leuchtender Stern

Mercedes C-Klasse S204

Hab das eben bei Facebook gesehen und finde das ziemlich toll... Weiß jemand was das kostet und ob das für den W204 erhältlich ist?

Leuchtender Stern <- Werbevideo

Beste Antwort im Thema

ohne Sinn, preislich nicht geschenkt aber dafür schön anzusehen

Hallo zusammen,

ich mache dann mal den Anfang.
Der beleuchtete Stern passt in einen Grill welcher einen Stern mit der Teile-Nr. A2048800023 eingebaut hat.
Zum Einbau wurde eine Zeit von ca. zwei Stunden benötigt.
Es müssen einige Kabel zum CAN-Verteiler, zum Sicherungskasten, zum Massepunkt und zum Grill verlegt werden.
Bei den Kabel zum Grill gab es eine besondere Herausforderung. Dieses verläuft durch den Sicherungskasten und dabei musste die Kabel-Durchführung getauscht werden.
benötigte Teile:
A 207 817 0416 Mercedes-Stern
A 218 820 0013 EL Leitungssatz
A 166 900 2808 Steuergerät.

Alles im allen, etwas für das Kind im Mann😁

MfG

Img-0887
A2048800023
A2078170416
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Zitat:

Original geschrieben von droehnwood


Und ich warte noch die fluoreszierende Tätowierertinte ab, und dann kommt der Stern auf meine Stirn...
Wenn man sonst nix hat...

Und ich warte auf den Tag an dem Leute die nur dummes Zeug in Foren tippen, rausgeworfen werden 😉

Warum treibst du dich in diesem Thread rum wenns dir nicht gefällt? Neid?

Hauptsach dumm gebabbelt....

Zitat:

Warum treibst du dich in diesem Thread rum wenns dir nicht gefällt? Neid?

Tut mir leid - es ging aus dem Thread-Titel nicht hervor, dass ausschliesslich Zustimmung als Kommentar erlaubt ist.

Neid auf eiinen 100-Euro-Artikel? Hä?

Und nun etwas differenzierter: Die Mopf-C-Klasse ist meines Wissens nach das einzige Volumenfahrzeug, dass 3 zeitgleich leuchtende Leuchtenpaare hat. Da brauchts natürlich noch was dazu; So ist dann der Eintrag im Guinness Buch der Rekorde sicher. Dank dir.

Aber wenn es dir gefällt, dann haben wir ja schon Einen...

Heiko

Ich kann mich nur wiederholen, Kasperkram. 🙄
Ich hatte früher einen Kumpel, der hatte sich das VW Zeichen an seinem Derby mit roten LEDS beleuchtet.
Das ist für mich die gleiche Nummer!

Zitat:

Original geschrieben von MB_ELEDEF



Zitat:

Original geschrieben von Nessumsa


Darf der während der Fahrt leuchten ? Also ich meine jetzt legal ?
Offiziell nicht, aber kein Bulle kennt dieses ding ...

Den Bullen ist das auch vollkommen egal, solange die auf der Weide stehen und der Zaun keine Lücke aufweist. Probleme kann es aber geben, wenn man damit in eine Verkehrskontrolle kommt und der kontrollierende Beamte die Vorschriften genau nimmt.

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Wirkt für mich auch eher nach ATU Tuning und passt nicht zu einen wertigen Mercedes.

Nur weil Mercedes so was anbietet heißt es noch lange nicht das es auch schön ist.
Kann man ja auch beim W212 VorMopf sehen dessen Front ja ne Absolute Katastrophe ist/war.

Und nun etwas differenzierter: Die Mopf-C-Klasse ist meines Wissens nach das einzige Volumenfahrzeug, dass 3 zeitgleich leuchtende Leuchtenpaare hat.

HeikoFast alle neuen Modelle haben diese "3 zeitgleich leuchtend Lichtpaare". Sogar die ganzen G und M Monster. So sieht die Beleuchtung der Zukunft nunmal aus.

Aber ist ja gut das es hier verschiedene Seiten gibt, sonst wär es ja langweilig. Das Auto und sein Fahrer haben eben immer eine individuelle Beziehung 🙂

Den Bullen ist das auch vollkommen egal, solange die auf der Weide stehen und der Zaun keine Lücke aufweist. Probleme kann es aber geben, wenn man damit in eine Verkehrskontrolle kommt und der kontrollierende Beamte die Vorschriften genau nimmt.Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Zitat:

Also Leute, ich hab jetzt mal ein paar Fotos bei verschiedenen Lichtverhältnissen gemacht. Allerdings muss ich sagen das er auch auf meinen Fotos im Dunkeln sehr hell erscheint, ist er aber nicht. Man sieht nur die Umrandung dezent leuchten. Er "strahlt" nicht so sehr wie auf den Fotos.
Wenn man ihn wie ich ans Standlicht klemmt, kann man sich übrigens den Kabelbaum und das Steuergerät sparen und bezahlt lediglich für den Stern 160€ 😉

Hoffe sie gefallen euch. Könnt ja sagen was ihr davon haltet 😉

Ich bwar zwar sehr skeptisch deswegen aber bei der Ausstattung dem bereits vorhandenen LED Elementen und der Wagenfarbe passt das ganze SEHR GUT"

Good Job!

also, mir gefällt es auch😁

Danke für die Bilder!!

