unfall mit linksabbieger
hallo,
wie seht ihr die Schuldfrage ?
-Fahre mit meinen PKW eine Landstraße entlang
-es kommt eine Kurve -70 km/h begrenzung - leiste folge
-Begrenzung wird am Ende der Kurve aufgehoben - 100 km/h -
- auf meiner Spur befindet sich ein anderes Fahrzeug
-fährt mit ca 30 km/h
-gegenverkehr keiner
-kein Blinken/kein Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeug
-keine Straßeneinmündungen zu erkennen
-Blinker gesetzt / setze zum überholen an
-auf gleicher "Höhe" der Fahrzeuge meiner war vorne
-rüberziehen des anderen Fahrzeuges
-trifftauf "Höhe" der Vordere Achse
-Gott sei Dank keine Verletzten
--Im Fahrzeug das ich überholt habe waren 3 Bauern/sagten Sie haben geblinkt
-wollten auf Landwirtschaftlichen Weg abbiegen
- meldeten den Unfall nach 13 Tagen
- kriegt Strafzettel über 35€ von Ploizei
Schaden bei mir BMW 520 D Touring EZ 30.3.2011 - 17000 €
(Achse vorne,Lenkgetriebe,Vordere Aufhänung usw.)
Schaden beim anderen - Ford Escort - altes Modell - Wert max 1500€ / Totalschaden
Wie beurteilt Ihr den Unfall
Thomas
Beste Antwort im Thema
Es dürften gute Aussichten bestehen, den restlich verbliebenen Schaden (mit Ausnahme des Rückstufungsschaden) nahezu vollständig vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ersetzt zu bekommen.
Stichwort: Quotenvorrecht / Differenztheorie - Google hilft hier weiter.
15 Antworten
...naja, bei drei Zeugen gegen dich und evtl. ohne Polizeiliche Aufnahme des Unfalls, hmmmm 🙁
Hast du ne Rechtsschutz?
Zitat:
Original geschrieben von zuckerschote
Wie beurteilt Ihr den Unfall
sollen wir ehrlich sein, oder lügen?
Wenn auf der Stecke kein Überholverbot war wird die Schuldfrage etwas leichter zu klären sein.
Jedenfalls solltest du bei dem Schaden einen Anwalt zur Schadensersatzabwicklung beauftragen,blinken bedeutet nicht das man sich hierdurch ein Vorfahrtsrecht einräumt.
§9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist
Danke bisher -
Nein keine Rechtsschutzversicherung
War kein Überholverbot
Habe aber auch keine Lust auf nerviegen Rechtsstreit - der am Ende mit Vergleich endet....
Logisch möchte ich die ehrliche Meinung
Was bringen mir Illusionen ?
Für mich geht ums verhandelt mit Versicherung
und ob ich 50/50 akzeptiere
Also danke bisher
Thomas
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Zitat:
Original geschrieben von zuckerschote
Danke bisher -
Nein keine Rechtsschutzversicherung
War kein Überholverbot
Habe aber auch keine Lust auf nerviegen Rechtsstreit - der am Ende mit Vergleich endet....
Logisch möchte ich die ehrliche Meinung
Was bringen mir Illusionen ?
Für mich geht ums verhandelt mit Versicherung
und ob ich 50/50 akzeptiere
Also danke bisher
Thomas
Du hast sicherlich für deinen BMW eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, ob nun 50/50 oder 40/60 spielt hingegen nur eine untergeordnete Rolle für dich.
klar läüft es erst mal über Vollkasko
habe aber keine Lust wegen - Deppen - alle kosten zu tragen.
Ihr kennt mich nicht - wenn ich einen Fehler mache, gebe ich ihn zu
Nur in dem Fall - sehe ich keine Schuld bei mir.
Egal
Schadensoptimierung
Habe ich es richtig verstanden bei z.b 50/50
bekomme ich meine Selbstbeteiligung wieder,
in dem Fall 500€
mehrkosten durch Hochstufung Vollkasko auf 5 Jahre - 905€ - hälfte 402,5
Nutzungsausfall 15 Tage - 7,5 Tage
Danke
Thomas
Es dürften gute Aussichten bestehen, den restlich verbliebenen Schaden (mit Ausnahme des Rückstufungsschaden) nahezu vollständig vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ersetzt zu bekommen.
Stichwort: Quotenvorrecht / Differenztheorie - Google hilft hier weiter.
Hallo ins Forum,
ist bei dem anderen das linke Blinkerbirnchen kaputt gegangen? Wenn ja, kann ein Sachverständer leicht feststellen, ob der Glühwendel im heißen (also eingeschalteten) Zustand oder im kalten Zustand gerissen ist. Dann hättest Du einen objektiven Beweis, an dem keine Zeugenaussage was rütteln kann.
Ansonsten könnte es schwierig werden, wenn die Zeugen Mist erzählen. So wie Du es geschildert hast, sollte Deine Betriebsgefahr kein Problem sein, so dass es eine 100%-Quote geben müsste. Als Indiz spricht hierfür auch, dass offenbar der andere ein Knöllchen bekommen hat. Schau' erstmal, was die gegnerische Versicherung sagt.
Viele Grüße
Peter
erst mal Danke.....
mal konstruktiv gefragt- ein Strafmandat - bekommt man für Fehlverhalten - wie wirkt sich,das auf eine Qutenregelung aus ?
Thomas
Das dürfte keine großen Auswirkungen haben. Wenn die Polizei vor Ort war, dürfte der Fahrer des überholten Autos auch ein Ticket bekommen haben - auch wenn Du das vermutlich nicht mitbekommen hast.
Nur um das klarzustellen....
Bei der Beweiswürdigung kommt es nicht darauf an wieviele Zeugen man aufbrigen kann. Sicherlich ist es mit mehreren Zeugen einfacher vor Gericht also ohne. Aber es gewinnt nicht derjenige einen Prozess, der mehr Zeugen aufbringen kann. Die Zeugenaussage dient der Tatsachenfeststellung. Der Richter entscheidet dann so, wie der Sachverhalt sich für ihn ergibt. Es spielen viel Faktoren mit hinein.Wie glaubwürdig ist der Zeuge? Erzählen alle Zeugen nach demselben Schema? Die Richter sind (meist) erfahren mit Falschaussagen und können schon gezielt nachbohren....
Soviel dazu. Ansonsten würde ich -sofern du dich im Recht siehst- Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen... Dabei als Begründung deine Version des Geschehens angeben...
Und nur mal nebenbei bemerkt: Ich finde das ziemlich fahrlässig bei einem so hohen schaden nicht die polizei zu rufen...aber gut... da steckt man nicht drin...
So wie ich das mitbekommen habe hat der Escort-Fahrer das Knöllchen in Höhe von 35e bekommen oder?
So habe ich das auch verstanden, von daher hat der Escortfahrer die Schuld an dem Unfall..