht verboten ein LKW mit Anhängerkupplung zu fahren auch wenn man keinen Anhänger Führerschein hat, es darf halt kein entsprechender Anhänger angehängt sein, für den der passende Führerschein fehlt, wenn man in eine Kontrolle kommt.

Zitat:

@nogel schrieb am 20. August 2021 um 20:24:21 Uhr:

Zitat:

@ME1200 schrieb am 20. August 2021 um 20:17:30 Uhr:

Ok . Wie ist es denn richtig ?

So, wie ich es sagte.

Wenn du nicht in der Thematik beheimatet bist, warum gibts du dann überhaupt Antworten? Das kann nur schädlich sein.

Aber bitte, ich google mal für dich:

 

www.tuvsud.com/.../fuehrerschein-klassen

Na gut dann war mein Beitrag falsch.

Stecke tatsächlich nicht in der Materie.

Halb so wild da das im Forum warscheinlich auf den größten Teil aller Beiträge zutrifft.

Nur gut dass es noch wenige so gescheite Mitglieder wie dich gibt.

Nun ich werde mich dann hier 'n bisschen Wissen zum Thema herauslesen. :)

Und bald wieder vergessen haben.

 

Themenstarteram 20. August 2021 um 20:18

Ok, Danke erstmal für eure Antworten.

Der Sprinter ist mit 5 t eingetragen.

Mein Kollege meinte auch: Es kann passieren das die Polizei beide Fahrerkarten plus den Führerschein sehen will...

Quasi, Kollege fährt mit Anhänger, ich sitze daneben und darf das Gespann nicht führen.

Wie kann ich den Cop's beweisen, das ich, wo ich gefahren bin, keinen Anhänger mit geführt habe...

Ich hoffe ihr versteht den Quatsch....

Zitat:

@Unibo schrieb am 20. August 2021 um 19:45:23 Uhr:

Muss ich das überhaupt beweisen?

Nein

Zitat:

@Unibo schrieb am 20. Aug. 2021 um 22:18:35 Uhr:

Wie kann ich den Cop's beweisen, das ich, wo ich gefahren bin, keinen Anhänger mit geführt habe...

Wie kommst du drauf, dass du da was beweisen musst?

Da musst Du garnix beweisen. Du musst ja auch bei einer Kontrolle nicht nachweisen, dass du am gestrigen Tag nüchtern/ohne Alkohol mit dem Fahrzeug unterwegs warst.

Deine Antwort
Ähnliche Themen