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Lichter in Frontspoiler aller Fabrikate an-aus

Themenstarteram 15. Februar 2013 um 7:18

Hallo Leute,

das Abblendlicht im Frontspoiler aller Fabrikate geht in Kurven an oder aus. Es sind die kleinen Licher, entweder rund oder Rechteckig, die milchig farbigen. Sie sitzen unten und nicht neben den Hauptscheinwerfer.

Jetzt meine Frage, warum gehen die aus oder an während der Kurvenfahrt? Ist das ein Wackelkontakt am Stecker oder im Birnensockel? Ich habs schon innerhalb -5- Meter auf einem Parkplatz gesehen, ging aus und nach 3 Sekunden wieder an.

Warum ich das wissen will? Wenn ich mal so ein Auto kaufen würde will ich wissen ob sich das richten läßt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusamenn,

ehe es Streit gibt.

Es gibt inzwischen diverse Ausführungen des Kurven/ Abbiegelichtes.

1:

Zitat:

Original geschrieben von drummer2003

Den "sich bewegenden" Scheinwerfer findest du im aktiven Kurvenlicht. D.h. die Scheinwerfer stellen sich während der Kurvenfahrt etwas auf den Kurvenradius ein- schwenken also mit.

2:

Zitat:

Original geschrieben von drummer2003

Das angehen eines Nebelscheinwerfers, beim Abbiegen, Blinken oder auch Lenken im Stand, wie bereits von meehster beschrieben.

3:

Zitat:

Das angehen eines zusätzlichen Scheinwerfers (meist neben den Nebellampen), beim Abbiegen, Blinken oder auch Lenken im Stand, wie bereits beschrieben.

4:

Zitat:

Das ausgehen eines (LED-) Tagfahrlichtes , beim Abbiegen oder blinken, damit die Blinklampen besser zu sehen sind.

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Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Wooooooooooooooo????????????????? (Und vor allem warum? Das Abblendlicht ist heller und leuchtet weiter! Es ist sichtbarer!)

Komm mal nach Deutschland, hier ist es auch erkaubt. Das hatte ich vorher nur vergessen. Schon mal in Deutschland gewesen?

Sobald man "erhebliche Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schneefall" hat, ist es hier gestattet, die Nebelscheinwerfer anzuschalten. Ob das etwas bringt, ist eine andere Frage.

Aber heute z.B. war hier bei uns auch Nebel mit Sichtweiten um die 100 bis 150 Meter. Das ist schon "erheblich" (...)

Falsch! "Erheblich" sind 100-150m nicht! Gerichte legen "erheblich" in den Bereich, wo auch die NSL zu nutzen ist. Erhebliche Sichtbehinderung ist dadurch eben bei ~50-100m und eben 50km/h! (lt. Rechtsprechung!) Also: 100-150m Sicht ist keine erhebliche Behinderung, da du sowieso kaum mehr wie 100m weit schauen kannst. Oder kannst du auf die Entfernung nen Kennzeichen lesen?

Wirst du bei Tempo 100 mit NSW oder NSL angehalten, zahlst du! (Im Fall der NSL sind es min. 90€!) Also ist deine Theorie quark! Zudem: Wo ist das Lebensgefährlich? (Vielleicht in einem 1.4m breitem 126er...)

MfG

Themenstarteram 17. Februar 2013 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von drummer2003

Den "sich bewegenden" Scheinwerfer findest du im aktiven Kurvenlicht. D.h. die Scheinwerfer stellen sich während der Kurvenfahrt etwas auf den Kurvenradius ein- schwenken also mit.

Das an-und ausgehen der Nebelscheinwerfer, oder auch Tagfahrlichter beim Abbiegen oder auch Lenken im Stand ist etwas anderes und funktioniert wie bereits von meehster beschrieben.

Es sind oft nur einzelne Lichter zu sehen.

am 17. Februar 2013 um 21:16

Zitat:

 

Wirst du bei Tempo 100 mit NSW oder NSL angehalten, zahlst du! (Im Fall der NSL sind es min. 90€!) Also ist deine Theorie quark! Zudem: Wo ist das Lebensgefährlich? (Vielleicht in einem 1.4m breitem 126er...)

MfG

90€?

Ich weiß von einem Schulkollegen, der gerne tagsüber die NSL eigneschaltet hatte, dass das nur 15€ kostet.

Selbes bei den NSW, das kostet auch nur 15€.

