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Unfall (als Überholer) mit Linksabbieger (Grundstück)
Guten Tag,
Folgender Sachverhalt:
Ich habe mit einem Audi A6 quattro (gemietet) einen Kollegen abgeholt und wir sind gemeinsam nachhause gefahren(Vollkaskoversichert mit 1000€ Selbstbeteiligung... leider). Nach einem Kreisvekehr befand sich vor mir ein VW Polo, den ich überholen wollte.
Verkehrslage war klar:
- einspurige Fahrbahn
- klare Sicht, die Straße verlief gerade 1,5 km ohne jegliche kurve
- Vor ihm waren keine Fahrzeuge
- Gegenvekehr war frei
- Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
- Kein Überholverbot, keine durchgezogene Linie.
Er fuhr mit entsprechend wenig Geschwindigkeit. Ich wollte deshalb zum überholen ausscheren. Ich machte mir nicht viele Gedanken, weil sich viele Meter weiter eine Kreuzung befand, wo man lediglich RECHTS abbiegen konnte (Vielleicht war das seine Absicht, weswegen er so langsam wurde?? ).
Während des Überholvorganges war ich schon fast auf seiner Höhe doch plötzlich blinkte er nach links und wir kollidierten. Gott sei Dank keine Verletzte
Aber trotzdem ärgerlich!! Ich habe natürlich der Polizei dies alles ausgesagt, der Beifahrer bei mir im Auto dasselbe. Der Unfallgegner behauptet natürlich dass er schon LANGE vorher geblinkt hätte. Polizist war selber verwundert, ob er tatsächlich Schulterblick gemacht hätte... ich hätte den Unfall nichtmehr vermeiden können, aber er schon wenn er mal sein Kopf gedreht hätte.
Am Schaden erkennt man, dass ich in seiner höhe war, weil die vordere Achse bei ihm Schrott ist und
sein Reifen geplatzt ist (Totalschaden) ... sonst wäre ich ihm ja hinten reingefahren!
Nun erstellt die Polizei ein Gutachten diesbezüglich, wer Schuld sei... darauf warte ich jetzt ungeduldig, des weiteren habe ich nicht wirklich einen Anwalt engagiert, weil die Sache klar ist:
Als Linksabbieger trägt man besondere Sorgfaltspflicht!! Zum Verhängnis für ihn wird auch sein, dass er in ein Grundstück links einbiegen wollte §9 Abs. 5 StVO. Das größte Highlight ist, dass auf seinem Grundstück bereits ein Fahrzeug stand... d.h. er hätte aller höchstens auf dem Gehweg+Fahrradweg sein Fahrzeug abstellen können, was seine tatsächliche Absicht bei dem abbiegen war, verstehe ich bis heute nicht!
Was haltet ihr davon?
Mit freundlichen Grüßen
eXpo61
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Dein Problem ist, dass du dich hier im Recht siehst und keine Kommentare die gegen dich sprechen lesen möchtest.
Diesen Eindruck habe ich beim lesen des Threads auch gewonnen.
Aber falls es dennoch interessieren sollte:
Die (Haupt-)Schuld am Zustandekommen des Unfalles trägt der Unfallgegner.
Allein aus dem Verstoss gegen die doppelte Rückschaupflicht beim Abbiegen.
Allerdings wird der TE hier eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges zu tragen haben, allein aus dem Umstand heraus, dass der Unfall für ihn nicht unabwendbar gewesen ist.
Ein Idealfahrer hätte den Unfall vermeiden können - indem er einfach nicht überholt hätte.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Ich denke auch du solltest hierzu ein Anwalt aufsuchen, der dich über deine Rechtslage unterrichtet.
Und wer bezahlt dem TE diesen Anwalt? Du?
Hat denn einer der versammelten Anwaltsblöker eigentlich überhaupt kapiert, was hier los ist?
