Lichtautomatik und Nebel
Bitte schaltet das Licht händisch ein! Vor allem die Billigmarken (Volkswagen, Ford, PSA) haben Lichtsensoren, die Nebel nicht erkennen. Dann ist selbst mit TFL hinten zappenduster. Sogar Tesla kann zwar angeblich autonom fahren, aber keinen Nebel identifizieren!
Also - Licht an, NSL aber erst ab 50m Sicht.
Beste Antwort im Thema
Ich bin immer noch für die technische Lösung, dass beim Einschalten der NSL die Geschwindigkeit auf max 50 km/h reduziert wird. 🙂
402 Antworten
Na ja, dieses Einparteisystem habe ich mir Handbuch mal angeschaut, um zu wissen, was dieses blaue "P" und ab und zu der Pfeil soll.
In der Praxis aber nicht hinbekommen😁 - wir haben aber auch genug Platz hier, und dafür fast nie Nebel😉
Hey Chef - Du bist ja noch fauler als ich !
Das gibt’s normalerweise gar nicht...............!
Nach dem die Diskussion völlig abgedriftet war, mal wieder die herbstliche Erinnerung:
Licht auf AN im Nebel, verlasst euch nicht auf die Lichtautomatik!
Zitat:
@Amen schrieb am 11. November 2020 um 06:40:56 Uhr:
Nach dem die Diskussion völlig abgedriftet war, mal wieder die herbstliche Erinnerung:Licht auf AN im Nebel, verlasst euch nicht auf die Lichtautomatik!
Ich lasse auch am Tag bei Nebel die Lichtautomatik aktiviert, aktiviere aber zusätzlich die NSW, die wiederum schalten dann automatisch die Hauptscheinwerfer zu... kommt wohl aufs Gleiche raus, ist aber irgendwie ne Kopfsache ^^
Am Ende zählt wohl, dass man ausreichend beleuchtet durch die Nebelschwaden fährt! 🙂
An der Stelle vielleicht auch nochmal ein Hinweis zur Nutzung der Nebelschlussleuchte (der scheint mindestens genaus nötig, wenn man sieht wie selbige viel zu oft falsch zum Einsatz kommt):
Nur an bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern und wenn an, Maximalgeschwindigkeit 50 km/h!
Ähnliche Themen
Zitat:
@Astra1.6_16V schrieb am 11. November 2020 um 08:03:27 Uhr:
Zitat:
@Amen schrieb am 11. November 2020 um 06:40:56 Uhr:
Nach dem die Diskussion völlig abgedriftet war, mal wieder die herbstliche Erinnerung:Licht auf AN im Nebel, verlasst euch nicht auf die Lichtautomatik!
[...]
An der Stelle vielleicht auch nochmal ein Hinweis zur Nutzung der Nebelschlussleuchte (der scheint mindestens genaus nötig, wenn man sieht wie selbige viel zu oft falsch zum Einsatz kommt):
Nur an bei Sichtweiten unter 50 Metern und wenn an, Maximalgeschwindigkeit 50 km/h!
... und nur bei NEBEL!
Der Satz in §17 Abs. 3 StVO "Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt." scheint zu den am schwersten zu verstehenden Regeln der Menschheitsgeschichte zu gehören. Erschwerend kommt hinzu, dass man gleichzeitig auch noch den Satz in § 3 Abs. 1 StVO "Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist." intellektuell verarbeiten muss. An diesen muss man sogar zuerst denken. Dann erst kommt die schwierige Frage zur Nutzung der Nebelschlussleuchte. Diese darf ich einschalten, das Tempolimit muss ich einhalten. Viele Fahrer sind damit entweder überfordert oder sie haben auch dafür Sonderregeln in ihrer Privat-StVO.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@sambob schrieb am 11. November 2020 um 08:12:44 Uhr:
... und nur bei NEBEL!
Das setzte ich voraus... aber hast recht - ist korrigiert! 😁
Zitat:
@Ostelch schrieb am 11. November 2020 um 08:36:06 Uhr:
Der Satz in §17 Abs. 3 StVO "Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt." scheint zu den am schwersten zu verstehenden Regeln der Menschheitsgeschichte zu gehören. Erschwerend kommt hinzu, dass man gleichzeitig auch noch den Satz in § 3 Abs. 1 StVO "Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist." intellektuell verarbeiten muss. An diesen muss man sogar zuerst denken. Dann erst kommt die schwierige Frage zur Nutzung der Nebelschlussleuchte. Diese darf ich einschalten, das Tempolimit muss ich einhalten. Viele Fahrer sind damit entweder überfordert oder sie haben auch dafür Sonderregeln in ihrer Privat-StVO.Grüße vom Ostelch
Ich sag ja schon immer der Schalter der NSL müsste mit einem Tempolimiter gekoppelt werden damit es gar nicht mehr möglich ist schneller als ~55 zu fahren wenn die NSL angeschaltet ist.
