Liegengeblieben nach Reparatur in freier Werkstatt - VW Mobilitätsgarantie weigert sicht
Hallo zusammen,
folgende Geschichte:
Ich bin am Samstag-Abend mit Zündaussetzern + ESP-Fehler liegen geblieben. Der Abschleppdienst über den Schutzbrief der HUK hat mich zur noch einzigen offenen Werkstatt geschleppt.
Der Defekt war vermutlich die Zündspule, daher ließ ich das Auto dort und die Zündspule über das Wochenende austauschen.
Als ich Montags das Auto abholte, zeigte mir der Mechaniker die korodierten Kontakte der Zündspule und meinte, dass auch die Zündkabel etwas haben könnten. Da ich aufgrund eines Marderschadens noch Zündkabel im Kofferraum hatte, tauschte er mir diese spontan auch noch.
Ich kam bis zur Autobahnauffahrt, als die Zündaussetzer + ESP-Fehler erneut begannen und erneut "Motorschaden" aufleuchtete.
Da es nun nicht Samstag-Abend sondern Montag-Mittag war, entschied ich mich, VW zu kontaktieren um mich dorthin schleppen zu lassen und über die Mobilitätsgarantie auch einen Ersatzwagen zu sichern.
Jetzt bekam ich die Information der Werkstatt, dass die Ursache für die erneuten Zündaussetzer ein nicht sauber gestecktes Zyndkabel war...
Anscheinend greift die Mobilitätsgarantie jetzt nicht, da "VW sieht, dass kein Autoteil ausgetauscht wurde". D.h. der VW-Händler will mir die Abschleppkosten + Diagnosekosten (was ok ist) in Rechnung stellen.
Meine kurze Recherche zur Mobilitätsgarantie (=das Kleingedruckte im Flyer) hat ergeben, dass die Garantie nicht gilt bei:
"Ausgeschlossen von kostenfreien Leistungen sind Pannen, die auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind."
Meiner Meinung nach, trifft eigenes Verschulden auf mich nicht zu, da ich die Reparatur von einer Werkstatt machen ließ und nicht selber geschlampt habe.
Gibt es irgendetwas, was ich im Kleingedruckten übersehe?
Lesson learned für nächstes Mal: immer HUK/ADAC/sonstwen zum Abschleppen anrufen.
Die Mobilitätsgarantie macht keinen Sinn, wenn ich mich immer Fragen muss, ob ich es hinterher doch noch selbst zahlen soll.
Ich würde mich über Eure Gedanken zu dem oben geschilderten Fall freuen.
Beste Antwort im Thema
Wenn die freie Werkstatt das Zündkabel nicht richtig eingebaut hat, warum sollte VW dafür einstehen?
55 Antworten
Dass das nicht in der Tageszeitung steht, sondern in den Bedingungen, ist klar. Die Frage war, wo das gelesen werden kann, also eine Quellenangabe.
Und wenn die Reparatur sachgemäß war und sich das Zündkabel erst nachher gelöst hat – wie will VW das nachweisen?
Zitat:
@birscherl schrieb am 27. Oktober 2020 um 11:41:35 Uhr:
Dass das nicht in der Tageszeitung steht, sondern in den Bedingungen, ist klar. Die Frage war, wo das gelesen werden kann, also eine Quellenangabe.
In den Bedingungen auf Papier. Auf der VW-Seite hab ich die auf die Schnelle nicht gefunden. Nur eine Broschüre im PDF-Format, aus denen ich sie kopiert habe.
Zitat:
@birscherl schrieb am 27. Oktober 2020 um 11:43:05 Uhr:
Und wenn die Reparatur sachgemäß war und sich das Zündkabel erst nachher gelöst hat – wie will VW das nachweisen?
Ein richtig verbautes Zündkabel fällt wohl kaum von selber ab. Zumal die Zündkabel unmittelbar vor Schadeneintritt durch die freie Werkstatt gewechselt wurden...
Ähnliche Themen
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 27. Oktober 2020 um 11:45:05 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 27. Oktober 2020 um 11:41:35 Uhr:
Dass das nicht in der Tageszeitung steht, sondern in den Bedingungen, ist klar. Die Frage war, wo das gelesen werden kann, also eine Quellenangabe.In den Bedingungen auf Papier. Auf der VW-Seite hab ich die auf die Schnelle nicht gefunden. Nur eine Broschüre im PDF-Format, aus denen ich sie kopiert habe.
