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Linksabbieger entschließt sich, doch geradeaus weiterzufahren ...

Sachverhalt:
Kreuzung mit Ampelsteuerung. Jeweils eine Fahrspur pro Richtung.

Vor mir zwei Fahrzeuge, die links blinken. Die Ampel zeigt rot.

Die Ampel wird grün ; die beiden vor mir fahren langsam an Richtung Kreuzungsmitte.
Auf unserer rechten Seite ist eine zusätzliche Fahrradspur, die aber frei ist. Hinter mir ist niemand.
Ich fahre ebenfalls an und überhole die beiden vor mir auf der rechten Seite in einem Bogen, indem ich einen Teil der von rechts einmündenden Strasse und die Fahrradspur benutze und schwenke dann wieder auf die Geradeausspur.
Die Erste Linksabbiegerin hatte es sich aber plötzlich anders überlegt und ist (ob sie inzwischen den linken Blinker wieder zurückgestelt hat, konnte ich nicht sehen) weiter geradeaus und ist im sitzen Winkel mit dem vorderen rechten Kotflügel in meine hintere linke Tür.
Sie ist der Meinung, daß ich nicht rechts hätte vorbeifahren dürfen. Wer har Recht?

Nach Erledigung aller Formularitäten sind wir dann weitergefahren; sie vor mir her. An der nächsten Ampelkreuzung hatte sie einen Linksabbieger vor sich und !!! ist auch rechts an ihm vorbeigefahren.

Da bleibt mir die Spucke weg!

Beste Antwort im Thema

Ich denke auch eher volle Schuld bei dir wenn der Blinker aus war. Es war nun mal nur eine Fahrspur vorhanden und da hast du keine Zweite auf zu machen.

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Was kannst du beweisen?

Ich fürchte, da wird auch was an Dir hängen bleiben.
Ich hatte einen vergleichbaren Fall vor beinahe 30 Jahren.
Große innerstädtische Straße, breit genug für zwei Fahrzeuge in jeder Richtung, aber keine zwei Fahrspuren eingezeichnet (das war der entscheidende Punkt).
Der vor mir Fahrende ordnet sich ganz links an der Mittellinie ein und wird langsamer, blinkt allerdings nicht nicht.
Im Augenblick als ich rechts vorbei fahre, biegt er rechts ab! Es war wohlgemerkt kein LKW, sondern ein Kleinwagen.
Das ging damals 50/50 aus, wenn zwei Fahrspuren markiert gewesen wären, hätte der Unfallgegner 100% Schuld bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Was kannst du beweisen?

Was soll er denn beweisen? Und aus welchem Grund?

Die Versicherung wird Fragebögen raus schicken.

Es wird drauf an kommen, ob die Dame zugibt, dass sie Links geblinkt hat.

Falls ja, würde ich auch sagen 70/30

Falls sie es nicht zugibt, wahrscheinlich sogar 100% bei dir.

Ich denke auch eher volle Schuld bei dir wenn der Blinker aus war. Es war nun mal nur eine Fahrspur vorhanden und da hast du keine Zweite auf zu machen.

Wieder ein Fall, in dem eine Kamera viel geholfen hätte. Wenn schon der Blinker nicht mit drauf wäre, so aber das Kennzeichen des 2. Linksabbiegers, den man dann ggfls. als Zeugen hätte heranziehen können, ob die Dame links blinkte.

Wichtig wäre auch noch, ob die Fahrradspur durch eine gestrichelte, oder durchgezogene Linie von der "Normalspur" getrennt wurde. War sie gestrichelt, so darf man sie mit benutzen, wenn man an einem Linksabbieger vorbei will, um den Verkehr im Fluss zu halten.

So kann ich Dir nur wünschen, daß Du einen Verkehrs-RS hast und der Dir nen guten Verkehrsanwalt benennt.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Wieder ein Fall, in dem eine Kamera viel geholfen hätte. Wenn schon der Blinker nicht mit drauf wäre, so aber das Kennzeichen des 2. Linksabbiegers, den man dann ggfls. als Zeugen hätte heranziehen können, ob die Dame links blinkte.

Und was bringt dir die Kamera in dem Fall? Nichts, es hätte schon gereicht Zeugen aufzuschreiben denn hinter dem Fahrzeug das in das Fahrzeugs des TE gefahren ist stand noch ein 2. zum abbiegen.

