Linksabbieger auf Landstraße überholen

Hallo zusammen,

folgender Fall. Ich befahre eine schnurgerade normale Landstraße mit Tempo 100. Vor mir bemerkte ich ein auf der rechten Seite langsam fahrendes Fahrzeug. Die Geschwindigkeit auf 70 km/h herabgesetzt, den Blinker links getätigt und zum Überholen angesetzt. Als ich links ca. 50 Meter vom überholenden Pkw entfernt bin, sehe ich ein kleineres Fahrzeug, links blinkend, vom äußersten rechten Fahrbahnrand zum Linksabbiegen in einen Feldweg ansetzen. Nur durch ein riskantes Ausweichmanöver nach links gelang es mir, trotz Streifens des Abbiegers, einen schweren Unfall zu verhindern. Der Abbieger war durch das nachfolgende Fahrzeug und sein falsches Einordnen für mich nicht auszumachen. Wie sieht denn hier die Rechtslage aus ?.

Beste Antwort im Thema

Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, dann fuhren alle drei in der gleichen Richtung auf der Landstraße. Der erste blinkte links, verlangsamte, der zweite blieb dahinter und verdeckte für den TE den ersten.

@ TE
Wie will man sich auf einer normalen Landstraße einordnen zum Abbiegen?

So wie ich es sehe, hat der TE in einer unklaren Verkehrssituation überholt.

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Ähm, mal abgesehen vom Sinn dort zu überholen ohne zu wissen was vor dem passiert:
Der der die "andere" Spur kreuzt hat zu gucken.

Kenne einen Fall aus der Verwandschaft:
Traktor will links in Feldweg während von hinten einer im PKW überholen will (entsprechend schnell, weil freie Sicht).
PKW trifft Traktor auf höhe der Vorderachse.
Aussage Traktorfahrer: Ich habe links geblinkt.
Aussage Autofahrer: Ich habe keinen Blinker gesehen, sonst hätte ich nicht überholt.
Die genaue Schuldaufteilung weiß ich nicht, aber die Hautpschult wurde dem Linksabbieger verordnet.

Gruß Metalhead

Ganz egal, wie wir es hier einschätzen, aus der Nummer kommt der TE nicht schadensfrei raus. Eine Teilschuld bekommt er mit Sicherheit. Zumal der Abbiegende nach Aussage des TE den Blinker angeschaltet hatte.
Es war eine unklare Verkehrssituation, da sollte man sich vielleicht überlegen, ob man ohne Geschwindigkeitsabsenkung gleich zum Überholen ansetzt.

Der Motorradfahrer sollte beim nächsten mal nicht so heizen, dann wäre das auch glimpflich ausgegangen.

Welcher Motorradfahrer?

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Durfte der Autofahrer dort überhaupt in den Feldweg abbiegen? Meistens steht da doch für Forst und Landwirtschaft frei! Für Autos und so weiter Durchfahrt verboten! Vielleicht kommt da für den abbieger ein größerer Teil der Schuld zu wenn er unbefugt ist diesen Weg auch zu benutzen! Vorrausgesetzt entsprechende Schilder sind vorhanden.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 2. September 2015 um 08:57:49 Uhr:


Eine Teilschuld bekommt er mit Sicherheit.

Vermutlich, aber meiner Meinung nach nicht die Hauptschuld (wie hier meist ausgesagt).

Zitat:

Durfte der Autofahrer dort überhaupt in den Feldweg abbiegen?

Verbotsschilder gibt's bei uns sehr selten (da hätten die auch einiges aufzustellen).

Selbst wenn, würde dadurch IMHO keine höhere Schuld zustande kommen.

Auch ein PKW kann landwirtschaftlicher Verkehr sein.

PS. 50m sollten eigentlich ausreichen um da noch abzubremsen, oder nicht (mal angenommen man ist beim überholen 100% bei der Sache und braucht nicht die 1s Reaktionszeit)?

Gruß Metalhead

Ich hab die Erfahrung gemacht, dass wenn man etwas mehr Abstand zum Vordermann hält, den vorausfahrenden Verkehr besser sehen und einschätzen kann. Auch wenn das hier nicht beschrieben ist: Wenn man dem Vordermann "auf der Stoßstange klebt", dann ist es relativ schwierig zu sehen, was vor dem Vordermann passiert.

