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Links abbiegen, um umzukehren - anderer Fahrer droht mit Anzeige und wird aggressiv

Themenstarteram 22. März 2019 um 23:26

Guten Abend, oder eben guten Morgen :p

Gerade ist mir etwas passiert, womit ich überhaupt nicht gerechnet habe.

Nun zum eigentlich Fall:

Gerade in einer 30 er Zone, bin ich nach links abgebogen & hinter mir ein weiteres Fahrzeug, welches auch links abbiegen wollte. Ich also nach links abgebogen und rückwärts nach rechts gefahren, um wieder zurück zu kehren, von da, wo ich gekommen bin. Hinter mir der Fahrer, welcher auch links abbiegen wollte, hupt und schreit, behauptet ob ich denn bescheuert wäre, er muss nach links abbiegen. Dann fängt er an durchzudrehen und haut mehrmals gegen sein Armaturenbrett und sagt mir, dass er dachte, dass ich direkt (ohne umzukehren) abbiegen wollte. Ich habe ihm gesagt, ich habe alles richtig gemacht und bin ganz normal umgekehrt. Er hat behauptet, er hat mein Kennzeichen und würde mich anzeigen, wegen Nötigung. Mir ist klar, dass er nichts beweisen kann, weil Aussage gegen Aussage. Außerdem habe ich ihn ja nicht genötigt, nur weil ich umgekehrt bin ?

Er und ich haben den Blinker entsprechend der Situation eingesetzt.

Ich habe im Anhang noch einmal eine kleine Zeichnung (Bild) hinzugefügt, damit es euch einfach fällt. Das schwarze Auto auf dem Bild bin ich.

Habe ich tatsächlich etwas falsch gemacht ?

Was sagt ihr dazu ?

Würde mich über Antworten freuen, danke.

Beste Antwort im Thema

Nun, du darfst beim Rückwärtsfahren keinen behindern.

 

Korrekt wäre gewesen:

Links abbiegen, direkt rechts blinken und anhalten. Den Hintermann vorbeifahren lassen und dein Wendemanöver durchführen.

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Das der Ausraster fehl am Platz war, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.

Aber den eigentlichen Fehler hat der TE gemacht.

Gewendet ohne Berücksichtigung des anderen Verkehrs. Wenn man wendet, hat alles andere erst mal Vorrang. Und genau diesen Aspekt hat er nicht beachtet.

 

Und jetzt mal egal wie das Wendemanöver aussieht, ist ja auch von den Platzverhältnissen abhängig, man schaut erstmal, ob die anderen es registrieren das man wenden will und wartet ab, ob sie an einem vorbeifahren, oder höflicherweise stehen bleiben um den anderen VT das Wenden zu ermöglichen.

 

Das sieht dann dieser Kreuzung folgendermaßen aus.

- links abbiegen

- anhhalten, Warnblinker an, Rückwärtsgang einlegen

damit wird die Absicht des Wendens signalisiert

- und nun schauen/abwarten, was der, die anderen machen

 

oder

- in die rechte Straße halb reinbiegen und wieder leicht nach links ziehen

- anhalten und linken Blinker setzen

damit wird die Absicht des Wendens signalisiert

- und nun schauen/abwarten, was der, die anderen machen

 

Und vor allem sollte man es natürlich vermeiden, das man dabei "sportlich" abbiegt und "sportlich" anhält. ;)

 

Zitat:

@Sebalb schrieb am 23. März 2019 um 07:28:01 Uhr:

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 23. März 2019 um 07:26:40 Uhr:

Klar ,war die Aktion etwas fehlerhaft ,aber dafür gleich ins Armaturenbrett zu beissen und ein Ausraster zu bekommen ? Der Hintermann ,macht bestimmt niiieeee Fehler !

Ganz sicher nicht. Das sind die, die immer perfekt Autofahren und alle anderen alles falsch machen.

Und du bist natürlich einer von denen die sich immer unter Kontrolle haben, die nie Emotionen zeigen, die sich nie aufregen.

Wie geht eine Redewendung? „ Wer sich im Straßenverkehr nicht aufregt achtet definitiv zu wenig auf sein Umfeld. „

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. März 2019 um 08:02:40 Uhr:

Zitat:

@Sebalb schrieb am 23. März 2019 um 07:28:01 Uhr:

 

Ganz sicher nicht. Das sind die, die immer perfekt Autofahren und alle anderen alles falsch machen.

Und du bist natürlich einer von denen die sich immer unter Kontrolle haben, die nie Emotionen zeigen, die sich nie aufregen.

Wie geht eine Redewendung? „ Wer sich im Straßenverkehr nicht aufregt achtet definitiv zu wenig auf sein Umfeld. „

Wenn ich mich jedes Mal aufregen würde wenn irgendjemand einen Fehler macht, hätte ich bestimmt schon den dritten Herzinfarkt.

Solange nix passiert ist doch alles gut.

