Listenpreis Golf 2 bj 1991
Hi, habe mit meinen golf 2 bj 91 51kw 70ps 87tkm laufleistung einen unfall gehabt, habe bis vor kurzen noch ca 1000euros an neuteilen verbaut, sprich stoßdämpfer,auspuff,breimsscheiben usw usw.. jetzt wollte ich im netz den listenpreis wissen, da is es aber erst ab bj 96 möglich, kann mir jemand weiter helfen? oder sogar sagen was der listenpreis wäre?
ich denke mal das der unfall wert den des wagen übersteigt, was ich natürlich nicht hoffen möchte..
Kaputt ging die Vordere stoßstange+träger sowie blinkerglas+spiegel nun weiß ich nicht was das alles kostet inkl montage im vw haus..
würdet mir echt weiter helfen..
vielen dank schonmal
12 Antworten
Unfall selber Schuld oder ist dir jemand reingedonnert? Wert kann zwischen 1200-2000€ liegen nach deiner Beschreibeung. Stell mal ein Foto rein vom Schaden dann können bessere Antworten gegeben werden. Warum Rep im VW Haus😕 Kannste nicht selber schrauben?
Nee, hab keine schuld..
doch kann selber schrauben, nur hat das ja was mit den betrag zutun was die versicherung bezahlt..
fotos muss ich mal gucken,hab leider keine digi cam...
Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber:
Dir donnert einer rein, du bist nicht schuld. Die Versicherung des Schuldigen muss dir nen Betrag zahlen, mit dem du dein Auto reparieren kannst, oder dir etwas vergleichbares zulegen kannst. Was du dann mit dem Geld machst, ist doch deine Sache?
Wenns n Totalschaden ist, kann dich doch keiner zwingen, dir wieder nen Golf zu kaufen, anstatt vielleicht n Fahrrad!
Also nix Betrug!
Lass nen Gutachter kommen, der schätzt den Wiederbeschaffungswert, die Höhe des Schadens und ggf. den Restwert des Autos. Bezahlt wird er von der gegnerischen Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von g-badboy
Nee, hab keine schuld..doch kann selber schrauben, nur hat das ja was mit den betrag zutun was die versicherung bezahlt..
...
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
...
Also nix Betrug!
...
Ne ne, da gab es wohl gerade ein Missverständnis...😛
Aber ansonsten richtig - eigenen Sachverständigen beauftragen, der stellt dann alles fest und die Versicherung bezahlt. Das macht sie auch ohne Werkstattrechnung, allerdings wird dann (glaube ich) die Mehrwertsteuer abgerechnet. Wenn die Reparatur mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes ausmacht, ist es ein Wirtschaftlicher, dann gibt es den Wiederbeschaffungswert + abzüglich Restwert. Nutzungsausfall eventuell auch.
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Betrag... Betrug... teilweise gibts da nichtmal nen Unterschied 😁
Sorry, hab mich wohl verlesen.
Ich würd trotzdem selber machen... wir vergleichen: 1500 Euro, ums machen zu lassen, oder 1000 Euro, um selber zu machen. Wovon wirste mehr haben? 😉
Ich war bei der Versicherrung, die haben einen eigenrden gutachter und der hat sich das angeguckt fotos usw gemacht, mich ärgert es nur wenn es nen totalschaden is und ich bekomme den restwert des wagens, werden da auch die neuteile mit eingerechnet? oder nur der listenpreis?
und mal angenommen ich rep den wagen dann,er aber als totalschaden von der versicherung bezalht wurde, was ist er dann noch wert?
eigentlich gar nichts,oder?
Wie kann man nur so blöd sein zur gegnerischen Versicherung fahren und sich auch noch deren hauseigenen Gutachter aufs Auge drücken lassen?? Die Versicherungen wollen doch so wenig zahlen wie möglich und reiben sich nun die Hände. Du hast das Recht der freien Gutachterwahl und ich denke das ein neutraler Gutachter deine Neuteile schon mit in den Fahrzeugwert eingerechnet hätte. Der von der Versicherung wird das wohl weniger berücksichtigen. Der Wagen ist nach einer Rep duch dich genau so viel Wert wei vorher, warum sollte das anders sein. Es geht ja nur um den rechnerischen Wert bei einem Totalschaden, der Wagen hat ja keinen technischen Totalschaden erlitten. D.h wenn der Wagen einen Wert von 1200€ hat und die Reparaturkalkulation 1500€ ergibt = wirtschaftlicher Totalschaden.
Jetzt musst du mal sehen was der hauseigene Sachverständiger dir für einen wert anrechnet, ggf hast du ja noch die möglichkeit zu einem Gegengutachten und den Gang zum Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von slavenmaster
... D.h wenn der Wagen einen Wert von 1200€ hat und die Reparaturkalkulation 1500€ ergibt = wirtschaftlicher Totalschaden.
...
Das wäre sogar noch kein wirtschaftlicher TS, da die Reparatursumme bis zu 130% des WBW betragen darf. Das sagen die Versicherungen natürlich nicht laut.
Was freie Gutachter angeht kann man aber auch Pech haben. War einmal bei einem vom ADAC empfohlenen. Der Affe war schlimmer als alle Gutachter von Versicherungen, die ich bisher erleben musste. 😠
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Das wäre sogar noch kein wirtschaftlicher TS, da die Reparatursumme bis zu 130% des WBW betragen darf.Zitat:
Original geschrieben von slavenmaster
... D.h wenn der Wagen einen Wert von 1200€ hat und die Reparaturkalkulation 1500€ ergibt = wirtschaftlicher Totalschaden.
...
Recht hast du für den Fall einer Reparatur. Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis kannste die 130% Regel vergessen, da gilt dann das es ein Totalschaden ist. Da solche Autos auch in den meisten Fällen auf dem Privatmarkt zu finden sind, wird auch Mehrwertsteuerneutral abgerechnet. D.h er bekommt den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und in diesem Falle wird der hauseigene Gutachter möglichst viel ansetzen.
Hier ist ein Thread wo einem auch ein Unfall passiert ist.
http://www.motor-talk.de/.../...r-freundin-hats-erwischt-t2071881.htmlRichtig, wenn er repariert wird.
Der Restwert sollte eigentlich (ideell und für den Besitzer natürlich nicht !!) bei 0 liegen. Allenfalls Schrottpreis. So war es zweimal bei meinem 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Richtig, wenn er repariert wird.Der Restwert sollte eigentlich (ideell und für den Besitzer natürlich nicht !!) bei 0 liegen. Allenfalls Schrottpreis. So war es zweimal bei meinem 🙂
...aber kommt selten vor wenn der hauseigene Gutachter den Wert festsetzt. Da kommen dann mal Summen von 500-800€ Restwert zum vorschein.