LIDL-Parkplätze besser meiden
Bei LIDL-Erfurt wurde der Parkplatz an den Betreiber fair parken abgegeben. Nunmehr liegen die Kosten schon für geringfügige Parkfehler bei 19,90. Da es immer mal passieren kann, die Parkuhr zu vergessen oder ausserhalb einer Markeirung zu parken, lohnt sich die Fahrt zum Discounter oft nicht. Um 19,90 beim Einkauf einzusparen muss man schon viel einkaufen.
Da gibt es zum Glück andere Anbieter in drr Nähe mit wesentlich kundenfreundlicheren Angebotn für kostenloses parken über einen ausreichenden Zeitraum.
Beste Antwort im Thema
Getroffene Hunde bellen. Der Parkplatz wird ja weiter kostenlos zur Verfügung gestellt, die Parkzeit ist in der Regel mit 60-90 Minuten ausreichend bemessen. Wer es nicht schafft, in diieser Zeit seine Vorräte zusammenzusuchen.....
Eine Parkscheibe ist wie schon angemerkt eine Grundausstattung, wer sowas nicht im Auto hat.....
Wie eine Schranke dies verbessern soll - schleierhaft. Ist wesentlich unkomfortabler für den Kunden, teurer in Unterhalt und Anschaffung für den Betreiber und dazu störanfälliger als eine Parkscheibe. Aber klar, damit Kunde König nicht einmal mehr die hochqualifizierte Tätigkeit "Parkscheibe nehmen, Uhrzeit einstellen, Parkscheibe ablegen" auf die Reihe kriegen muss, soll da so eine Mörderlösung her. Wer sowas fordert, sollte mal.......
Und warum machen die Einkaufstempel sowas? Weil der angeblich so mündige und selbstbestimmte Bürger keinerlei Respekt mehr hat. Die Betreiber haben für einen Haufen Kohle die Parkplätze angeschafft, müssen sie freihalten für Ungemach darauf haften und stellen sie ihren Kunden kostenfrei zur Verfügung. Diese Kunden haben dann aber einen Zapfen und fahren wieder los, weil Egoisten-Deppen ihre Karren dort abwerfen, um dann Skifahren zu gehen (LIDL Garmisch, Abfahrt Zugspitzbahn und Skibus), als Pendlerparkplatz nehmen (LIDL Garmisch, Bahnhof), in die Stadt bummeln gehen( LIDL Garmisch, EDEKA Garmisch,REWE Mittenwald), der riesige öffentliche Parkplatz neben dem Einkaufstempel ´nen Fuffziger - Cent/ Stunde kostet (REWE Mittenwald), die Beschäftigten in den naheliegenden Geschäften / Büros iher Karren für die Arbeitszeit dort abwerfen (deutschlandweit) oder der riesige kostenfreie Parkplatz ja 5 Minuten Fußweg erfordert (REWE Mittenwald)
Und dann rumheulen, wenn die BESITZER dieser Parkplätze sagen - "ey das stinkt mir. meine Kunden können nicht einkaufen, weil dieses Deppenpack weder Achtung, noch Respekt oder Hirn zeigt - dann soll es wenigstens löhnen"
Wer zu ..... ist, eine Parkscheibe zu bedienen, der hat es einfach nicht besser verdient.
Zu den ..... in den obigen Ausführungen darf sich jeder selber was zusammensuchen.
744 Antworten
Zitat:
@kiaora schrieb am 6. Januar 2019 um 09:46:21 Uhr:
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 6. Januar 2019 um 07:44:03 Uhr:
Die Behindertenparkplätze gehen gar nicht aber die Familien/Mutter+Kind Parkplätze sind egal, da kann ruhig jeder parken.Was glaubst du, warum die Mutter + Kind Parkplätze breiter sind als "normale" -
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richtig, damit man auch Türen weit öffnen kann um eine Babyschale herauszunehmen.
