ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Leuchtweite von KFZ Scheinwerfern

Leuchtweite von KFZ Scheinwerfern

Themenstarteram 7. November 2013 um 18:01

Es gibt doch sicher Regelungen, wie weit das Abblendlicht an einem KFZ leuchten darf. Ich finde dazu aber nichts. Ich würde nämlich gerne wissen, die Vorschriften zur maximalen Leuchtweite bei Halogenscheinwerfern die selben sind, wie bei Xenon Scheinwerfern. Heisst: Ob die Xenon Scheinwerfer weiter oder nur heller leuchten dürfen als die Halogenpendants.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt.

Was nicht bedeutet, der Scheinwerfer darf nicht weiter leuchten! Nur, eben bei 25m darf der Scheinwerfer die Ebene (Höhe) des Leuchtmittels nicht mehr beleuchten. (Der Scheinwerfer muss den Kegel nach unten richten!)

Xenon ist einstellbar. Nennt sich Grundabgleich! Sonst wäre es ein Todesurteil für ein Auto, wenn eine Feder sich setzt und die Ausrichtung sich ändert. (Nächste HU und Feierabend?) Es entfällt nur die manuelle Nachregelung für z.B. sich ändernde Beladungszustände.

MfG

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Da gibt es Scheinwerfereinstellgeräte, die die Höhe und auch Seitenausleuchtung vorgeben. Sollte ab Werk richtig eingestellt sein, sonst alle 2 Jahre bei der HU geprüft werden. Xenon Beleuchtung ist zwar heller, darf aber nicht höher (blendend) eingestellt sein.

th

am 7. November 2013 um 18:13

Wie schon geschrieben, das wird duch die Scheinwerfereinstellung vorgegeben, was mit speziellen Geräten auch beim TüV geprüft wird.

Xenonscheinwerfer müsen desweiteren mit einer automatischen Niveauregelung ausgestattet sein, die den Scheinwerfer abhängig von der Beladung nachjustiert.

Gruß Tobias

Die Leuchtweite ergibt sich durch die Einbauhöhe des SW und den Winkel, mit dem der LS zur Strasse geneigt ist. Der Winkel ist meistens an den LS oder dicht bei zu lesen. Eine Angabe wie z.B. 1.2% mit einem Scheinwerfersymbol mit 3 geneigten Strichen davor!

MfG

Themenstarteram 7. November 2013 um 18:29

Ein Xenon Scheinwerfer hat ja Linsen, welche eine scharfe Abgrenzung des Lichtkegels ermöglichen. Sprich, kein langsamer Übergang zwischen hell und dunkel, sondern hier hell, 10 zentimeter weiter dunkel. Also kann man ziemlich exakt sagen, wie weit das Licht geht. Es gibt Scheinwerfer, die haben auch eine Linse, aber Halogenleuchtmittel. Diese haben die selbe scharfe Abgrenzung, aber weniger Leuchtkraft. Verstehe ich das richtig, dass beide Lampen die selbe Leuchtweite haben, das Xenonlicht ist aber "nur" heller?

am 7. November 2013 um 18:32

Ja, das ist schon soweit richtig. Im Gesetz gibt es keine Angabe zur maximal zulässigen Leuchtweite, es darf eben der Gegenverkehr nicht geblendet werden. Die tatsächliche Leuchtweite ist bauartbedingt etwas verschieden.

Gruß Tobias

Stell Dich im dunkeln an die Straße, mach Licht an geh den Lichkegel ab. Vergiß das Maßband nicht.

Übrigens wird die Scheinwerferhöhenverstellung auch bei der HU (Tüv) geprüft. Ist so ein kleines Einstellrädchen am Lichtschalter, wo sowieso keiner weiß, was man damit machen soll. (und die bei älteren Fahrzeugen defekt sind, und dann bei Beanstandung teuer werden kann)

Hallo,

der Lichtstrahl muss pro Meter um einen Zentimeter absinken. Ist der Scheinwerfer 50 cm über der Straße, darf er 50 m weit leuchten. Bei Abblendlicht.

 

Grüße,

diezge

am 7. November 2013 um 19:47

"Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3, Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15 Grad nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht. Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können."

Da hammas doch :D

Gruß Tobias

Puhh, wie kompliziert. Hab mal bei meinem Opel die zu tiefen Scheinwerfer im Dunkeln, auf einsamer Landstraße auf beste Sichthöhe eingestellt, an Hauswand beide Scheinwerfer angeglichen. Dann am geeichten Scheinwerfereinstellgerät verglichen, und es paßte. Ist leider bei den heutigen Xenonscheinwerfern, mit mitlenkendem Glubschauge nicht mehr machbar.

am 7. November 2013 um 20:12

Bei Xenon kann man selber eh nicht mehr viel machen, da ist ja eine vollautomatische Niveauregulierung zwingend vorgeschrieben, das Rädchen zum Einstellen ist dann auch weg^^

Gruß Tobias

Zitat:

Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt.

Was nicht bedeutet, der Scheinwerfer darf nicht weiter leuchten! Nur, eben bei 25m darf der Scheinwerfer die Ebene (Höhe) des Leuchtmittels nicht mehr beleuchten. (Der Scheinwerfer muss den Kegel nach unten richten!)

Xenon ist einstellbar. Nennt sich Grundabgleich! Sonst wäre es ein Todesurteil für ein Auto, wenn eine Feder sich setzt und die Ausrichtung sich ändert. (Nächste HU und Feierabend?) Es entfällt nur die manuelle Nachregelung für z.B. sich ändernde Beladungszustände.

MfG

am 7. November 2013 um 20:44

Zitat:

 

Xenon ist einstellbar. Nennt sich Grundabgleich! Sonst wäre es ein Todesurteil für ein Auto, wenn eine Feder sich setzt und die Ausrichtung sich ändert. (Nächste HU und Feierabend?) Es entfällt nur die manuelle Nachregelung für z.B. sich ändernde Beladungszustände.

Da hast du natürlich Recht, hab mich blöde ausgedrückt.

Viele glauben tatsächlich, Xenon muss NIE eingestellt werden! Daher, blenden auch oft Xenonlichter stärker als Halos, weil die Halo-Fahrer auch mal zum Einstellen fahren, was ein Xenon-Fahrer meist nicht macht.

MfG

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Leuchtweite von KFZ Scheinwerfern