Linksabbieger immer Schuld?

Einen schönen guten Morgen. Ich würde gerne mal einige Meinungen zu folgendem Unfallhergang hören. Ich fuhr gegen 19.00 Uhr innerorts auf einer Hauptstraße. Wollte links in eine Einfahrt abbiegen. Ich war bereits teilweise eingefahren und hielt an um nach links und rechts zu schauen, da dort noch ein Radweg verläuft. Der Unfallgegner kam von rechts und fuhr (laut Polizei mit ca 50 km/h) in meine rechte Hintertür. Ich versuche noch eine Skizze mit einzufügen. Nun meine Frage, bin ich zu 100% Schuld? Meiner Meinung nach war der Gegner irgendwie abgelenkt, er scheint überhaupt nicht gebremst zu haben.

Beste Antwort im Thema

Der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße hatte gedacht, dass du in einem Rutsch abbiegst. Das macht man ja auch normalerweise und schaut schon vor dem Abbiegevorgang, ob der Radweg frei ist.

Daher hat er nicht gebremst, weil er hinter dir die Straße passieren wollte. Nun hast du aber vor dem Radweg angehalten und er ist dir in die hintere Seite gefahren.

Ich sehe daher die Hauptschuld bei dir. Du hast eine Vorfahrtsverletzung begangen und, dass du nochmals angehalten hast, damit war nicht unbedingt zu rechnen. Das gilt insbesondere, wenn gar kein Radfahrer vorhanden war, dem du Vorfahrt hättest gewähren müssen. Dennoch, auch in diesem Fall kann es sein, dass dein Unfallgegner eine Teilschuld bekommt, der Hauptanteil wird aber bei dir hängen bleiben.

Gruß

Uwe

Edit:
Kursiver Text ergänzt (ca. 9:25)

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Zitat:

@HTC schrieb am 10. November 2015 um 09:23:42 Uhr:


Der Abbiegevorgang bzw die Anfangszeit entscheidet über die Schuldverteilung.

Nein.

Ich dachte das auch mal, aber ein Gericht hat mich eines besseren belehrt: Der Linksabbieger hat dem entgegenkommenden Verkehr Vorrang zu gewähren. Sein Verstoß ist primär. Es ist nahezu unerheblich, ob der Gegner bei besserem Aufpassen hätte anhalten können/müssen. Mit einem guten RA wird maximal eine Teilschuld von 75:25 rauszuholen sein.

[deleted]

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. November 2015 um 22:05:25 Uhr:



Zitat:

@HTC schrieb am 10. November 2015 um 09:23:42 Uhr:


Der Abbiegevorgang bzw die Anfangszeit entscheidet über die Schuldverteilung.
Nein.

Ich dachte das auch mal, aber ein Gericht hat mich eines besseren belehrt: Der Linksabbieger hat dem entgegenkommenden Verkehr Vorrang zu gewähren. Sein Verstoß ist primär. Es ist nahezu unerheblich, ob der Gegner bei besserem Aufpassen hätte anhalten können/müssen. Mit einem guten RA wird maximal eine Teilschuld von 75:25 rauszuholen sein.

"Schuldverteilung"!!!!!! nicht Schuldzuweisung.

Es wird ganz sicher eine Teilschuld geben, allerdings hängt die Quote davon ab, wie weit der Abbiegevorgang schon fortgeschritten war zum Unfallzeitpunkt.

Wenn ich abbiege und es staut sich zurück und bleibe deswegen mitten in der Kreuzung stehen, darf mir keiner einfach in die Seite reinfahren und dann 100 % Recht bekommen.

Ich würde auf 75% zu Gunsten des TE hinarbeiten und wenn dann ein 50/50 Angebot von der Gegenseite kommt zuschlagen.

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 11. November 2015 um 07:32:25 Uhr:


Es wird ganz sicher eine Teilschuld geben

Nein. Weder "ganz sicher" noch "bestimmt" noch "wahrscheinlich". Nimm hier die Vokabel "vielleicht". Wenn die TEin Glück und/oder einen guten RA hat.