Es handelte sich um ein Mietfahrzeug - d.h., der TE ist (da nicht verletzt) gar nicht anspruchsberechtigt!
Das ist nämlich die Autovermietung - und die wissen schon, wie man Schäden abrechnet, keine Sorge.
I.d.R. nämlich so, dass bei nicht absolut eindeutiger Haftungslage der Schaden zunächst über die Vollkasko abgewickelt wird (so kommt man schneller zum Geld) und nach geklärter Haftungsfrage nach Quotenvorrecht die restlichen Schadenersatzpositionen beim Unfallgegner geltend gemacht werden.
Somit war eine der ersten Aussagen im Thread, nämlich, dass der TE schon einmal das Geld für die Selbstbeteiligung auf die Seite legen sollte ziemlich nahe dran an der Sache.
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31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von eXpo61
weil die Sache klar ist:
*roooooooooooofl*
du glaubst wohl auch noch an den weihnachtshasen und den ostermann?!



gib mal
"linksabbieger + überholer unfall"bei einer beliebigen suchmaschine ein...setz dich aber lieber vorher hin und trink vorsichtshalber ein glas wasser!
Zitat:
Was haltet ihr davon?
spar schonmal die 1000€ für die sb zusammen!
Zitat:
Im Falle einer Kollision zwischen einem nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden und einem überholenden Kfz spricht in aller Regel der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des einbiegenden Fahrers.
OLG Oldenburg v. 21.04.1978:
Landgericht Konstanz: Ein Urteil vom 06.09.2011 (fast derselbe Tatbestand)
Urteil vom Landgericht Konstanz 06.09.2011
Edit:
Hast du dir mal auch § 9 Abs. 5 StVO durchgelesen?
§ 9 Abs. 5 StVO Abbiegen...
Zitat:
Original geschrieben von eXpo61
Dann zitier ich dir mal was ich von der lieben Suchmaschine gefunden habe...Landgericht Konstanz:
und was lesen wir dann da:

Zitat:
Bei einem Unfall mit einem Linksabbieger in ein Grundstück, der die doppelte Rückschaupflicht verletzt hat, ist eine Mithaftung des Überholenden von 2/5 angemessen, wenn er in einer für ihn unklaren Verkehrslage überholt hat.
wie gesagt...spar schonmal die 1000€ für die sb zusammen!

Ich verweise dass letzte mal auf ein Wortlaut
...wenn er in einer für ihn unklaren Verkehrslage überholt hat!!!
Ich dachte ich hätte am Anfang die Verkehrslage beschrieben! Und jetzt würde ich mich freuen wenn der nächste User ein angemessenes Alter und Erfahrung aufweisen könnte :-)
Die Diskussion mit dir ist hiermit beendet, ich habe deinen Rat zur Kenntnis genommen! Dankeschön
Zitat:
Original geschrieben von eXpo61
Ich verweise dass letzte mal auf ein Wortlaut
...wenn er in einer für ihn unklaren Verkehrslage überholt hat!!!
Ich dachte ich hätte am Anfang die Verkehrslage beschrieben! Und jetzt würde ich mich freuen wenn der nächste User ein angemessenes Alter und Erfahrung aufweisen könnte :-)
Die Diskussion mit dir ist hiermit beendet, ich habe deinen Rat zur Kenntnis genommen! Dankeschön
naja, aber wer innerorts unbedingt, weil er mal nen Audi A6 fahren darf, überholen muss um ja als Erster an der nächsten Ampel stehen zu dürfen..... PECH
Ich hoff mal es lohnt sich für die Autovermietung und darfst für son Schwachsinn auch die 1000€ SB bezahlen....
wer überholt auch innerorts, wo man doch nur 50 fahren darf..?! egal, ist nun mal passiert..
magirus hat dir schon den entscheidenden tipp gegeben - spare schon mal für deine selbstbeteiligung. du bekommst hier auf jeden fall eine mithaftung. quote aktuell ungewiss..
noch ein tipp von mir, wenn du verkehrsrechtsschutz hast, schalte sofort einen anwalt ein. alleine bist du mit deinem laienwissen überfordert.
ansonsten lies mal hier -> http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.php#02
Hallo eXpo 61,
ist meiner Meinung nach zwar eine ziemlich eindeutige Rechtslage zu Deinen Gunsten, trotzdem wird die Versicherung des Unfallverursachers möglicherweise versuchen, Dir eine Mithaftung anzuhängen.