Ansonsten gilt wie immer: Beim Überholen Augen auf! Links und rechts den Fahrbahnrand nach Einmündungen absuchen und damit rechnen, dass der oder die Vordermänner plötzlich abbigen oder dass jemand auf die Straße auffährt. Auch dass plötzlich der Vordermann selbst zum Überholen ansetzt während man selbst schon fast auf der Höhe des Vordermanns ist, konnte ich bereits beobachten.

Der TE war bereits auf der linken Spur, bevor der Linksabbieger losgefahren bzw. links rübergezogen ist.
Damit sollte doch die Hauptschuld beim Linksabbieger liegen.
Wenn ich auf einer Landstraße nach links abbiege, noch dazu ohne Linksabbiegerspur, dann muß ich schon sehr genau darauf achten, was da von hinten kommen ... Stichwort Blinker defekt.
Gut, daß der TE entsprechende Fahrpraxis hatte ansonsten hätte es sehr böse ausgehen können für den Linksabbieger - Aufprall mit 100 km/h in die Seite…

Zitat:

@pico24229 schrieb am 2. September 2015 um 09:09:44 Uhr:


Der Motorradfahrer sollte beim nächsten mal nicht so heizen, dann wäre das auch glimpflich ausgegangen.

😁😁😁...überall Motorradfahrer...😁😁😁

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 2. September 2015 um 10:22:55 Uhr:


... Stichwort Blinker defekt ...

Wieso? Laut TE hat der doch geblinkt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 2. September 2015 um 11:14:02 Uhr:



Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 2. September 2015 um 10:22:55 Uhr:


... Stichwort Blinker defekt ...
Wieso? Laut TE hat der doch geblinkt.

Gruß Metalhead

War generell gemeint ...

Ich sehe das so:

Der der links blinkt will auch links abbiegen und sollte rechts überholt werden. Wenn das nicht geht kann er auch links überholt werden, allerdings greift hier die gebotene Vorsicht beim Überholen durch den Überholenden.

Meiner Meinung nach: Hauptschuld beim Überholer, evtl Teilschuld beim Abbieger, weil nicht links eingeordnet und nicht den Überholer bemerkt.

Hier mal ein Auszug:

https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 2. September 2015 um 11:36:03 Uhr:


Ich sehe das so:

. Wenn das nicht geht kann er auch links überholt werden,

Du würdest allen Ernstes einen Linksabbieger mit eingeschaltetem Blinker links überholen, weil rechts kein Vorbeikommen ist ?

Und steht nicht auch in deiner Verlinkung, dass der Überholende den Überholten nicht behindern darf ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 2. September 2015 um 14:20:34 Uhr:



Zitat:

@HTC schrieb am 2. September 2015 um 11:36:03 Uhr:


Ich sehe das so:

. Wenn das nicht geht kann er auch links überholt werden,

Du würdest allen Ernstes einen Linksabbieger mit eingeschaltetem Blinker links überholen, weil rechts kein Vorbeikommen ist ?
Und steht nicht auch in deiner Verlinkung, dass der Überholende den Überholten nicht behindern darf ?

Das war allgemein zum Thema Überholen zu verstehen, nicht auf das Szenario des TE bezogen.

Allerdings ist es so, daß wenn der Überholer vor dem Wartenden und Blinkenden ausschert um zu überholen, er auch die Vorfahrt genießt um sein Überholvorgang zu vollenden.

Ist so ähnlich wie bei der Kolonenfahrt... Ich würde mich hüten so etwas zu machen und bevorzuge Persönlich immer noch die inoffizielle Regel: "Der Erste hinter dem Hindernis soll als erster überholen usw..."

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 2. September 2015 um 14:28:44 Uhr:


Allerdings ist es so, daß wenn der Überholer vor dem Wartenden und Blinkenden ausschert um zu überholen, er auch die Vorfahrt genießt um sein Überholvorgang zu vollenden.

Und genau das beisst sich mit dem Gebot, dass der Überholende den Überholten nicht behindern darf.

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