Lieferzeiten Polo GTI

VW Polo 6 (AW)

Wie sind denn die Erfahrungen, was die Lieferzeiten beim Polo GTI anbelangt?

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Wie sind denn die Erfahrungen, was die Lieferzeiten beim Polo GTI anbelangt?

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Zitat:

@Schawayk1 schrieb am 16. November 2020 um 17:18:40 Uhr:


Über VW direkt mit Anzahlung.

Ich muss auch 2000 Euro Anzahlung leisten. Nächste Woche soll ich die Rechnung dafür bekommen. Dann kann ich dir sagen was dann in der Rechnung steht und wie das mit den 3% gelöst ist.

Zitat:

@Schawayk1 schrieb am 16. November 2020 um 17:01:05 Uhr:


Moin hat jemand von euch einen Leasing Vertrag?
Ich muss 1990 Euro einmalig bezahlen, jetzt ist aber die MwSt. um 3% gesenkt. Habt ihr die bekommen oder nicht?

Ist das nun schlecht, wenn für dich die MwSt. gesenkt wurde?
Oder benötigst du wegen Scheidungskrieg hohe Rechnungen?

Zitat:

@Oberarzt schrieb am 16. November 2020 um 18:04:24 Uhr:



Zitat:

@Schawayk1 schrieb am 16. November 2020 um 17:01:05 Uhr:


Moin hat jemand von euch einen Leasing Vertrag?
Ich muss 1990 Euro einmalig bezahlen, jetzt ist aber die MwSt. um 3% gesenkt. Habt ihr die bekommen oder nicht?

Ist das nun schlecht, wenn für dich die MwSt. gesenkt wurde?
Oder benötigst du wegen Scheidungskrieg hohe Rechnungen?

Nein meine wird nicht gesenkt, daher die Frage.

Aber egal, mein Auto ist heute beim Händler angekommen. Donnerstag darf ich ihn abholen.

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Mein Betrag wurde entsprechend gesenkt. Exakt von 19 auf 16%.

Bei der Mehrwertsteuersenkung gilt, dass Sonderzahlungen anteilig über die Leasinglaufzeit mit 16% versteuert werden.

Beispiel: Übergabe des Fahrzeuges am 01.10.20, 3 Jahre Leasing, 1800 Euro Sonderzahlung: Dann würden die 1800 durch 36 geteilt (=50) und 3 Monate (150€) mit 16% versteuert und 33 Monate (1650€) mit 19%. Unterm Strich kommt da also nix bei rum.

Die 3 monatlichen Leasingraten in 2020 müssen auch mit 16% versteuert werden. Ist aber ja auch nicht viel. Beim

Fahrzeugkauf hätte man mehr von der MwSt-Senkung, als beim Leasing.

Unsicher bin ich mir nur, wie es mit den Kosten für Zulassung und Werksabholung aussieht.
Meines Erachtens ist das keine Sonderzahlung, die aufzuteilen ist, sondern das ist einem konkreten Zeitpunkt zuzuordnen. Die Kostem werden ja für den Tag der Werksabholung fällig und sind nicht Teil des Fahrzeugleasings.
Sixt behandelt es aber so und wendet die Mehrwertsteuersenkung für diese rund 600 Euro auch nur teilweise an. Ich hab eine Gutschrifft von nicht mal 2 Euro erhalten. Für mein Rechtsverständnis müssten es 3% Senkung vom vollen Betrag sein. Also ca. 18 Euro MwSt-Ersparnis. Aber für die Differenz von 16 Euro lohnt es sich nicht gegen Sixt anzugehen.
Nur krass, dass das bestimmt alle so hinnehmen und die sich das tausenfach einstecken...

Ich habe die Anzahlung so hoch wie möglich gewählt und zahle anstatt 4700 nur 4580 an (Leasing 3 Jahre inkl Inzahlungnahme 1500€). Die Anzahlung wurde also nicht auf die Monate aufgeteilt.

Ich kann es kaum glauben, lt. Lounge immer noch auf dem Transportweg, aber gestern ein Anruf vom Händler bekommen und siehe da, Abholung beim Händler in Ladenburg um 10:00.
Bestellt am 25.11.2019

Zitat:

@trissiboy schrieb am 17. November 2020 um 08:10:33 Uhr:


Ich habe die Anzahlung so hoch wie möglich gewählt und zahle anstatt 4700 nur 4580 an (Leasing 3 Jahre inkl Inzahlungnahme 1500€). Die Anzahlung wurde also nicht auf die Monate aufgeteilt.

Glück gehabt... :-)

Siehe Punkt 5:

https://www.adac.de/.../?...

Ausschlaggebend für die MwSt. der Sonderzahlung ist der Tag der Rechnungslegung mit dem an diesem Tag gültigen MwSt.-Satz.
Alle Rechnungen vom 31.07. - 31.12.2020 haben 16 %.
Wenn eine Firma aktuell 19 % verlangte, nützte dies zwar weder dem Kunden noch der Firma etwas, jedoch als 3 %-Geschenk ans FA der Allgemeinheit... (Danke an dieser Stelle, falls jemand derzeit noch 19 % bezahlt..).