Nur bei Betrieb während der Fahrt könnte die gleiche Problematik auftauchen, wie
mit den LED-Lichtern ohne Prüfzeichen(!) als Kennzeichenbeleuchtung =

Betriebserlaubnis erloschen
====================

Beim Crash könnte es dann blöd ausgehen, wenn das Auto keine
Betriebserlaubnis mehr hatte🙄

Aber: sieht cool aus🙂🙂

Also die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz erlöschen deshalb natürlich nicht. Im Regelfall zieht das nicht einmal einen Bußgeldbeacheid nach sich, sondern nur eine widervorführung bei einer Polizeiwache nach dem Rückbau...

Die Betriebserlaubnis ist erloschen sobald ein Teil verbaut wird was nicht zugelassen ist bzw. was nicht in seiner eigentlichen Verwendung genutzt wird.

Das man hier vielleicht nur einen Mängelbericht bekommt liegt einfach daran das es als Kleinigkeit gewertet wird.

Aber das Hauptproblem ist viel mehr bei einen Unfall.
Wenn hier der Unfallgegner sich abgelenkt gefühlt hatte durch diesen leuchtenden Stern kann es für einen richtig schwer werden denn hier wird zwar die Versicherung zahlen aber sie wird es als Grob Fahrlässig werten und dann das gezahlte zurück fordern.

Jedes Teil was am Fahrzeug leuchtet muss in bestimmten Normen abgenommen werden und Kennzeichnungen tragen.

Ist diese nicht vorhanden ist es in den Moment ein nicht zugelassenes Teil.

Und es ist sehr zu bezweifeln das der Stern eine Kennzeichnung als TFL oder Standlicht haben wird.

Besonders da es auch gegen jede dieser Normen verstößt.

Kannst Du mir Deinen ersten Satz mal durch ein Gesetz belegen ?

Ich würde mal ganz unverbindlich auf § 19 (2) StVZO tippen.

"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Der Beleuchtete Stern würde vom "einheitlichen Signalbild" abweichen und insofern wohl sicherheitsrelevant sein. http://www.tuev-sued.de/.../1.1.04-tipp-pkw-beleuchtung-v2.pdf

Du hast den Text aber schon gelesen ?!?

Die Betriebserlaubnis erlischt nicht automatisch, sondern nur wenn diese entzogen wird. Dies geschieht in der Regel in einer Prüfstelle. Selbst der Polizist vor Ort hat keine Handhabe außer eben dem von ihm festgestellten Mangel überprüfen zu lassen. Liegt eine unmittelbare Gefährdung vor z.B. abgefahrene Reifen etc. kann einem die Weiterfahrt untersagt werden.

Der beleuchtete Stern stellt in kleinster Weise eine Gefährdung dar, der ist in der Dunkelheit vermutlich nicht einmal sichtbar, weil er vom Abblendlicht überstrahlt wird. Wer daraus einen Unfall konstruieren möchte sollte darüber nachdenken lieber zu Fuß zu gehen und den Fuhrerachein abzugeben.

Zitat:

Original geschrieben von Nessumsa


Du hast den Text aber schon gelesen ?!?

Die Betriebserlaubnis erlischt nicht automatisch, sondern nur wenn diese entzogen wird.

Solange das Fahrzeug im Originalzustand ist.

Bei Veränderungen erlischt sie auch sofort. Steht aber auch im Text.

Zitat:

Der beleuchtete Stern stellt in kleinster Weise eine Gefährdung dar, der ist in der Dunkelheit vermutlich nicht einmal sichtbar, weil er vom Abblendlicht überstrahlt wird. Wer daraus einen Unfall konstruieren möchte sollte darüber nachdenken lieber zu Fuß zu gehen und den Fuhrerachein abzugeben.

Tja, normaler Menschenverstand und Gerichtsurteile haben nicht immer etwas miteinander zu tun.

Mit einem geschicktem Anwalt schafft man es bestimmt im Ernstfall mindestens eine Teilschuld rauszuschlagen.

Ehrlich gesagt ist es mir egal ob jemand mit so einem Leuchtstern rumfährt, die meisten LKW sind wesentlich stärker illuminiert.
Dass es streng genommen nicht erlaubt ist sollte man als Fahrer wenigstens wissen.

MfG

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