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Nochmals Danke für die vielen Antworten. Ich bin überrascht, dass es doch so unterschiedliche Meinungen gibt. Nur mal noch als Nachtrag. Als ich abgebogen bin, war der Unfallgegner mindestens 100 m entfernt. Uns ich bin nicht zügig abgebogen und habe dann kurzfristig gebremst. Meiner Meinung nach hätte es gereicht, wenn der Unfallgegner rechtzeitig ein bisschen vom Gas gegangen wäre. Und ich denke, dass er irgendwie abgelenkt war. Ich will meine Schuld sicher nicht von mir weisen aber denke, dass auch der Unfallgegner eine Teilschuld hat.

Zitat:

@Nele72 schrieb am 11. November 2015 um 10:09:57 Uhr:


Nur mal noch als Nachtrag. Als ich abgebogen bin, war der Unfallgegner mindestens 100 m entfernt. Uns ich bin nicht zügig abgebogen und habe dann kurzfristig gebremst. Meiner Meinung nach hätte es gereicht, wenn der Unfallgegner rechtzeitig ein bisschen vom Gas gegangen wäre.

Da magst du recht haben, dass vom Gas gehen gereicht hätte. Dazu hätte er aber bereits bei deinem Abbiegevorgang, also als er noch mindestens 100 m weg war, wissen müssen, dass du nochmal anhalten wirst. Aber woher sollte er das wissen.

So ist er davon ausgegangen, dass du einfach ohne Anhalten abbiegen wirst und ist entsprechend weitergefahren, dass er nach deinem Abbiegen vorbeifahren kann. Als er dann überrascht feststellte, dass du das nicht gemacht hast, war er eben keine 100 m mehr entfernt. Wenn tatschlich auch kein Radfahrer auf dem Radweg war, was er ja auch sehen konnte, ist er halt nicht auf die Idee gekommen, dass du nochmal vor einen leeren Radweg anhalten wirst.

Nun war der Abstand womöglich schon so gering, dass selbst eine Notbremsung nicht mehr ausreichte.

Ich kenne übrigens die von dir beschriebene Situation zu Genüge, nur dass es sich nicht um einen Radweg sondern um einen unbeschrankten Bahnübergang handelt, den ich beim Linksabbiegen überqueren muss. Ich schaue zwar schon vor dem Abbiegen, ob da ein Zug kommt, halte aber trotzdem kurz an, bevor ich ihm überfahre. Ich würde aber nie auf die Idee kommen abzubiegen, wenn der Gegenverkehr nur 100 m entfernt ist, vielmehr müssen es mindestens 200 m sein.

Wie schon geschrieben, sehe ich die Hauptschuld auf deiner Seite. Dein letzter Beitrag hat meine Vermutung gar bestätigt. Wenn du viel Glück hast, läuft es auf eine Quotelung von 50 zu 50 hinaus.

Bei solchen Unfällen gibt es immer zwei Dinge, über die man sich Gedanken machen. Einmal natürlich über die Schadensabwicklung und als Zweites, was noch wichtiger ist, wie man solche Situationen, aus der der Unfall hervorgegangen ist, in Zukunft vermeiden kann.

Also, mache dir bitte Gedanken, wie du solche kritischen Situationen in Zukunft vermeiden kannst und dies unabhängig von der Schuldfrage. Es ist besser so zu fahren, dass es gar nicht erst zum Unfall kommt, als sich nachher darüber zu streiten, wer was zu zahlen hat.

Gerade wenn man links abbiegt hat man doch vor dem Abbiegevorgang mehrere Sekunden Zeit den Radweg und Fußweg sehr genau zu beobachten. Nur wenn die Sicht zum Rad-/Fußweg versperrt ist, sieht das anders aus. Dann sollte man aber einkalkulieren, wenn man nochmal anhalten muss, dass zu diesem Zeitpunkt der Gegenverkehr noch so weit weg ist, dass er noch locker anhalten kann. Also muss er zum Zeitpunkt des Abbiegebeginnst noch wesentlich weiter entfernt sein.

Autofahren ist manchmal wie Schach, man muss einige Züge vorausdenken.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Nele72 schrieb am 11. November 2015 um 10:09:57 Uhr:


Nochmals Danke für die vielen Antworten. Ich bin überrascht, dass es doch so unterschiedliche Meinungen gibt. Nur mal noch als Nachtrag. Als ich abgebogen bin, war der Unfallgegner mindestens 100 m entfernt. Uns ich bin nicht zügig abgebogen und habe dann kurzfristig gebremst. Meiner Meinung nach hätte es gereicht, wenn der Unfallgegner rechtzeitig ein bisschen vom Gas gegangen wäre. Und ich denke, dass er irgendwie abgelenkt war. Ich will meine Schuld sicher nicht von mir weisen aber denke, dass auch der Unfallgegner eine Teilschuld hat.

