Linksabbieger immer Schuld?

Einen schönen guten Morgen. Ich würde gerne mal einige Meinungen zu folgendem Unfallhergang hören. Ich fuhr gegen 19.00 Uhr innerorts auf einer Hauptstraße. Wollte links in eine Einfahrt abbiegen. Ich war bereits teilweise eingefahren und hielt an um nach links und rechts zu schauen, da dort noch ein Radweg verläuft. Der Unfallgegner kam von rechts und fuhr (laut Polizei mit ca 50 km/h) in meine rechte Hintertür. Ich versuche noch eine Skizze mit einzufügen. Nun meine Frage, bin ich zu 100% Schuld? Meiner Meinung nach war der Gegner irgendwie abgelenkt, er scheint überhaupt nicht gebremst zu haben.

Beste Antwort im Thema

Der Fahrer auf der Vorfahrtsstraße hatte gedacht, dass du in einem Rutsch abbiegst. Das macht man ja auch normalerweise und schaut schon vor dem Abbiegevorgang, ob der Radweg frei ist.

Daher hat er nicht gebremst, weil er hinter dir die Straße passieren wollte. Nun hast du aber vor dem Radweg angehalten und er ist dir in die hintere Seite gefahren.

Ich sehe daher die Hauptschuld bei dir. Du hast eine Vorfahrtsverletzung begangen und, dass du nochmals angehalten hast, damit war nicht unbedingt zu rechnen. Das gilt insbesondere, wenn gar kein Radfahrer vorhanden war, dem du Vorfahrt hättest gewähren müssen. Dennoch, auch in diesem Fall kann es sein, dass dein Unfallgegner eine Teilschuld bekommt, der Hauptanteil wird aber bei dir hängen bleiben.

Gruß

Uwe

Edit:
Kursiver Text ergänzt (ca. 9:25)

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Du redest also der Denkweise das Wort "Ich habe Vorfahrt, egal ob da einer quer auf meiner Fahrbahn steht"?

Es gibt einen Unterschied, ob man juristisch oder moralisch recht hat. Beides ist nicht immer deckungsgleich. Zum Beispiel hier. Klar, der § 9 (3) ist eindeutig. Und offenbar "darf" mit Hinweis auf diesen Paragrafen der Gegenverkehr, auch wenn er das blockierende abbiegende Fahrzeug rechtzeitig sieht und ohne Probleme anhalten könnte, es ganz einfach ignorieren und rumms reinfahren. Das ist juristisch offenbar OK, wenn auch schwer zu verstehen.

Dass ein solches fahrlässiges Verhalten - und es ist ebenso fahrlässig wie der ursächliche Fehler des Linksabbiegers - aber moralisch in Ordnung sein soll, dass sich die TEin bei dem Blitzmerker auch noch entschuldigen soll, das kann mir keiner erzählen.

in meinen Augen hast du volle Schuld.
hättest du dich vor dem Abbiegen vergewissert, dass sicheres Abbiegen möglich ist (kein gegenverkehr, kein radfahrer fußgänger usw, kein überholender hinter dir), wäre der Unfall nicht passiert. so einfach sie das für mich aus.

100 meter sei der gegenverkehr weggewesen sagst du. das ist nicht viel. bei tempo 50 sind das 6 sekunden.
->3 brauchst wohl für den abbiegevorgang (also blinker setzen, blick in den gegenverkehr und auf den rad/fußweg, schulterblick, blick in den gegenverkehr und auf den rad/und fußweg.
->weitere 1-2 sekunden braucht den gegenüber um überhaupt zu checken dass du da tatsächlich mitten im abbiegevorgang stehenbleibst.
->bleibt ihm also noch 1 sekunde für die vollbremsung.
es ist auch schwer für den gegenverkehr zu erkennen, was du da treibst. deine frontscheinwerfer leuchten nicht in seine richtung. von deinen heckleuchtne ist auch nicht sonderlich viel zu sehen. klar sieht er dich irgendwie aber wenn du pech hast scheckt er wirklich erst in letzter sekunden dass du stehen bleibst.

die gegenseite wird argumentieren:
->vorfahrt genommen
->es gab keinen grund dort anzuhalten (wenn man den abbiegevorgang einleitet hat man ihn auch durchzuziehen). ein radfahrer war offenbar ohnehin nicht vorhanden
->der unfallgegner ging evtl in dem moment auf die bremse als er eben gemerkt hat dass du dich nicht von der kreuzung bewegst.

es ist ein klarer unterschied ob du da versehentlich stehst und der gegenverkehr eben diese 100 meter zeit hat zu reagieren oder obs letztendlich nur 1,2 sekunden sind weil eben mit einem korrekt verlaufendem abbiegevorgang zu rechnen ist.

