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Lieferverzug bei Leasing

Vielen Dank erstmal für die Antworten. Ich weiß das ich zulange gewartet habe. Aber das Anschreiben mit dem Lieferverzug ist nun raus. ALD ist der Meinung, daß die Insolvenz des Händlers unter höhere Gewalt fällt, wie in den AGB's beschrieben: "Bei höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, unverschuldeter erheblicher Betriebsstörung oder vergleichbaren Hemmnissen beim LG, dem Fahrzeuglieferanten oder/und Hersteller verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der durch diese Umstände bewirkten Verzögerung der Bereitstellung." Klar hat mir ALD angeboten, meinen alten Wagen noch länger zu nutzen. Aber erstens hätte der schon im November abgegeben werden müssen und ich durfte Ihn bis Mai noch fahren. Und zweitens wäre jetzt demnächst der Zahnriemenwechsel fällig gewesen, neue Reifen und neue Bremsen vorn und hinten. Da hab ich Ihn dann abgegeben, weil es ja da noch hieß: "Ende Mai ist es soweit" Und eventuelle Schadenersatzansprüche kann ich laut AGB's nur an den Händler direkt stellen und nicht an ALD. Hat aber wahrscheinlich nicht viel Nutzen, das bei einem insolventen Autohaus zu probieren. "Sollte das Leasingobjekt nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden oder sollte der liefernde Händler sonstige Pflichtverletzungen begangen haben, stehen dem LN Rechte und Ansprüche gegen den liefernden Händler zu. Ansprüche gegen den LG sind in solchen Fällen ausgeschlossen. Weiterhin sind alle Ansprüche und Rechte des LN gegen den LG wegen der Beschaffenheit, Sach- und Rechtsmängeln des Leasingobjektes oder wegen dessen mangelnder Verwendbarkeit jederzeit ausgeschlossen."