 

In der Fahrschule habe ich gelernt, dass man die NSW bei starkem Regen, Schneefall oder Nebel einschalten darf.

Bei Nebel sollte die Sichtweite maximal 150 Meter betragen, damit man die NSW einschalten kann.

Bis jetzt habe ich mich immer daran gehalten und hatte deswegen auch nie Ärger mit der Polizei gehabt.

Angeschaltete NSW bedeuten übrigens auch maximales Tempo: 50km/h

Zumindest auf dem Papier...

Allgemein finde ich ein "Abbiegelicht" in Form von Nebelscheinwerfern die als solche missbraucht werden total sinnlos und sollten sich eigentlich auch garnicht Abbiegelicht schimpfen dürften...

Warum?

Die Nebelscheinwerfer sind nach vorne ausgerichtet und Leuchte nicht seitlich wie man es von einem abbiegelicht erwartet.

Beim Vectra ist es perfekt umgesetzt...

Die Xenon-Linse ist beweglich und lenkt je nach Lenkwinkel mit in die Kurven... zusätzlich finden sich in den Hauptscheinwerfern noch Reflektoren die im 90° Winkel abstrahlen in die Richtung in die gerade geblinkt oder gelenkt wird... bis max. 40km/h.

Es gab übrigens schon Fälle von Leute Bußgeld bezahlen mussten weil die Leute das "Abbiegelicht" in Form der Nebelscheinwerfer falsch interpretiert hatten.

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Wirst du bei Tempo 100 mit NSW oder NSL angehalten, zahlst du!

Ich bezweifle stark, dass Du dazu eine Vorschrift zitieren kannst.

Gruß vom bösen Dieter

am 17. Februar 2013 um 21:54

Da bei den meisten Autos eh nur einer der Nebler angeht, ohne um die Ecke zu schwenken, ist die Lichtorgelei, nicht nur bei Dunkelheit, während der Dämmerung und bei Tageslicht mit Licht gefahren, sinnfreie und nervende Technik vom Feinsten..

Nachtrag:

Zitat:

Angeschaltete NSW bedeuten übrigens auch maximales Tempo: 50km/h

Zumindest auf dem Papier...

Das gilt für die NSL.

Zitat:

Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Stimmt, aber 50 Meter sind viel.

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Wirst du bei Tempo 100 mit NSW oder NSL angehalten, zahlst du!

Ich bezweifle stark, dass Du dazu eine Vorschrift zitieren kannst.

Gruß vom bösen Dieter

Dann ließ mal StVO §17.3 :rolleyes:

Bist du mit Tempo 100 unterwegs, trifft §17.3 nicht zu und NSW haben aus zu sein!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Angeschaltete NSW bedeuten übrigens auch maximales Tempo: 50km/h

Zumindest auf dem Papier...Ach auf welchem Papier bitte

 

Allgemein finde ich ein "Abbiegelicht" in Form von Nebelscheinwerfern die als solche missbraucht werden total sinnlos und sollten sich eigentlich auch garnicht Abbiegelicht schimpfen dürften...

 

Warum?

Die Nebelscheinwerfer sind nach vorne ausgerichtet und Leuchte nicht seitlich wie man es von einem abbiegelicht erwartet. Falsch die leuchten breiter und kürzer

 

Beim Vectra ist es perfekt umgesetzt...

 

Die Xenon-Linse ist beweglich und lenkt je nach Lenkwinkel mit in die Kurven... zusätzlich finden sich in den Hauptscheinwerfern noch Reflektoren die im 90° Winkel abstrahlen in die Richtung in die gerade geblinkt oder gelenkt wird... bis max. 40km/h.

 

Es gab übrigens schon Fälle von Leute Bußgeld bezahlen mussten weil die Leute das "Abbiegelicht" in Form der Nebelscheinwerfer falsch interpretiert hatten.

Ich hab da mal zwei Komentare eingefügt.

Nicht das ich falsch verstanden werde: ich halte von diesem Abbiegelicht nicht viel. Aber die neuen Wagen haben es nun mal. Ich brauche es nicht.

Die Nebelscheinwerfer leuchten die Strasse einfach breiter aber nicht so weit aus. Dadurch hat man es bei verminderter Sicht leichter die Begrenzungslinien im Auge zu behalten.

Wenn bei Nebel der Hauptscheinwerfer runtergestellt wird wird man nicht mehr so geblendet.

Ansonsten Darf man an seinem Fahrzeug durchaus mehr als 2 Scheinwerfer nach vorne gerichtet betreiben.

