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Licht [LED]

Audi 100 C3/44

Hallo, sicherlich habt ihr ja schon davon gehört das Osram und Phillips nachrüst LED anbieten. Hat das jemand zufällig schon im erwägung gebracht? 🙂 lohnt sich das? Kosten ja immerhin über 100 Euro die Lämpchen. Mfg

44 Antworten

Auf jeden Fall würde ich in meinem B4 sofort Xenon oder LED einbauen, wenn es keine Probleme mit der Rennleitung geben würde.

Daher hoffe ich zukünftig auf eine Lösung

Du must nur Sachen einbauen, die zugelassen sind. So einfach ist das ....

Xenon wird es keine geben, da es damals schon keine für den B4 gegeben hat. Ein Freund hat Xenon mal in seinem Golf 3 eingetragen bekommen aber nur als Fernlicht mit dem er dann täglich gefahren ist sozusagen. Das ging damals wohl noch irgendwie. Aber heute wirst Du wahrscheinlich kein Glück mehr damit haben. Für heutige Eintragungen brauchst Du ALWR und SRA und Xenon Scheinwerfer für den Audi B4 die es meines Wissens nicht gibt. Ob jemals LED Birnen für den B4 raus kommen ist eher unwahrscheinlich da der auch keine ALWR hat und dann müsste man diese nachrüsten und eintragen lassen. Eine Betriebserlaubnis dafür wird es wohl nicht geben.

Golf 3.jpg
Scheinwerfer Xenon.jpg

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 25. Januar 2022 um 04:02:03 Uhr:


Du must nur Sachen einbauen, die zugelassen sind. So einfach ist das ....

Danke für diese Binsenweisheit

Rethorische Frage, welche Sachen sollen das denn bezgl. meines Anliegens sein?

Ich glaube, du wärst ein wohlhabender Mann, wenn du die Antwort hättest. Ich lasse mich aber gerne überraschen

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Die Rennleitung hat doch sowieso nur noch mit maskenkontrollen und Infektionsschutzgesetz durchwühlen zutun, Da intersiert das kein ob ich ne led verbaut habe... 🙂 ich schick mal nen Vergleichsfoto sobald ich sie habe. Bis dahin

Zitat:

@nogaroc4 schrieb am 25. Januar 2022 um 08:18:38 Uhr:


Ob jemals LED Birnen für den B4 raus kommen ist eher unwahrscheinlich da der auch keine ALWR hat und dann müsste man diese nachrüsten und eintragen lassen. Eine Betriebserlaubnis dafür wird es wohl nicht geben.

Weiter oben ist schon geschrieben, das für diese LED´s mit Zulassung keine automatische LWR benötigt wird. Und die Meisten- wenn nicht sogar alle KFZ die schon eine Zulassung haben sind ohne diese ALWR.

Also die Fahrzeugmodelle die eine Zulassung dafür haben ist eine ALWR schon Serienmässig verbaut.
Warum sollte der Gesetzgeber das für Xenon vorschreiben ( da geht es ja darum Blendung aufgrund des starken Lichts zu unterbinden ) und bei LED nicht das sogar noch heller ist als Xenon.
Ich glaube nicht das es für unsere alten Fahrzeuge jemals LED mit Zulassung geben wird.

Zitat:

@nogaroc4 schrieb am 26. Januar 2022 um 05:51:18 Uhr:


Also die Fahrzeugmodelle die eine Zulassung dafür haben ist eine ALWR schon Serienmässig verbaut.

Wie früher schon im Thread geschrieben, habe ich selber schon 2 Fahrzeuge legal auf OSRAM-LEDs umgerüstet.

Beide Fahrzeuge haben keine automatische Leuchtweitenregulierung und auch keine Scheinwerferreinigungsanlage!

Zitat:

@nogaroc4 schrieb am 26. Januar 2022 um 05:51:18 Uhr:


Also die Fahrzeugmodelle die eine Zulassung dafür haben ist eine ALWR schon Serienmässig verbaut.

Das ist FALSCH !

Zitat:

@nogaroc4 [url=https://www.motor-talk.de/forum/licht-led-t7227961.html?
Warum sollte der Gesetzgeber das für Xenon vorschreiben ( da geht es ja darum Blendung aufgrund des starken Lichts zu unterbinden ) und bei LED nicht das sogar noch heller ist als Xenon.

ALWR und SWR ist erst ab 2000 Lumen vorgeschrieben. Einfach mal nach "Vorschriften für Xenon- und LED-Scheinwerfer" oder "25W Xenon" suchen.
Deshalb wird zur Zeit gern bei Neufahrzeugen LED unter 2000 Lumen verbaut, ist Billig (ohne ALWR und SWR) und lässt sich gut und teuer Verkaufen.
Über den Sinn der Regelung kann man sich sicher streiten. Ich wohne im Mittelgebirge und werde an Bergkuppen und Änlichen regelmäßig von den "neueren"Lampen geblendet. Deswegen würde ich mir eine intelligentere LWR für ALLE neuen Autos wünschen.

