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Lenkwinkelsensor wechseln Tipps und Anleitung W220

Mercedes S-Klasse W220

Hallo liebe Gemeinde,
Hab einen W220 Bj.2001,320 CDI.
Die Fehlermeldung ESP BAS.....Werkstatt aussuchen.
War beim Auslesen.
Lenkwinkelsensor ist defekt.
Hat jemand Tipps zum Wechsel oder eine Reparaturanleitung.
Meine größte Sorge besteht darin wie ich das Lenkrad abbekomme und den Airbag abschalte,dass dieser beim Ausbau nicht aufgeht oder sonstiges.
Schon mal vorab vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Eventuell hat er das hier gemeint? Der Lenkwinkelsensor sitz im Mantelrohrmodul. Um da ran zu kommen muss das Lenkrad runter; vorher mus die Airbag-Einheit abgebaut werden. Da man das ohne speziellen Fachkundenachweis nicht selbst machen darf, braucht man das Lenkrad nicht ausbauen - so war dieser "hilfreiche" Hinweis wohl gemeint.

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Zitat:

Original geschrieben von Bullethead


Das kommt in die FAQ. Danke für den Beitrag.

Moin,

würde ich nicht machen

:rolleyes:

Zitat:

Hier geht es um das Thema Airbag, Gurtstraffern- und Rückhaltesysteme auf pyrotechnischer Basis.
Alle diese Arbeiten fallen unter das Sprengstoffgesetz:

Zitat:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.


p.s.
Darunter fallen auch schon das Abziehen von Steckern, Arbeiten am Diagnosesystem etc.!

Gruss TAlFUN

p.s.

Einen Beitrag dazu in der FAQ müsste ich löschen!

edit:

Habe ich gelöscht.

Nur mal als Hinweis, nicht der Überbringer der Botschaft ist böse.
Wir haben zum Thema Airbag einen FAQ-Beitrag: Klick hier!
Beiträge über Arbeiten am Airbag werden deshalb bei MT konsequent gelöscht, sofern sie auffallen.
Als Forenpate war ich die böse Petze und hatte die Klingel gedrückt, das gehört auch zu meinen Aufgaben.
Tut mir leid für alle Beteiligten, die sich Mühe gegeben hatten (Beitrag schreiben, FAQ).

lg Rüdiger:-)

Original geschrieben von TAlFUN

Zitat:

Hier geht es um das Thema Airbag, Gurtstraffern- und Rückhaltesysteme auf pyrotechnischer Basis.
Alle diese Arbeiten fallen unter das Sprengstoffgesetz:

p.s.
Darunter fallen auch schon das Abziehen von Steckern, Arbeiten am Diagnosesystem etc.!
Gruss TAlFUN
p.s.
Einen Beitrag dazu in der FAQ müsste ich löschen!
edit:
Habe ich gelöscht.

Ich hatte den Hinweis ja schon vorher im Thread gegeben und ich verstehe das vorsichtige Verhalten. Wäre das jetzt die Anstiftung zu einer Straftat StGB 26, Beihilfe zu einer Straftat StGB §27 oder die straffreie Beschreibung einer Straftat?

Gibt es eigentlich bei MT einen dezidierte Begründung, warum man so verfährt? In unseren FAQ gibt es dazu extra einen Beitrag, in dem zum Ausdruck kommt, dass solche Arbeiten nicht ausgeführt werden dürfen.

Hier noch einmal für alle der Grund:

§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis
1. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht,
2. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreibt oder
3. entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. entgegen § 15 Abs. 1 Satz 1 explosionsgefährliche Stoffe einführt, durchführt oder verbringt oder durch einen anderen einführen, durchführen oder verbringen lässt, ohne seine Berechtigung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zu deren Erwerb nachgewiesen zu haben,
2. ein Lager ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder nach einer wesentlichen Änderung ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 betreibt,
3. explosionsgefährliche Stoffe
a) entgegen § 22 Abs. 1 Satz 2 an Personen vertreibt oder Personen überlässt, die mit diesen Stoffen nicht umgehen oder den Verkehr mit diesen Stoffen nicht betreiben dürfen,
b) entgegen § 22 Abs. 1 Satz 3 innerhalb einer Betriebsstätte einer Person, die nicht unter Aufsicht oder nach Weisung einer verantwortlichen Person handelt oder noch nicht 16 Jahre alt ist, oder einer Person unter 18 Jahren ohne Vorliegen der dort bezeichneten Voraussetzungen überlässt,
c) entgegen § 22 Abs. 2 einer anderen als dort bezeichneten Person oder Stelle überlässt,
d) entgegen § 22 Abs. 3 einer Person unter 18 Jahren überlässt oder
e) entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 vertreibt oder anderen überlässt.
(3) Wer wissentlich durch eine der in den Absätzen 1 oder 2 bezeichneten Handlungen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 3 strafbar, wenn eine dort bezeichnete Handlung in Bezug auf einen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 konformitätsbewerteten oder nach § 47 Absatz 2 oder Absatz 4 zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand begangen wird.

