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Licht nur bei angeschlateter Zündung?

Themenstarteram 1. Januar 2006 um 18:52

Hi!

Mir ist bei meinem Punto II aufgefallen, dass das Licht (abgesehen von der Follow-Me-Home Funktion) nur leuchtet, wenn die Zündung an ist. Auch das Standlicht leuchtet nicht weiter, sobald man die Zündung ausmacht.

Das kommt mir irgendwie nicht normal vor. Wurde die Lichtanlage vielleicht versehentlich falsch angeschlossen, oder ist das bei Puntos normal?

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17 Antworten

Ist bei Fiat normal und das war auch schon immer so.

Immerhin.So kann man das Licht schon nicht vergessen.

Das ist doch einer der Vorteile die die Italiener mit sich bringen ;)

Nicht immer, wenn man das Standlicht als Parklicht verwenden will..... Warnblinker geht zum glück immer:)

dann drückst du den Knopf am Zündschloss und drehst den Schlüssel eine Stellung weiter zurück, so geht dann das Parklich an;)

 

MFG Sebastian

Ganz genau Schau mal auf das Zündschloss da ist ein kleiner Knopf den Drückt man und dreht den Schlüssel noch ein bissl weiter zurück und schon hat man Standlicht!!

Bedienungsanweißung Lesen soll auch helfen :D

Themenstarteram 1. Januar 2006 um 22:05

Ja, wie cool, das funktioniert wirklich! *freu*

Vielen Dank Leute, ihr seit echt die besten!

Moin! und allen erstmal ein Frohes Neues Jahr 2006!!

 

Nun zu meiner Frage:

Ich weiß zwar wie bei meinem Punto das Parklicht angeht,

aber irgendwie ist es nicht möglich, das Licht nur auf einr Seite einzuschalten.

Bei VW, ist es so, Rechts ranfahren, Licht aus, Blinkerhebel links bzw. rechts ziehen und schon leuchtet es nur auf der Seite.

Bei Fiat dagegen brennen die Scheinwerfer auf beiden Seiten und lassen sich durch den Blinkerhebel auch nicht dazu bewegen nur auf einer Seite zu leuchten. Ich finde nämlich das alle Scheinwerfer nur die Batterie unnötig stark belasten.

Auch das Handbuch hilft mir in diesem Fall nicht weiter.

Ist das normal? Falls ja, kann man ändern?

Ansonsten finde ich die Sache, das wenn Zündung aus = Licht aus, echt Praktisch. Man kann es nicht vergessen auszuschalten und der Hersteller spart sich obendrein noch den Summer!

MfG

Surfkiller20

Da die Parklicht-Funktion über das Zündschloß funktioniert und nicht über den Blinkhebel, kann man auch die Seiten nicht separat schalten. Bisher habe ich das aber auch nicht gebraucht.

Parklicht wirst du nur bei deutschen Autos finden... Selbst diverse deutsche Autos haben auch kein Parklicht... Über die Batterie muss man sich keine Sorgen machen... Parklicht (1 seite) sind normalerweise 2 Birnchen mit 5w vorn und 10w hinten, also 15 Watt, das ist ein strom von 1,25 A, damit läuft ne 36A Batterie z.b. 28h, mit beiden Seiten sind es dann ca. 14h... in Realität laufen sie oft wesentlich länger, und wer hat den nur noch ne 36AH Batterie im Auto? und wie lang steht man den mit Standlicht normalerweise rum?

Von diesem Standpunkt aus gesehen, ist es ja wirklich nicht sooo tragisch wenn mal alle Lampen über Nacht leuchten.

Und zum Thema wann man Parklicht braucht:

Wenn ich in einer nachts nur Unzureichend bis gar nicht beleuchteten Straße ziemlich nach am bereich der Einmündung stehe, gibt es mir ein beruhigendes Gefühl wenn mein Auto beleuchtet ist.

Mal ganz von dem Fall abgesehen, das falls jemand in so einer Situation, in das unbeleuchtete Fahrzeug fährt, man selbst eine Teilschuld erhalten kann.

Weil die StVO besagt, das man Fahrzeuge auf unbeleuchteten Straßen kenntlich machen muss.

Entweder durch Warntafeln oder eben durch Licht.

Ich glaube ich werde mir einen Warntafelhalter an mein Heck bauen! Find ich irgendwie hübsch!

MfG

Surfkiller20

P.S: Wer ironie findet, darf sie behalten :-)

 

EDIT: Achso hatte ich doch glatt vergessen: Meine Batterie hat übrigens nur 44Ah! Bei einer 70A LiMa

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Wenn ich in einer nachts nur Unzureichend bis gar nicht beleuchteten Straße ziemlich nach am bereich der Einmündung stehe, gibt es mir ein beruhigendes Gefühl wenn mein Auto beleuchtet ist.

Wenn du schon die STVO erwähnst, dann kannste dort auch nachlesen, dass man einen Mindestabstand zu einer Einmündung einhalten muss. Macht man das nicht, ist es egal ob du nun Parklicht an hast oder nicht.

Wenn du ordentlich parkst, dann kriegste auch keine Teilschuld.

Parklicht nur auf einer Fahrzeugseite ist nicht vorgeschrieben in der STVO.

@realracefan:

Ich weiß, der Abstand muss min. 5m betragen.

Auch wenn man sich daran hält, ich jedenfalls tue das,

ist mir das Risiko zu groß.

Und auf einer unbeleuchteten Straße ohne Licht bzw. Warntfel zu Parken bringt einem im Falle eines Unfalls eine Teilschuld von min. 25%, weil halt in der StVO steht. das ein Fahrzeug durch Licht bzw. Warntafel gekennzeichnet werden muss.

Wenn man das nicht macht, gibt es eine Teilschuld, auch wenn Vorschriftsmäßig geparkt.

Das mit der Beleuchtung gilt nur auf Straßen die Nachts entweder gar nicht oder nicht Dauerhaft beleuchtet werden!

Das mit dem Abstand von 5m gilt unabhängig davon!

Nachzulesen zur Beleuchtung hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/BJNR015650970BJNE002302307.html

Zum Abstand beim Parken:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/BJNR015650970BJNE001704314.html

Dies gilt natürlich nur für die, die sich dafür Interessieren.

MfG

Surfkiller20

das mit dem Standlicht hat sich allerding sbei nueren Fahrzeugen so gut wie erledigt... seit einigen (vielen) Jahren sind Fahrzeuge serienmässig mit Reflektoren ausgestattet, die wie eine Wanrtafel fungieren...

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

@realracefan:

Und auf einer unbeleuchteten Straße ohne Licht bzw. Warntfel zu Parken bringt einem im Falle eines Unfalls eine Teilschuld von min. 25%, weil halt in der StVO steht. das ein Fahrzeug durch Licht bzw. Warntafel gekennzeichnet werden muss.

Wenn man das nicht macht, gibt es eine Teilschuld, auch wenn Vorschriftsmäßig geparkt.

Es wäre vielleicht sinnvoll, du würdest die Links, die du hier einstellst, auch selbst lesen!

Zitat:

Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

 

Ich weiß ja nicht, was dein Punto so auf die Waage bringt...

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