Leuchtweitenregulierung TÜV
Hallo, hätte mal eine Frage, und zwar hab ich von einem Bekannten gehört, dass angeblich jedes Auto für den TÜV nun eine Leuchtweitenregulierung braucht, wenn es diese für dieses Fahrzeug als Extra gab, meine Frage stimmt das so??
Heißt das ich muss mir sowas nachrüsten, damit ich im Juni TÜV auf meinen Bus bekomme??
Grüße Stefan
Beste Antwort im Thema
Nabend
Da ich letztens auch mit meinen Bulli ( EZ. 05.1990) zur HU. durfte und es Stress mit der nicht vorhandenen LWR. gab,habe ich mich beim Tüvoberblaumann schlau gemacht.
Ab EZ. 01.01.1990 ist die LWR. Plicht.
Aber mit einer Ausnahmegenehmigung ("Befreiungseintrag"😉 bekommt man auch ohne LWR. den Zweijahressegen.
Ich zitiere aus meinem Kfz.- Schein:
*AUSRICHT. D. ABBLENDL BUENDELS ENTSP. NICHT RICHTL. 76/756 I.D. FASSUNG 84/8/EWG *
Die Jahre zuvor hat es keinen interssiert,scheint aber "in Mode zu kommen",
also schaut vor der nächsten HU. in euren Schein und lasst euch nix erzählen. 😉
Aus eigener Erfahrung weiß ich,nicht alle Blaumänner kennen den Eintrag. 🙄
mfg.-Trom
16 Antworten
Gleiche Problem bei mir :/ Hab mir einen österreichischen Postbus zugelget, der Erstzulassung 11/91 hat. Der Tüv bemängelt genau das beschriebene Problem - das Fehlen der LWR. Kann mir jemand sagen, wie ich damit vorgehe, wie genau ich das umgehen kann? Bekomme ich da für eine Genehmigung? Würde mich über Antworten sehr freuen, hätte nicht gedacht, dass solch alte Autos so viel Probleme mitbringen....
Lg
Dankeschön für Eure Antworten.
Mein Kumpel konnte nun den Stellmotor reparieren, es sei nur ein Zahnrad verklemmt gewesen oder so ähnlich.
Neu gekauft wurde nur eine Einstellschraube (horizontal) mit empfindlichen Plastikteilen auf beiden Seiten (bricht nämlich beim Ausbau ab).