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Käufer droht mich anzuzeigen ...

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 26. November 2014 um 12:48

Hallo,

ich habe mein Golf 4 1.6 16V verkauft am 25.11.2014 und wurde heute angerufen das beim Rückwärtgang komische geräusche entstehen würden. Dies war bei mir aber nicht der Fall, und ich habe im Kaufvertrag

Zitat:

Zusicherung: Der Verkäufer sichert zu,dass er Eigentümer des Fahrzeugs und das Fahrzeug frei von rechten Dritter ist.

Gewährleistungsausschluss: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung

Bestätigung: Das Fahrzeug wird gekauft wie gesehen und wurde probegefahren.

Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Kaurpreisahlung

stehen.

Können die Käufer mich dafür haften machen wenn sie das Getriebe beschädigen nach so kurzer Zeit und/oder mich anzeigen ?

Schon eine Frechheit, das Auto war top gepflegt und günstig und dann sowas !

MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

 

Diese Gauner sind mit allen Wassern gewaschen. Halt die Füsse still, zumindest so lange, bis ein Anwalt was von dir will.

Was mir offen gesagt etwas auf den Sack geht ist die Tatsache, dass hier in letzter Zeit jegliche Gebrauchtwagenkäufer in die kriminelle Ecke gestellt werden, ohne Kenntnis der Hintergründe.

Die Meinung "der will nur abzocken" ist vorgefertigt, jegliche Aktionen werden nur noch vor diesem vermeintlichen Hintergrund betrachtet.

20s gründliches Nachdenken bringen mich zur Erkenntnis, dass die Motivation zum Betrug bei Verkäufern (ohne dies in diesem Fall zu unterstellen) ungleich höher sein sollte als beim Käufer.

Der bekommt nämlich mit etwas Gedächtnisschwund für u.U. gutes Geld und mit wenig Risiko ansonsten unverkäuflichen Kernschrott los bzw. erspart sich teure Reparaturen.

Beim Verkäufer bringt erheblicher Aufwand mit Anwälten und Gutachten evtl. ein paar hundert € bzw. kann er die Rückgabe eines Autos erklagen, welches er bei Kenntnis der Lage gar nicht erst gekauft hätte.

Anders gesagt: Im Vergleich zum Verkäufer hat ein Käufer praktisch nichts davon, falsche Angaben zu machen.

Die Phrase "der Käufer hätt's ja merken können" kann ich in dem Zusammenhang nicht mehr hören. Was der Verkäufer beim ihm bestens vertrauten Auto angeblich über Wochen oder Monate nicht bemerkt haben will soll der Käufer in 5 min feststellen.

Die eventuellen Vorteile sind also sehr ungleich verteilt, was öfter vorkommt, darf man sich also gerne selbst ausmalen.

Ich wär da somit ehrlich gesagt mal etwas objektiver.

Zum TE:

Du hast die Gewährleistung ausgeschlossen.

Sofern dies wirksam geschehen ist kann dir der Käufer nur dann etwas, wenn er nachweisen kann dass Du von dem Schaden wusstest.

So lange also keine alten Rechnungen / Protokolle / Zeugenaussagen (z.B. aus irgendwelchen Werkstätten) auftauchen, solltest Du rel. safe sein.

Sollte das genannte allerdings eintreten bzw. die Möglichkeit dazu bestehen, wirds evtl. sehr schnell unbequem. Dann wäre der kleine Dienstweg der privaten Einigung vermutlich der nerven- und kostensparendste.

Mit "gekauft wie gesehen" und "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" alleine fühlt man sich u.U. zumindest weniger in der Verantwortung, als man es tatsächlich ist.

Es ist mitnichten so dass alles zum Problem des Käufers gworden ist, sobald die Tür zugeschlagen und der Zündschlüssel gedreht wurde.

Ob dir dein Beruf (KFZ-Mechatroniker) hier nicht zum Nachteil gereicht weiß ich nicht.

Gehts hier eigentlich um den 98er Golf 1,6 16V der wie Du ja weisst in Wahrheit ein 8V (MKB:AKL) ist, den Du trocken ohne jegliche Öle mit rostbrauner Brühe im Kühlkreislauf "fast geschenkt" bekommen hast und den du nun wie Du beschreibst "top gepflegt" verkauft hast?

Ich meine den mit der 1000W Anlage und den Reifen mit der falschen Dimension vom Schrottplatz und in den Du das Fahrwerk vom Opel ASTRA montieren wolltest?

Das Internet vergisst nix.:D

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A) Hier ist keine Rechtsabteilung und Rechtsauskünfte wird es hier nicht geben. Aber nach dem Kaufvertrag hat der Käufer erstmal schlechte Karten würde ich sagen, aber es gibt zuviele Faktoren die dagegen sprechen KÖNNEN. Deshalb: Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, geh zu einem Anwalt und lass dich beraten. Dies ist in der Rechtsschutzversicherung normalerweise mit drin.