Heutzutage wären das nur ein paar Programmzeilen im Bordcomputer aber wahrscheinlich würde dann die NSL genau so wenig benutzt wie die manuelle Leuchtweitenregulierung also in der Praxis gar nicht 😉
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 11. November 2020 um 08:43:40 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 11. November 2020 um 08:36:06 Uhr:
Der Satz in §17 Abs. 3 StVO "Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt." scheint zu den am schwersten zu verstehenden Regeln der Menschheitsgeschichte zu gehören. Erschwerend kommt hinzu, dass man gleichzeitig auch noch den Satz in § 3 Abs. 1 StVO "Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist." intellektuell verarbeiten muss. An diesen muss man sogar zuerst denken. Dann erst kommt die schwierige Frage zur Nutzung der Nebelschlussleuchte. Diese darf ich einschalten, das Tempolimit muss ich einhalten. Viele Fahrer sind damit entweder überfordert oder sie haben auch dafür Sonderregeln in ihrer Privat-StVO.Grüße vom Ostelch
Ich sag ja schon immer der Schalter der NSL müsste mit einem Tempolimiter gekoppelt werden damit es gar nicht mehr möglich ist schneller als ~55 zu fahren wenn die NSL angeschaltet ist.
Heutzutage wären das nur ein paar Programmzeilen im Bordcomputer aber wahrscheinlich würde dann die NSL genau so wenig benutzt wie die manuelle Leuchtweitenregulierung also in der Praxis gar nicht 😉
Ist doch ziemlich unsinnig.
Dann sollte sich lieber die NSL bei >55Km/h ausschalten und nicht das Auto in seiner Geschwindigkeit limitieren... das halte ich für gemeingefährlich.
Gruß
...und dann geht sie immer an und aus, wenn derjenige um die 55 herum fährt? Nee danke. Brauche keine Disco vor mir. 😁
Hallo,
mal ein paar Gedanken zur Nebelschlussleuchte:
Ich schalte sie schon wesentlich früher ein, denn 50 m Sichtweite habe ich in meinen 29 Jahren Fahrpraxis erst zwei mal erlebt. Und es ist auch sinnvoll diese früher einzuschalten, damit man früher gesehen wird.
ABER:
Ich schalte die Nebelschlussleuchte immer aus, wenn jemand hinter mir fährt. Egal wie dicht der Nebel ist. Denn Nebelschlussleuchten blenden immer. Daher immer ausschalten, wenn jemand hinter einem ist. Gleich wie beim Fernlicht auch.
Dies ist meiner Meinung nach die sinnvollste Verwendung der Nebelschlussleuchte.
Grüße,
diezge
Meine Lichtautomatik funktioniert auch in anderer Sichtweise bei Nebel nicht richtig: Im Dunkeln.
Nachdem man bei Mazda jetzt an meinem Auto die Nebelscheinwerfer eingespart hat, deren Rolle das Matrix-LED übernehmen soll, blendet die Automatik das Fernlicht nicht ab (Sichtweite zwischen 50 und 100m). Man kann dann tatsächlich nur manuell auf Abblendlicht umstellen.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 11. November 2020 um 09:07:23 Uhr:
...und dann geht sie immer an und aus, wenn derjenige um die 55 herum fährt? Nee danke. Brauche keine Disco vor mir. 😁
Es würde auch genügen, wenn sie ausgeht und manuell wieder eingeschaltet werden muss. Eine Automatik müsste dann auch berücksichtigen, ob überhaupt Nebel mit Sichtweite unter 50m besteht. Bei einer Geschwindigkeit über 50 km/h sollte sie auch manuell gar nicht aktiviert werden können. Komplizierter muss man es nicht machen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
Ich schalte sie schon wesentlich früher ein, denn 50 m Sichtweite habe ich in meinen 29 Jahren Fahrpraxis erst zwei mal erlebt. Und es ist auch sinnvoll diese früher einzuschalten, damit man früher gesehen wird.
diezge
Bin bei 30 Jahren Fahrpraxis und habe weniger als 50 Meter Sichtweite wegen Nebel nur EINMAL erlebt. Gibt es überhaupt belastbare Zahlen, wie oft das vorkommt?
Zitat:
@Ostelch schrieb am 11. November 2020 um 09:22:18 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 11. November 2020 um 09:07:23 Uhr:
...und dann geht sie immer an und aus, wenn derjenige um die 55 herum fährt? Nee danke. Brauche keine Disco vor mir. 😁Es würde auch genügen, wenn sie ausgeht und manuell wieder eingeschaltet werden muss. Eine Automatik müsste dann auch berücksichtigen, ob überhaupt Nebel mit Sichtweite unter 50m besteht. Bei einer Geschwindigkeit über 50 km/h sollte sie auch manuell gar nicht aktiviert werden können. Komplizierter muss man es nicht machen.
Grüße vom Ostelch
Oder einfach mal so lassen wie es ist, ohne weitere Einschränkungen, systemische Bevormundungen oder sonst was. Mir geht das auch total auf die Nerven wenn vor mir einer unbegründet mit angeschalteter NSL rumfährt, aber es ist kein Weltuntergang. Meine Güte...