Das gilt aber nur für Fahrzeuge die vor 2000 gebaut wurden und es Xenon ab Werk gegeben hat oder eben damals bestellbar war. Im B4 hat es vom Werk her NIE Xenon SW gegeben und daher gilt diese Verordnung da nicht. Den Audi A6 C4 im S6 waren das erste mal Xenon Scheinwerfer Optional bestellbar und auch ohne ALWR oder SWRA wobei ALWR gab es zu dieser Zeit noch gar nicht.
Auch die 25 Watt Xenon dürfen bei unseren alten Fahrzeugen nicht verbaut werden. Es gibt sicher Leute die solche Umbauten eingetragen bekommen haben mit TÜV aber so eine Eintragung kann jeder TÜV auch wieder austragen. Beim S6 C4 stehen die Xenon SW in der ABG und dürfen daher auch verbaut werden. Ob die auch für die anderen C4 gilt weiß ich nicht.
Die Frage ist wie viele von den blendenden Fahrzeugen haben die LED-Birnen legal verbaut die Dir entgegen gekommen sind ? Woher weißt Du das die Fahrzeuge nur eine manuelle LWR hatten die diese Birnen legal drin hatten.

Zitat:

@Bob Page schrieb am 26. Januar 2022 um 06:46:23 Uhr:



Wie früher schon im Thread geschrieben, habe ich selber schon 2 Fahrzeuge legal auf OSRAM-LEDs umgerüstet.

Beide Fahrzeuge haben keine automatische Leuchtweitenregulierung und auch keine Scheinwerferreinigungsanlage!

Ich habe das Gefühl, dass es hier einige gibt, die einfach was posten ohne darüber nachzudenken oder gar vorher zu lesen was hier geschrieben wurde.

Zitat:

@GmeisterB schrieb am 24. Januar 2022 um 08:07:47 Uhr:



Nicht b4, sondern C4... Audi 100.

Gabs denn auch im normalen C4 Xenons serienmäßig? Dachte, dass hatte nur der S4. Das schöne ist ja, dass man dort keine LWR brauchte.

Zitat:

@GmeisterB schrieb am 25. Januar 2022 um 21:55:46 Uhr:


Die Rennleitung hat doch sowieso nur noch mit maskenkontrollen und Infektionsschutzgesetz durchwühlen zutun, Da intersiert das kein ob ich ne led verbaut habe... 🙂 ich schick mal nen Vergleichsfoto sobald ich sie habe. Bis dahin

Kannte mal jemand, der wurde mit seinem RS2 von der Polente am helligten Tag mit ausgeschalteten Scheinwerfern von der BAB raus gezogen um ihn zu kontrollieren. Als sie die Xenons gefunden haben, wurde der Wagen hops genommen. Auf sowas habe ich keine Lust, wenn ich weit weg bin von zu Hause, obwohl ich sogar eine SWR habe und es nicht gleich auffallen würde.

Soweit ich weiß gab es Xenon nur im S6 Plus Serienmäßig der 1 Jahr gebaut worden ist.
Im normalen S6 waren die in der Aufpreis Liste. Die ersten SW waren die Hallogen-Doppelscheinwerfer als Xenon-Option im S6 C4. Meines Wissens auch nur bei dem und nicht beim normalen C4.

Das ist eben das Problem wenn man am Rade des Legalen arbeitet kann es passieren das man still gelegt wird bis erwiesen ist das es legal ist. Beim RS2 weiß auch jeder Polizist das es da Xenon nie gegeben hat und da ist es relativ einfach einen illegalen Umbau zu erkennen. Beim C4 ist das schwieriger wenn man mit Original Audi Xenon Scheinwerfern fährt. Die kann man aber auch nur erkennen wenn man weiß wo man hin schauen muss.
Ich kenne die Unterschiede zwischen den Halogen und Xenon SW Gläsern.

Da muss ich widersprechen, die meisten Polizisten wissen nicht mal was ein RS2 ist, geschweige denn ob ein Auto Xenon Original oder legal nachgerüstet hat. Beim Tüv ist es nicht besser.

Ich glaube das kommt auch darauf an ob die Streife sich mit Autos auskennt oder nicht.
TÜV hier würden die meisten Umbauten schon raus ziehen. Die sind da recht fit in meiner Gegend.

Allerdings wollte er auch mal meine NSW am C4 nicht akzeptieren...die wären falsch eingestellt und müssten richtig eingestellt werden. Bis ich von Audi und Hella einen Schrieb vorgelegt habe das Abblendlicht und NSW auf einem Reflektor montiert sind und das nicht geht war das schon ein Akt.

Zitat:

@nogaroc4 schrieb am 26. Januar 2022 um 18:42:33 Uhr:


Die Frage ist wie viele von den blendenden Fahrzeugen haben die LED-Birnen legal verbaut die Dir entgegen gekommen sind ? Woher weißt Du das die Fahrzeuge nur eine manuelle LWR hatten die diese Birnen legal drin hatten.

Es blenden ALLE, auch mit ALWR, wenn sie dir auf einer Bergkuppe entgegenkommen.

Ist leider Prinzip bedingt. Helfen würde, wenn über Kammerasensoren, der lichtkegel unterhalb der Scheinwerfer vom Gegenverkehr "geregelt" würde.

Ich kenne keine Autos, insbesondere welche schon eine ABE für H7 LEDs haben, die mit H7 und ALWR verkauft wurden. Ich wüsste auch keins wo mann zu Halogenscheinwerfern eine ALWR in der Aufpreisliste hätte. Und in den ABEs von Osram steht dazu auch nichts.
Also einfach beim Tüv nach den aktuellen Vorschriften für Xenon und co. suchen. Und vergiss das der C4 eine ABE mit Xenon hatte , hat mit der Sache hier nichts zu tun.

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