Lenkradwechsel - Originalteil TÜV-Eintragung?
Hallo,
ich habe zu dem Thema leider nichts gefunden.
Ich plane bei meinem Audi S5 MJ 18 das Originallenkrad, welches es ja meines Wissen zu dieser Zeit nur in Glattleder gab, gegen das Originallenkrad, welches an den Seiten perforiertes Leder hat, zu tauschen. Im Facelift ist es teilweise glaube auch drin.
Nun zu meiner Frage.
Muss das Lenkrad dann eingetragen werden, weil es ja zu der damaligen Zeit so nicht konfigurierbar war, oder hat das Teil eine generelle Typen-Zulassung für den F5 und da muss man garnichts machen?
Habe da bis jetzt noch nichts eindeutiges lesen können.
Vielen Dank
15 Antworten
Der vor Facelift A5 S line hatte die Seiten in perforiertem Leder. Einzutragen ist da nichts.
Ja okay, dies ist ja aber ein A5 vfl und da das perforierte für den S5 nicht so konfigurierbar war zu diesem Zeitpunkt. Ich weiß auch nicht, ob der A5 die gleiche Typen-Genehmigung wie der S5 hat.
Also beim A5 war es damals so konfigurierbar aber beim S5 nicht. Deswegen halt die Frage, trotzdem eintragungsfrei??
Typengenehmigung ist unverändert und zugehörige Ersatzteile benötigen keine Eintragung.
Das ist eine super Frage - das Thema ist komplex - hier der Versuch einer Zusammenfassung.
Jedes Fahrzeug braucht in Summe eine Betriebserlaubnis. Es gibt iA 3 Pfade zur Betriebserlaubnis.
1) Der Hersteller holt diese Betriebserlaubnis über eine AG-Typgenehmigung für eine Fahrzeugplatform mitsamt aller zulässigen Ausstattungsvarianten ein - dieser Vorgang heisst "Homologation". Die Typgenehmigung wird in D vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt. Die Grundlage dafür bildet für das Fahrzeug in dieserAbhandlung die RICHTLINIE 2007/46/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES.
In Artikel 3 der Richtlinie ist das Originalteil definiert als ein Teil,"das/die nach den Spezifikationen und Produktionsnormen gefertigt wird, die der Fahrzeughersteller für die Fertigung von Teilen oder Ausrüstungen für den Bau des betreffenden Fahrzeugs vorschreibt."
Die nächste Frage ist, ob das Lenkrad durch die Richtlinie erfasst ist. Hier ist die "Betätigungseinrichtung" der Lenkung - also auch das Lenkrad - in der Typgenehmigung im Teil I erfasst.
Laut Teil II der Richtlinie muss der Hersteller "für Fahrzeugversionen die zulässigen Kombinationen von Merkmalen, für die in Teil I Mehrfachangaben gemacht wurden" angeben. So werden dann Varianten freigegeben.
2) Alternativ (meistens bei Fremdherstellern) gibt es eine Allgemeine Betriebserlaubnis für ein Ausstattungsmerkmal, wo der Fremdhersteller mittels Prüfung eine Freigabe eingeholt hat unter bestimmten Einschränkungen eine Änderung am homologierten Fahrzeug durchzuführen. Im Wesentlichen wird hier zwischen ABE, EG-Kennzeichnung und Teilegutachten unterschieden. IA ist eine Anbauabnahme nach §19(3) StVZO erforderlich, außer wenn dies in der ABE durch eintragungsfreiheit explizit vermerkt ist. (Hier eröffnet sich ein Sumpf, wenn mehrere Änderungen durchgeführt werden, der hier nicht weiter zur Sache beiträgt.)
3) Letztlich gibt es noch die Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO.
Die Variante Anbauabnahme wird nicht klappen, da Du von Audi keine ABE bzw kein Teilegutachten erhalten wirst. (Die EG Kennzeichnung wird nach meinem Kenntnisstand für Teile wie Scheinwerferglas etc benutzt und ist beim Lenkrad nicht zutreffend.) Ebenso kann ich mir nicht vorstellen, wie man eine Einzelabnahme argumentieren könnte. Wichtige Aspekte, ob zB der Airbag mit dem Steuergerät zusammenpasst, kann man ja als Endkunde nicht erheben und darlegen.
Da es sich um ein Lenkrad des Herstellers handelt - also ein "Originalteil", hast Du mEn nur ein Chance wenn dieses als zulässige Kombination im Rahmen einer Homologation freigegeben wurde. Dies sollte der Händler über die Fahrgestellnummer und die Teilenummer des Lenkrades feststellen können. (Dies sollte auch über Erwin klappen, aber das habe ich selbst noch nicht gemacht.)
Wenn das Lenkrad "passt", aber nicht in der Kombination mit dem Fahrzeug freigegeben ist, wäre es eine unzulässige Änderung. Beim Lenkrad ist es ja klar, bei anderen Teilen, wie zB beim Scheibenwischer, nicht so sehr ...
Ich hoffe, das hilft, und die Zusammenfassung und Argumentation ist halbwegs klar (ansonsten bitte gerne Anmerkungen machen).
Vielen vielen Dank für deine ausführliche Darstellung.
Du hast es sehr verständlich geschrieben.
Und genau aus diesem Grund habe ich mein Anliegen hier rein geschrieben.
So wie du es geschrieben hast, ist die Homologation ein wirklich aufwendiges Verfahren. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Hersteller dies für ein Facelift erneut macht.