Wenn bspw. aber eine Auslieferung mit dazu verbundener Sonderzahlung kurz vor KFZ-Übergabe erst nächstes Jahr stattfindet, kann man ersuchen, die Sonderzahlung noch dieses Jahr zu leisten.
Natürlich nur wenn man weiß, dass der Geldempfänger bis zum späteren Erhalt des KFZ nicht zwischenzeitlich bankrott ging, was ja aktuell ein hochriskantes Pokerspiel ist.

Oh man da steht er.

20201117
20201117

Zitat:

@Oberarzt schrieb am 17. November 2020 um 11:39:19 Uhr:


Ausschlaggebend für die MwSt. der Sonderzahlung ist der Tag der Rechnungslegung mit dem an diesem Tag gültigen MwSt.-Satz.
Alle Rechnungen vom 31.07. - 31.12.2020 haben 16 %.
Wenn eine Firma aktuell 19 % verlangte, nützte dies zwar weder dem Kunden noch der Firma etwas, jedoch als 3 %-Geschenk ans FA der Allgemeinheit... (Danke an dieser Stelle, falls jemand derzeit noch 19 % bezahlt..).

Wenn bspw. aber eine Auslieferung mit dazu verbundener Sonderzahlung kurz vor KFZ-Übergabe erst nächstes Jahr stattfindet, kann man ersuchen, die Sonderzahlung noch dieses Jahr zu leisten.
Natürlich nur wenn man weiß, dass der Geldempfänger bis zum späteren Erhalt des KFZ nicht zwischenzeitlich bankrott ging, was ja aktuell ein hochriskantes Pokerspiel ist.

Du haust auch immer so Halbwahrheiten raus...

Günstigerer Steuersatz: Entscheidend ist die Fahrzeugübergabe.

Ansonsten würde ja mit dem Rechnungsdatum gespielt werden können. Das soll aber gerade vermieden werden...

Zitat:

@machine1976 schrieb am 17. November 2020 um 14:28:28 Uhr:



Zitat:

@Oberarzt schrieb am 17. November 2020 um 11:39:19 Uhr:


Ausschlaggebend für die MwSt. der Sonderzahlung ist der Tag der Rechnungslegung mit dem an diesem Tag gültigen MwSt.-Satz.
Alle Rechnungen vom 31.07. - 31.12.2020 haben 16 %.
Wenn eine Firma aktuell 19 % verlangte, nützte dies zwar weder dem Kunden noch der Firma etwas, jedoch als 3 %-Geschenk ans FA der Allgemeinheit... (Danke an dieser Stelle, falls jemand derzeit noch 19 % bezahlt..).

Wenn bspw. aber eine Auslieferung mit dazu verbundener Sonderzahlung kurz vor KFZ-Übergabe erst nächstes Jahr stattfindet, kann man ersuchen, die Sonderzahlung noch dieses Jahr zu leisten.
Natürlich nur wenn man weiß, dass der Geldempfänger bis zum späteren Erhalt des KFZ nicht zwischenzeitlich bankrott ging, was ja aktuell ein hochriskantes Pokerspiel ist.

Du haust auch immer so Halbwahrheiten raus...

Günstigerer Steuersatz: Entscheidend ist die Fahrzeugübergabe.

Ansonsten würde ja mit dem Rechnungsdatum gespielt werden können. Das soll aber gerade vermieden werden...

Korrekt. Wie auch bei jedem Handwerksbetrieb oder sonstiger Leistung - entscheidend ist das Datum der Leistungserbringung. Und das ist in diesem Fall die Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden.

Wann diese Leistung schlussendlich in Rechnung gestellt wird, ist irrelevant. Bei Übergabe bis zum 31.12.2020 gelten 16% MwSt.

Andersrum werden Leistungen, die vor dem 01.07.2020 erbracht wurden, auch bei Rechnungsstellung nach dem 01.07.2020 mit 19% besteuert.

Und das ist eben genauso falsch.
Insbesondere und gerade bei Handwerkern rennen die Kunden die Türen ein mit "Rechnungslegung noch dieses Jahr".
Abschlagszahlungen werden entsprechend umgestaltet. Bereits vor Juli geleistete per Storno-Neuberechnung neu u. mit größeren Beträgen u. 16 % geschrieben. Wann was am Bau fertiggestellt wird, welcher Part welche Gewichtung hat, interessiert nicht. Auch nicht die Politik. Und lt. FA eh korrekt. So die zigtausendfache Vorgehensweise auch in unserem Firmenverbund mit zahllosen Tochterfirmen.

Ich habe auch schon unser E-Auto mit 90 % Kaufpreis u. 16 % angezahlt. Wann es nächstes Jahr kommt, weiß ich nicht.
Split-Beträge mit Nettopreis-Vereinbarungen! Die restl. 10 % Abschlusszahlung bei Übergabe nächstes Jahr sind logischerweise mit 19 % bezollt, sofern unsere Regierung die 16 % nicht verlängert.

Ja, Herr Oberarzt. Du hast ganz bestimmt recht. Einen Unterschied zwischen machen und richtig machen wird auch überbewertet...
Abgaswerte dürfen übrigens auch manipuliert werden. Eine Große Firma mit zahllosen Tochterfirmen macht das auch... ;-)

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