Deshalb am Besten so schnell wie möglich einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren.
Gruß M.
Zitat:
naja, aber wer innerorts unbedingt, weil er mal nen Audi A6 fahren darf, überholen muss um ja als Erster an der nächsten Ampel stehen zu dürfen
Zitat:
wer überholt auch innerorts, wo man doch nur 50 fahren darf..?! egal, ist nun mal passiert..
Ehrlich solche Kommentare helfen mir nicht wirklich weiter, es hat weder etwas mit dem Audi A6 und seiner Leistung zu tun, noch mit irgendwas anderem. Der Audi A6 wurde aus bestimmten Gründen gemietet und ich bin nicht damit rumgefahren, um mein Können unter Beweis zu stellen.
Wer überholt auch innerorts? Ich habe bereits geschrieben dass viele Meter weiter eine Kreuzung war, wo man NUR RECHTS abbiegen konnte. Wer kennt das nicht? Um die Geschwindigkeit nicht zu vermindern, überholt man noch ein rechts abbiegendes Fahrzeug von links (bei freier Sicht). Erzählt mir nicht das ihr sorgfältig immer hinten ansteht, jeder zweiter Fahrer überholt ein PKW der sich weit unten der 50 befindet!
Ich bitte um sachliche Antworten in Verbindung mit der derzeitigen Rechtslage. Es wurde Gott sei Dank niemand verletzt und das ist das wichtigste! Also urteilt bitte nicht, dass das moralisch falsch war zu überholen, es war immerhin erlaubt!
Zitat:
ist meiner Meinung nach zwar eine ziemlich eindeutige Rechtslage zu Deinen Gunsten, trotzdem wird die Versicherung des Unfallverursachers möglicherweise versuchen, Dir eine Mithaftung anzuhängen.
Danke für den Rat!
Zitat:
Original geschrieben von eXpo61
Ich dachte ich hätte am Anfang die Verkehrslage beschrieben!
beschrieben?

beschrieben hast du lediglich, das du innerorts
(im bebauten gebiet)kurz nach einem kreisverkehr ein langsames
(bzw. langsam werdendes)fahrzeug überholen wolltest!

noch besser & treffender kann man eine "unklare" verkehrslage garnicht beschreiben!
Zitat:
Und jetzt würde ich mich freuen wenn der nächste User ein angemessenes Alter und Erfahrung aufweisen könnte :-)
woher kennst du mein alter bzw. kannst aussagen über meine erfahrung treffen?

Zitat:
...es hat weder etwas mit dem Audi A6 und seiner Leistung zu tun
das glaubst auch nur du!
ein guter anwalt
(des linksabbiegers), kann dir durchaus nen strick damit drehen!
Zitat:
...mit der derzeitigen Rechtslage!
die hast du doch sogar selbst verlinkt...

Zitat:
Original geschrieben von eXpo61
Zitat:
wer überholt auch innerorts, wo man doch nur 50 fahren darf..?! egal, ist nun mal passiert..
...Wer überholt auch innerorts? Ich habe bereits geschrieben dass viele Meter weiter eine Kreuzung war, wo man NUR RECHTS abbiegen konnte. Wer kennt das nicht? Um die Geschwindigkeit nicht zu vermindern, überholt man noch ein rechts abbiegendes Fahrzeug von links (bei freier Sicht). Erzählt mir nicht das ihr sorgfältig immer hinten ansteht, jeder zweiter Fahrer überholt ein PKW der sich weit unten der 50 befindet!
