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Lichthupe auf AB - Du darfst fahren oder bitte bleib rechts?

Themenstarteram 13. September 2016 um 21:44

Hallo!

War heute auf der Autobahn unterwegs, bin so geschätzt 130 auf der mittleren Spur gefahren und einem LKW aufgelaufen, der gerade überholt hat. Ungefähr 500 Meter hinter mir war ein weiteres Auto, welches kurz Lichthupte. Ich hab gesehen dass er schneller war, allerdings auch nicht unglaublich schnell. Also geschätzt maximal 170 km/h. Ich war mir kurz unsicher, wie ich die Lichthupe jetzt zu deuten habe, bin dann aber rübergezogen und hab (mit 130) überholt. Als ich mit dem Überholen fast fertig war, hab ich kurz den Warnblinker angemacht um mich zu bedanken, dass er mir mit Lichthupe signalisiert hat dass ich rausziehen kann. Als er nach dem Überholvorgang neben mir war hab ich rübergeschaut und nur gesehen wie er grimmig seinen Kopf geschüttelt hat. Anscheinend hatte er mit der Lichthupe doch signalisieren wollen, dass ich nicht rüberziehen soll weil er schneller ist als ich. So was ist mir auch schon mal mit einem Cayenne passiert, das ist aber 'ne andere Geschichte.

2 Fragen dazu:

Angenommen er ist wirklich um die 500 Meter entfernt, muss ich dann quasi von 130 auf ~90 bremsen und hinter dem LKW bleiben, damit er ohne Bremsen durchkommt, oder darf ich überholen und er muss halt kurz seine Geschwindigkeit verringern?

Und zweitens, wenn jemand von hinten (mit einer nicht allzu hohen Differenzgeschwindigkeit) angefahren kommt und kurz Lichthupe macht, deutet ihr das als "Überhol, ich lasse dich vor", oder "Überhol jetzt nicht, ich komme"?

Viele Grüße,

Vincent

Beste Antwort im Thema

Die einzig legale Anwendung der Lichthupe hier ist die Ankündigung einer Überholabsicht:

§ 5 (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

Wenn Du dann also rausziehst, ist das nicht gerade nett.

Bei Deinem Beispiel kann aber die Distanz und/oder die Geschwindigkeit nicht stimmen. Bei 500m und 40km/h Differenz braucht der Hintermann 40s, um aufzuschließen. In dem Zeitraum bist Du locker am LKW vorbei.

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Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. September 2016 um 12:32:21 Uhr:

 

Lichthupe kann durchaus auch als freundlicher Hinweis gedeutet werden, dass man sein Tempo verlangsamt und Vorrang gewährt.

Aber sicher nicht auf der Autobahn. Im Stadtverkehr, ja, da passt es.

Zitat:

@Raser6000 schrieb am 13. September 2016 um 23:44:55 Uhr:

 

2 Fragen dazu:

Angenommen er ist wirklich um die 500 Meter entfernt, muss ich dann quasi von 130 auf ~90 bremsen und hinter dem LKW bleiben, damit er ohne Bremsen durchkommt, oder darf ich überholen und er muss halt kurz seine Geschwindigkeit verringern?

Und zweitens, wenn jemand von hinten (mit einer nicht allzu hohen Differenzgeschwindigkeit) angefahren kommt und kurz Lichthupe macht, deutet ihr das als "Überhol, ich lasse dich vor", oder "Überhol jetzt nicht, ich komme"?

zu 1.: Bist du sicher dass es 500m waren? Bei dieser Entfernung stellt sich die Frage eigentlich überhaupt nicht - selbst wenn der noch viel schneller wäre.

zu 2: Allgemein würde ich es als Ankündigung der Überholabsicht deuten - allerdings nicht in 500m Abstand, da würde ich es nicht einmal auf mich beziehen - ist ja absurd.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. September 2016 um 12:34:26 Uhr:

Auf welchem Planeten?

Kannst du auch ganze Sätze?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 21. September 2016 um 13:03:59 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. September 2016 um 12:32:21 Uhr:

 

Lichthupe kann durchaus auch als freundlicher Hinweis gedeutet werden, dass man sein Tempo verlangsamt und Vorrang gewährt.

