ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Liegengeblieben nach Reparatur in freier Werkstatt - VW Mobilitätsgarantie weigert sicht

Liegengeblieben nach Reparatur in freier Werkstatt - VW Mobilitätsgarantie weigert sicht

Hallo zusammen,

folgende Geschichte:

Ich bin am Samstag-Abend mit Zündaussetzern + ESP-Fehler liegen geblieben. Der Abschleppdienst über den Schutzbrief der HUK hat mich zur noch einzigen offenen Werkstatt geschleppt.

Der Defekt war vermutlich die Zündspule, daher ließ ich das Auto dort und die Zündspule über das Wochenende austauschen.

Als ich Montags das Auto abholte, zeigte mir der Mechaniker die korodierten Kontakte der Zündspule und meinte, dass auch die Zündkabel etwas haben könnten. Da ich aufgrund eines Marderschadens noch Zündkabel im Kofferraum hatte, tauschte er mir diese spontan auch noch.

Ich kam bis zur Autobahnauffahrt, als die Zündaussetzer + ESP-Fehler erneut begannen und erneut "Motorschaden" aufleuchtete.

Da es nun nicht Samstag-Abend sondern Montag-Mittag war, entschied ich mich, VW zu kontaktieren um mich dorthin schleppen zu lassen und über die Mobilitätsgarantie auch einen Ersatzwagen zu sichern.

Jetzt bekam ich die Information der Werkstatt, dass die Ursache für die erneuten Zündaussetzer ein nicht sauber gestecktes Zyndkabel war...

Anscheinend greift die Mobilitätsgarantie jetzt nicht, da "VW sieht, dass kein Autoteil ausgetauscht wurde". D.h. der VW-Händler will mir die Abschleppkosten + Diagnosekosten (was ok ist) in Rechnung stellen.

Meine kurze Recherche zur Mobilitätsgarantie (=das Kleingedruckte im Flyer) hat ergeben, dass die Garantie nicht gilt bei:

"Ausgeschlossen von kostenfreien Leistungen sind Pannen, die auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind."

Meiner Meinung nach, trifft eigenes Verschulden auf mich nicht zu, da ich die Reparatur von einer Werkstatt machen ließ und nicht selber geschlampt habe.

Gibt es irgendetwas, was ich im Kleingedruckten übersehe?

Lesson learned für nächstes Mal: immer HUK/ADAC/sonstwen zum Abschleppen anrufen.

Die Mobilitätsgarantie macht keinen Sinn, wenn ich mich immer Fragen muss, ob ich es hinterher doch noch selbst zahlen soll.

Ich würde mich über Eure Gedanken zu dem oben geschilderten Fall freuen.

Beste Antwort im Thema

Wenn die freie Werkstatt das Zündkabel nicht richtig eingebaut hat, warum sollte VW dafür einstehen?

55 weitere Antworten
Ähnliche Themen
55 Antworten

BMW. Wir waren zu viert und konnten so ins Hotel in Aachen fahren. Am Montag in die Werkstatt und mit repariertem Auto nach Hause

Abschleppdienst kam aus D

Zitat:

@birscherl schrieb am 27. Oktober 2020 um 14:31:06 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 27. Oktober 2020 um 12:48:03 Uhr:

Man sollte nicht scharf schießen, wenn man nur Platzpatronen hat.

Es scheint auch dich überfordern den Text in die Googlesuche einzugeben.

Dann hättest du das hier auch gefunden.

Richtig, scharf schießen solltest du nicht tun. Hättest du den von dir geposteten link angeklickt, hättest du lesen können "Alle Preise sind inkl. 20 % MwSt.". Dass das nicht aus Deutschland sein kann, hätte dir auffallen können, wenn du nicht nur Platzpatronen gehabt hättest.

OK. Der Schuss ging etwas daneben. Aber auf der deutschen Homepage steht folgendes:

Zitat:

Selbstverschuldete Pannen sind von den kostenlosen Leistungen ausgeschlossen.

und eine Mangelleistung der freien Werkstatt muss der Fahrzeugbesitzer sich zuschreiben lassen. Somit ist die Panne selbstverschuldet.

und wenn man ehrlich ist, dann sagt dieser Text

Zitat:

Unsachgemäßen Instandsetzungsarbeiten bei einem nicht von der Volkswagen AG autorisierten VW Service-Partner

nichts anderes aus.

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Diskussionen und Ideen/ Anmerkungen.

Ich möchte euch auf den neuesten Stand bringen:

ich bin gestern Abend zum VW-Händler gefahren um den Leihwagen zurück zu bringen und hatte mich auf harte Diskussionen, ob die Mobilitätsgarantie greift, eingestellt.

Mein Service-Ansprechpartner vom Vortag war nicht da, stattdessen wurde ich von der Empfangsdame freundlich mit "ah, Sie wollen den Mietwagen zurückbringen" begrüßt.

Ich war etwas irritiert und habe vorsichtig angesprochen, dass es am Vortag noch Diskussionen bzgl. Abschleppkosten gab. Das hat Sie mit "ja, das machen wir über Mobilitätsgarantie" abgetan und ich habe mir weitere Nachfragen, woher der Sinneswandel etc. kommt, verkniffen.