Ich bitte um sachliche Antworten in Verbindung mit der derzeitigen Rechtslage. Es wurde Gott sei Dank niemand verletzt und das ist das wichtigste! Also urteilt bitte nicht, dass das moralisch falsch war zu überholen, es war immerhin erlaubt!
Auch, wenn du anscheinend nur Aussagen haben willst, die dein Rechtsempfinden bestätigen...
Du wirst zu 100% eine Mitschuld bekommen. Wenn ein Fahrzeug langsamer wird, dann erwartet der Gesetzgeber, dass man als nachfolgendes Fahrzeug mit irgendwas rechnet. Dass du nur die nächste Kreuzung im Sinne hattest, war ein Fehler. Du warst unvorsichtig, hast - du schreibst es ja selber - noch nicht mal deine Geschwindigkeit reduziert, hast nicht nachgedacht:
Zitat:
Original geschrieben von eXpo61
...
Er fuhr mit entsprechend wenig Geschwindigkeit. Ich wollte deshalb zum überholen ausscheren. Ich machte mir nicht viele Gedanken, weil sich viele Meter weiter eine Kreuzung befand, wo man lediglich RECHTS abbiegen konnte (Vielleicht war das seine Absicht, weswegen er so langsam wurde?? ).
...
Im Prinzip ist das sogar richtig fahrlässig, was du gemacht hast, es hätte ja auch sein können, dass sich vor dem vorausfahrenden Fahrzeug z.B. ein Kind oder ein Tier, was du nicht erkennen konntest, bewegt.
Zitat:
Original geschrieben von eXpo61
Als Linksabbieger trägt man besondere Sorgfaltspflicht!!
Als Überholer allerdings auch!!
Du hast Dich darauf verlassen, daß der andere Verkehrsteilnehmer sich 100%ig korrekt verhält? Glückwunsch! Jetzt siehste ja was dabei raus kommt.
Die Situation spielte sich innerorts ab. Man hätte also damit rechnen können, daß ein langsam fahrendes KfZ plötzlich halten, abbiegen oder gar einen am Fahrbahn stehenden Passanten die Straße überqueren lassen will.
Kannst Du beweisen, daß der Vordermann nicht geblinkt hat?
Oder wolltest Du Dich 'mal eben schnell' noch an einem Linksabbieger vorbeiquetschen (habe ich auch schon so erlebt).
Geh mal davon aus, daß Du mit einer 75 zu 25 Beteidigung die Hauptschuld an diesem Unfall zuerkannt werden wirst (nein, ich google jetzt nicht nach ähnlichen Urteilen).
Zitat:
Auch, wenn du anscheinend nur Aussagen haben willst, die dein Rechtsempfinden bestätigen...
Ach ich bin einfach nur ungeduldig, es geht mir darum Meinungen zu sammeln und eventuell Personen zu finden mit denen ich auf vernünftigem (!) Wege darüber diskutieren kann, ohne dass sie voreilig Schlüsse ziehen müssen. Die Kosten an sich sind für mich eher ein Stich mit einer Nadel, aber wie gesagt interessiert mich lediglich die Schuldfrage!
Zitat:
Du warst unvorsichtig, hast - du schreibst es ja selber - noch nicht mal deine Geschwindigkeit reduziert, hast nicht nachgedacht
Da hast du was falsch verstanden, dass war jetzt verallgemeinert :-) ... Anscheinend war mein Tatbestand auch nicht präzise genug: Das war natürlich nach einem Kreisverkehr, ich kam von der einen Einfahrt und er von einer anderen und wir verließen auf selbem Weg den Kreisverkehr. Von da an fuhr ich hinter ihm. Als ich eine Geschwindigkeit von deutlich weniger als 50 feststellte scherte ich aus zum überholen... Die Straße war sehr übersichtlich!