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es gibt tatsächlich auch kreuzungen die aufgrund der schlechten einsehbarkeit quasi unpassierbar sind. gerne wird dort mal das linksabbiegen verboten. aber auch so sachen wie ein auf der ecke parkender lkw kann die sicht auf den radweg ggf völlig verdecken. da gibts dann für dich halt 3 möglichkeiten: a) du nimmst das risiko dass du wg einem oder auch 20 radfahrern halten mußt. siehst zu dass dabei möglichst überhaupt kein gegenverkehr zu sehen ist) b) du läßt dich einweisen c) du läßt das abbiegen. nimmst 'ne straße später. oder wendest ein paar meter weiter und machst dann einen auf rechtsabbieger.
->dämlich wäre es variante a zu wählen auch wenn es in der praxis oft gemacht wird. häufig wird dabei der gegenverkehr genötigt eben abzubremsen oder einen schlechter zu fahren, ab und zu kracht es.

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mit viel glück für dich bekommt der gegner eine teilschuld. aber ich fänds fast schon moralisch falsch das überhaupt zu prossezieren. du bist derjenige der hier den hauptfehler gemacht hat.
versetz dich mal in die lage des unfallgegners: wenn seine karre genauso alt ist wie deine (also 10-17 jahre) dann ist das für ihn ebenfalls ein wirtschaftlicher totalschaden.
klar kannst du die these aufstellen er habe gepennt oder bewußt draufgehalten aber konntest du das in deiner abbiegesituation überhaupt wahrnehmen (mit blick auf den radweg).

sofern du keine insassenunfallversicherung hast, solltest du auch mit schadenersatzansprüchen seitens deiner mitfahrerin gegen dich rechnen (ok ist deine tochter aber nur eben mal so nebenbei erwähnt wozu es diese versicherung - die die meisten nicht haben - gibt).

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polizei war ja richtigerweise (personenschaden und auch der sachschaden war vermutlich über 3000€) vor ort.
haben die dein handeln in form von bußgeld und punkten geahndet? falls nicht wäre das evtl ein kleiner strohhalm an den du dich klammern kannst (eben die hoffnung dem gegner eine teilschuld aufzudrücken).

Zitat:

@newt3 schrieb am 11. November 2015 um 20:42:59 Uhr:


in meinen Augen hast du volle Schuld.
.....

Dann kann man Dir nur wünschen das Du nie auf jemanden triffst der es auf einen Unfall drauf anlegt.

Das ist keine Seltenheit, in meinen Augen die häufigste Unfallursache.."Ich habe Vorfahrt...ich bin im Recht....Du hast mich ja gerade geärgert, jetzt zeige ich es dir..."

Der kleinste Fehler und ...bummmm...Du verstehst überhaupt nicht warum.

Die Zeiten " Wer auffährt hat immer Schuld ! " sind zum Glück vorbei.

Ich gehe bei so einem Unfall von meiner eigenen Reaktion aus:

Hindernis erkannt, auf die Bremse und den Sicherheitsabstand entsprechend korrigieren um nötigenfalls IMMER anhalten zu können. Sollte das nicht mehr möglich sein( Auto fährt 2 Meter vor einem raus), Ausweichmöglichkeiten abwägen und den Weg des geringsten Widerstands wählen.

Keinesfalls würde ich weiter auf ein Hindernis zufahren ohne irgend eine der obigen Überlegungen umzusetzen und ich denke, daß das die Meisten auch so handhaben.

Ich verstehe auch die Gegenargumentation, daß die TE der Unfallverursacher ist und sie ist sich dessen auch bewusst, allerdings wie schon mein Vorposter richtig geschrieben hat, man soll nicht auf sein Recht beharren und Sach- bzw Personenschäden dabei im Kauf nehmen. Das steht so ähnlich irgend wo in der StVo...

!!!Ich persönlich!!! sehe hier die Schuld bei Beiden, dann der Unfall wäre nicht passiert, wenn nur einer der Beteiligten einen Fehler begangen hätte.

HTC

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Weiter vorne wurde es schon gesagt, vom Anfang des Abbiegevorgangs bis zum reinknallen schätze ich auch, vergingen wohl so um die drei Sekunden.
Denn wirklich länger dauert das nicht (das was newt3 beschreibt, sollte mehrheitlich vorher schon passiert sein).
Denn selbst wenn man gemütlich abbiegt, mehr als eine Sekunde dauert das nicht. Dann schaut man links und rechts, mehr als zwei Sekunden dauert auch das nicht ... und da knallte es schon. 100m sind aber mehr als 7 Sekunden ... so lange schaut niemand.