Das Problem dabei ist, dass Mutter-und-Kind-Parkplätze im Gegensatz zu Behindertenparkplätzen von der StVO nicht vorgesehen sind, eine solche Kennzeichnung hat also keine rechtliche Bedeutung.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 6. Januar 2019 um 09:55:23 Uhr:
Zitat:
@8848 schrieb am 6. Januar 2019 um 09:41:24 Uhr:
Die Parkplatzbewirtschaftungsfirmen pachten die Parkplätze von den Supermärkten mit dem einzigen Zweck, damit Geld zu verdienen. Und da man ja keine Parkgebühren eintreiben kann, ist die einzige Möglichkeit, an das Geld der Autofahrer zu kommen, die Vertragsstrafe.
Mitnichten.Die Parkplatzbewirtschaftungsfirmen können überschüssigen Parkraum auch untervermieten, was teilweise auch gemacht wird, wie bereits weiter vorn im Thread dargelegt.
Und dann fehlen wiederum Parkplätze für Kunden, weil sie durch Dauerparker belegt sind.
Zitat:
@8848 schrieb am 6. Januar 2019 um 10:04:30 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 6. Januar 2019 um 09:55:23 Uhr:
Mitnichten.Die Parkplatzbewirtschaftungsfirmen können überschüssigen Parkraum auch untervermieten, was teilweise auch gemacht wird, wie bereits weiter vorn im Thread dargelegt.
Und dann fehlen wiederum Parkplätze für Kunden, weil sie durch Dauerparker belegt sind.
Nein, defintiv nicht. Wenn der Parkraum fehlen würde, wäre er ja nicht überschüssig.
Zitat:
@WingZ schrieb am 6. Januar 2019 um 08:40:04 Uhr:
Zitat:
@TomD. schrieb am 6. Januar 2019 um 07:31:25 Uhr:
Wenn der Fahrer so blind ist die 10-20 übergroßen Schilder auf dem Parkplatz zu sehen, warum sollte er dann auf ein Schild im Eingangsbereich achten? Blinde reagieren auf die wenigsten visuelle Reize ...
Wo sollen die denn alle stehen? 2 an der Einfahrt, eins am Markteingang. Und dann die kleinen Parkscheibenschilder, die kann man aber nicht als übergroß bezeichnen.
Bei mir im Dorf ist die Parkplatzbewirtschaftung auch neu. Selbst wenn man es beim verlassen des Fahrzeuges versäumt die Scheibe auszulegen...in der Apotheke, in den Arztpraxen, bei Penny wenn man sich den Wagen holt, beim Bäcker.....überall wurden zusätzliche Hinweise ausgelegt bzw. angebracht. Es wird keiner im Regen stehen gelassen, die Gewerbetreibenden wollen ja auch ihre Kunden behalten und vermeiden das solche Aufrufe wie vom TE gestartet werden.
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Zitat:
@Drahkke schrieb am 6. Januar 2019 um 10:06:43 Uhr:
Nein, defintiv nicht. Wenn der Parkraum fehlen würde, wäre er ja nicht überschüssig.
Und warum wurde die Parkraumbewirtschaftung eingeführt? Angeblich, weil die für Kunden vorgesehenen Parkplätze durch Dauerparker oder Nicht-Kunden belegt sind.
Zitat:
@8848 schrieb am 6. Januar 2019 um 09:59:50 Uhr:
Das Problem dabei ist, dass Mutter-und-Kind-Parkplätze im Gegensatz zu Behindertenparkplätzen von der StVO nicht vorgesehen sind, eine solche Kennzeichnung hat also keine rechtliche Bedeutung.
Ja und, mit ein wenig Rücksichtnahme ist für alle das Leben ein wenig leichter, aber soweit reicht es leider bei manchen nicht.