Ich würd nicht sagen nie, aber so gut wie nie. Absolut tiefenentspannt beim Autofahren.

Die Redewendung ist absoluter Unsinn. Wer sich aufregt fährt auch in der Regel aggressiver und Aggressivität hat im Straßenverkehr nix zu suchen.

Zitat:

@Sebalb schrieb am 23. März 2019 um 09:14:01 Uhr:

Solange nix passiert ist doch alles gut.

Der ganze Ärger hat doch nichts mit nix passiert zu tun, sondern dass die beiden sich gegenseitig blockiert haben und einer nachgeben musste, damit sie weiterfahren konnten.

 

Gruß

Uwe

Vor allem wenn er dabei noch sein Armaturenbrett malträtiert. :o Das zeugt von mangelhafter Selbstkontrolle, oder es war ein Leihwagen , und selbst dann läßt es Defizite erkennen. Wie bereits mehrfach beschrieben, der TE hat sicherlich was falsch gemacht, aber derartige Manöver sind ja öfters zu beobachten. Insbesondere bei ortsfremden Verkehrsteilnehmer;

bei mir hätte es aller höchstens ein müdes Kopfschütteln hervorgerufen.

Völlig unabhängig den Vorschriften der STVO hat auch der Hintermann eine Sorgfaltspflicht. Dazu gehört auch den Sicherheitsabstand herzustellen und auch einzuhalten (dazu steht jetzt nichts im Eingangspost, aber der Aggressivität des Hintermanns nach beurteile Ich, daß der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde). Desweiteren hat der Hintermann auch mit unvorhergesehenen Fahrmanövern der anderen Straßenverkehrsteilnehmer zu rechnen.

Sollte dem TS tatsächlich eine Anzeige ins Haus flattern, würde Ich wegen Bedrohung und Androhung von Gewalt eine Gegenanzeige stellen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 23. März 2019 um 09:20:08 Uhr:

 

Der ganze Ärger hat doch nichts mit nix passiert zu tun, sondern dass die beiden sich gegenseitig blockiert haben und einer nachgeben musste, damit sie weiterfahren konnten.

 

Gruß

Uwe

Wenn der Hintermann richtig reagiert wird in der Situation niemand gegenseitig behindert.

Auch wenn der TS evtl nicht einfach so den Rückwärtsgang einlegen hätte sollen, so erkennt das doch der Hintermann "Moment, der möchte wenden oder hat was anderes vor"

Danke Geislein.

Jetzt geht es in die richtige Richtung. Auch der Nachfolgende darf, bei unsicherer Verkehrslage, nicht in die Kreuzung einfahren. Hier dem " Umdreher" ( mir seinen unterschiedlichen Reifen) ein Schwerverbrechen anzudichten ist typisch MT.

Hätte er rechts am Straßenrand (an der eingebogenen Straße) gewartet, wäre der Hinterherfahrende auch direkt hinter ihm gestanden.

Für mich macht der TE nicht den Eindruck eines forschen Fahrers. Somit hat er den Rückwärtsgang sicher nicht schon auf der Kreuzung eingelegt.

Vermutlich hat die defensive Fahrweise den Hinterherfahrenden schon länger genervt und die Aktion brachte das Fass zum Überlaufen.

Nein, mir würde definitiv die Kraft fehlen mich über so etwas auf zu regen.

Zum TE: Dies gibt weder Strafe, Busgeld, Punkte noch sonst was.

Gruß

Zitat:

@Sebalb schrieb am 23. März 2019 um 09:14:01 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. März 2019 um 08:02:40 Uhr:

 

Und du bist natürlich einer von denen die sich immer unter Kontrolle haben, die nie Emotionen zeigen, die sich nie aufregen.

Wie geht eine Redewendung? „ Wer sich im Straßenverkehr nicht aufregt achtet definitiv zu wenig auf sein Umfeld. „

Wenn ich mich jedes Mal aufregen würde wenn irgendjemand einen Fehler macht, hätte ich bestimmt schon den dritten Herzinfarkt.

Solange nix passiert ist doch alles gut.

Ich würd nicht sagen nie, aber so gut wie nie. Absolut tiefenentspannt beim Autofahren.

Die Redewendung ist absoluter Unsinn. Wer sich aufregt fährt auch in der Regel aggressiver und Aggressivität hat im Straßenverkehr nix zu suchen.

Ich bin ja bei Dir, alleine weil Du zugibst, das Du Dich auch mal aufregst, das ist nur menschlich solange man nicht ständig schreiend durch Leben rennt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. März 2019 um 09:24:51 Uhr:

...beurteile Ich, daß der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde).

Wieso wurde der Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Der Hintermann ist einfach hinterhergefahren und als der TE unerwartet anhielt, hielt er halt dahinter auch an.

