Leuchtmittel Rückfahrscheinwerfer
Hallo zusammen,
ich quäle mich nun schon einige Zeit durch Google und durchs Forum auf der Suche nach der Antwort auf die Frage:
Welchen Sockel weist das Leuchtmittel für den Rückfahrscheinwerfer auf?
Ich habe auch bereits das Thema zur Helligkeit hier im Bereich gelesen bin aber noch nicht zufrieden gestellt.
Ein Bekannter gab mir den Tip es würde dafür LED-Varianten mit hoher Lichtausbeute geben, konnte mir den Sockel jedoch auch nicht nennen.
Nun gestaltet sich eine Suche nach einer solchen LED-Variante ohne Kenntnis des Sockels natürlich schwierig.
Ich hoffe jemand kann mir die Antwort nennen.
Danke im Voraus.
Habe mir den Beitrag hier im Forum gerade nochmal durch gelesen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass der erwähnte ba15s Sockel der korrekte ist?
Beste Antwort im Thema
Genau "Das" ist das Problem:
Eine dunkle Streuscheibe lässt bei gleichstarker Lichtquelle immer weniger Licht durch, als eine weisse, oder Durchsichtige.
Zum Teil kann man das "Problem" durch veränderte Prismen auf der Rückseite der Streuscheibe, kompensieren, erreicht aber nie den Lichtduchsatz, wie "Normale" Streuscheiben.
Auf der anderen Seite hat jedoch eine rote Lichtquelle aus dunklem Grund höhere Aufmerksamkeit, als jetzt Rot aus roter Umgebung.
Gegen Leuchtmittel mit Zulassung kann man also nichts sagen, aber so Tönungsspray oder Folie ist absolut Tabu. Im Straßenverkehr.
Mag die Dunkeln trotzdem nicht 🙂, aber das ist mein persönliches Problem 😁 Ich würde es aber genau wie Johnes machen, im Falle eines Falles die Zulässigkeit von getönten Rückleuchten zu überprüfen !
Zeige mal einem Polizisten, welcher den Unfall aufnimmt, ein Bruchstück eines Rücklichtes, welches nachträglich lasiert wurde !
Brauchst dann nur noch sagen: Kein Wunder, dass Ich keine Bremslichter gesehen habe ....
13 Antworten
ist eine normale Kugel-Glühlampe mit 21V verbaut, der Sockel nennt sich BA15s
LED Lampen kannst Du von der Lichtausbeute her vergessen, durch das Glas (Plaste) wird das Licht so komisch gebrochen, dass man keine richtige Ausleuchtung mehr hat.
Außerdem sowieso nicht erlaubt 🙂
Ich habe im Turnier ebenfalls Eine, nicht ganz "Regelkonforme" Glühbirne, drin 🙂 Gibt es aber nicht zu kaufen 🙂
BA15s, aber mit 55 Watt !
Bis jetzt ist mir das Rücklicht noch nicht "weggeschmolzen" 😁
Bevor die Elektriker oder Elektroniker wieder aufschreien, zwecks Kabelquerschnitt, der Strom kommt von der AHK Hauptversorgung mit 20 qmm Querschnitt, da passiert auch mit 55 Watt nüschts 😁
Wie Ihr seht, habe Ich auch starke LED ausprobiert, aber, da war die normale, gelbliche 21 Watt Glühbirne, besser.
Die LED ist zwar grellweiss, und nicht gelblich, aber die Ausleuchtung hinter dem Focus war einfach besch(zensiert)
Die ehemalige H3 dagegen, Brennpunkt nahezu wie die 21 W, macht richtig hell, bei gleicher Ausleuchtung.
Nochmal die Warnung:
Nicht erlaubt im Bereich der STvZO !
Ein Kollege von mir hat sich einfach einen zusätzlichen LED-Scheinwerfer montiert. Damit gibt es keine Probleme beim TÜV und die Versicherung kann auch nichts sagen! (Wenn dir einer beim Rückwärts einparken gegen den Wagen donnert, hast mindestens keine Kasko, wenn die LED im RSW gefunden wird! Schlimmsten Fall Regress von der HP!)
Wenn dein Licht zu dunkel ist, rüste einen Scheini nach! (12V Arbeits- oder Zusatzscheinwerfer genannt! Haben E-Zulassung und dürfen am Auto montiert werden.)
MfG
Habe ja keine LED Lampe drin 😁
Es liegen aber TFL rum, da werde Ich mir Eine an die Hinterachse montieren. Da unten passiert Ihr nichts, und zwei Rückfahrscheinwerfer sind ja erlaubt 😁
Oder, waren da nicht noch alte, "nagelneue" Hella Nebler aus den 80ern im Regal ?😁 So rechteckige Anbauscheinwerfer.
ach ja, und wenn mir Einer beim einparken reindonnert, in ein geparktes Fahrzeug, da ist eine LED garantiert (k)ein Grund für einen Haftungsausschluss der gegnerischen VS.
Nee, Du, soweit sind wir noch nicht 😁
Es gibt da immer noch eine "Unfallrelevanz" von nicht genehmigten Teilen.
Mir fährt Einer hinten rein, und weil mein ESD nicht eingetragen ist, zahlt seine HP nicht ? So ist es ja wohl auch wieder nicht !
Und, das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist auch nicht so schnell sicher 😁
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Ich denke mal eher Johnes meint die Situation, dass Du in eine Parklücke rückwärts reinfahren willst, den Gang einlegst und der Nachfolgende so stark geblendet wird, dass er Dir raufdonnert.
Ist das wirklich so, dass man sich Rückfahrscheinwerfer nachrüsten kann?
