Linksabbieger immer Schuld?
Einen schönen guten Morgen. Ich würde gerne mal einige Meinungen zu folgendem Unfallhergang hören. Ich fuhr gegen 19.00 Uhr innerorts auf einer Hauptstraße. Wollte links in eine Einfahrt abbiegen. Ich war bereits teilweise eingefahren und hielt an um nach links und rechts zu schauen, da dort noch ein Radweg verläuft. Der Unfallgegner kam von rechts und fuhr (laut Polizei mit ca 50 km/h) in meine rechte Hintertür. Ich versuche noch eine Skizze mit einzufügen. Nun meine Frage, bin ich zu 100% Schuld? Meiner Meinung nach war der Gegner irgendwie abgelenkt, er scheint überhaupt nicht gebremst zu haben.
Beste Antwort im Thema
Der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße hatte gedacht, dass du in einem Rutsch abbiegst. Das macht man ja auch normalerweise und schaut schon vor dem Abbiegevorgang, ob der Radweg frei ist.
Daher hat er nicht gebremst, weil er hinter dir die Straße passieren wollte. Nun hast du aber vor dem Radweg angehalten und er ist dir in die hintere Seite gefahren.
Ich sehe daher die Hauptschuld bei dir. Du hast eine Vorfahrtsverletzung begangen und, dass du nochmals angehalten hast, damit war nicht unbedingt zu rechnen. Das gilt insbesondere, wenn gar kein Radfahrer vorhanden war, dem du Vorfahrt hättest gewähren müssen. Dennoch, auch in diesem Fall kann es sein, dass dein Unfallgegner eine Teilschuld bekommt, der Hauptanteil wird aber bei dir hängen bleiben.
Gruß
Uwe
Edit:
Kursiver Text ergänzt (ca. 9:25)
72 Antworten
Es handelt sich hier um einen Linksabbiegevorgang in eine Seitenstraße, so sieht es auf den Fotos aus.
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 11. November 2015 um 12:16:44 Uhr:
Es handelt sich hier um einen Linksabbiegevorgang in eine Seitenstraße, so sieht es auf den Fotos aus.
Ich kann auf den Fotos auch nicht erkennen, dass es sich um eine Seitenstraße handelt.
Zitat:
@Nele72 schrieb am 10. November 2015 um 08:51:09 Uhr:
Einen schönen guten Morgen. Ich würde gerne mal einige Meinungen zu folgendem Unfallhergang hören. Ich fuhr gegen 19.00 Uhr innerorts auf einer Hauptstraße. Wollte links in eine Einfahrt abbiegen.
Gruß
Uwe
Eingangspost evtl. nochmal lesen. Das ist Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt aus der gegenüberliegenden Fahrspur. Deshalb meine ich ja auch, dass der TE damit die A....karte ziemlich sicher gepachtet hat.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. November 2015 um 13:06:15 Uhr:
Eingangspost evtl. nochmal lesen. Das ist Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt aus der gegenüberliegenden Fahrspur. Deshalb meine ich ja auch, dass der TE damit die A....karte ziemlich sicher gepachtet hat.
Nö das Wort Gründstückseinfahrt hast du geschrieben. Die TE hat lediglich von einer Einfahrt geschrieben, in ihrer Skizze aber eine einmündenden Seitenstraße aufgemalt.
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Anwalt?
Wozu hier einen Anwalt?
Der TE biegt ab, obwohl er Gegenverkehr hat und es kommt zum Unfall.
Er soll zahlen und um Entschuldigung bitten, nicht nur bei dem anderen Fahrer sondern auch bei seiner Tochter, die er leichtfertig wegen ein paar Sekunden Wartezeit verletzt hat!
Hmmmm wieso artet das immer so aus in diesem Unterforum????
Wieso lesen die Leute nicht erstmal aufmerksam bevor sie eine Aussage treffen???
1. Er ist eine Sie.
2. Wieso Anwalt?
-Nasse Straße, daher kann man unangepaßte Geschwindigkeit ableiten.
-Auto stand bereits als es getroffen wurde.
-Gegenverkehr hatte genug Abstand um zu bremsen, was er aber laut Polizei nicht machte (oder er hat nur leicht gebremst).
-Abbiegender hat sich zu überzeugen, daß kein Radfahrer/Fußgänger gefährdet wird, bei unübersichtlicher Lage (versperrte Sicht durch parkende Fahrzeuge) gilt es sich langsam anzutasten.
-Die beschädigte Stelle zeugt davon, daß der Abbiegevorgang recht fortgeschritten war, als der Unfall geschah.
Ein halbwegs vernünftiger Anwalt kann hier schon das eine oder andere verwerten.
HTC
Die TE soll sich melden wenn es eine verwertbare
Entscheidung der Versicherung gibt, alles andere
ist nur 1 2 3 Rätselraterei.
Die Lage ist eigentlich Glasklar,
Linksabieger misachtet Vorfahrt, es knallt.
Das der Gegenverkehr zu schnell war
oder zu spät bremst ist sekundär, weil die
Vorfahrtsmisachtung gravierender ist.