Der einzuhalten Sicherheitsabstand ergibt sich aus dem Tachowert durch 2 in m und 0 km/h geteilt durch zwei ergibt nun mal 0 m. Also, dass der Hintermann in das Fahrzeug des TEs nicht reingefahren ist, hat er den Sicherheitsabstand eingehalten. ;) :D

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. März 2019 um 09:31:21 Uhr:

Wenn der Hintermann richtig reagiert wird in der Situation niemand gegenseitig behindert.

Auch wenn der TS evtl nicht einfach so den Rückwärtsgang einlegen hätte sollen, so erkennt das doch der Hintermann "Moment, der möchte wenden oder hat was anderes vor"

Es ist nun mal so, wenn der Vordermann links abbiegt, die meisten Autofahrer meist nicht einige Sekunden warten und erst dann hinterher fahren. Die Praxis ist, dass unter Berücksichtigung des Sicherheitsabstands gleich mit abgebogen wird. Wenn dann der Vordermann mitten in der Seitenstraße anhält, bleibt dem Hintermann nichts anders übrig, erstmal direkt dahinter auch anzuhalten. So passiert in diesem Fall. Wie schon geschrieben, es wollte wohl keiner nachgeben. Der TE hätte die Patt-Situation auflösen können, indem er sein Fahrzeug an die Seite gefahren hätte und der Hintermann hätte einfach zurücksetzen können.

Hier kann man nur froh sein, dass es keinen Gegenverkehr gab.

Im Grunde kann man dem Hintermann nicht ins Gewissen reden, dem TE, der ja hier mitliest hingegen schon. Daher sollte er sich Gedanken machen, wie der das in Zukunft besser machen kann.

Eine mögliche Horrorversion, wenn der TE sowas noch mal macht. TE biegt ab, der Hintermann gleich hinterher. Der TE hält an, der Hintermann direkt dahinter und somit auf der Kreuzung. Eigentlich wollte er vor dem Gegenverkehr schnell noch rüberhuschen, was nicht geklappt hat und daher rums, das entgegenkommende Fahrzeug brettert in die Seite des auf der Kreuzung stehenden Fahrzeugs.

Mag sein, dass jetzt wieder das Argument kommt, dass nicht der TE sondern der Hintermann bei solch einem Szenario schuld am Unfall hat. Mag ja sein, aber Ziel eines Autofahrer sollte nicht sein, dass er im Falle eines Unfalls seinen Schaden ersetzt bekommt, sondern, „dass erst gar kein Unfall passiert“.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@wpp07 schrieb am 23. März 2019 um 09:38:59 Uhr:

Danke Geislein.

Jetzt geht es in die richtige Richtung. Auch der Nachfolgende darf, bei unsicherer Verkehrslage, nicht in die Kreuzung einfahren.

Du fährst also tatsächlich bei unsicherer Verkehrslage in eine Kreuzung ein ?!

Dann ist Dein Verhalten auch nicht besser, wie das vom Hintermann des TS :(

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. März 2019 um 00:35:53 Uhr:

Ganz neu im Portfolio:

§ 9 Absatz 5 StVO

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Worin könnte nun der "Pfähler" liegen? Kleiner Tipp: fett + rot könnte in Betracht kommen. :)

Einweisen lassen? In die Klapse?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. März 2019 um 10:03:53 Uhr:

Zitat:

@wpp07 schrieb am 23. März 2019 um 09:38:59 Uhr:

Danke Geislein.

Jetzt geht es in die richtige Richtung. Auch der Nachfolgende darf, bei unsicherer Verkehrslage, nicht in die Kreuzung einfahren.

Du fährst also tatsächlich bei unsicherer Verkehrslage in eine Kreuzung ein ?!

Dann ist Dein Verhalten auch nicht besser, wie das vom Hintermann des TS :(

Hää, da spricht einer für dich und du stänkerst ?

Siehe Zeichnung:

Wieso eigentlich so ein Wendemanöver?

Ist der Radius des Fahrzeuges so groß, daß man bei Beachtung des sonstigen Verkehres incl. geparkter Fahrzeuge nicht den ganzen Kreuzungsbereich zum Wenden nutzen kann? So a la kleiner Kreisverkehr, nur eben ohne Bodenmarkierungen?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. März 2019 um 10:12:35 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. März 2019 um 10:03:53 Uhr:

 

Du fährst also tatsächlich bei unsicherer Verkehrslage in eine Kreuzung ein ?!

Dann ist Dein Verhalten auch nicht besser, wie das vom Hintermann des TS :(

Hää, da spricht einer für dich und du stänkerst ?

Oh... Ich bitte um Verzeihung !

Ich habe das "nicht" beim nicht einfahren in den Kreuzungsbereich überlesen.

Mein Fehler... Sorry !

Zitat:

@wpp07 schrieb am 23. März 2019 um 09:38:59 Uhr:

Auch der Nachfolgende darf, bei unsicherer Verkehrslage, nicht in die Kreuzung einfahren.

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