Zum 2. dürfte nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit ein Video in diesem Fall vor Gericht nicht zugelassen werden, bei einem Bagatellschaden wie diesem wiegt das Recht auf informelle Selbstbestimmung schwerer als das Eigentumsrecht des TE. Hier geht es nicht um Personenschäden oder Schäden von hohem Wert!

Die STVO ist da eindeutig:

" (7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen."

Die Frage ist, inwiefern der TE eine Möglichkeit zum Überholen genutzt hat, die faktisch keine war. (Fahrradspur, Seitenstrasse). Ansonsten hat er richtig gehandelt, was fehlt ist die Zeugenaussage des 2. Autofahrers, der bestätigen könnte, dass sich die Autofahrerin tatsächlich das Linksabbiegen angekündigt UND sich eingeordnet hat - dann liegt die Schuld zu 100% beim Gegner.

Amen

Wenn die Fahrradspur eine Durcgezogene Linie war, und nicht gestrichelt, hat er eh ein Problem..

Zitat:

Original geschrieben von Amen


...dass sich die Autofahrerin tatsächlich das Linksabbiegen angekündigt UND sich eingeordnet hat - dann liegt die Schuld zu 100% beim Gegner.

Hier gab es nichts einzuordnen, da es nur eine Spur gab.

Dein Auszug soll wohl eher verhindern, dass ein Vollspaten einen Linksabbieger links überholt (weil man ja immer links überholt). Ich verstehe das nicht als Anweisung jeden Linksabbieger sofort rechts zu überholen.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen



Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Wieder ein Fall, in dem eine Kamera viel geholfen hätte. Wenn schon der Blinker nicht mit drauf wäre, so aber das Kennzeichen des 2. Linksabbiegers, den man dann ggfls. als Zeugen hätte heranziehen können, ob die Dame links blinkte.
Und was bringt dir die Kamera in dem Fall? Nichts, es hätte schon gereicht Zeugen aufzuschreiben denn hinter dem Fahrzeug das in das Fahrzeugs des TE gefahren ist stand noch ein 2. zum abbiegen.
Zum 2. dürfte nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit ein Video in diesem Fall vor Gericht nicht zugelassen werden, bei einem Bagatellschaden wie diesem wiegt das Recht auf informelle Selbstbestimmung schwerer als das Eigentumsrecht des TE. Hier geht es nicht um Personenschäden oder Schäden von hohem Wert!

Es sollte doch im Grundsatz an erster Stelle um die Wahrheit gehen! Doch die Wahrheit wird hier scheinbar überhaupt nicht geschätzt.

Leider sind hier im Forum einige scheinbar den Meinung, scheiß was auf die Wahrheit, Hauptsache der Täter kommt ungestraft davon und das Opfer soll seinen Schaden selber tragen, denn wieso geht es überhaupt aus dem Haus ...

Zeugen aufschreiben? In dem Moment, wo es knallt, denken die Wenigsten daran, schnell mal nen 360 Grad Blick, wer könnte Zeuge sein. Außerden dürfte im vorliegenden Fall der Abbieger hinter dem plötzlich geradeaus fahrenden Unfallverursacher bereits abgebogen sein, als das Fahrzeug davor weg war.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Es sollte doch im Grundsatz an erster Stelle um die Wahrheit gehen! Doch die Wahrheit wird hier scheinbar überhaupt nicht geschätzt.

Leider sind hier im Forum einige scheinbar den Meinung, scheiß was auf die Wahrheit, Hauptsache der Täter kommt ungestraft davon und das Opfer soll seinen Schaden selber tragen, denn wieso geht es überhaupt aus dem Haus ...

Kann es sein, dass du hier etwas übertreibst? Ich stelle Persönlichkeitsrechte über Sachbeschädigung. Aber du scheinst die Wahrheit über alles zu stellen, wie weit würdest du für die Wahrheit gehen? Datenschutz und Persönlichkeitsrechte scheinen dich ja nicht zu tangieren, wie sieht es mit anderen durch das Grundgesetz garantierten Rechten aus?

Die Wahrheit ist, dass der TE sich rechts vorbeigequetscht hat, weil er [hier beliebigen Grund einfügen] war.

Da änderte keine Kamera was dran und keine Zeugen. 50/50 ist das Mindeste.

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