Lieferverzug Velar P400e
Ich habe meinen Velar im November 2020 bestellt. Liefertermin war erst mit 4 Monaten angegeben und dann unverbindlich für Anfang Juni gesetzt. Heute habe ich erfahren dass es mind. Ende August werden soll.
Wer hat ähnliche Erfahrungen?
Grüße
Tobias
622 Antworten
@Kermit1981 Die Empörung kann ich jetzt nicht wirklich nachvollziehen. Es geht hier um den Lieferverzug des Velar P400e. Einige Teilnehmer im Forum sowie auch mein Bekannter, haben sich bereits vor sehr langer Zeit so ein Fahrzeug bestellt. Die Lieferung der Hybridmodelle hat sich immer wieder verschoben. Zwischenzeitlich dürfte bei vielen aus ehemals Vorfreude nur noch Frustration geworden sein. Da dürfte der Hinweis einer möglichen Stornierung mit Blick auf Alternativen erlaubt sein. Ich jedenfalls freue mich immer auf konstruktive Beiträge und Meinungen der anderen Teilnehmer. Besser als tot gelaufene Foren, bei den sich niemand mehr traut etwas zu schreiben, weil der eine oder Andere meint er müsste vorgeben was man schreiben darf und was nicht! In diesem Sinne freue mich auf eine weitere, aber konstruktive Beteiligung, die auch gerne eigene Meinungen oder Lösungsansätze zulässt.
Ich hab heute die info vom Händler bekommen dass die Lieferzeit erst in 1 oder sogar 2 Quartal 2022 wird. Ich hätte den Velar gern aber leider muss es stornieren!
Saklab, wann hattest du bestellt?
März 2021
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Ich hab ende Dezember 2020 über "Mitarbeiterautohaus" bestellt. Auslieferung über die Emil Frey Gruppe, in Kronberg. Angeblich soll der Wagen im Juni/September kommen.
Als ich vor Wochen von den ersten Lieferschwierigkeiten hörte, habe ich das Autohaus gebeten, mal nachzuhören, wie der Stand der Auslieferung in meinem Fall ist, keine Antwort auf meine Mails, auch einen Rückruf habe ich bis heute nicht erhalten.
@lanzelott71 Nach meiner neuesten Information werden die Bestellungen teilweise bis ins nächste Jahr verschoben. Ich würde auf jede
Ich würde auf jeden Fall auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug ab Lieferverzug bestehen!
Zitat:
@BlackLandySC schrieb am 6. Mai 2021 um 12:45:36 Uhr:
Ich würde auf jeden Fall auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug ab Lieferverzug bestehen!
Und genau DESWEGEN steht in jeder Bestellung bei J/LR UNVERBINDLICHER Liefertermin. 😉
Nicht nur bei JLR
Auch bei TATA mobile? 😛
Zitat:
@taumelscheibe schrieb am 6. Mai 2021 um 19:47:48 Uhr:
Auch bei TATA mobile? 😛
Sicherlich 🙂😛
Zitat:
@Hauser.Ger schrieb am 6. Mai 2021 um 13:40:57 Uhr:
Zitat:
@BlackLandySC schrieb am 6. Mai 2021 um 12:45:36 Uhr:
Ich würde auf jeden Fall auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug ab Lieferverzug bestehen!Und genau DESWEGEN steht in jeder Bestellung bei J/LR UNVERBINDLICHER Liefertermin. 😉
Unverbindlicher Liefertermin
Meist werden daher unverbindliche Lieferfristen und -termine vereinbart. In diesem Fall müssen Sie sich zunächst gedulden. Sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Verkäufer aufzufordern, das Fahrzeug zu liefern. Damit setzen Sie den Verkäufer in Verzug. Gleichzeitig sollten Sie dem Händler schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Liefert er auch dann nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss. Zudem können Sie den Ihnen durch die Verzögerung entstandenen Schaden geltend machen.
Ich vereinbare grundsätzlich immer eine verbindlichen Liefertermin. Wenn unverbindlich, dann mit Begrenzung des Zeitraums bzw. Notfrist.
Funktioniert seit Jahren wunderbar!