Und auch auf mehrfache Bitte hin einen link zu posten überfordert dich?
Hier die aktuelle Broschüre:
https://www.autohaus-max.de/.../...-LongLife-Mobilitaetsgarantie_1.pdf
In dieser heißt es: "Diese Broschüre informiert Sie über alle Bedingungen und Leistungen der LongLife Mobilitätsgarantie."
Von einer Einschränkung durch "Unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten" etc kann ich nichts finden.
Zitat:
Zitat:
@birscherl schrieb am 27. Oktober 2020 um 11:24:06 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 27. Oktober 2020 um 11:21:44 Uhr:
Die Bedingungen sagen eindeutig, dass Reparaturen bei VW durchgeführt werden müssen, um die Garantie zu erhalten. …Wo liest du das?
Aus den Bedingungen:
Die VW Mobilitätsgarantie entfällt außerdem bei:
- Nicht ordnungsgemäß durchgeführten Servicearbeiten
- Nichtbefolgung von Reparaturempfehlungen anlässlich des Service
- Veränderung am Fahrzeug
- Einbau von Fahrzeugteilen, die nicht von der Volkswagen AG genehmigt wurden
- Unsachgemäßen Instandsetzungsarbeiten bei einem nicht von der Volkswagen AG autorisierten VW Service-Partner
- Mängeln, die dem/der Zulassungsbesitzer/-in bekannt sind, aber nicht unverzüglich bei einem autorisierten VW Service-Partner zur Beseitigung in Auftrag gegeben wurden.
Danke für den Hinweis.
Ich spinne das Rad jedoch weiter: das sind die Bedingungen aus Österreich. Diese Bedingungen finde ich auch auf dem österreichischen Flyer.
Ich kann keine detaillierten Bedingungen aus Deutschland finden + auf dem deutschen Flyer sind diese Bedingungen nicht erwähnt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Oktober 2020 um 12:21:41 Uhr:
Nochmal: Was hat VW denn nun für das "Richtigstecken" des Zündkabels berechnet?
Kann ich heute Abend berichten - es ist erst dieses Wochenende passiert und ich fahre nachher zum VW Händler.
Zitat:
@birscherl schrieb am 27. Oktober 2020 um 12:06:33 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 27. Oktober 2020 um 11:45:05 Uhr:
In den Bedingungen auf Papier. Auf der VW-Seite hab ich die auf die Schnelle nicht gefunden. Nur eine Broschüre im PDF-Format, aus denen ich sie kopiert habe.
Und auch auf mehrfache Bitte hin einen link zu posten überfordert dich?
Hier die aktuelle Broschüre:
https://www.autohaus-max.de/.../...-LongLife-Mobilitaetsgarantie_1.pdf
In dieser heißt es: "Diese Broschüre informiert Sie über alle Bedingungen und Leistungen der LongLife Mobilitätsgarantie."Von einer Einschränkung durch "Unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten" etc kann ich nichts finden.
Man sollte nicht scharf schießen, wenn man nur Platzpatronen hat.
Es scheint auch dich überfordern den Text in die Googlesuche einzugeben.
Dann hättest du das
hierauch gefunden.
Zitat:
@ktown schrieb am 27. Oktober 2020 um 12:48:03 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 27. Oktober 2020 um 12:06:33 Uhr:
Und auch auf mehrfache Bitte hin einen link zu posten überfordert dich?
Hier die aktuelle Broschüre:
https://www.autohaus-max.de/.../...-LongLife-Mobilitaetsgarantie_1.pdf
In dieser heißt es: "Diese Broschüre informiert Sie über alle Bedingungen und Leistungen der LongLife Mobilitätsgarantie."Von einer Einschränkung durch "Unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten" etc kann ich nichts finden.
Man sollte nicht scharf schießen, wenn man nur Platzpatronen hat.
Es scheint auch dich überfordern den Text in die Googlesuche einzugeben.
Dann hättest du das hier auch gefunden.
Ah, super, Danke. Genau danach hatte ich gesucht.