Ich bekomme es aus dem Gedächtnis nicht ganz zusammen, aber es giebt da im Scheinwerferglas eine Zahl. Zusammengerechnet darf die Beleuchtungszahl des Fahrlichtes nicht über 100 liegen.

Wenn es sich um zugelassene Scheinwerfer handelt darf man nach vorne deutlich über dem sein was der Gegenverkehr als angenehm empfindet. EU-Recht.

Gruß Moorteufelchen

am 17. Februar 2013 um 22:12

Zitat:

StVO §17 (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

@Moorteufelchen.

Ersteres wurde schon längst geklärt und zweiteres ist einfach schlichtweg falsch.

Nebelscheinwerfer leuchten nach vorne und nicht seitlich - als Abbiegelicht machen sie keinen Sinn.

Vergleich mal... stell dich mal an ein Straßeneck mit einem Fahrzeug das NSW hat und ein richtiges Abbiegelicht... das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht... und vorallem in München in 30er Zonen ist es schon oft vorgekommen das dort Leute im Abbiegelicht auftauchen die vorher kaum sichtbar waren.

Hat schon einen Sinn das ganze... wenn man natürlich nur NSW als "Abbiegelicht" kennt macht das natürlich kein Sinn...die leuchten nämlich wie gesagt nach vorne und nicht im 90° Winkel und leuchten zudem den Boden selbst aus und nicht in der Höhe um Personen zu erkennen.

Die NSW sollen nämlich den Nebel quasi "unterkirechen"... das ist der Sinn des ganzen.

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Bist du mit Tempo 100 unterwegs, trifft §17.3 nicht zu und NSW haben aus zu sein!

Aha. Und wo steht, dass bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h § 17,3 nicht zutrifft?

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Nebelscheinwerfer leuchten nach vorne und nicht seitlich - als Abbiegelicht machen sie keinen Sinn.

Da hat jemand Ahnung. Nebelscheinwerfer sind für eine breitere kürzere Ausleuchtung konzipiert. Teilt man es auf dass der rechte NSW die rechte Ausleuchtung übernimmt und der linke die Linke hat man Scheinwerfer die einem Abbiegelicht entsprechen wenn sie breit genug Leuchten. Dafür gibt es klare Vorgaben wie das Lichtbild auszusehen hat wenn die auch als Abbiegelicht zugelassen sind. Separat verbaute Abbiegelichter leuchten nicht anders, sie dürfen gar nicht höher leuchten, dann würden sie andere Verkerhsteilnehmer blenden. Die Hauptabstrahlrichtung ist auf 45° zur Seite festgelegt.

http://www.bmvbs.de/.../r-119-abbiegelicht-pdf.pdf

Hier stehen die genauen Vorschriften wie Helligkeit und Lichtbild auszusehen hat für alles was Abbiegelicht werden will. Viele NSW halten einseitig nunmal beide Vorgaben ein, die für NSW und Abbiegelicht, sind daher problemlos als beides zu nutzen - und das durchaus effektiv. Auch wenn es von außen blöd aussehen mag, die Abbiegelichter an meinem Auto die auch per NSW funktionieren bringen im Dunkeln schon einen deutlichen Fortschritt.

Mit 100km/h bleiben NSWs sinnfrei, aber nicht verboten. Die heute übliche Rechtsprechung setzt etwa 100m Sichtweite, teils sogar mehr als Grenze an. Damit dürften durchaus 100km/h im Rahmen des Sichtfahrgebotes legal gefahren werden. Real macht es ab 50 aufwärts auch mit der angeblichen besseren Sicht nichts mehr. Alles was man da im Sichtkegel liegt ist und bleibt schlicht und ergreifend zu nah vor dem Fahrzeug um darauf noch reagieren zu können. Verschlechtert höchstens die Sicht weil sich die Augen auf den helleren Bereich vor dem Auto konzentrieren und Wichtiges weiter weg eher untergeht.

@Dieter47: Wenn du Tempo 100 fahren kannst, wird wohl keine erhebliche Sichtbeeinträchtigung bestehen!

Ob oder nicht, diskutiere ich mit dir sicher nicht! Das haben Gerichte schon getan und eben bestätigt, dass bei Tempo 100 keine Sichtbehinderung bestehen kann.

MfG

Wie gesagt, teste NSW und teste richtiges Abbiegelicht... dann wirst du merken was ich meine...

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