Damit wird aus meiner Sicht §47 einschlägig:

§ 47 Übergangsvorschriften
(1) Eine vor Inkrafttreten des Sprengstoffgesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1358) erteilte Zulassung zum Vertrieb, zum Überlassen oder zur Verwendung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen oder von Sprengzubehör gilt in dem in § 1 bezeichneten Anwendungsbereich als Zulassung im Sinne des § 5 dieses Gesetzes.
(2) Pyrotechnische Gegenstände nach § 5, für die vor dem 1. Oktober 2009 eine Zulassung erteilt wurde, dürfen auch weiterhin, längstens jedoch bis zum 3. Juli 2017 im Geltungsbereich dieses Gesetzes hergestellt, eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden. Die Kennzeichnung dieser Gegenstände erfolgt nach Maßgabe der bis zum 30. September 2009 geltenden Bestimmungen.
(3) Absatz 2 Satz 1 findet entsprechende Anwendung für
1. pyrotechnische Gegenstände der Klasse IV, für die vor dem 1. Oktober 2009 eine Lagergruppenzuordnung vorgenommen oder bis zum 1. Oktober 2009 bei der Bundesanstalt beantragt wurde,
2. pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 4, für die vor dem 4. Juli 2013 eine Lagergruppenzuordnung vorgenommen oder bis zum 4. Juli 2013 bei der Bundesanstalt beantragt wurde
und für die die Durchführung des Qualitätssicherungsverfahrens nach § 20 Absatz 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der bis zum 1. Oktober 2009 geltenden Fassung nachgewiesen ist.
(4) Abweichend von Absatz 2 behalten Zulassungen
1. von pyrotechnischen Gegenständen für Kraftfahrzeuge ihre Gültigkeit bis zu ihrem Auslaufen,

2. von pyrotechnischen Gegenständen nach § 5 Absatz 2, die vor dem 1. Oktober 2009 von der Bundesanstalt erteilt wurden, ihre Gültigkeit.

Eventuell kann sich mal ein Mitglied der juristischen Fakultät dazu äußern, ob es sich bei dem Komplex nicht nur um eine "Legende" handelt; konkret nachgefragt: "Wurde schon mal jemand strafrechtlich bestraft, weil ihm beim Tausch des Lenkrades der Airbag entgegenkam?"

Moin.
Hier mal eine pdf Datei zu dem Thema .

Zitat:

Wurde schon mal jemand strafrechtlich bestraft, weil ihm beim Tausch des Lenkrades der Airbag entgegenkam?


Ich denke mal der ist bestraft genug, dazu gibt es einige Videos auf youtube, wie so was aussieht.

Gruss TAlFUN

Danke für das interessante Dokument. Die strafrechtliche Relevanz einer Veröffentlichung über den "Umgang" mit Sprengmitteln ist für mich damit aber nicht geklärt. Es gibt ja keine Zweifel, dass es gefährlich ist (und im speziellen Fall sogar verboten ist) - das trifft aber für den Umgang mit Kraftstoff und anderen Flüssigkeiten, Abgasen und Arbeiten an sich drehenden Maschinen und elektrischen Einrichtungen, Umgang mit Hebebühnen etc. auch zu. Das alles wird ja auch umfangreich gepostet ohne das jedesmal auf die Gefahren, die zweifelsohne gegeben sind, hingewiesen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Bullethead


Es gibt ja keine Zweifel, dass es gefährlich ist (und im speziellen Fall sogar verboten ist) - das trifft aber für den Umgang mit Kraftstoff und anderen Flüssigkeiten, Abgasen und Arbeiten an sich drehenden Maschinen und elektrischen Einrichtungen, Umgang mit Hebebühnen etc. auch zu. Das alles wird ja auch umfangreich gepostet ohne das jedesmal auf die Gefahren, die zweifelsohne gegeben sind, hingewiesen wird.

Moin.

Hier geht es um die gesetzliche Regelung und damit müssen wir einschreiten, siehe auch NUB.

Ich hab die Gesetze nicht gemacht, sorry.

Gruss TAlFUN

Hallo,
es gibt Regeln an die man sich halten muss.
Kann ich verstehen und werde mich auch daran halten.
Aber:
Ich schreib ab jetzt in fremden Threads auch nichts mehr öffentlich.
Nur so kommt niemand durch meine Beiträge zu Schaden.
Nur so kann ich mich selbst davor schützen.
Sorry, ich habe die Gesetze auch nicht gemacht.
Alles andere kläre ich dann mit den mir bekannten und vertrauten Usern zukünftig per Message ;)
Vielen Leuten will man ja helfen bzw. die Hilfe anbieten.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Hier geht es um die gesetzliche Regelung und damit müssen wir einschreiten, siehe auch NUB.
Ich hab die Gesetze nicht gemacht, sorry.

