Lieferzeiten und Wartezimmer

Audi A6 C8/4K

Hallo Zusammen,

da es aktuell keinen Lieferzeiten Thread mehr gibt eröffne ich mal einen neuen 🙂

Aktuell scheint die Auslastung bei Audi sehr sehr schlecht zu sein.
Mein Händler hat sich gestern bei mir gemeldet und mir mitgeteilt das er meine Bestellung (Wunschtermin KW19/20) noch nicht aufgibt da aktuell das Fahrzeug bereits nach 8 Wochen bei ihm auf dem Hof stehen würde. Laut seiner Aussage hätte er gegenüber Audi dann auch eine Abnahmeverpflichtung.

Ich dachte bisher immer, dass Fahrzeuge auch zu einer Wunschlieferwoche bestellt werden könnten, scheint wohl nicht so zu sein. 🙁

Fazit, Lieferzeit A6 Avant derzeit ca. 8 Wochen 😁

Grüße Scoty81

Beste Antwort im Thema

Macht euch keine Sorgen. Ich habe letzte Woche meinen A6 competition gegen einen neuen S6 getauscht und hatte wegen den negativen Kritiken auch Bauchschmerzen.
Aber ich muss sagen es ist schön den neuen zu fahren.
Top verarbeitet mit vielen sinnvollen Neuerungen.
Die vielbeschriebene anfahrschwäche fand ich nach dem dieselupdate beim alten viel schlimmer.
Der neue S6 zieht viel harmonischer von unten durch. Ganz zu schweigen vom besseren Schaltrythmus des neuen.
Es ist ein hervorragendes Auto auf das ihr euch freuen könnt.!

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Hallo zusammen, ich habe heute den unverbindlichen LT für meinen A6 45TDI Avant erhalten. Bestellt KW 46 und laut erster Information seitens Audi ist der unverbindliche LT im Mai/2022 bin mal gespannt.

Guten Abend - ich werde in 1-2 Wochen einen Leasingvertrag für einen A6 55 TFSI e unterschreiben (Code: www.audi.de/AUGJ98F8 ). Vorab wurde mir als unverbindliche Lieferzeit mit dieser Konfiguration 8 Monate genannt. Benötigt wird das Auto erst Anfang Oktober - ich hätte also etwas zeitlichen "Sicherheitspuffer". Wenn noch jemand einen aktuellen Hinweis zu Lieferzeit oder zu dieser Konfiguration hat - sehr gerne.
Besten Dank.

Guten Abend,
ich denke, der einzige Rat den man geben kann ist der, schnellstmöglich zu bestellen. Vorausgesetzt es ist klar, dass es ein Audi wird. Ich drücke die Daumen, dass es bis 10/22 klappt.

Zitat:

@psc1 schrieb am 1. Dezember 2021 um 19:51:54 Uhr:


Guten Abend,
ich denke, der einzige Rat den man geben kann ist der, schnellstmöglich zu bestellen. Vorausgesetzt es ist klar, dass es ein Audi wird. Ich drücke die Daumen, dass es bis 10/22 klappt.

Vielen Dank für den Rat - soll halt auch nicht in die "andere Richtung" schiefgehen und ich die Kiste im Mai auf dem Hof stehen haben...

Und ja, soll nun endgültig (wieder) ein A6 Avant werden. Wir wechseln wieder zurück von einem SUV (XC90 T8) auf einen Kombi - der A6 ist halt einfach handlicher und sportlicher.

Zur Lieferzeit: Ich hatte die blauäugige Hoffnung, ich könnte die Wunsch-Auslieferung zumindest in einem 6-Wochen-Fenster vereinbaren... aber davon ist man ja ganz offensichtlich sehr weit entfernt. Schönen Abend und baldige Lieferung an die, die sich das wünschen ;-)

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@Foupo80:
Nein es wurde nicht einfach gesagt, sondern man muss den Hersteller in Verzug setzen, wie das geht weiss Dein Autohaus

Glaube so lange man nur ein Unverbindlichen Liefertermin hat wird das schwer. Aber höre das trotzdem bis jetzt zum ersten mal.

Zitat:

@foupo80 schrieb am 2. Dezember 2021 um 02:17:35 Uhr:


Glaube so lange man nur ein Unverbindlichen Liefertermin hat wird das schwer. Aber höre das trotzdem bis jetzt zum ersten mal.

Sowohl bei verbindlichen, als auch bei unverbindlichen LT kann man den Händler in Verzug setzen, die Fristen sind nur in der Länge abweichend:

https://www.ergo.de/.../lieferfristen

Bitte immer beachten, dass dieses schriftlich erfolgen muss.

Bin jetzt 6 Wochen über unverbindlich. Hab den Händler abgeschrieben und ihn in Verzug gesetzt. Mit der Drohung das ich in 14 Tagen storniere. Er beruft sich jetzt auf höhere Gewalt wie im vertag steht. Muss 4 Monate warten bis ich stornieren kann?! Hat da jemand Erfahrung? Warum bekommt man dann 34€ am Tag? Sollte man auf Grund höhere Gewalt dann ja auch nicht bekommen?!

