Licht Tiguan
Hallo, ich würde mir gerne eine Vorstellung zur Leistungsfähigkeit der Scheinwerfer des neuen IQ Lights (HD Matrix) beim Tiguan machen.
Aktuell fahre ich Golf 7. Gerade beim Rückwärtsfahren finde ich da due Helligkeit nicht so berauschend.
Wie schätzt Ihr das ein? Sind da große Unterschiede oder sind es eher unbedeutende Details?
158 Antworten
Zitat:
@tiger23 schrieb am 10. Mai 2024 um 11:35:32 Uhr:
Finde es dreist, dass man für Matrix LED und das Navi und IQ Drive dazu nehmen muss..
Ich behaupte einfach mal, es war schon immer so, dass man für div. Ausstattungen aus dem "High-Feature"-Segment auch andere "Edel"-Ausstattungsdetails dazu buchen muss. Es ist natürlich Ziel, den Kunden höherwertige Autos zu verkaufen, als allen nur die unterste Basisausstattung mit genau diesem einen Luxus-Detail, was dazu gebucht wird. Schließlich ist VW ein profitorientiertes Aktienunternehmen und nicht die Caritas 😉
Das ist bei anderen Herstellern ebenso bzw oft noch radikaler: Da gibt es dann nur 3..4 Ausstattungspakete und man kann nichts außerhalb dieser Pakete dazu buchen.
So gesehen ist VW noch ein Amateur beim Bündeln der einzelnen Zusatzkomponenten und deutlich kundenorientierter als viele andere.
Naja das sehe ich anders. Ich finde es deutlich Kundenorientierter, wenn ich ein beheizte Frontscheibe ohne Standheizung bestellen kann. Und fürs Unternehmen wären die 300-500€ mehr besser gewesen. Da Zwangskopplung kein Geld fürs Unternehmen.
Aber hier kann ich schon verstehen, dass Licht bedarf Navi Daten und Kameras. Da verstehe ich die Kopplung ja
Bestimmte Pakete machen wirklich Sinn oder sind sogar technisch notwendig.
IQ-Light mit IQ-Drive ist sinnvoll
Aber die Zwangskopplung Standheizung zur Beh. Frontscheibe ist wirklich unnötig
Das Gute daran ist: VW fragt dazu hier im Forum niemanden. Und gekauft wird es trotzdem, oder auch nicht. Hier gilt ganz einfach der Grundsatz: take it, change it or leave it.
Jegliche Diskussion darüber bringt ausser Empörung gar nix.
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Naja ... zum einen lautet der "Grundsatz" hier vielmehr "Take it or leave it". Und zum anderen (um in dem Denglisch zu bleiben) ist die heutige "Cancel Culture" sicher nichts positives.
Ein Internetforum sollte dazu da sein über Sachen welche einem nicht passen zu reden, auch um solche Dinge Publik zu machen.
Die Zwangskopplung ist seit Jahren ein immer stärker werdender Trend. VW wahr da vor einigen Jahren viel "besser" aber wie Beichtvater ist das bei VW noch sehr gut...
Wenn man komplette Freiheit möchte sollte man sich über einen Q5 oder GLC Gedanken machen, dann kann man Armaturenbrett, Farben und anderes frei wählen. Hat aber auch seinen Preis.
Gibt es eigentlich bei dem Elegance die Möglichkeit, den mittleren Lichtstreifen vorne, auch tagsüber zu aktivieren?
Zitat:
@pspauli schrieb am 11. Mai 2024 um 08:36:34 Uhr:
Gibt es eigentlich bei dem Elegance die Möglichkeit, den mittleren Lichtstreifen vorne, auch tagsüber zu aktivieren?
Nein, das war schon beim Golf 8 und allen anderen nicht möglich und zulässig. Geht nur in Verbindung mit eingeschaltetem Licht.
Zitat:
@Migo203 schrieb am 11. Mai 2024 um 10:40:21 Uhr:
Das war schon beim Golf 8 und allen anderen nicht möglich und zulässig. Geht nur in Verbindung mit eingeschaltetem Licht.
Sofern die Codierung möglich ist (sicher nicht beim T3) kann man die Rückleuchten zum TFL dazu nehmen und in dieser Schaltung leuchtet auch die Leiste vorn mit. Deren Helligkeit entspricht aber nicht TFL Helligkeit, kann die rein technisch glaub ich gar nicht. Verboten ist das auch nicht, ist dann eine reine Begrenzungsleuchte.
Zitat:
@DVE schrieb am 11. Mai 2024 um 13:52:37 Uhr:
Verboten ist das auch nicht
Sicher? Eine von der Ausstattung ab Werk abweichende Beleuchtung (so, wie das KBA die Typgenehmigung erteilt hat) kann durchaus zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Inwiefern eine Änderung am TFL darunter fällt, wäre zu klären. Man muß nur an Diejenigen denken, die den TÜV verweigert bekommen, wenn an ihren US Importen die originalen roten Blinker montiert sind, da die deutsche KBA Typgenehmigung gelbe Blinker vorschreibt.
Zitat:
@FrankPrCB schrieb am 11. Mai 2024 um 15:36:13 Uhr:
Zitat:
@DVE schrieb am 11. Mai 2024 um 13:52:37 Uhr:
Verboten ist das auch nicht
Sicher? Eine von der Ausstattung ab Werk abweichende Beleuchtung (so, wie das KBA die Typgenehmigung erteilt hat) kann durchaus zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Inwiefern eine Änderung am TFL darunter fällt, wäre zu klären. Man muß nur an Diejenigen denken, die den TÜV verweigert bekommen, wenn an ihren US Importen die originalen roten Blinker montiert sind, da die deutsche KBA Typgenehmigung gelbe Blinker vorschreibt.
Seit ich denken kann codieren die Leute ihrer VWs um damit der Nebelscheinwerfer immer leuchtet (also als TFL). Da gab es soweit mir Bekannt noch nie Probleme. Würde behaupten, dass ist nicht Sicherheitsrelevant. Im Gegensatz zu korrekten Nebelschlussleuchten, Rückfahrlicht, Bremsleuchten etc....
Gelöscht
Hallo zusammen, ich habe seit einigen Wochen nun meinen neuen Tiguan in der R Line Variante. Ich frage mich, ob die Lichtleiste in der Front permanent eingeschalten werden kann?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Lichtleiste in der Front permanent Einschalten?' überführt.]
Zitat:
@siegpa schrieb am 17. Juni 2024 um 14:52:31 Uhr:
Ich frage mich, ob die Lichtleiste in der Front permanent eingeschalten werden kann?
Nein, siehe >
>hier<<
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Lichtleiste in der Front permanent Einschalten?' überführt.]
Sehe ich richtig, dass das VW-Schild vorne beleuchtet ist?
In China, ja. In Europa noch nicht