Ich war bei meinem letzten eigenen Auto bevor ich auf Dienstwagen umgestiegen bin, Nutzer der Mobilitätsgarantie. Daher kannte ich die Bedingungen noch. Die sind aber bei allen freiwilligen Garantien aller Hersteller ziemlich ähnlich.
Zitat:
@birscherl schrieb am 27. Oktober 2020 um 11:43:05 Uhr:
Und wenn die Reparatur sachgemäß war und sich das Zündkabel erst nachher gelöst hat – wie will VW das nachweisen?
Die Frage, die mir ein wenig im Kopp rum schweift, ist folgende:
Was mache ich denn, wenn ich zB zu nicht Öffnungszeiten einer VW-Werkstätte liegen bleibe ? Muss ich dann, um in den Genuss der Garantie zu bleiben, so lange warten bis diese wieder offen sind ? Darf zB ein ADAC-Mech da was dranne werkeln ? Darf eine freie Werkstatt, die in der Nähe noch offen da was dranne werkeln ? Oder verfällt meine Garantie, wenn VW feststellt: Da war doch ein anderer dran ! Auch wenn der "andere" zB Originalteile nimmt ?
Gruß Jörg.
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 27. Oktober 2020 um 11:22:36 Uhr:
Rede nochmals mit der VW Bude oder der nächsthöhere Instanz!
Wozu gibt es denn eine so tolle Garantie? Wir hatten mal ein Problem
Mit Kühlmittel an einem Golf 4. Unterwegs den Adac gerufen, kühlwasser aufgefüllt und zum Zielort gefahren.
Nächster morgen Brätchen holen wollen, kein Kühlmittel mehr drin und nachfüllen lief gleich wieder raus.
Im Ort war ein VW Händler 🙂. Bezüglich Mobilitätsgarantie haben wir den Fehler gemacht zum Händler zu fahren. Das nächste mal 5 m nach dem Ortschild stehenlassen und die Garantie bezahlt einen Teil der Reparatur.
Ich verstehe auch nach dreimaligem Durchlesen nicht, was Deine Aussage ist. Wer hätte wann etwas bezahlt und warum, und jetzt nicht ?
Zitat:
@ktown schrieb am 27. Oktober 2020 um 12:48:03 Uhr:
Man sollte nicht scharf schießen, wenn man nur Platzpatronen hat.
Es scheint auch dich überfordern den Text in die Googlesuche einzugeben.
Dann hättest du das hier auch gefunden.
Ja, mit "Platzpatronen" sollte man aufpassen. Der Link von dir führt auf die Bedingungen für Österreich, wie dort bereits unter "Allgemeines" zu lesen ist:
Zitat:
Alle hier angeführten Leistungen beziehen sich auf über die österreichische Vertriebsorganisation ausgelieferte Fahrzeuge bzw. auf Fahrzeuge, bei denen das Service für die VW Mobilitätsgarantie bei einem autorisierten VW Service-Partner in Österreich durchgeführt wurde.
Das hilft einem Kunden in Deutschland, wie dem TE, nicht weiter.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 27. Oktober 2020 um 12:59:59 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 27. Oktober 2020 um 12:48:03 Uhr:
Man sollte nicht scharf schießen, wenn man nur Platzpatronen hat.
Es scheint auch dich überfordern den Text in die Googlesuche einzugeben.
Dann hättest du das hier auch gefunden.Ah, super, Danke. Genau danach hatte ich gesucht.
Ich war bei meinem letzten eigenen Auto bevor ich auf Dienstwagen umgestiegen bin, Nutzer der Mobilitätsgarantie. Daher kannte ich die Bedingungen noch. Die sind aber bei allen freiwilligen Garantien aller Hersteller ziemlich ähnlich.
Das sind wieder die Bedingungen aus Österreich. Bis jetzt konnte noch niemand solche Bedingungen auch für Deutschland finden...
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem VW Service-Partner (aktuelle Broschüre: „Die VW Mobilitätsgarantie“) und unter www.volkswagen.at. Alle hier angeführten Leistungen beziehen sich auf über die österreichische Vertriebsorganisation ausgelieferte Fahrzeuge bzw. auf Fahrzeuge, bei denen das Service für die VW Mobilitätsgarantie bei einem autorisierten VW Service-Partner in Österreich durchgeführt wurde.