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Auffahrunfall auf Bundestraße wegen plötzlichem Linksabbiegen

Hallo,

heute morgen auf dem Weg zur Arbeit fuhr vor mir auf der Bundesstraße ein PKW der plötzlich langsamer wurde und ganz weit nach rechts fuhr ohne zu blinken. Da es sich um ein nicht einheimisches Kennzeichen handelte, ging ich davon aus, der Fahrer wollte mich vorbeilassen. Ich überlegte kurz und setzte dann zum Überholvorgang an. In diesem Moment riss die Fahrerin das Lenkrad rum und wollte links abbiegen (Zufahrtstraße zum Golfplatz). Trotz sofortiger Bremsung habe ich meinen Vordermann hinten links am Kotflügel erwischt. Der Schaden ist gering, aber bei meinem Audi doch etwas mehr. Es stellte sich heraus, dass das Auto langsamer wurde, da akuter Benzinmangel herrschte. Die einheimische Fahrerin (fuhr einen Leihwagen) wollte daher von der vielbefahrenen Straße runter, sah den Weg und bog kurzerhand, ohne zu blinken in den Weg nach links ein. Der Unfall wurde auf mein Verlangen polizeilich aufgenommen. Der Hergang wurde auch so bestätigt von der Gegenseite, nur dass diese plötzlich behauptet, sie hätte geblinkt.

Und nun?? Weiter Zeugen gibt es keine.

Ich sehe nicht ein, evtl. eine Teilschuld zu bekommen, wofür ich absolut nichts kann.

Beste Antwort im Thema

Die Teilschuld wirst du evtl. schon deswegen bekommen weil du bei einer "unklaren Verkehrssituation" nicht bremsbereit warst und die Geschwindigkeit nicht entsprechend verringert hast um jeder Gefahr aus dem Weg zu gehen.

Notfalls ist hier die Geschwindigkeit bis zur Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren.

Gut möglich, dass sie tatsächlich geblinkt hat, jedoch dummerweise ein Birnchen defekt war - wer weis?

Wie auch immer, das hört sich nach einem Streit an. Viel Erfolg.

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Die Teilschuld wirst du evtl. schon deswegen bekommen weil du bei einer "unklaren Verkehrssituation" nicht bremsbereit warst und die Geschwindigkeit nicht entsprechend verringert hast um jeder Gefahr aus dem Weg zu gehen.

Notfalls ist hier die Geschwindigkeit bis zur Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren.

Gut möglich, dass sie tatsächlich geblinkt hat, jedoch dummerweise ein Birnchen defekt war - wer weis?

Wie auch immer, das hört sich nach einem Streit an. Viel Erfolg.

Danke

Bremsbereit war ich, da der Vordermann langsamer fuhr, hatte ich ja schon abgebremst. Hab halt nicht damit gerechnet, dass die Fahrerin urplötzlich nach links will, wo sie doch vorher ganz weit rechts fuhr, so als wolle sie halten. Daher war aus meiner Sicht die Situation klar - Vordermann will halten - ich will vorbei.

Zum Glück hat die Polizei das mit dem leeren Tank auch überprüft und in's Protokoll mit aufgenommen. Das Auto sprang nämlich nicht mehr an. Vielleicht doch ein kleiner Vorteil für mich...

50:50.

Das ist die Verteilung der Haftung, wenn Aussage gegen Aussage steht.

Es ist durchaus nicht unüblich zum Abbiegen etwas auszuholen und schließlich hat sie geblinkt...

Das ist ihre Darstellung.

Deine Darstellung lautet, sie habe sich verhalten, als ob sie halten wollte. Und sie habe nicht geblinkt.

Der Richter wird Euch erklären, daß eine Schuldzuweisung unmöglich ist und gemäß der Betriebsgefahr die Haftung geteilt wird.

50:50.

Du bekommst natürlich keine TeilSCHULD, aber Du haftest für den halben Schaden, d. h. Du bekommst Deinen Schaden nur zur Hälfte bezahlt und Deine Versicherung reguliert nur die Hälfte des gegnerischen Schadens.

Gruß Michael

P.S.: Bei Deiner Schilderung hast Du nach meiner Meinung eine klare Teilschuld. Wenn eine kleinere Straße, ein Privatweg oder eine andere Abbiegemöglichkeit in der Nähe ist und einer davor abbremst und zur Seite fährt, dann ist das das typische Verhalten eines Fahrers der wenden möchte. Du mußtest also damit rechnen, daß der Wagen plötzlich scharf abbiegt, auch wenn die Motivation tatsächlcih eine andere war. Das ist aber egal, wichtig ist, daß Autofahrer, die sich verhalten wie die Frau eben oft plötzlich die Straße queren.

