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Leuchtweite von KFZ Scheinwerfern

Themenstarteram 7. November 2013 um 18:01

Es gibt doch sicher Regelungen, wie weit das Abblendlicht an einem KFZ leuchten darf. Ich finde dazu aber nichts. Ich würde nämlich gerne wissen, die Vorschriften zur maximalen Leuchtweite bei Halogenscheinwerfern die selben sind, wie bei Xenon Scheinwerfern. Heisst: Ob die Xenon Scheinwerfer weiter oder nur heller leuchten dürfen als die Halogenpendants.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt.

Was nicht bedeutet, der Scheinwerfer darf nicht weiter leuchten! Nur, eben bei 25m darf der Scheinwerfer die Ebene (Höhe) des Leuchtmittels nicht mehr beleuchten. (Der Scheinwerfer muss den Kegel nach unten richten!)

Xenon ist einstellbar. Nennt sich Grundabgleich! Sonst wäre es ein Todesurteil für ein Auto, wenn eine Feder sich setzt und die Ausrichtung sich ändert. (Nächste HU und Feierabend?) Es entfällt nur die manuelle Nachregelung für z.B. sich ändernde Beladungszustände.

MfG

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Themenstarteram 7. November 2013 um 21:22

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Was nicht bedeutet, der Scheinwerfer darf nicht weiter leuchten! Nur, eben bei 25m darf der Scheinwerfer die Ebene (Höhe) des Leuchtmittels nicht mehr beleuchten. (Der Scheinwerfer muss den Kegel nach unten richten!)

Da ein Xenonbrenner eine Leuchtkraft von ca. 3500 Lumen hat und eine 100W H7 Birne (ja, gibts) ca. das Selbe, würde diese in einem Scheinwerfer nicht mehr blenden als ein Xenon Scheinwerfer, vorausgesetzt, die Leuchtweite ist korrekt an den Beladungszustand angepasst?

Wenn der Scheinwerfer die 100W verkraftet ohne das die Beschichtung verbrennt oder der Reflektor sich verformt...

Dennoch blendet der Scheinwerfer, weil die Halogenscheinwerfer meist deutlich mehr Streuung hat und damit das Licht nicht "scharf" auf die Strasse bringt. Daher: Mehr Blendung mit dem 100W Scheinwerfer!

MfG

Themenstarteram 7. November 2013 um 21:43

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Wenn der Scheinwerfer die 100W verkraftet ohne das die Beschichtung verbrennt oder der Reflektor sich verformt...

Dennoch blendet der Scheinwerfer, weil die Halogenscheinwerfer meist deutlich mehr Streuung hat und damit das Licht nicht "scharf" auf die Strasse bringt. Daher: Mehr Blendung mit dem 100W Scheinwerfer!

MfG

Ich meine das rein Theoretisch, daher lassen wir die Hitzeentwicklung mal außen vor. Und ich habe ja von Linsenscheinwerfern, wie bei den Xenonlichtern gesprochen. Die bündeln ja in beiden Fällen das vom Leuchtmittel emmitierte Licht.

Warum werden hier überhaupt Leuchtmittel mit 100W diskutiert?

Sie sind nicht zulässig, dadurch erübrigt sich doch jede weitere Diskussion darüber.

Weil gerade über die konstruktiv bedingte Streuung diskutiert wird...deshalb ist es irrelevant, ob zugelassen oder nicht...

Und da es im Moment um die Abgrenzung des Lichtkegels geht, könnten wir auch über 1kW-LM diskutieren...völlig wurscht, ob´s die für´s Auto gibt oder ob die ´ne Zulassung hätten oder nicht ;)

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