Lenksäulenverriegelung
Hallo,😁
ich hab mir vor 6 Wochen einen BMW E91 von einem freien Händler (über mobile.de, ca. 250km entfernt) gekauft. Seit gestern Abend leuchtet im Display die Lenksäulenverriegelung rot auf.
Heute morgen war ich in der Werkstatt meines Vertrauens (freie Werkstatt), die konnten den Fehler allerdings nicht auslesen, der sprang sofort wieder rein. Dann haben die sich mit BMW kurzgeschlossen ob die das reparieren dürfen, dabei kam raus, dass ich in eine BMW Vertragswerkstatt muss. Da das Auto sich aber problemlos starten lässt und auch sonst keine Schwierigkeiten macht, sagte man mir dort dass es nicht sooo eilig ist und normalerweise auch die Gebrauchtwagengarantie in dem Fall greift und keine Kosten auf mich zukommen.
Heute nachmittag war ich in der nächsten BMW Niederlassung. Der Mitarbeiter dort hat nur einen Blick auf die Kontrollleuchte geworfen und gemeint dass zu 75% das "große" Paket gemacht werden muss und es so ca. 800 € kosten würde. Bei dem Alter und der Laufleistung (Bj 2007, ca.125000km) würde BMW da auch nichts mehr auf Kulanz machen, und die Gebrauchtwagengarantie würde da auch nicht greifen. Sein Rat war allerdings er würde nicht zu lange warten, weil bei jedem Starten und somit dem Aufleuchten der Lampe ein Reset gespeichtert werden würde und nach zu vielen würde der Motor blockieren und das Auto lässt sich überhaupt nicht mehr starten. 😰
Kennt sich jemand damit aus, und weiss was ich jetzt machen kann? 😕
12 Antworten
Kannst ja mal in die Suche ELV eingeben. Da findest du alle Antworten.
Momentan läuft hier auch gerade ein aktueller Thread:
http://www.motor-talk.de/forum/umfrage-elv-problem-t4548738.html
Letztendlich muss wohl die Lenksäule getauscht werden.
Und des Guten Willens halber noch einmal die rechtliche Aufklärung dazu... 🙄
Du hast das Fahrzeug von einem Händler gekauft, also mit 12 Monaten Gewährleistung. Als Privatkäufer gibt es die sogenannte Beweislastumkehr, dass heißt, dass in den ersten 6 Monaten nach Kauf grundsätzlich erstmal davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war, es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen. Da dies aber so gut wie nie möglich ist, es sei denn durch extrem teure technische Gutachten, ist das eigentlich ein 6-Monats-Freifahrtsschein, sofern es sich nicht um übliche alters- und laufleistungsbedingte Verschleißmängel handelt.
Die ELV gehört definitiv nicht dazu!!!
Du musst also umgehend eine Mängelanzeige beim gewerblichen Verkäufer machen, da dieser von Gesetzes wegen Nachbesserungsrecht hat. Unterlässt Du dies, kannst Du keinerlei Ansprüche mehr gegen den Verkäufer geltend machen.
Nun kommt es auf den weiteren Verlauf an.
Möglichkeit 1:
Der Händler kommt seiner Nachbesserungsverpflichtung nach und repariert den Mangel. Dann wäre das Thema soweit erledigt.
Möglichkeit 2:
Der Händler erkennt den Mangel an, kann diesen aber selbst nicht beheben und verweist Dich gegen Kostenübernahme an die entsprechende Fachwerkstatt. So lange das funktioniert, kein Problem. Ein Problem wird es erst, wenn das mit der Kostenerstattung nicht funktioniert, denn Auftraggeber der reparierenden Werkstatt bist in aller Regel Du. Heißt, Du musst erstmal in Vorleistung treten und dann hoffen, dass die Kohle vom Verkäufer kommt. Unter Vertragshändlern gleicher Marken wird das oft und gerne intern geregelt, aber in dem Fall wohl eher nicht.
Möglichkeit 3:
Der Verkäufer verweigert sich von Grund auf der Mängelbeseitigung. Dann kannst Du gleich eine Werkstatt deines Vertrauens aufsuchen, den Mangel beheben lassen und dann die Kosten beim Verkäufer gerichtlich geltend machen. Der Weg ist natürlich lang und steinig, bis man die Kohle dann mal wieder zurück hat.
Ich verweise hier nochmals auf die Schiedsstelle der Kfz-Innung, möchte das Thema aber nicht nochmal von Grund auf neu aufrollen. Kurz gesagt, handelt es sich bei dem Verkäufer um eine Markenwerkstatt und nicht um einen 08/15-Ali-Hinterhofhändler, so stehen die Chancen gut bis sehr gut, auf diesem Wege die Kohle ohne Gericht- und Anwaltskosten vom Verkäufer zurückerstattet zu bekommen.
Auf die Möglichkeiten zur Wandlung gehe ich hier mal nicht ein, wird wegen einer defekten ELV wohl kaum wer gebrauch davon machen. Ersatzweise kann aber eine Kaufpreisminderung in Ansatz gebracht werden, wobei sich das von den zuvor genannten Möglichkeiten nichts nehmen wird. Am Ende kommt es aufs Gleiche raus - also Rückzahlung in Höhe der Reparaturkosten.
Bei mir leuchtete die Anzeige zuerst grün,später würde sie dann irgendwann rot leuchten und der Wagen nicht mehr anspringen.Bei mir war die Verriegelung defekt,sprich Lenkradschloß ...getauscht wurde die komplette Lenksäule weil man das Schloß nicht einzeln tauschen konnte.Kostete mich ca 650 € ...
Zitat:
Original geschrieben von weberschiffchen
Bei mir leuchtete die Anzeige zuerst grün,später würde sie dann irgendwann rot leuchten und der Wagen nicht mehr anspringen.Bei mir war die Verriegelung defekt,sprich Lenkradschloß ...
Grün
?
Du meinst sicher
gelb
...
@TE
Neo hat´s gewohnt perfekt erklärt - auf zum Händler !
Zitat:
Original geschrieben von sambob
Grün ?Zitat:
Original geschrieben von weberschiffchen
Bei mir leuchtete die Anzeige zuerst grün,später würde sie dann irgendwann rot leuchten und der Wagen nicht mehr anspringen.Bei mir war die Verriegelung defekt,sprich Lenkradschloß ...
Du meinst sicher gelb...@TE
Neo hat´s gewohnt perfekt erklärt - auf zum Händler !
Dann war es eben gelb ...
Gibt gelb UND/ODER rot
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=681763
Danke bis hierher erstmal für eure hilfreichen Antworten 🙂
Heute morgen habe ich den Händler angerufen, und er hat uns zugesagt, dass für uns keine Kosten entstehen werden, wenn die Gebrauchtwagengarantie es nicht übernimmt, lässt er das Auto abholen und auf seine Kosten reparieren.
Zitat:
Original geschrieben von Finchen007
Danke bis hierher erstmal für eure hilfreichen Antworten 🙂
Heute morgen habe ich den Händler angerufen, und er hat uns zugesagt, dass für uns keine Kosten entstehen werden, wenn die Gebrauchtwagengarantie es nicht übernimmt, lässt er das Auto abholen und auf seine Kosten reparieren.
Hallo,
ich fahre einen E92 325i Ezl 05.2007. Bei mir wurde die ELV auch getauscht. Hatte das Auto im August 2010 gekauft und am 23.12.2010 kam die Fehlermeldung das erstemal. Bei mir wurde alles ohne Probleme von der Gebrauchtwagengarantie bezahlt.