Zitat:
Kannst Du beweisen, daß der Vordermann nicht geblinkt hat?
Naja er hat nicht rechtzeitig geblinkt und ich kann euch sagen, selbst wenn ich ein sehr sehr sehr schnelles auto fahren würde, kein Mensch riskiert so eine Aktion.
Alles in allemwas soll man denn großartig dazu sagen? Es war einfach Pech, für mich und für ihn. Hätte er zwei Häuser weitergewohnt wäre NIX passiert und ich hätte ohne weiteres überholen können. Fraglich bleibt weiterhin, warum er auf ein Grundstück einfahren wollte, wo schon ein PKW geparkt hat! Wie gesagt, da war keine Kreuzung, er wollte in ein Grundstück einbiegen... erkenntlich dafür war eine abgesenkte Bordsteinkante, mehr aber auch nicht... das hätte keiner gerochen, er ist auch mit Abstand der einzige Fahrer, der an der Stelle nach links abgebogen wäre (schließlich ist das sein Grundstück)
Versteht ihr? Es ist wirklich ein Fall für sich... nach der derzeitigen Rechtslage sehe ich es als klar, aber trotzdem waren mir Meinungen von Dritte wichtig :-) Wer neugierig ist, wie das Urteil aussieht kann mich privat kontaktieren!
Dankeschön für eure Antworten ich werde mich mit den Leuten aus meinem Umfeld in Verbindung setzen!
Dein Problem ist, dass du dich hier im Recht siehst und keine Kommentare die gegen dich sprechen lesen möchtest. Ich denke auch du solltest hierzu ein Anwalt aufsuchen, der dich über deine Rechtslage unterrichtet.
Im übrigem ist es uninteressant wieso er links abbiegen wollte. Die langsame Fahrt deutet darauf hin dass er was suchte und daher schon nicht richtig konzentriert war. Vielleicht wollte er die Einfahrt zum wenden nutzen, denn das kommt oft vor wenn man was sucht dass man Einfahrten wegen dem Platz zum wenden nutzt.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Dein Problem ist, dass du dich hier im Recht siehst und keine Kommentare die gegen dich sprechen lesen möchtest.
Diesen Eindruck habe ich beim lesen des Threads auch gewonnen.
Aber falls es dennoch interessieren sollte:
Die (Haupt-)Schuld am Zustandekommen des Unfalles trägt der Unfallgegner.
Allein aus dem Verstoss gegen die doppelte Rückschaupflicht beim Abbiegen.
Allerdings wird der TE hier eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges zu tragen haben, allein aus dem Umstand heraus, dass der Unfall für ihn nicht unabwendbar gewesen ist.
Ein Idealfahrer hätte den Unfall vermeiden können - indem er einfach nicht überholt hätte.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Ich denke auch du solltest hierzu ein Anwalt aufsuchen, der dich über deine Rechtslage unterrichtet.
Und wer bezahlt dem TE diesen Anwalt? Du?
Hat denn einer der versammelten Anwaltsblöker eigentlich überhaupt kapiert, was hier los ist?
Es handelte sich um ein Mietfahrzeug - d.h., der TE ist (da nicht verletzt) gar nicht anspruchsberechtigt!
Das ist nämlich die Autovermietung - und die wissen schon, wie man Schäden abrechnet, keine Sorge.
I.d.R. nämlich so, dass bei nicht absolut eindeutiger Haftungslage der Schaden zunächst über die Vollkasko abgewickelt wird (so kommt man schneller zum Geld) und nach geklärter Haftungsfrage nach Quotenvorrecht die restlichen Schadenersatzpositionen beim Unfallgegner geltend gemacht werden.
Somit war eine der ersten Aussagen im Thread, nämlich, dass der TE schon einmal das Geld für die Selbstbeteiligung auf die Seite legen sollte ziemlich nahe dran an der Sache.