Ich sehe nur sehr bedingt eine Teilschuld. Denn letztenendlich hast du jemandem die Vorfahrt genommen. Du darfst beim Abbiegen nicht den Vorfahrtsberechtigten zum Bremsen nötigen müssen.

Zitat:

@Nele72 schrieb am 11. November 2015 um 10:09:57 Uhr:


Meiner Meinung nach hätte es gereicht, wenn der Unfallgegner rechtzeitig ein bisschen vom Gas gegangen wäre. Und ich denke, dass er irgendwie abgelenkt war. Ich will meine Schuld sicher nicht von mir weisen aber denke, dass auch der Unfallgegner eine Teilschuld hat.

Dazu hätte er Hellsehen müssen das du auf seiner Spur stehen bleibst.

Ein Abbieger ist normalerweise nur für Sekunden auf der Spur, da gibts keine Notwendigkeit abzubremsen.

Und wenn du den Abbiegevorgang mit dem Wissen eingeleitet hast das der Gegenverkehr bremsen muss, dann hast du sowieso schonmal 1a die Vorfahrt genommen.

Zitat:

@HTC schrieb am 11. November 2015 um 07:32:25 Uhr:


Ich würde auf 75% zu Gunsten des TE hinarbeiten und wenn dann ein 50/50 Angebot von der Gegenseite kommt zuschlagen.

Aber wieso sollte die Gegenseite mit einem 50:50 Angebot kommen?

Ich möchte noch auf die StVO §9, Absatz 5 hinweisen:

Zitat:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist

ist die schärfste Formulierung, die die StVO zu bieten hat und wenn es zu einem Unfall kommt, wurde eine Gefährdung nicht ausgeschlossen und man bekommt immer die Hauptschuld und meist sogar zu 100%.

Somit werden bei einem Abbiegen in eine Einfahrt wesentlich höhere Maßstäbe angesetzt als bei einem Abbiegen in eine andere Straße.

Gruß

Uwe

Naja, wenn jetzt die Karre beim abbiegen verreckt wäre und quer in der Straße stehen geblieben wäre, kann nicht 10 minuten später einfach einer reinfahren.
So pauschal kanst du das nicht sagen.

Gruß Metalhead

Nun ja, wenn ein Auto 10 min steht, ist das kein Abbiegevorgang mehr.

Gruß

Uwe

Ok, es gibt aber auch Grenzen was den Einschlagort betrifft.
Wenn du bei einem rausfahrendem LKW deutlich hinter dem Führerhaus einschlägst bist du normalerweise auch mit Teilschuld dabei.

Gruß Metalhead

Wenn.........wenn..........wenn. War aber nicht so. Die TE ist abgebogen und dann unerwartet (weil grundlos) auf der Gegenfahrbahn stehen geblieben.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 11. November 2015 um 11:54:16 Uhr:


Ok, es gibt aber auch Grenzen was den Einschlagort betrifft.
Wenn du bei einem rausfahrendem LKW deutlich hinter dem Führerhaus einschlägst bist du normalerweise auch mit Teilschuld dabei.

Wenn der Entgegenkommende nur mäßig bremsen muss, dann ist das ja auch keine Gefährdung sondern eine Behinderung und die muss nach §9, Absatz 5 nicht ausgeschlossen werden (dazu gibt es andere Paragraphen in der StVO).

Geht es aber in eine scharfe Bremsung über, so ist das eben als Gefährdung zu sehen.

Wenn der LKW nach links abbiegen möchte und die Gegenfahrbahn ist nicht weit genug einsehbar, um eine Gefährdung auszuschließen, dann muss der Fahrer sich einweisen lassen.

Zitat:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Wie schon von f355 geht es hier nicht um einen LKW, sondern um die TE, die unerwartet nochmal angehalten hat. Die TE hatte jegliche Gefährdung auszuschließen, was in diesem Fall heißt, sie hätte damit

rechnen

müssen, dass das der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs

nicht damit rechnet

, dass sie nochmals anhält.

Gruß

Uwe

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