Dazu ist dieses Dokument ganz interessant:

https://www.kfz-sh.de/.../...n-Katalog_Lieferverzoegerungen-Corona.pdf

meines Wissens kann man nach 4 Monaten fristlos kündigen, vorher eben nur mit Frist setzten, hatte ich beim ADAC gelesen. Letztendlich würde ich dafür einen Anwalt fragen, geht ja auch über eine Erst-Beratung, wenn Du keinen freundschaftlich kennst. Audi gewährt auch nur eine Kulanzzahlung, sprich, da gibt es keinen Rechtsanspruch. Wann und in welchem Fall sie diese zahlen ist mir nicht bekannt. Ob ich diese letztendlich bekomme, wird man sehen. Ich habe eine detaillierte, schriftliche Erklärung von der Audi AG in Bezug auf meine Kommissionsnummer vom Händler bekommen, dass diese Kulanzzahlung gewährt wird. Das ist für mich bindend. Da ich als Businesskunde (kein Großkunde) bei ein und dem selben Autohaus seit ca. 18 Jahren schon das 15.oder 16. Fahrzeug bestellt habe, dürfte sich das Autohaus daran halten, mir diese zu verrechnen. Vielleicht ist auch nicht ganz unwichtig, dass ich mein Fahrzeug auch schon im September 2020 bestellt habe und schon 6 Monate über der eigentlichen, "verbindlichen" Lieferung bin. Da kann man sich auch mal kulant zeigen, nicht aber nach 6 Wochen und dann auch noch unverbindlich. Ich meine wir haben tatsächlich schwierige Zeiten, oder liest Du keine Zeitung ? Ich möchte fast sagen, ohne Dir zu nahe zu treten: "Junge hab Geduld..."

Zitat:

@BMW320ie46 schrieb am 2. Dezember 2021 um 18:54:58 Uhr:


Dazu ist dieses Dokument ganz interessant:

https://www.kfz-sh.de/.../...n-Katalog_Lieferverzoegerungen-Corona.pdf

Hey danke erstmal.

Kann mir die im Text Stehenden 2 Besonderheiten für eine Stornierung mal erklären? Werd da nicht ganz schlau

Asset.JPG

Grundsätzlich gilt:
Den Händler in Verzug setzen, Regelungen dazu stehen wohl in Ziffer 2 (wurde nicht mit kopiert). Damit hat der Händler eine bestimmte Frist (in Ziffer 2 steht vermutlich wie lange), um der Lieferung nachzukommen. Verstreicht diese erste Frist, musst du dem Händler eine zweite 'angemessene' Frist geben. Der Begriff 'angemessen' kann unterschiedlich ausgelegt werden aber in diesem Zusammenhang würde ich mal von weiteren 2-3 Wochen ausgehen. Nach Ablauf dieser zweiten Frist kannst du jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten.

Verlängerung der grundsätzlichen Fristen:
wenn der Händler oder Hersteller aufgrund höherer Gewalt ODER einer Betriebsstörung ohne eigenes Verschulden daran gehindert wird das Fahrzeug termingerecht auszuliefern (und darauf wird sich der Händler/Hersteller bei Corona-bedingten Lieferengpässen wohl berufen), verlängern sich die grundsätzlichen Fristen um die Zeit der Betriebsstörung, maximal jedoch um 4 Monate.

Das bedeutet für dich: Nachdem du den Händler gemäß Ziffer 2 in Verzug gesetzt hast, startet die erste Frist. Beruft sich der Händler/Hersteller auf höhere Gewalt/oder Betriebsstörung, verlängert sich diese erste Frist um maximal 4 Monate. Wird bis dahin nicht geliefert, kannst du kündigen.

Spannend wird es erst, wenn sich der Händler/Hersteller bis zum Ende der ersten Frist NICHT auf höhere Gewalt/Betriebsstörung beruft sondern diese Frist einfach verstreichen lässt und sich erst bei der 'angemessenen' Nachfrist auf höhere Gewalt/Betriebsstörung beruft. In dem Fall würden die 4 Monate erst nach Ablauf der ersten UND zweiten (Nach-) Frist starten. Aber danach könntest du dann kündigen.

Ob das jetzt einfacher geschrieben ist als im originalen Vertrag kann ich nicht sicher sagen ;-)
Und ein Anwalt ist in solchen Fällen sicher von Vorteil.

Einfach nur „auf höhere Gewalt“ berufen ist seitens des Händlers nicht ausreichend, er muss den Beweis erbringen. Ein pauschaler Verweis auf die Pandemie ist nicht ausreichend:
https://www.swrfernsehen.de/.../...-liefertermin-rechte-kunde-100.html

Also seit heute war der A6 tatsächlich zum Abholen terminierbar.

Bestellt 31.08.21 und Abholung erfolgt 17.12.21

3,5 Monate. Von dem kritischen Ausstattungen eig nur Pano

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