Aber sicher nicht auf der Autobahn.

Naja, jemand wie du, der nur die linke Spur kennt, der kennt natürlich solche freundlichen Hinweise nicht. Ich gebe sehr oft Lichthupe, damit der LKW vor mir die Spur wechseln kann und das tun dann praktisch alle auch prompt (inkl. Bedankomat). LKW Fahrer sind auf freundliche Lücken angewiesen, wenn sich z.B. eine Autobahn teilt.

Zitat:

Im Stadtverkehr, ja, da passt es.

Das verstehe ich jetzt nicht. Warst nicht gerade DU, der sich am Wortlaut der StVO orientiert? Da steht nix von Lichthupe im Stadtverkehr. (und ja, auch nix von Lichthupe um Vorrang zu gewähren)

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. September 2016 um 12:32:21 Uhr:

...und je nachdem wie dicht dieser dann hinter mir ist, führt eine Lichthupe regelmäßig zu einem Zeitzuschlag. .

Alleine dafür schon hast Du Dich in dieser Diskussion für mich disqualifiziert. Oberlehrer hoch 10! :mad:

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 22. September 2016 um 12:01:04 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. September 2016 um 12:32:21 Uhr:

...und je nachdem wie dicht dieser dann hinter mir ist, führt eine Lichthupe regelmäßig zu einem Zeitzuschlag. .

Alleine dafür schon hast Du Dich in dieser Diskussion für mich disqualifiziert. Oberlehrer hoch 10! :mad:

Mit anderen Worten: Deiner Meinung nach soll ich die Unsitte der lichthupenden Kofferraumprüfer fördern, indem ich mich zügig vom Acker mache? Sprich "Lichthupe->Vordermann fährt sofort zur Seite->Funktioniert, also konditioniert man damit den Hintermann, das jedesmal wieder so zu machen"

Gegen Lichthupe an sich habe ich ja nichts, sondern nur, wenn jemand schon in den Kofferraum kriecht und dann nochmal Lichtzeichen gibt. Nö, dann lieber Oberlehrerhaft. Und keine Sorge, die linke Spur sieht mich so gut wie nie.

Schade eigentlich, dass du nicht auf meine erste Bemerkung aus dem zitierten Beitrag eingegangen bist, weil darum ging es in diesem Thread hier eigentlich.

Ok, wenn du unbedingt drauf bestehst, zerlege ich mal deine beiden Fragen, da sie beide gleichermaßen polemisch sind und in keinem Zusammenhang zum Thema stehen:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 22. September 2016 um 12:21:51 Uhr:

 

Mit anderen Worten: Deiner Meinung nach soll ich die Unsitte der lichthupenden Kofferraumprüfer fördern, indem ich mich zügig vom Acker mache?

Davon war nie die Rede. Es ging mir um deine explizite Aussage, dann erstrecht langsamer zu machen. Dass du schnelle rmachen sollst, habe ich nicht geschrieben. Es besteht allerdings bei Lichthupe keinerlei Veranlassung, absichtlich langsamer zu machen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. September 2016 um 12:32:21 Uhr:

"Wenn einer von hinten zügig ankommt und keine Lichthupe gibt, käme ich im Leben nicht auf den Gedanken, dass er mich jetzt überholen will." Oder wie darf ich den Umkehrschluss deines Satzes deuten?

Es gibt keinen Umkehrschluß zu meiner Aussage (bzw. zumindest nicht in dem von dir absichtlich falsch konstruierten Zusammenhang).

Wenn man von einem verkehrsgerechten Einsatz der Lichthupe ausgeht, dann sollte man sich sehr wohl umgehend vom laufenden Spurwechsel verabschieden. Ob man grad was falsch gemacht hat oder nicht, das kann auch später überlegt werden.

Ich bin immer wieder amüsiert darüber (oder eigentlich auch nicht), wie manche die Lichthupe, die in der StVO (§ 5 Abs. 5) zum Anzeigen von Überholabsicht ausdrücklich vorgesehen ist, als unverschämte Maßregelung oder Beleidigung ansehen.