Zitat:
@BlackLandySC schrieb am 6. Mai 2021 um 21:55:23 Uhr:
Zitat:
@Hauser.Ger schrieb am 6. Mai 2021 um 13:40:57 Uhr:
Und genau DESWEGEN steht in jeder Bestellung bei J/LR UNVERBINDLICHER Liefertermin. 😉
Unverbindlicher Liefertermin
Meist werden daher unverbindliche Lieferfristen und -termine vereinbart. In diesem Fall müssen Sie sich zunächst gedulden. Sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Verkäufer aufzufordern, das Fahrzeug zu liefern. Damit setzen Sie den Verkäufer in Verzug. Gleichzeitig sollten Sie dem Händler schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Liefert er auch dann nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss. Zudem können Sie den Ihnen durch die Verzögerung entstandenen Schaden geltend machen.
Ich vereinbare grundsätzlich immer eine verbindlichen Liefertermin. Wenn unverbindlich, dann mit Begrenzung des Zeitraums bzw. Notfrist.
Funktioniert seit Jahren wunderbar!
Wenn sich Dein Händler drauf einlässt, hast Du ja "Glück". Ich möchte nicht der Verkäufer sein, der seinen Kunden "einfach so" einen verbindlichen Termin zusagt und dann kann J/LR nicht liefern. Wenn das dann mehr als ein Kunde ist: Halleluja!
Dass man, nach X Wochen Lieferverzug, auch bei unverbindlichen Lieferterminen vom Kauf zurück treten kann, ist natürlich für den Kunden überaus wichtig und auch richtig. Davon würde ich ggfs. auch gebrauch machen (wenn es sich um mehr als 4-6 Monate handelt).
Der Händler kann sich dann ja überlegen, was ihm lieber ist: Rücktritt oder "mobil halten". Aber ein recht auf "mobil halten" hat man nicht.
Grüße,
Hauser
Zitat:
@Hauser.Ger schrieb am 6. Mai 2021 um 22:22:27 Uhr:
Wenn sich Dein Händler drauf einlässt, hast Du ja "Glück". Ich möchte nicht der Verkäufer sein, der seinen Kunden "einfach so" einen verbindlichen Termin zusagt und dann kann J/LR nicht liefern. Wenn das dann mehr als ein Kunde ist: Halleluja!Grüße,
Hauser
Mit Glück hat dass wenig zu tun.
Vielmehr ist es so, dass man schon beim Abschluss des Kaufvertrags auf eine klare Vereinbarung bestehen sollte.
Ich bin nämlich weder bereit das unternehmerische Risiko des Automobilhändlers zu tragen noch die Produktionsrisiken des Herstellers bei einer Bestellung zu übernehmen und am Ende Monatelang ohne Auto dazustehen.
Jeder Käufer hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Lieferbedingungen für seine Bestellung frei mit seinem Händler zu vereinbaren.
Ich gebe Dir Recht, dass dies sicherlich nicht gerne vom Autohaus gesehen wird, besonders wenn man bei den Kaufpreisverhandlungen den Händler bereits bis auf die Unterhose ausgezogen hat. Da bleibt dann auch keine Luft mehr solche Dinge abzufedern.
Aber um wieder hier auf das Thema zurück zu kommen, bei den Lieferverzugszeiten der aktuellen E-Hybrid Modelle sind wir weit über der üblichen Karenzzeit, was den einen oder anderen sicherlich über eine Stornierung nachdenken lässt.
Wichtig ist dass man den Händler ca. 6 Wochen nach dem vereinbarten unverbindlichen Liefertermin, eine angemessener Nachfrist für die Lieferung setzt.
Wie ist es in denn, wenn mein Händler bzw. Vehiculum, den unverbindlichen Liefertermin per email von Juni auf November 2021 geändert hat?
Kann ich trotzdem 6 Wochen nach dem Junitermin aktiv werden?
6 Wochen nach dem Novembertermin wäre evtl. schon zu spät, da schon im Jahr 2022.
Ich bin besorgt, dass nun doch im Jahr 2022 die Förderung für den P400e wegfällt. Gefördert werden zwar weiterhin Hybridmodelle, die mind. 61km elektrisch fahren, jedoch tut der Velar P400e das nur in absoluter Grundausstattung. Sobald man z.B. 20 Zoll Räder bestellt hat, schafft er die 60km nicht mehr.
So ist derzeit mein Kenntnisstand, falls jemand genauere Infos hat, immer her damit.