Da jetzt aber beim Facelift-S5 genau dieses Lenkrad konfigurierbar ist, würde das ja bedeuten, dass dieses Lenkrad auch dort drin enthalten ist, vorausgesetzt natürlich es gibt für das VFL und das FL keine 2 Homologationen.
Mhh sehr komplexes Thema für ein bisschen Lenkrad xD
Doch. Ich denke das Lenkrad ist homologiert - es ist nur ein anderer Bezug drauf. Das wird iW mit einer Variante erledigt. Wie @spuerer schon vermerkt hat, gibt es bei zugelassenen Originalteilen keine Eintragung.
Ob es konfigurierbar ist oder nicht, sagt nichts aus. (Ob die Rückbank zwei- oder dreisitzig ist, ist konfigurierbar, aber trotzdem ist es nicht zulässig, die Rückbank später auszutauschen.)
Wenn Du pingelig sein willst, musst Du das einfach prüfen.
Als Absicherung könnte man bei Audi schriftlich anfragen, ob es erlaubt ist.
Als Beispiel mal zwecks Umbau;
https://www.k-electronic-shop.de/.../...twippen-Tiptronic-Lenkrad.html
Oder;
https://www.k-electronic-shop.de/.../...izung-beheizbares-Lenkrad.html
".....
Die Nachrüstung der Originalen Lenkradheizung / des Lenkrades mit integrierter Lenkradheizung ist möglich bei allen AUDI A5 / S5 / RS5 F5 Modellen aller Baujahre (Vor-Facelift / Facelift) mit verbauten runden oder abgeflachten 3- oder 4 Speichen Lenkrad.
Wir liefern das je nach Fahrzeug passende Lenkrad.
Anhand der im Bestellvorgang eingegebenen Fahrgestellnummer liefern wir das identische Lenkrad (Nahtfarbe, Lederfarbe, Airbagaufnahme usw.) wie aktuell verbaut nur mit zusätzlicher Lenkradheizung.
....."
Von TÜV/Abnahme/Eintragung lese ich da so weiter nichts raus.
Geht es Dir nur um das Leder bzw. den Bezug ?
Neu Beziehen kommt nicht in Frage?
Müsstest halt ggf. Falls kein Lenkrad im Austausch verfügbar ist ein paar Tage auf das Auto verzichten.
Anbieter gibt es genug, Preislich je nachdem 150-300€ und mehr
edit
Ja ich werde da mal anfragen. Allerdings ist mir eingefallen, dass Audi ja damals schon Audi Exclusive angeboten hat, wo man sein Lenkrad nach Belieben ändern konnte und ich glaube nicht, dass dort für jedes Lenkrad das Verfahren nochmal erneut durchgeführt wurde.
Von daher denke ich, dass was @spuerer und @KnatterNick geschrieben haben und es für alle Lenkräder freigegeben ist, mir schon am logischsten erscheint…
Das ist ein gutes Beispiel. Bei der Typgenehmigung werden technische Merkmale vorgebracht, also zB ein Lenkrad mit einem Durchmesser von bis usw. - alle Varianten, die diese Merkmale aufweisen, sind damit für den Hersteller genehmigt. Die Lenkradheizung oder auch der Bezug sind hier nicht von Bedeutung. Wichtig ist, dass die wesentlichen technischen Eigenschaften (Größe, Airbagaufnahme, Montage, usw) erhalten bleiben, was bei einem Originallenkrad von Audi sicher der Fall sind wird. Wenn Audi keine zulassungsrelevanten Eigenschaften verändert hat, kann man es einfach montieren. Normalerweise werden bei zulassungsrelevanten Änderungen auch Maßnahmen ergriffen, um einen Fehleinbau zu verhindern. Wenn Du mehr (juristische) Sicherheit willst, die Dir jemand anderer gibt, bleibt nur anzufragen.
Er hat im A4 B9 ein RS4 Lenkrad nachgerüstet und ist zum TÜV:
https://www.motor-talk.de/.../lenkrad-tauschen-t6255071.html?...
Um Gottes Willen, was für ein Aufwand für faktisch das identische Lenkrad. Gut der TÜV trägt das dann mit Sicherheit ein, der weiß ja auch aus dem Stegreif nicht, ob eben dieses Lenkrad ebenfalls homologisiert ist.
Ich habe mal vom Lenkradkranz dem Metall die eingestanzten Nummern vom verbauten Lenkrad und dem was einzubauen gilt, verglichen. Es sind beides die identischen Nummern auf dem Metall.
Links steht immer die 2737. Bei dem nicht abgeflachten steht dort zum Beispiel die 2725.
Es ist das gleiche Lenkrad. Wenn ich bei dem alten neues Leder bezogen hätte müsste da auch nichts eingetragen werden.
So habe mal mit dem Audi-Zentrum telefoniert.
Laut meiner FIN kann er nur das eine original verbaute Lenkrad bestellen.
Darauf hin habe ich Ihn mal darauf angesprochen.
Er sagt, dass es nur Probleme geben kann bezüglichBE und auch beim Einbau, wenn man zb. ein Lenkrad aus einem anderen Modell nimm zb. A1, auch wenn es augenscheinlich das selbe ist.
In meinem Fall wäre es völlig egal welches Lenkrad vom A5/S5 man einbaut und bestellt so lange es aus der gleichen Typenklasse also aus der A5 F5 Reihe kommt und da muss auch nichts eingetragen werden…
wenn er 'ne richtige Teilenr hat, kann er das auch ohne FIN bestellen...kann man ja auch online bestellen...
...ist nur nicht so einfach für ihn, da er dann selber raussuchen muss, da keine FI Funktion im Teilekatalog möglich ist.