Lichtautomatik und Nebel

Bitte schaltet das Licht händisch ein! Vor allem die Billigmarken (Volkswagen, Ford, PSA) haben Lichtsensoren, die Nebel nicht erkennen. Dann ist selbst mit TFL hinten zappenduster. Sogar Tesla kann zwar angeblich autonom fahren, aber keinen Nebel identifizieren!

Also - Licht an, NSL aber erst ab 50m Sicht.

Beste Antwort im Thema

Ich bin immer noch für die technische Lösung, dass beim Einschalten der NSL die Geschwindigkeit auf max 50 km/h reduziert wird. 🙂

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Zitat:

Was meinst du mit Verwendungspflicht?
Wenn es verbaut ist, muss es an sein, sobald das Abblendlicht aus ist!

Na ja. Sicher? Soll das auch für Fahrzeuge gelten, die TFL "freiwillig" vor der Pflicht hatten? Ich glaube das nicht...

Warum baue ich mir ein TFL an, wenn ich es dann nicht nutzen will?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 29. Januar 2020 um 22:59:40 Uhr:



Was meinst du mit Verwendungspflicht?
Wenn es verbaut ist, muss es an sein, sobald das Abblendlicht aus ist!

Nö. Bei meinem Audi und beim Mondeo konnte ich TFL im Fahrzeugmenu abschalten.

In D gilt meines Wissens keine Benutzungspflicht.

Gut erklärt: seit 2011 bei Neuwagen Einbau (!) vorgeschrieben, aber keine Pflicht zur Nutzung
https://www.bussgeldkatalog.org/tagfahrlicht/

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Das gleiche gilt für die Nebelschlussleuchte, die ist seit 1992 (?) als Ausstattungsdetail Pflicht. Bei Nebel unter 50m Sichtweite gibt es aber keine verpflichtende Verwendung, diese darf dann eingeschalten werden. Nix Pflicht 😉

Bei Nebel interessiert mich die Beleuchtung anderer überhaupt nicht.
Ich schalte die Distronic ein.
Ansonsten gibts von mir unter 50m Sichtweite dann ebend die NSL.

Zitat:

@Meini1976 schrieb am 30. Januar 2020 um 10:40:06 Uhr:


Das gleiche gilt für die Nebelschlussleuchte, die ist seit 1992 (?) als Ausstattungsdetail Pflicht. Bei Nebel unter 50m Sichtweite gibt es aber keine verpflichtende Verwendung, diese darf dann eingeschalten werden. Nix Pflicht 😉

Nur die Pflicht zum Ausschalten, wenn die Sicht wieder über 50m ist.
Eine Lichtpflicht, wie z.B. in Norwegen, gibt es bei uns nicht, ansonsten wären alle älteren Fahrzeuge verpflichtet, mit Abblendlicht zu fahren.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 30. Januar 2020 um 11:34:25 Uhr:



Zitat:

@Meini1976 schrieb am 30. Januar 2020 um 10:40:06 Uhr:


Das gleiche gilt für die Nebelschlussleuchte, die ist seit 1992 (?) als Ausstattungsdetail Pflicht. Bei Nebel unter 50m Sichtweite gibt es aber keine verpflichtende Verwendung, diese darf dann eingeschalten werden. Nix Pflicht 😉

Nur die Pflicht zum Ausschalten, wenn die Sicht wieder über 50m ist.
Eine Lichtpflicht, wie z.B. in Norwegen, gibt es bei uns nicht, ansonsten wären alle älteren Fahrzeuge verpflichtet, mit Abblendlicht zu fahren.

Und natürlich auch dann, wenn jemand hinter einem fährt. Schließlich muss man die Beleuchtungseinrichtung so einsetzen, dass niemand geblendet wird.

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 30. Januar 2020 um 12:23:12 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 30. Januar 2020 um 11:34:25 Uhr:


Nur die Pflicht zum Ausschalten, wenn die Sicht wieder über 50m ist.
Eine Lichtpflicht, wie z.B. in Norwegen, gibt es bei uns nicht, ansonsten wären alle älteren Fahrzeuge verpflichtet, mit Abblendlicht zu fahren.

Und natürlich auch dann, wenn jemand hinter einem fährt. Schließlich muss man die Beleuchtungseinrichtung so einsetzen, dass niemand geblendet wird.

Grüße,

diezge

Sollte man, aber eine Verpflichtung über §1 hinaus gibt es wohl nicht.

Nur die Pflicht zum Ausschalten, wenn die Sicht wieder über 50m ist.
Eine Lichtpflicht, wie z.B. in Norwegen, gibt es bei uns nicht, ansonsten wären alle älteren Fahrzeuge verpflichtet, mit Abblendlicht zu fahren.

Hätte der Gesetzgeber gesagt ab sofort ist das Abblendlicht auch am Tag einzuschalten hätte es diese unnötigen Tagfahrlichter nicht gegeben.

Vermutlich doch. Die Entwicklung ist doch auch von Bilux, über Halogen bis zum Laserlicht weiter gegangen. Außerdem sind LED wesentlich sparsamer und ein gutes Designelement.

Mir kommt’s als mal so vor,daß sich etliche Autofahrer/innen nur auf die Lichtautomatik verlassen und gar nicht wissen,wie das Licht überhaupt angeschaltet wird - geschweige denn die Nebelscheinwerfer......!!!

Ich schalte z.B.mein Licht auch bei „leichtem“ Nebel/Regen oder im Halbdunkeln ein - wenn die Lichtautomatik noch nicht „greift“.
Stichwort : Sehen und gesehen werden.........!

Zitat:

@migoela schrieb am 30. Januar 2020 um 19:30:22 Uhr:


Mir kommt’s als mal so vor,daß sich etliche Autofahrer/innen nur auf die Lichtautomatik verlassen und gar nicht wissen,wie das Licht überhaupt angeschaltet wird - geschweige denn die Nebelscheinwerfer......!!!

Ich bekenne mich schuldig. Habe mir aber inzwischen mal die Bedienungsanleitung angeschaut. Teils ist es doch besser es händisch zu steuern.

Ja,danke - hatte ich vergessen zu erwähnen - auch zwischendurch mal in die BA schauen (und nicht nur auf‘s Handy - also nicht Du,ist allgemein gemeint) !
Die ist zwar nicht ganz „schmal“ (gerade bei MB) - aber man wird erstaunt sein,was das Auto so alles kann,nicht nur Lichtmässig !
Muss man ja nicht „auswendig“ lernen - aber ich kann’s nur empfehlen,mal „grob“ darüber zu fliegen........!

warum das denn?

dafür gibts doch foren, wo man alle möglichen kleinigkeiten nachfragen kann, und wo dann die leute, die sich die Mühe gemacht und ihre BA gelesen haben, mir meine fragen beantworten

warum sollte ich mir da selbst die mühe machen???

Achtung könnte Spuren von Ironie enthalten

aus Erfahrung aus dem CEED Forum

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