Sicher, es kommt darauf an, wie die Lichthupe gebraucht wird. Aber dennoch: Sie ist ein zulässiges Mittel, ein Vorbeifahrenwollen anzuzeigen, und kein ehrenrühriger Vorgang.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 22. September 2016 um 12:21:51 Uhr:

Gegen Lichthupe an sich habe ich ja nichts, sondern nur, wenn jemand schon in den Kofferraum kriecht und dann nochmal Lichtzeichen gibt. Nö, dann lieber Oberlehrerhaft. Und keine Sorge, die linke Spur sieht mich so gut wie nie.

Wenn das so stimmt, solltest Du höchstens freundliche "ich lass' Dich rein, fahr' zu!" Lichthupen bekommen. Die gibt es meist auch nur rechts, oft an Auffahrten.

 

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 22. September 2016 um 12:21:51 Uhr:

Mit anderen Worten: Deiner Meinung nach soll ich die Unsitte der lichthupenden Kofferraumprüfer fördern, indem ich mich zügig vom Acker mache? Sprich "Lichthupe->Vordermann fährt sofort zur Seite->Funktioniert, also konditioniert man damit den Hintermann, das jedesmal wieder so zu machen"

Falls Du Dich dabei doch ausnahmsweise mal auf der linken Fahrbahn befindest und rechts neben Dir Platz ist... ja selbstverständlich! Die Lichthupe ist doch in diesem Fall nur ein Weckruf, weil der hinter Dir her fahrende ja nur davon ausgehen kann, dass Du am Steuer eingeschlafen bist :D

 

Gestern bin ich auch so einem Oberlehrer begegnet. Unbeschränkte Strecke, rechts neben ihm immer wieder ordentlich viel Platz. Reagierte weder auf Annähern noch auf Lichthupe... bei dem vor mir hat er's sogar mit nem "Brake-Check" versucht. Kann man jemanden für's abrupte Ausbremsen auf der linken Spur eigentlich anzeigen?

Ja. Aber die Beweise sind ohne Video davon sehr dünn. Und in solchen Situationen macht oft mehr als nur 1 VT Fehler (wenn man es genau nimmt). ;)

Zitat:

@bemymonkey schrieb am 22. September 2016 um 14:42:37 Uhr:

Kann man jemanden für's abrupte Ausbremsen auf der linken Spur eigentlich anzeigen?

Ja kann man, weil das ein lebensgefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist.

Man muss sich bei der Anzeige allerdings auch die Frage stellen lassen, wie dicht man schon aufgefahren ist, weil das mindert den Erfolg.

Zitat:

@bemymonkey schrieb am 22. September 2016 um 14:42:37 Uhr:

[... Kann man jemanden für's abrupte Ausbremsen auf der linken Spur eigentlich anzeigen?

Ja, aber:

http://www.burhoff.de/asp_beschluesse/beschluesseinhalte/772.htm

http://www.burhoff.de/rspr/texte/bx_00041.htm

Die Nachweisbarkeit ist schwierig und die Voraussetzungen, damit es zu einer hinreichend hohen Verurteilung auch wirklich kommt, sind hoch.

Wenn ich jemanden rauslasse, Lichthupe ich mit sehr kurzen Intervallen, und ziehe das Auto ein wenig zur Mitte, als würde ich auf die rechte Spur fahren. Ich mache das sehr oft - immer dann, wenn der Andere problemlos überholen kann, wenn ich "nur" vom Gas gehe. Ca. 50% der Adressaten verstehen den Wink... Oder Blink.

Wenn mir jemand zu knapp raus zieht, oder raus ziehen will, blende ich konstant auf, also Dauerlicht, und unterbreche nur durch kurze Momente - lasse aber aufgeblendet. Das ignorieren ca. 70% der Adressaten.

Zitat:

[...]

Nebenbei bemerkt: Ein kurzer Warnblinker kann auch als "Du blödes Arschloch!!" gedeutet werden - ein kurzes Winken mit der Hand ist hier ebenfalls unmissverständlicher. ;)

In welchem Land ist denn kurzes Warnblinken einem Stinkefinger gleichzusetzen? Ich kenne das kurze Warnblinken nur als "danke", teilweise als "Entschuldigung".

Das Winken mit der Hand ist völlig chancenlos, wenn der Adressat hinten ist:

- vollgepacktes Auto/Personen auf dem Rücksitz

- Transporter

- LKW

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