Und zum Aderquerschnitt: 0,75mm² müsste vollkommen ausreichend sein, sind ja "nur" knapp 5A.
21W sind nur ~1.5A! Es reicht 0.75mm² dicke aus... LED sogar locker nur ein Teil des Stroms.
PS: Bei eBay findest du auch 5-10W LED-Arbeitsscheinwerfer für 12V mit E-Zulassung. (Hier, der Teil der StVZO!)
Und meinte wirklich, wenn dir einer beim Parken rein fährt. Ich würde versuchen, mich von der Zahlung frei zu machen, oder so runter zu drücken, das ich das selber zahle und meine Klasse behalte.
MfG
Naja es ging um Urgruftys Leuchtmittel mit 55W. Ich habe auf 60 aufgerundet...
E-Zulassung hin oder her - das muss ja nicht zwingend bedeuten, dass diese genehmigt sind, sonst könnte man sich ja auch 20 Tagfahrscheinwerfer montieren... 😁
Okay, dann wird es mit der Hinterachse halt nichts, weil 250 mm ist Die nicht hoch 🙂 Habe ja keinen Jeep, sondern einen Turnier, der auch noch tiefer ist.
Johnes hat mir jetzt richtig Angst gemacht 😁
Morgen kommt die Birne raus, und der Turnier bekommt Englische Rücklichter, also Links und Rechts gleich, dann habe Ich zwei Rückfahrscheinwerfer 😁
(muss mir dann nur einen Platz für die Nebelschlussleuchte suchen. Mittig geht nicht, da ist die AHK )
Aber vermutlich redet sich Johnes, wenn Er dann auf mein stehendes Auto auffährt, damit raus, dass Er nicht mit symetrischen Rückleuchten gerechnet hat.
Oder wenn dein rechter Rückfahrscheinwerfer ausfällt redet er sich dann damit raus, dass er dachte, Du würdest auf der Gegenfahrbahn stehen... 😁
Ihr lacht nur solang, bis ihr bei einem Auffahrunfall auf einen Teil eures Schadens sitzen bleibt! Ich hatte schon das Glück, das da einer sich das so leicht gemacht hat, wie ihr! An der Ampel angefahren und Vordermann drauf gefahren... (Er ist los gefahren und hat wieder gebremst!) Vordermann hatte "Tuning-Rückleuchten" (dunkel lasiert!) Trotz e-Zulassung (unter dem Lack) musste ich nichts von seinem Schaden zahlen, musste aber auf 50% meines Schadens verzichten, da ich an der Ampel auch auf den Abstand achten muss. (Dafür, meine Schadensfreiheitsklasse gerettet!)
Übrigens bin ich schon 2x so aus der Haftung gekommen!
@Grufty: Dein Heck ist echt runter auf <250mm? Mein Mondeo hat locker 400mm!
MfG
Nee, nicht das Heck. Damit dürfte Ich ja nicht mehr fahren, weil dann die AHK zu tief wäre. Meinte die Hinterachse, den Querträger.
Hilft ja nichts, wenn die Achse hoch genug ist, aber hinten kein Licht mehr rauskommt. Unterm Focus brauche Ich ja kein Licht 😁
Zur anderen Sache, mit den unerlaubten Teilen, da gebe Ich Dir in der von Dir geschilderten Situation, vollkommen recht !
Weil, da ist das Teil ja unfallursächlich !
In Unserem "Spaßfall" bezogen wir Uns ja darauf, dass Du auf meinen geparkten, stehenden Wagen bei einparken drauffährst !
Also, ruhender Verkehr !
Da gibt einem ordnungsgemäß parkendem Auto Niemand eine Teilschuld !
Damit kommst Du nichtmal durch, wenn das Auto Tarnlack hat, ala BW 😁
Im fließendem Verkehr, wozu auch das Stehen an der Ampel gehört, ist das was Anderes.
Da kannst Du, oder Ich, mit Fug und Recht, behaupten:
Ich habe kein Bremslicht gesehen, erst, als es zu spät war.
PS: Diese dunklen Rückleuchten hasse Ich, egal, ob legal, oder selbst mit Baumarktspray vermurkst 😁
Was hast Du denn gegen dunkle Rückleuchten?
Wenn ich dieses Jahr mein Auto über den TÜV bekomme, spiele ich auch mit dem Gedanken, mir schwarze Rückleuchten zuzulegen. Solange diese "normal" hell leuchten, ist das doch kein Problem, oder?
Genau "Das" ist das Problem:
Eine dunkle Streuscheibe lässt bei gleichstarker Lichtquelle immer weniger Licht durch, als eine weisse, oder Durchsichtige.
Zum Teil kann man das "Problem" durch veränderte Prismen auf der Rückseite der Streuscheibe, kompensieren, erreicht aber nie den Lichtduchsatz, wie "Normale" Streuscheiben.
Auf der anderen Seite hat jedoch eine rote Lichtquelle aus dunklem Grund höhere Aufmerksamkeit, als jetzt Rot aus roter Umgebung.
Gegen Leuchtmittel mit Zulassung kann man also nichts sagen, aber so Tönungsspray oder Folie ist absolut Tabu. Im Straßenverkehr.
Mag die Dunkeln trotzdem nicht 🙂, aber das ist mein persönliches Problem 😁 Ich würde es aber genau wie Johnes machen, im Falle eines Falles die Zulässigkeit von getönten Rückleuchten zu überprüfen !
Zeige mal einem Polizisten, welcher den Unfall aufnimmt, ein Bruchstück eines Rücklichtes, welches nachträglich lasiert wurde !
Brauchst dann nur noch sagen: Kein Wunder, dass Ich keine Bremslichter gesehen habe ....