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Lieferverzug bei Leasing
Hallo,
ich habe hier ein etwas kniffligeres Problem und weiß nicht weiter was ich machen soll.
ich habe letztes jahr im November über ALD Lease Finanz einen Seat Leon bestellt.
Unverbindlicher Liefertermin sollte Februar 2014 sein.
Im Februar wurde mir mitgeteilt, daß sich der Termin um ca. 1 Monat verzögert.
Ende März kam dann die Aussage, daß das Fahrzeug nun beim Händler steht und es noch ca. 2 Wochen dauert bis ich den Brief bekomme, da der Abruf angeblich so lange dauert.
Nach mehrmaligen Nachfragen bekam ich dann kurz vor Ostern die Information, daß der betreffende Händler Insolvenz angemeldet hat und das es nun deswegen "ein paar Tage" dauern kann, bis die Auslieferung des Briefes & Fahrzeuges geschieht.
Vor 2 Wochen kam nun die Info, daß vorraussichtlich Ende Mai die Kunden Ihre Fahrzeug bekommen sollen.
Gestern dann hieß es auf einmal, das der Insolvenzverwalter noch "Wochen" benötigt um die Fahrzeuge freizugeben. Meine Rechtsschutz meint, ich muss den Händler in Verzug setzen, bevor ich irgendwelche anderen Mittel ausschöpfen kann.
Meine Frage ist nun, was für Möglichkeiten habe ich um irgendwelche Ansprüche gegenüber ALD oder dem Händler (falls ALD auf stur schaltet)
Ich weiß ehrlich gesagt nicht weiter, da ALD immer auf höhere Gewalt (Insolvens des Händlers) verweisst. Bei einer Insolvenz sehe ich da aber kaum Chancen, irgendwas an Schadensersatz, etc. durchzufechten.
Kann ich wirklich nix anderes tun, als abzuwarten?
Ich fahre mittlerweile Mietauto, da ich mein altes Leasingfahrzeug (auch bei ALD) abgegeben habe, als es hieß Ende Mai wird es dann was.
Vielen Dank für eventuelle Tipps.
Beste Antwort im Thema
Ein Blick in die AGB der ALD Lease Finanz hätte Dir schon früher weitergeholfen; dort heißt es:
"Der LN kann den LG 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins schriftlich auffordern, die Bereitstellung des Fahrzeuges binnen
angemessener Frist nachzuholen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der LN
berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Leasingvertrag zurückzutreten."
Du solltest jetzt schleunigst eine angemessene Frist (14 Tage) setzen. Wenn diese Frist verstrichen ist, kannst Du vom Vertrag zurücktreten.
Ob Du gegenüber Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach § 281 BGB geltend machen kannst, kann ich leider nicht sagen. Die AGB schließen dies aus, aber ich bin mir nicht sicher, ob diese das BGB aushebeln können.
Die Insolvenz des Autohauses braucht Dich nicht zu interessieren - es sei denn, Du hast mit diesem Autohaus auch einen Vertrag geschlossen. Aber solange nur ALD Dein Vertragspartner ist, ist die Insolvenz des Händlers uninteressant.
Allerdings hast Du viel zu lange gewartet.
Gruß
Der Chaosmanager
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21 Antworten
@Erwin Kurzbein:
mal im Ernst...Verträge sind doch dazu da um eine Verlässlichkeit für beide Seiten zu dokumentieren. Nun verschlechtert sich während der Fertigung der Ware der Wert (wofür der Hersteller und Händler nichts können) und der Vertragspartner sucht nach einem Ausstieg?
Was ist das für ein Geschäftsgebaren? Hättest Du auch Verständnis gehabt, wenn die Story anders herum gewesen wäre und der Händler Dir im Februar sagt: "Die Konditionen damals waren zu gut - wir gucken wie wir aus dem Vertrag kommen und behalten den Wagen!"
Wie dem auch sei - heraus kommst Du nur über den Lieferverzug. In den meisten mir bekannten Verträgen macht der Leasing-Vertrag einen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Leasing. In jedem Fall musst Du den Verzug schriftlich anmelden.
Zitat:
@Coestar schrieb am 1. März 2017 um 14:38:24 Uhr:
Was ist das für ein Geschäftsgebaren?
Was soll ich jetzt dazu schreiben ?
Meine Betrachtung von Geschäftsgebaren hat sich nicht geändert.
Ich fahre ja bereits ein Fahrzeug dieser Marke.
Und man hatte mir seinerzeit vor 8 Monaten seitens des Konzern angeboten, einen sehr günstigen günstigen Umstieg auf das größere Fahrzeug zu machen, ohne irgendwelche finanziellen Nachteile wegen dem vorzeitigen Vertrags-Ausstieg.
Alle anderen Konditionen passten seinerzeit auch....! Aber eben alles auf der Basis einer Restwert-Kalkulation (die seinerzeit nachvollziehbar war, eigentlich sogar für mich mit Blick auf Eigenerwerb gut gerechnet)
Nun lese ich aber von derartigen Fahrverboten, die sicher bald viele Städte nachahmen werden.....!
Jedenfalls bringt das schon jetzt spürbare Einbußen beim Verkauf der Dieselfahrzeuge in dieser Marke......und somit sicher auch beim zu erwartenden RW in 4 Jahren......!!
Und ich rede hier von einem "Ist-Listenpreis" vom fast 70 Kilo Euronen..........!!
(Klar ist der Hauspreis deutlich niedriger....).