Bei kaum einer Unfallkonstellation ist die Haftungsverteilung so wenig vorauszusagen wie bei Linksabbieger-Überholer Unfällen.

Da ist grundsätzlich eine Mitverschuldensquote von 0 bis 100% möglich.

 

Wenn es  zum Prozess kommen sollte, ist der Richter in der Beweiswürdigung frei und wird alle ihm zur Verfügung stehenden Indizien in die Würdigung einfließen lassen.

 

Nach dem von Dir geschilderten Hergang spricht aber einiges dafür, dass sie die ihr obliegende doppelte Rückschaupflicht verletzt hat und sie daher das überwiegende Verschulden tragen wird.

 

Lass uns wissen, was die gegnerische Versicherung vorträgt. Das wird noch spannend.:D

 

Gruß

Hafi

am 2. November 2010 um 21:12

mal ne Frage bzgl. dieser Aufteilung, wenn man 50% des eigenen und 50% des gegnerischen Schadens tragen muss, dann wird man ja bei Kasko und Haftpflicht hochgestuft. Man kann das wirklich nicht dann in dem Falle nur auf einer Schiene regeln?!

Völlig richtig: Es sind zwei Schäden zu zwei selbständigen Verträgen  und daher gibt es aucch zwei Rückstufungen.

am 3. November 2010 um 9:33

Hi!

...wie ist denn die sinnhafte Begündung dafür, dass man sich auf einer Bundesstraße nach rechts rüber ordnet, um dann nach links abzubiegen? (Blinker, oder nicht Blinker mal dahingestellt)

Also für mich ist das eindeutig die Einleitung einer Wende von 180 Grad auf der Straße (oder gibt es jemanden, der ein Abbiegen und eine Wende besser differenzieren kann? ...das Blinken links ist ja das selbe!

Und jetzt die Frage: (ich weiß es wirklich nicht!)

Wenn man auf einer Bundesstraße wenden möchte und dazu zum rechten Fahrbahnrand gefahren ist und den Blinker links gesetzt hat ...muß dann der Verkehr in die eigene Fahrtrichtig komplett anhalten und warten bis ich die Wende vollzogen habe ...oder muß ich den Verkehr erst passieren lassen und darf dann die Wende vollziehen?

Gruß!

Das entscheidet weder der vermeintlich "gesunde" Menschenverstand noch wir hier, sondern die Rechtsabteilungen der Versicherungen und gegebenenfalls ein Richter.

Fakt ist und bleibt aber, dass wenn man nicht weis was Der vor einem Macht, man Dem nicht zu dicht kommen sollte.

Ins Hirn der Anderen kann man so halt nicht reinschauen.

Also lieber selbst anhalten und schauen was los ist, statt der Zeitgrenze hinterher eilen und alles was ungewöhnlich ist ignorieren.

Könnte ja auch jemand mit Zuckerschock sein, der gerade mal so noch an den Straßenrand eiert, aber ist ja egal, irgendwer hält schon irgendwann mal an - nicht wahr?

am 3. November 2010 um 10:26

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Das entscheidet weder der vermeintlich "gesunde" Menschenverstand noch wir hier, sondern ............... gegebenenfalls ein Richter.

sehr richtig, und es kann immer nur wiederholt werden, dass kein "Recht" im Namen des Volkes gesprochen wird, sondern ein Urteil ergeht (jetzt werden die Gutmenschen wieder aufschreien.....). Das hört sich jetzt etwas kryptisch an, bedeutet aber: vor Gericht gibt es mehrere Faktoren, die ein Urteil in die eigene oder andere Richtung lenken können: der eigene und der generische RA, der/die Gutachter, die eigene Aussage und die Aussage des Unfallgegners, das eigene Verhalten und das Verhalten des Unfallgegners im Termin, und und und - und - die aktuelle "Tagesform" des Richters, sprich mag er keine Frauen, mag er keine XY-Fahrer, ist er mit dem falschen Fuss aufgestanden, hat er Hunger uind ist es schon 12:55 Uhr, hat seine Frau vielleicht das eigene Auto einen Tag vorher gegen die Garagenwand gesetzt usw. Und nicht zu vergessen: oft gewinnt auch derjenige, der am besten lügen kann.... und sei es auch nur ein bißchen.....

Schon mancher hat vor Gericht sein blaues Wunder erlebt, der mit einem "ganz sicher gewinne ich" mit stolzer Brust und aufrichtigem Verstand mit dem Vertrauen in die vermeintliche Gerechtigkeit. im Gerichtssaal stand.

Solch einen Vorfall hatte ich auch mal mit einem Passatfahrer.