Dann einigen wir uns mal darauf, dass es nicht per Gesetz sondern durch die Nutzungsbedingungen untersagt ist.
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
• Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw.

Es ist meiner Meinung nach nicht rechtswidrig, zu beschreiben, wie ein Lenkrad zu demontieren dessen, dessen Airbag unter das Sprengstoffgesetzt fällt. Ich kann auch einen Mord beschreiben, der ist auch strafbar. Diese strenge Regel hat sich MT selbst gegeben – damit ist sie von den Nutzern zu akzeptieren.

Zitat:

Original geschrieben von hecknbrunza


...... Aber:
Ich schreib ab jetzt in fremden Threads auch nichts mehr öffentlich.
Nur so kommt niemand durch meine Beiträge zu Schaden.
Nur so kann ich mich selbst davor schützen….

Du brauchst dich nicht zu schützen. Du bist schon geschützt. Wer anderen privat einen Rat gibt, kann, auch wenn dieser falsch ist, nicht dafür belangt werden, wenn der Rat falsch ist oder Folgen für den Ratsuchenden hat. Bleibt bitte so wie du bist.

Hallo hecknbrunza,
so viele "illegale" Themen gibt es nun auch wieder nicht oder? ;)
@Bullethead, hier geht es weniger um strafrechtliche Relevanz als vielmehr um die eventuelle Haftung des Betreibers der Webseite und dem einstellenden User.
Von Beiden wollen wir Schaden fernhalten!
Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von Bullethead

Es ist meiner Meinung nach nicht rechtswidrig, zu beschreiben, wie ein Lenkrad zu demontieren dessen, dessen Airbag unter das Sprengstoffgesetzt fällt.

Du brauchst dich nicht zu schützen. Du bist schon geschützt. Wer anderen privat einen Rat gibt, kann, auch wenn dieser falsch ist, nicht dafür belangt werden, wenn der Rat falsch ist oder Folgen für den Ratsuchenden hat. Bleibt bitte so wie du bist.

Moin.

Sorry aber das ist nicht korrekt!

Zitat:

Wie wir gleich noch sehen werden, gilt dies
aber nur für das Strafrecht
und für den Schadensersatz! Für die in der
Praxis äußerst bedeutsa-
men Unterlassungsansprüche gilt das nicht. Bevor wir dazu kommen,
wollen wir Ihnen aber noch verraten,
wie Sie sich verhalten müssen,
um Ihr Haftungsprivileg nach § 10 TMG nicht zu verlieren.
Sobald der Anbieter von der rechtswidrigen Handlung oder Information Kenntnis erlangt hat, besteht die Pflicht, eine unverzügliche Löschung zu veranlassen. Wird die Pflicht nicht beachtet, fällt das Haftungsprivileg weg (§ 10 S. 1 Nr. 2 TMG).

Quelle

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


so viele "illegale" Themen gibt es nun auch wieder nicht oder? ;)

Hallo,
nun ja...wenn wir mal Airbags und Gurtstraffer nehmen, dann dürfen wir die Demontage von Lenkrad, allen Türen und den Sitzen nicht beschreiben.
Denn wenn ich einen Sitzstecker oder den Türstecker auseinanderstecke, dann klemm ich ja auch den Gurtstraffer bzw. Seitenairbag ab.
Also ist das im Prinzip das gleiche, als würde ich den Airbagstecker am Lenkradairbag ziehen.
Von daher gehört das ja auch dazu :confused:
So, wenn ihr nun konsequent seid, dann bitte mal fleißig alle Anleitungen für die Demontage der Türen und Sitze löschen. Und zwar im ganzen Forum.
Denn das ist nichts anderes als meine Lenkradbeschreibung.
Oder wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Seht ihr wo das hinführt?

Zitat:

Original geschrieben von hecknbrunza



So, wenn ihr nun konsequent seid, dann bitte mal fleißig alle Anleitungen für die Demontage der Türen und Sitze löschen. Und zwar im ganzen Forum.

Moin.

Zitat aus meinem vorherigen Beitrag.

Zitat:

Sobald der Anbieter von der rechtswidrigen Handlung oder Information Kenntnis erlangt hat, besteht die Pflicht, eine unverzügliche Löschung zu veranlassen.

Ich muss nicht suchen

;)

Gruss TAlFUN

p.s.

Wir machen das nicht um User zu ärgern!

Meine Frage bezog sich auf die Türen und Sitze und war fett geschrieben.
Nicht am Sinn meines Beitrages elegant vorbeigleiten ;)
Das du mich nicht ärgern willst weiß ich doch.
Aber du verstehst hoffentlich was ich meine.
Das Thema ist brisant, da es ja noch weitreichender ist als man zunächst glaubt.

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