Ich denke die TE hat den Abstand falsch eingeschätzt und das waren vielleicht nur 40m (denn mit 100m kommt das alles nicht hin). Sie biegt ab, der andere Verkehrsteilnehmer rechnet die erste Sekunde damit, dass sie längst weg ist, wenn er kommt. Dann ist er massiv überrascht und braucht seine Sekunde Reaktionszeit. Da ist er auf fast 10m ran, er bremst, es reicht nicht und er rauscht, schätze ich aufgrund des Schadens, mit vielleicht 15km/h in die Seite.
Dieser Ablauf wirkt auf mich als einzig schlüssiger nach der Beschreibung und dieser Vorgang bedeutet für mich klar die Vorfahrt genommen (auch wenn eine Top-Reaktion das vielleicht hätte verhindern können).

Zitat:

@HTC schrieb am 12. November 2015 um 07:50:17 Uhr:


Hindernis erkannt, auf die Bremse und den Sicherheitsabstand entsprechend korrigieren um nötigenfalls IMMER anhalten zu können. Sollte das nicht mehr möglich sein( Auto fährt 2 Meter vor einem raus), Ausweichmöglichkeiten abwägen und den Weg des geringsten Widerstands wählen.

Keinesfalls würde ich weiter auf ein Hindernis zufahren ohne irgend eine der obigen Überlegungen umzusetzen und ich denke, daß das die Meisten auch so handhaben.

Bei solch kurzfristigen Geschichten fängst übrigens auch du nicht an abzuwägen, sondern du machst die Dinge nur noch aus Reflex.

In dem Fall hier kann ich aus dem Schaden übrigens nur zwei Dinge relativ sicher ableiten. Der Unfallgegner hat vor dem Unfall seine Geschwindigkeit massiv abgesenkt (sonst wäre der Schaden sehr viel größer) und er hat versucht auszuweichen. Denn ansonsten würde der Schaden anders aussehen. Der ist nicht platt drauf, sondern wohl mit seiner rechten vorderen Ecke in die Seite, was für ein Ausweichen spricht.

In diesem Fall eine Absicht zu unterstellen halte ich für Unsinn.

Wenn ich weiß, ich kann in einem Stück nicht abbiegen, weil da ein Radweg kreuzt, wieso fährt man dann trotzdem?
Bei allem Verständnis, das per Anwalt auszufechten.

Und mir ist auch schon jemand in die Tür gefahren, das hier sieht eher nach 15-20 km/h aus. Also ist er nicht einfach mit 50 drauf.
Zumal wie gesagt 50 km/h entspricht bei 100 Metern so viel Zeit, da wird es für den Linksabbieger schwer, sich rauszureden.
Aber das können nur die Anwälte ausfechten, ich vermute die wesentliche Schuld aber bei der TE.

cheerio

dem zweiten VT zu unterstellen, er habe auf sein Recht gepocht, zeigt allenfalls, dass es im Straßenverkehr immer noch mehr als genug gibt, die nicht erst mal den Fehler bei sich suchen, nach dem sie einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben, eben wie hier rücksichtlos falsch abgebogen "das passt schon, der kann ja bremsen", selbst nachdem sie es, wie hier ein Teilnehmer vor Gericht schriftlich und mit Stempel bekommen, nein, immer müssen die anderen schuld sein, wenn schon nicht nach den Regeln, dann eben moralisch.

Da ist doch eine MPU mehr als überfällig.

Jeder macht Fehler, das ist völlig normal, aber hier immer einen zu suchen, der vermeintlich die Schuld haben müsse, nachdem man sich selbst völlig falsch verhalten hat, das ist so was von abstrus. Damit man der eigenen Tochter nicht sagen muss, dass man ihre Gesundheit riskiert hat? Sich nicht beim Geschädigten des eigenen Fehlverhaltens entschuldigen muss?

Um Entschuldigung bitten, beide Geschädigte, sich selbst Besserung geloben und anstandslos, schnell und unkompliziert zahlen, das ist doch wohl mal zu erwarten.

Wenn mir da noch einer mit Anwalt und Gericht käme, der wüsste bald nicht mehr, mit was er sich als erstes auseinandersetzen soll!

Zitat:

@Bonnitaet schrieb am 13. November 2015 um 11:31:43 Uhr:


dem zweiten VT zu unterstellen, er habe auf sein Recht gepocht, zeigt allenfalls, dass es im Straßenverkehr immer noch mehr als genug gibt, die nicht erst mal den Fehler bei sich suchen, nach dem sie einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben, eben wie hier rücksichtlos falsch abgebogen "das passt schon, der kann ja bremsen", selbst nachdem sie es, wie hier ein Teilnehmer vor Gericht schriftlich und mit Stempel bekommen, nein, immer müssen die anderen schuld sein, wenn schon nicht nach den Regeln, dann eben moralisch.