Der fuhr Schritt ganz weit rechts als ich fast neben Ihm war zog er plötzlich links rüber und wollte in eine Einfahrt, die er suchte. Ich behaupte 1000%ig, er hat nicht geblinkt. Er sagte, er hätte mich nicht wahrgenommen aber geblinkt. Ich bekam die volle Schuld also 100%. Weil ich das Gegenteil nicht beweisen konnte.

mfg

Das tut mir echt leid für Dich.

Blöde Situation.

Aber aus dem Bauch heraus würde ich fast sagen, das Du 100% Schuld bekommst.

Im allgemeinen heisst es ja, wer hinten drauf fährt ist Schuld. Zu Deinem Glück, hat die Dame es ja bestätigt, das sie vorm abbiegen nach rechts gezogen ist, um dann nach links abzubiegen.

Diese Aussage könnte ihr das Genick brechen, und es könnte auf 50 50 herauslaufen.

Wenn sie aber einen schlauen Anwalt hat, lässt sie die Aussage widerufen. Denn Aussagen direkt am Unfallort sind nicht zwingen aussagekräftig.

Sie könnte dann damit kommen, das sie unter Schock stand, und die Fragen missverstanden hat und es demzufolge zu dieser Aussage kam.

Ich würde Dir anraten einen RA einzuschalten.

am 3. November 2010 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe

Sie könnte dann damit kommen, das sie unter Schock stand, und die Fragen missverstanden hat und es demzufolge zu dieser Aussage kam.

genau, oder vielleicht führt sie auch an vorher drei Tage lang von ihrem Mann im Keller gefoltert worden zu sein oder vielleicht wurde sie auch vom TE geblendet, oder vielleicht war es doch die Wespe, die....... es gibt die tollsten Geschichten, wenn sich die Leute mit Hilfe der Rechtsverdreher aus der Verantwortung stehlen wollen.

Der TE kann noch einige Überraschungen erleben. Wie gesagt: vor Gericht gibt es keine objektive Gerechtigkeit, sondern nur ein Urteil.

Chefdackel

am 4. November 2010 um 14:37

Zitat:

Original geschrieben von sbs59

Hallo,

heute morgen auf dem Weg zur Arbeit fuhr vor mir auf der Bundesstraße ein PKW der plötzlich langsamer wurde und ganz weit nach rechts fuhr ohne zu blinken. Da es sich um ein nicht einheimisches Kennzeichen handelte, ging ich davon aus, der Fahrer wollte mich vorbeilassen. Ich überlegte kurz und setzte dann zum Überholvorgang an. In diesem Moment riss die Fahrerin das Lenkrad rum und wollte links abbiegen (Zufahrtstraße zum Golfplatz).

Der Hergang wurde auch so bestätigt von der Gegenseite, nur dass diese plötzlich behauptet, sie hätte geblinkt.

Und nun?? Weiter Zeugen gibt es keine.

Ich sehe nicht ein, evtl. eine Teilschuld zu bekommen, wofür ich absolut nichts kann.

Hab mal kurz die wichtigen Aussagen markiert:

für dich war i.S.d. Gesetzes die Situation unklar.

Du musst, wenn sie schon beim rechts rüber fahren nicht blinkt, damit rechnen, dass sie ggf. auch ohne Blinken nach links in die Einfahrt will.

Oer anders ausgedrückt: Die Rechtssprechung geht davon aus, wenn du ein Fehlverhalten eines Vk-Teilnehmers wahrnimmst musst du mit weiteren rechnen und dein Verhalten anpassen.

z.Bsp.:

- einer fährt trotzdem er die Vorahrt gewehren muss sehr schnell auf die Kreuzung zu- du musst bremsen und den Unfall verhindern, wenn nicht trifft dich eine "Teilschuld

- du siehst an einer Ampel einen erwachsenen Radfahrer auf dem Gehweg entgegenkommen und du willst rechts (über "seinen" Gehweg abbiegen)- du musst damit rechnen, dass er einfach weiter fährt, wenn es trotzdem zum Unfall kommt trifft dich die "Teilschuld"

- auf eine engen Straße fährt ein anderer im Gegenverkehr nicht rechts- du musst äußerst rechts anhalten, tuts du dies nicht und fährst weiter (auch sehr langsam) bzw. hälst nicht äußerst rechts, trifft dich die "Teilschuld"

...

Ja das stimmt.

Wenn Du nen Fehlverhalten erkennst, musst Du Dich darauf einstellen das weitere kommen. Tutet Du das bewusst nicht, musst Du mit ner Teilschuld rechnen.

Aber das muss Dir nachgewiesen werden. Also am besten immer doof tun, und sagen das Dir nichts besonders aufgefallen ist.

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