Es gibt ähnliche Fälle, abbiegende Hauptstraße,
geradeaus die Nebenstraße.
Abbiegender blinkt nicht, Gegenverkehr denkt
der Fahrer von der Hauptstraße will geradeaus.
Fährt los Peng.
100% Schuld der von der Nebenstraße, das nichtblinken
ist der Vorfahrtsmisachtung untergeordnet.
http://www.haufe.de/.../...f-blinken-kann-teuer-werden_212_272410.html
ABER
Versicherungen wie die Justiz entscheiden nicht
immer mit Logik und gesunden Menschenverstand.😁
Somit gibts immer wieder Überraschungen
zu Urteilen.😁
Allein wegen des letztes Punktes bringt es so gut wie
nichts in Foren über die Schuld nicht Schuld bzw.
Teilschuld zu lamentieren.😁
Was in Hamburg so entschieden wird ist in München
ganz anders.😁
Nach "Nasse Straße, daher kann man unangepaßte Geschwindigkeit ableiten" habe ich aufgehört zu lesen.
Im übrigen passiert sowas täglich auf deutschen Straßen. Fehler passieren halt. Dafür gibt es die Versicherung. Das Wichtigste ist, dass niemand ernsthaft verletzt wurde. So ein bisschen Blech kann man reparieren.
Zitat:
@HTC schrieb am 11. November 2015 um 14:34:22 Uhr:
-Nasse Straße, daher kann man unangepaßte Geschwindigkeit ableiten.
-Auto stand bereits als es getroffen wurde.
-Gegenverkehr hatte genug Abstand um zu bremsen, was er aber laut Polizei nicht machte (oder er hat nur leicht gebremst).
-Abbiegender hat sich zu überzeugen, daß kein Radfahrer/Fußgänger gefährdet wird, bei unübersichtlicher Lage (versperrte Sicht durch parkende Fahrzeuge) gilt es sich langsam anzutasten.
-Die beschädigte Stelle zeugt davon, daß der Abbiegevorgang recht fortgeschritten war, als der Unfall geschah.
All das war auch bei meinem eigenen Linksabbiegen-Unfall gegeben.
Ich habe vor Gericht 100 % Schuld bekommen, Verstoß gegen § 9 (3) StVO. Fand ich ungerecht, und glaubt mir bitte, alle Überlegungen, die hier in den diversen Posts angestellt werden, warum dieses und jenes für Schuldanteile der Unfallgegners spricht, gingen damals auch durch meinen Kopf.
Kann man jetzt räsonieren, ob mich der Richter nicht mochte oder mein RA unfähig war, viel Zweck hat's nicht. Ich habe daraus gelernt.
Zitat:
@Bonnitaet schrieb am 11. November 2015 um 14:03:14 Uhr:
Der TE biegt ab, obwohl er Gegenverkehr hat und es kommt zum Unfall.
Er soll zahlen und um Entschuldigung bitten, nicht nur bei dem anderen Fahrer sondern auch bei seiner Tochter, die er leichtfertig wegen ein paar Sekunden Wartezeit verletzt hat!
Jetzt reicht's aber langsam!
Ich habe gelernt, daß man sich nicht auf seinen RA verlassen sollte und daß immer was zum Verhandeln gibt.
Mein letzter Unfall war mit über 200 auf der AB, also standard 25% Teilschuld weil schneller als Richtgeschwindigkeit. Ich habe, entgegen dem was mir mein RA empfahl alle Register gezogen und bis zur Vorverhandlung gekämpft. Das Angebot des Richters:
10% Teilschuld und sämtliche Unkosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Dieses Angebot habe ich dann dankend akzeptiert. Es hat über 1 Jahr gedauert vom Zeitpunkt des Unfalls bis zur Vorverhandlung. Es lohnt sich also immer zu kämpfen, ganz besonders dann wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist.
Erwachsener: Deine Schilderung hat aber genau so viel Aussagewert, denn dein Fall kann selbstverständlich auch eintreten, dessen muß sich die TE auch klar sein!!!!
HTC
Beim Abbiegen in ein Grundstück hat man eine besonders gesteigerte Sorgfalt walten zu lassen. Dies dann noch als Linksabbieger, mit der ohnehin schon gesteigerten Sorgfaltspflicht. Das ist ja dabei das haftungsrechtliche Hauptproblem. Erfahrungsgemäß hat in Fallgestaltungen wie der des TE, der, der in das Grundstück abbiegt, das Ding an der Backe.
Kämpfen für den eigenen Standpunkt ... ja sicher, darf man, sollte man auch und es ist auch keineswegs verwerflich. Die Chancen sollte man aber kritisch im Blick haben.
Gegenverkehr in Sicht und dann biegt man trotzdem ab und bleibt auch noch auf der Gegenfahrbahn stehen bzw. bremst ab?
Und dann auch noch die Schuld bei demjenigen suchen, dem du die Vorfahrt genommen hast?
Starke Nummer, wirklich.