B) Bitte ändere dein TOPIC (falls noch möglich) von "HILFE!" auf eine dem Anliegen entsprechende ausagekräftige Version.

Hi,

in letzter Zeit ließt man sehr häufig das kurz nach einem Fahrzeugverkauf die Käufer unter Androhung diverser mittel Geld fordern.

Zunächst einmal mußt du dich fragen,ist derjenige der da angerufen hat auch wirklich der Käufer!? Sobald deine Verkaufanzeige offline geht rufen da teilweise auch Betrüger auf verdacht an und fordern Geld obwohl sie gar nicht der Käufer sind!

Aber auch die regulären Käufer versuchen wohl teilweise durch diese methode Geld herauszuschlagen.

Gar nicht darauf eingehen, du könntest höchstens belangt werden wenn du von einem defekt wußtest und ihn verschwiegen hast. Also selbst wenn der Mangel jetzt wirklich aufgetreten ist hat der Käufer dir gegenüber extrem schlechte Karten.

Kurz gesagt einfach ignorieren,sollte der Käufer wirklich Ansprüche gegen dich stellen (per Anwaltsschreiben) dann wird es interessant und du mußt eigene Schritte einleiten. Vorher würde ich mich zurücklehnen und die Sache ignorieren.

Die Polizei interessiert das ganz übrigens überhaupt nicht,mit einer Anzeige würde sich der Verkäufer nur lächerlich machen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 26. November 2014 um 14:04

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 26. November 2014 um 14:47:54 Uhr:

Hi,

in letzter Zeit ließt man sehr häufig das kurz nach einem Fahrzeugverkauf die Käufer unter Androhung diverser mittel Geld fordern.

Zunächst einmal mußt du dich fragen,ist derjenige der da angerufen hat auch wirklich der Käufer!? Sobald deine Verkaufanzeige offline geht rufen da teilweise auch Betrüger auf verdacht an und fordern Geld obwohl sie gar nicht der Käufer sind!

Aber auch die regulären Käufer versuchen wohl teilweise durch diese methode Geld herauszuschlagen.

Gar nicht darauf eingehen, du könntest höchstens belangt werden wenn du von einem defekt wußtest und ihn verschwiegen hast. Also selbst wenn der Mangel jetzt wirklich aufgetreten ist hat der Käufer dir gegenüber extrem schlechte Karten.

Kurz gesagt einfach ignorieren,sollte der Käufer wirklich Ansprüche gegen dich stellen (per Anwaltsschreiben) dann wird es interessant und du mußt eigene Schritte einleiten. Vorher würde ich mich zurücklehnen und die Sache ignorieren.

Die Polizei interessiert das ganz übrigens überhaupt nicht,mit einer Anzeige würde sich der Verkäufer nur lächerlich machen.

Gruß Tobias

Vielen Dank.

Dann bin ich vorerst beruhigt, versuche seit fast ner stunde einen Anwalt zu erreichen, die allerdings alle mittagspause machen, so ein leben bräuchte man ;)

Der defekt ist da, er hat am Telefon das auto bewegt und man hat es gehört, und ja es war der Käufer, hatte seine nummer noch gespeichert. Was kann schlimmstenfals passieren wenn die zum Anwalt gehen ? da ich den Defekt bei mir ja noch nicht hatte ...

Was hast du gehört? Diese Gauner sind mit allen Wassern gewaschen. Halt die Füsse still, zumindest so lange, bis ein Anwalt was von dir will.

Dir kann eigentlich nichts passieren, da die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Vorausgesetzt, du hast nicht getrixt.

 

Gruß

Das sind doch mittlerweile uralte und bekannte Maschen um bei ahnungslosen Verkäufern psychischen Druck aufzubauen....

Es scheint auch immer noch zu funzen

biete doch an, das du das Auto zurücknimmst, abzüglich der gefahrenen Kilometern....du wirst nix mehr hören

lasst euch nicht verar***en

Gruss aus Kassel

Hi,

die Betrüger sind schlimm. Aber noch schlimmer sind die Käufer mir Vollkasko Mentalität die sich wirklich im Recht fühlen wenn sie bei nem alten Gebrauchtwagen noch jeden Kratzer bemängeln ;)

Aber wie ja schon gesagt, erst mal nicht reagieren und abwarten. Das wird zu 90% im Sande verlaufen.

Gruß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 26. November 2014 um 16:21:51 Uhr:

Hi,

die Betrüger sind schlimm. Aber noch schlimmer sind die Käufer mir Vollkasko Mentalität die sich wirklich im Recht fühlen wenn sie bei nem alten Gebrauchtwagen noch jeden Kratzer bemängeln ;)

Aber wie ja schon gesagt, erst mal nicht reagieren und abwarten. Das wird zu 90% im Sande verlaufen.