Die Rechnung betrug ca. 70€ inkl. MwSt.

Davon waren ca. 20€ netto für Fehlerspeicher auslesen und ca. 40€ netto für "Zündkabel demontieren/ montieren".

Mit dieser Rechnung bin ich dann noch zur Drittwerkstatt und habe mich auf 50/50 geeinigt.

Somit bin ich glimpflich (35€ Zusatzkosten) aus der Sache rausgekommen und habe fürs nächste Mal einiges gelernt :)

 

Den Einwand von ktown möchte ich an dieser Stelle vielleicht noch kurz aufgreifen:

"Selbstverschuldete Pannen sind von den kostenlosen Leistungen ausgeschlossen."

M.M ist es nicht Selbstverschulden sondern Drittverschulden.

Folgende Analogie: ich lasse beim Reifenhändler die Reifen wechseln und er zieht die Räder nicht sauber an und ich verliere unterwegs ein Rad. Greift die Garantie oder nicht?

Fazit für mich: da ich zum Zeitpunkt einer (x-beliebigen) Panne nicht vorhersagen kann, was der genaue Fehler ist und wer ihn verursacht hat, rufe ich das nächste Mal wieder meine Versicherung (Schutzbrief). Es könnte sich ja z.B. auch herausstellen, dass ich falsch getankt habe. Dann bliebe ich auf den Kosten sitzen.

Auszug aus deren Bedingungen:

Kein Versicherungsschutz besteht:

• Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.

Damit ist alles abgedeckt.

 

viele Grüße

gxs

Mit der Lösung lässt sich leben. :)

Zitat:

@gxs schrieb am 28. Oktober 2020 um 13:01:19 Uhr:

Den Einwand von ktown möchte ich an dieser Stelle vielleicht noch kurz aufgreifen:

"Selbstverschuldete Pannen sind von den kostenlosen Leistungen ausgeschlossen."

M.M ist es nicht Selbstverschulden sondern Drittverschulden.

Folgende Analogie: ich lasse beim Reifenhändler die Reifen wechseln und er zieht die Räder nicht sauber an und ich verliere unterwegs ein Rad. Greift die Garantie oder nicht?

Ich wiederhole mich gerne. Die Mangelleistung muss der Fahrzeugbesitzer im Innenverhältnis der Mobilitätsgarantie sich als Selbstverschulden zuschreiben lassen. Er hätte ja gleich die Hotlinie von VW anrufen können.

Auch möchte ich nochmals wiederholen das es äußert unglücklich war (auf die Sachmangelhaftung bezogen), dass man sich nicht wieder an die freie Werkstatt gewandt hat.

Hinsichtlich der Fehlerbehebung war der letztendliche Gang zur VW-Werkstatt vielleicht der bessere Weg.

Man sollte es als Lehrgeld verbuchen und sich freuen, dass jetzt wieder alles funktioniert.

P.S.: Ich will ja nicht munkeln aber eine Aussage einer Empfangsdame würde ich nicht als gerichtfest erachten. ;)

Ist nicht das erste mal, dass man an solchen Stellen von Personen Aussagen bekommt (Aufgrund fehlender Informationen des Gesamtvorganges) die komplett falsch waren.

Zitat:

@gxs schrieb am 28. Okt. 2020 um 13:1:19 Uhr:

Folgende Analogie: ich lasse beim Reifenhändler die Reifen wechseln und er zieht die Räder nicht sauber an und ich verliere unterwegs ein Rad. Greift die Garantie oder nicht?

Natürlich. Es greift die Gewährleistung des Reifenhändlers. Aber nicht die von VW. Warum sollte irgend jemand für Fehler anderer haften?

Es geht nicht um die Gewährleistung, sondern die Mobilitätsgarantie. Meine Güte …

Zitat:

@birscherl schrieb am 28. Oktober 2020 um 13:52:04 Uhr:

Es geht nicht um die Gewährleistung, sondern die Mobilitätsgarantie. Meine Güte …

Da freut es mich für den TE, dass VW da kulant gewesen ist...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. Oktober 2020 um 14:02:02 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 28. Oktober 2020 um 13:52:04 Uhr:

Es geht nicht um die Gewährleistung, sondern die Mobilitätsgarantie. Meine Güte …

Da freut es mich für den TE, dass VW da kulant gewesen ist...

Ich nehme mal an, der Händler war kulant. Bevor er sich mit dem Kunden Ärger einhandelt rechnet er es lieber mit der Mobilitätsgarantie ab. Er wird schon einen passenden Anlass finden, weshalb es ein Fall für die Mobilitätsgarantie war.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Okt. 2020 um 14:7:05 Uhr:

Ich nehme mal an, der Händler war kulant.

Na klar, so meinte ich es. Der Händler weiß schon wie er sich gegenüber dem Hersteller ausdrücken muss.

 

Hatte ich mal mit Ford, als ich "dummerweise" noch aus eigener Kraft die Werkstatt erreicht habe, mit Getriebeschaden im 2. Gang... Für die Mobilitätsgarantie hätte ich aber abgeschleppt werden müssen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Liegengeblieben nach Reparatur in freier Werkstatt - VW Mobilitätsgarantie weigert sicht