Es gibt nicht nur schwarz/weiß, es gibt auch Grautöne. 😉
Zitat:
@8848 schrieb am 6. Januar 2019 um 10:10:23 Uhr:
Und warum wurde die Parkraumbewirtschaftung eingeführt?Angeblich,Weil die für Kunden vorgesehenen Parkplätze durch Dauerparker oder Nicht-Kunden belegt sind.
Ja, und bei uns schmarotzte sich auch ein Hotel durch, keine eigenen Parkplätze aber den Hinweis auf den öffentlichen Parkplatz.
Zitat:
@8848 schrieb am 6. Januar 2019 um 09:59:50 Uhr:
Das Problem dabei ist, dass Mutter-und-Kind-Parkplätze im Gegensatz zu Behindertenparkplätzen von der StVO nicht vorgesehen sind, eine solche Kennzeichnung hat also keine rechtliche Bedeutung.
Auf privatem Grund gilt das
Hausrecht. Die rechtliche Grundlage besteht hier also durchaus.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Januar 2019 um 10:10:02 Uhr:
Bei mir im Dorf ist die Parkplatzbewirtschaftung auch neu. Selbst wenn man es beim verlassen des Fahrzeuges versäumt die Scheibe auszulegen...in der Apotheke, in den Arztpraxen, bei Penny wenn man sich den Wagen holt, beim Bäcker.....überall wurden zusätzliche Hinweise ausgelegt bzw. angebracht. Es wird keiner im Regen stehen gelassen, die Gewerbetreibenden wollen ja auch ihre Kunden behalten und vermeiden das solche Aufrufe wie vom TE gestartet werden.
Das ist durchaus löblich, ist hier aber nicht geschehen.
Zitat:
@reox schrieb am 6. Januar 2019 um 09:53:09 Uhr:
Zitat:
@8848 schrieb am 6. Januar 2019 um 09:41:24 Uhr:
Das ist es ja. Die Parkplatzbewirtschaftungsfirmen pachten die Parkplätze von den Supermärkten mit dem einzigen Zweck, damit Geld zu verdienen. Und da man ja keine Parkgebühren eintreiben kann, ist die einzige Möglichkeit, an das Geld der Autofahrer zu kommen, die Vertragsstrafe. Wenn nun überall (lt. TomD. so 10-20) Schilder auf den Parkplätzen stehen und sich alle Autofahrer an die Regel halten, wird nichts verdient. Ergo: Man muss die Autofahrer dazu bringen, die Schilder zu übersehen. Und das geht nur, indem man zwar die Beschilderungspflicht erfüllt, aber maximal an der Einfahrt ein Minischild anbringt, mit Minischrift, an einer Stelle, wo der Autofahrer auf den Verkehr aufpassen muss und keine Zeit hat, so ein Minischild und vor allem dessen Inhalt überhaupt bewußt wahrzunehmen.Du scheinst entweder ausserordendlich Fantasie-begabt zu sein oder aber der festen Überzeugung, dass es jeder, aber auch wirklich jeder, auf dein Geld abgesehen hat...
So eine besonders hohe Fantasiebegabung muß hier nicht vorhanden sein.
@8848 hat hier schon den Nagel auf den Kopf getroffen, daß viele Discounter die Schilder für ihre Parkplatznutzung taktisch so aufstellen, daß diese nur sehr schwer oder gar nicht wahrgenommen werden.
Bei uns in der Stadt hat ein Discounter z.B. zwei Parkplatzzufahrten.
Nur eine Zufahrt davon ist durch ein Schild gekennzeichnet, und das steht so, daß wenn man von der Hauptverkehrsrichtung her anfährt und in den Parkplatz einbiegen möchte auf der falschen Seite... bedeutet auf der in Fahrtrichtung zum Parkplatz auf der linken Seite, also dort, wo man beim Abbiegen nicht sofort hinschaut.
Zitat:
@TomD. schrieb am 6. Januar 2019 um 07:31:25 Uhr:
Wenn der Fahrer so blind ist die 10-20 übergroßen Schilder auf dem Parkplatz zu sehen, warum sollte er dann auf ein Schild im Eingangsbereich achten? Blinde reagieren auf die wenigsten visuelle Reize ...