Gruß Tobias

deshalb verstehe ich die Leute, die ihren alten Gebrauchten lieber zur Autoverwertung bringen, als sich wegen ein paar hundert Euro diesen Stress anzutun

es sind auch immer die gleichen Käufergruppen

Zitat:

@KadettilacKS [url=http://www.motor-talk.de/forum/hilfe-kaeufer-droht-mich-anzuzeigen-t

deshalb verstehe ich die Leute, die ihren alten Gebrauchten lieber zur Autoverwertung bringen, als sich wegen ein paar hundert Euro diesen Stress anzutun

es sind auch immer die gleichen Käufergruppen

Ganz meiner Meinung. Dieses ganze Theater werde ich mir nie antun. Auto wird neu gekauft und gefahren bis es kaum noch etwas wert ist und länger. Man hat schon genug Theater mit den Karren und ärgert sich über den Hersteller...nee sowas wie beim TE erspar ich mir....die Menschen sind heutzutage einfach zu aggressiv geworden.

Ansonsten: Wurde meiner Meinung alles richtig beantwortet hier. Relaxen und Zurücklehnen ist genau das Richtige. Wir gehen natürlich alle davon aus, das wirklich kein diesbezüglicher Mangel vorher bestand.

Zitat:

@KadettilacKS schrieb am 26. November 2014 um 16:24:34 Uhr:

deshalb verstehe ich die Leute, die ihren alten Gebrauchten lieber zur Autoverwertung bringen, als sich wegen ein paar hundert Euro diesen Stress anzutun

der 'trick' besteht darin, sich eine prepaidkarte zu besorgen (die man heutzutage von zig netzbetreibern für lau nachgeschmissen bekommt) - darüber den verkauf abzuwickeln und die karte dann der entsorgung zuzuführen... ;)

Ein Arbeitskollege hatte das Problem auch mal.

Ordnungsgemäß verkauft, entspr. privater Kaufvertrag unter Ausschluss von Gewährleistung (gekauft wie besehen) etc., dann kam der bekannte Trick.

Der hat ihn dann auf einen Anwalt verwiesen (mit dem er gar nichts zu tun hatte, Tel.Nr. aus dem Telefonbuch...) und seitdem nichts mehr gehört.

Mit dem Kaufvertrag bist du schonmal gut abgesichert.

Sollte man dir arglistige Täuschung nachweisen können, kann man dich straf- und zivilrechtlich belangen. Dazu müsste man dir nachweisen wie du diesen Mangel versteckt hast, was bei einem möglichen Getriebeschaden aufwändig wäre. ;-)

Mal ein Beispiel von mir: Mein jetziger 4er Golf war beim Kauf ziemlich verpfuscht.

ABS, ESP, ASR haben nicht funktioniert, da ich die Probleme vom Golf 4 kenne, wusste ich es sind die Sensoren, was man auch im Fehlerspeicher auslesen konnte.

Nun zur Arglistigen Täuschung: Der Verkäufer hat die Warnlampen im Cockpit mit schwarzer klebriger Masse zugeklebt, wobei auch der Ausbau des Tachos notwendig ist.

Hier wäre der Tatbestand zu 100% erfüllt gewesen.

Dennoch war mir der Aufwand über Anwalt ect. einfach zu groß gewesen, so habe ich 70EUR in die Sensoren investiert, und gut ist.

Ärgern tut es mich dennoch, dass man so Jemanden nicht belangt. Somal dieser Betrug für einen Unwissenden lebensgefährlich sein kann.

Daher hast du eher Nichts zu befürchten, somal der Käufer eine Probefahrt gemacht hat, und hätte das hören können.

Zitat:

@PinkApple schrieb am 26. November 2014 um 13:48:40 Uhr:

Hallo,

ich habe mein Golf 4 1.6 16V verkauft am 25.11.2014 und wurde heute angerufen das beim Rückwärtgang komische geräusche entstehen würden. Dies war bei mir aber nicht der Fall, und ich habe im Kaufvertrag

.....

Können die Käufer mich dafür haften machen wenn sie das Getriebe beschädigen nach so kurzer Zeit und/oder mich anzeigen ?

Schon eine Frechheit, das Auto war top gepflegt und günstig und dann sowas !

MFG

Die Masche ist echt uralt.

Sag dem der Wagen war frei von Mängeln zum Zeitpunkt des Verkaufs (sofern es so war) und fertig.

Falls er nochmal anruft, verweise ihn an einen Anwalt aus dem Telefonbuch ;), dann ist Ruhe.

Du kannst ihn ja auch anzeigen...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 13. Dezember 2014 um 12:27:09 Uhr:

Du kannst ihn ja auch anzeigen...

Diese Anzeige hat mindestens genauso hohe Chancen wie die des Gegners.

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