Da ist doch eine MPU mehr als überfällig.

Nein, da wird nichts unterstellt, es muss aber in Erwägung gezogen werden.

Warum muss es in Erwägung gezogen werden ?

Weil es oft genug passiert.

Beispiel.
In meiner alten Heimatstadt wurde ein Kind tot gefahren, es ist bei ROT über die Ampel gelaufen.
Nach Deiner Theorie und lächerlichen MPU Empfehlung war ja das Kind eindeutig selbst für seinen Tot verantwortlich.

Mehrere Zeugen haben aber übereinstimmend ausgesagt, das der entsprechende Unfallfahrer zuerst gehupt hat und viel später , viel zu spät, gebremst hat, zu Deutsch er hat hupend auf das Kind zu gehalten.
Hätte er sofort gebremst wäre nix passiert.

Bist Du noch immer deiner Meinung ?
Falls ja, siehe hier .

Jo, viele lassen es darauf ankommen. Ich denke, ein Großteil der Unfälle ließe sich verhindern, wenn dem so nicht wäre.

War ja klar, dass irgendwann das Beispiel mit dem toten Kind kommen muss.

Zitat:

@f355 schrieb am 13. November 2015 um 12:17:43 Uhr:


War ja klar, dass irgendwann das Beispiel mit dem toten Kind kommen muss.

Welches Du nicht verstehst ?

Es gibt da tausende andere Beispiele.
Ich musste einmal vor Gericht, als Zeuge eines lächerlichen Ausparkunfalls, vor mehr als 20 Jahren in Berlin, auch dort wurde ich schon dahingehend befragt, ob ich den Eindruck hatte das der VT im fließenden Verkehr rechtzeitig reagiert hat, oder ob er drauf zu gehalten hat. Natürlich wurde das nicht so ausgedrückt, konnte man sich aber zusammen reimen.
Allerdings weiß ich nicht was da rausgekommen ist da ich vorzeitig die Verhandlung verlassen musste.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. November 2015 um 12:22:36 Uhr:



Zitat:

@f355 schrieb am 13. November 2015 um 12:17:43 Uhr:


War ja klar, dass irgendwann das Beispiel mit dem toten Kind kommen muss.
Welches Du nicht verstehst ?

Es gibt da tausende andere Beispiele.
Ich musste einmal vor Gericht, als Zeuge eines lächerlichen Ausparkunfalls, vor mehr als 20 Jahren in Berlin, auch dort wurde ich schon dahingehend befragt, ob ich den Eindruck hatte das der VT im fließenden Verkehr rechtzeitig reagiert hat, oder ob er drauf zu gehalten hat. Natürlich wurde das nicht so ausgedrückt, konnte man sich aber zusammen reimen.Allerdings weiß ich nicht was da rausgekommen ist da ich vorzeitig die Verhandlung verlassen musste.

Das du dir gerne mal was zusammenreimst, dürfte hier inzwischen bekannt sein. Einfach die Fakten nehmen ist ja anscheinend nicht so dein Ding.

Zitat:

...
...Beispiel.
...wurde ein Kind tot gefahren, ......

klar, die Totschlagnummer.

Zitat:

@f355 schrieb am 13. November 2015 um 12:28:28 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. November 2015 um 12:22:36 Uhr:


Welches Du nicht verstehst ?

Es gibt da tausende andere Beispiele.
Ich musste einmal vor Gericht, als Zeuge eines lächerlichen Ausparkunfalls, vor mehr als 20 Jahren in Berlin, auch dort wurde ich schon dahingehend befragt, ob ich den Eindruck hatte das der VT im fließenden Verkehr rechtzeitig reagiert hat, oder ob er drauf zu gehalten hat. Natürlich wurde das nicht so ausgedrückt, konnte man sich aber zusammen reimen.Allerdings weiß ich nicht was da rausgekommen ist da ich vorzeitig die Verhandlung verlassen musste.

Das du dir gerne mal was zusammenreimst, dürfte hier inzwischen bekannt sein. Einfach die Fakten nehmen ist ja anscheinend nicht so dein Ding.

Und Du meinst jetzt weil Du persönlich wirst und mir etwas unterstellst hast Du auf einmal Recht ?

Aber das ist so eine Art Notwehr, wenn man eh nichts dagegen zu setzen hat.

Könnte ich mit Dir wetten, hätte noch die Unterlagen, vielleicht habe ich sie ja auch noch, würde ich mit Dir um ein Auto wetten, ich brauch eh bald ein neues.

Zitat:

Einfach die Fakten nehmen ist ja anscheinend nicht so dein Ding.

Welche Fakten ?

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