So extrem war das seinerzeit (für diese Marke) nicht absehbar....!!
Daher eben meine Denkweise - sorry........!
Wenn du den Wagen nachher eh selbst kaufen willst, ist doch der Restwert relativ egal. Streng genommen ist es ja eine Art Finanzierung, wo du monatliche Raten zahlst und am Ende den Wagen zum tatsächlich vorliegenden Restwert. Ist dieser geringer als prognostiziert, musst du beim Leasing am Ende was drauflegen und ist er höher, dann eben nicht. In Summe dürfte sich doch aber nichts ändern.
Ach da drückt der Schuh - Fahrverbot.
Nun, die Frage aller Fragen ist auch dann wieder ob ein Fahrverbot bzw. eine im Raum stehende blaue Plakette über die Euro-Norm vergeben wird oder über den Co² Ausstoß oder über einen Stickoxid Messwert? Haben die Städte dann generelle Fahrverbote oder nur an bestimmten Tagen, wo die Messwerte hoch gehen?
Kurzum - man weiß es nicht.
Der T6 als Benziner hat zum Beispiel einen höheren Co² Wert als der T6 Diesel...
Das aber das Thema blaue Plakette schon seit letztem Jahr diskutiert wird und somit es für die Händler auch schwer wird eine Euro 5 zu verkaufen ist also logisch - deshalb die guten Konditionen.
Ich fahre selber einen Euro5 Bus und werde 2018 sehen, wie ich mich als Außendienstler in Deutschland weiter bewege. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Fahrverbot in so kurzer Zeit ohne Schon- oder Übergangsfrist kommt. Dienstleister/Handwerker/Logistiker und selbst Firmen mit großen Fuhrparkflotten werden binnen von 9 Monaten komplett die Autos tauschen.
Aber ja, diese Fahrverbote werden auch eine Form der Industrie-Subvention (Auto) sein.
Thema Restwertleasing - Wenn Du mit einem drastisch fallenden Restwert rechnest, kannst Du ja ggf. den Vertrag nachverhandeln und den Restwert auf realistische Größe senken (was die Rate natürlich anhebt). Aber Achtung - hier sollte man Grenzen nicht überschreiten - das können die Leute mit mehr Steuerfachwissen hier besser erklären (m.K.: der RW darf nicht drastisch unter dem üblichen Marktwert liegen).
Kurzum: es liest sich, dass Du Dich verspekuliert hast oder ggf. haben die günstigen Konditionen Dich derart geblendet, dass eine Gesamtbetrachtung nicht möglich war (ich kenne so etwas - hatte gerade ein Leasingangebot für einen S8plus für 24/10/0 bei 599 € netto pro Monat auf dem Tisch - da kommt man ins Grübeln).
Back to Topic:
Wie sieht es mit der Rücktrittsklausel aus? Was steht bei Dir im Wortlaut? War der Liefertermin im Vertrag unverbindlich oder verbindlich?
Denn nur darin sehe ich die Möglichkeit für Dich da heraus zu kommen.
Zitat:
@Erwin Kurzbein schrieb am 2. März 2017 um 00:23:25 Uhr:
Daher eben meine Denkweise - sorry........!
Der Punkt ist, du hast einen Vertrag unterschrieben, wo ganz klar du und nicht der Hersteller das Restwertrisiko trägt. Dieser Verantwortung musst du dann auch nachkommen, aber aktuell versuchst du eben dieses Risiko, nachdem es nicht gut gelaufen ist, anderen unter zu jubeln.
Davon abgesehen, sehe ich das mit dem "nicht gut gelaufen" noch lange nicht unbedingt so gegeben.
Wenn tatsächlich die Fahrverbote kommen, gibt es mehrere Varianten, wo ich jetzt nicht sagen würde, dass eine der beiden unbedingt wahrscheinlicher ist.
1. Der Euro 6 Diesel darf weiter rein und dabei bleibt es auch für min. ein gutes Jahrzehnt so (vergleichbar mit der Einführung der Umweltzonen und Fahrzeugen, die die grüne Plakette bekommen haben). In diesem Fall könntest du sogar als Gewinner hervor gehen, denn die Restwerte werden sich dann nicht pauschal nach "Diesel schlecht" nach unten korrigieren, sondern nur für die, die es tatsächlich trifft und die, die dürfen, werden sogar eher noch begehrter und teurer werden.
2. Nach dem ersten Schritt alle Euro 5 Diesel auszusperren, kommt relativ schnell die Diskussion wieder hoch (u.a. weil heute bereits abzusehen ist, dass die Nummer eh unwirksam ist) weitere Fahrzeuge mit Fahrverboten zu belegen, die dann auch deinen bestellten Euro 6 Diesel treffen wird. Dann sieht es natürlich eher schlecht aus.
Ich liebe Tippspiele und tippe auf ein Leasing für einen Touareg :D
Hallo liebe Freunde,
danke für Eure Antworten.
Kann Euch zwischenzeitlich mitteilen, dass sich mein "Problem" für mich sehr zum Positiven entwickelt hat und wahrscheinlich einen komplett anderen "Ausgang" nehmen wird..........!
Und ich wahrscheinlich bald nicht mehr zu den Fahrern eines Diesel-Fahrzeuges gehören werde.........!
Also Danke noch mal und alles Gute.
Erwin
P.S. zum Tippspiel - ein Touareg war es nicht, aber was sehr Ähnliches....!