Den Discounter oder Supermarkt hätte Ich gerne mal gesehen, wo 10 bis 20 "übergroße" Schilder den Parkplatz schmücken ?!
Zitat:
@kiaora schrieb am 6. Januar 2019 um 10:11:18 Uhr:
Ja und, mit ein wenig Rücksichtnahme ist für alle das Leben ein wenig leichter, aber soweit reicht es leider bei manchen nicht.
Es gibt nicht nur schwarz/weiß, es gibt auch Grautöne. 😉
Grau...
Was ist, wenn ein Vater mit seinem Kind auf einem Mutter-Kind-Parkplatz parkt?
Was ist, wenn eine Nicht-Mutter mit einem Kind auf einem Mutter-Kind-Parkplatz parkt?
Wie will jemand feststellen, ob mit einem abgestellten Auto wirklich Mutter/Vater mit Kind unterwegs sind? Reicht dafür ein Aufkleber "Kevin/Schantal unterwegs" am Auto?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Januar 2019 um 10:13:58 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 6. Januar 2019 um 09:53:09 Uhr:
Du scheinst entweder ausserordendlich Fantasie-begabt zu sein oder aber der festen Überzeugung, dass es jeder, aber auch wirklich jeder, auf dein Geld abgesehen hat...
So eine besonders hohe Fantasiebegabung muß hier nicht vorhanden sein.
@8848 hat hier schon den Nagel auf den Kopf getroffen, daß viele Discounter die Schilder für ihre Parkplatznutzung taktisch so aufstellen, daß diese nur sehr schwer oder gar nicht wahrgenommen werden.
Bei uns in der Stadt hat ein Discounter z.B. zwei Parkplatzzufahrten.
Nur eine Zufahrt davon ist durch ein Schild gekennzeichnet, und das steht so, daß wenn man von der Hauptverkehrsrichtung her anfährt und in den Parkplatz einbiegen möchte auf der falschen Seite... bedeutet auf der in Fahrtrichtung zum Parkplatz auf der linken Seite, also dort, wo man beim Abbiegen nicht sofort hinschaut.
Welcher Discounter kann es sich leisten seine Kunden zu verärgern ?
Zitat:
@reox schrieb am 6. Januar 2019 um 09:53:09 Uhr:
Du scheinst entweder ausserordendlich Fantasie-begabt zu sein oder aber der festen Überzeugung, dass es jeder, aber auch wirklich jeder, auf dein Geld abgesehen hat...
Du erkennst also wie TomD überall übergroße, nichtübersehbare Schilder? Das wäre hier Traumvorstellung und es sieht genauso aus wie vorher von 8848 beschrieben.
Zitat:
@8848 schrieb am 6. Januar 2019 um 10:14:49 Uhr:
Grau...Was ist, wenn ein Vater mit seinem Kind auf einem Mutter-Kind-Parkplatz parkt?
Was ist, wenn eine Nicht-Mutter mit einem Kind auf einem Mutter-Kind-Parkplatz parkt?
Wie will jemand feststellen, ob mit einem abgestellten Auto wirklich Mutter/Vater mit Kind unterwegs sind? Reicht dafür ein Aufkleber "Kevin/Schantal unterwegs" am Auto?
Du verstehst nichts.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Januar 2019 um 10:13:58 Uhr:
So eine besonders hohe Fantasiebegabung muß hier nicht vorhanden sein.
@8848 hat hier schon den Nagel auf den Kopf getroffen, daß viele Discounter die Schilder für ihre Parkplatznutzung taktisch so aufstellen, daß diese nur sehr schwer oder gar nicht wahrgenommen werden.
Dabei sollte es doch eine leichte Übung darstellen, dies durch ein paar Beispielfotos zu belegen, wenn es wirklich so sein sollte.