Lenkrad zittert bei 130 km/h

Volvo V90 P

Moin,

bei meinem V90 zittert seit Aufziehen der Sommerreifen (Mitte April) das Lenkrad ab ca. 130 km/h.

Nun wurden die Sommerräder 3 x ausgewuchtet, ohne Erfolg. Schlussendlich hat mein Händler gestern die Winterreifen aufgezogen, um in Ruhe die Sommerreifen prüfen zu können.

Es ist jetzt wesentlich besser, dennoch spüre ich ab 130 km/h immer noch ein leichtes Zittern im Lenkrad, verbunden mit einem minimalen Wackeln des Fahrzeugs.

Hatte jemand schonmal so etwas?

Eigentlich dachte ich, es liegt an den Reifen, aber komplett weg ist es nun immer noch nicht... Hatte keine Bordsteinberührungen, Aufsetzer o.ä.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,
ich fahre derzeit einen Superb 2 und auch dieser zittert zwischen 130km/h und 160km/h. Auch hier laborieren diverse Besitzer im Umfeld der Vorderachse herum, mit mehr oder minder gutem Erfolg. Eigentlich hatte ich den V90 fest auf der Liste der potentiellen Nachfolger für den Superb... auf Reifen-Und-Schüttel-Lotto hatte ich aber definitiv keine Lust mehr.

Eine Theorie habe ich aber und möchte sie mit euch teilen: Beim Superb ist die Vorspur an der Vorderachse in Toleranzlage fast null... Der hat daher teilweise kaum Vorspur. Es gibt daher keine oder nur sehr geringe Kräfte, die geometrischen Fehlern oder Unwuchten gegenüber stehen. Ich werde bei meinem mal versuchen etwas mehr Vorspur einzustellen. Ich berichte euch, ob das was bringt.

Wie sieht das beim V90 aus? Hat jemand evtl. ein Vermessungsprotokoll?

Die Vorspur reduzieren die Hersteller aus meiner Sicht, da die Fahrzeuge dadurch leichter rollen. Das dürfte eine sehr preiswerte Methode sein, ein paar Gramm CO2 zu holen. Das ist mal meine Theorie... Jetzt müssen wir mal prüfen, ob da was dran ist. Evtl. ist ja auch jemand aus der Fahrwerksentwicklung hier und kann diesen Gedankengang mal beurteilen.

Zitterfreie Grüße

Luerch

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Zitat:

@volvocitroen schrieb am 17. April 2019 um 17:22:12 Uhr:


Dann wären die Wellen der nächste Schritt.
Meines Wissens gibt es da ein Schreiben von Volvo zu.

Hat nicht bei @Elkman dieser Schritt die erhoffte Ruhe gebracht?

genau !

Bei mir brachte das neue Vermessen der Achsen die Ruhe, die der Volvo sonst hatte. Ist einfach, kann die Werkstatt und kostet einen Stundensatz. Lt. meinem 🙂 Standardprogramm bei so einem Fehler und nicht der Aufregung wert.

Bin jetzt das erste Mal 700 km an einem Stück gefahren. Alles super komfortabel, aber es entsteht der Eindruck, dass der Wagen recht empfindlich auf den Fahrbahnbelag reagiert, teils auch mit Vibration.

Schöne neue HightTech Welt.

Hallo,

kurze Rückmeldung: Jegliche weitere Nachbesserung und Alternativen Vorschläge werden abgelehnt. Die Klageschrift hinsichtlich des Mangels und der Aufwandsentschädigung wird formuliert....

Ob wir diese Ansprüche zeitversetzt geltend machen, steht noch; einen Gutachter habe ich bereits.

Michael

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Zitat:

Hallo,

kurze Rückmeldung: Jegliche weitere Nachbesserung und Alternativen Vorschläge werden abgelehnt. Die Klageschrift hinsichtlich des Mangels und der Aufwandsentschädigung wird formuliert....

Ob wir diese Ansprüche zeitversetzt geltend machen, steht noch; einen Gutachter habe ich bereits.

Michael

Nabend Michael,

nach einer Weile Forendurchsuchen bin ich auf diesen Thread gestoßen. Habe genau das gleiche Problem wie du, inklusive einem Händler, der auch partout nicht einsehen möchte, dass es das nicht sein kann...

Gleiche Problem hier, V60 II T5 mit 20 Zoll Felgen, das Lenkrad vibriert bei Tempo 130 stark, ich möchte schon sagen flattert.
2 mal gewuchtet, keine Verbesserung.
18 Zoll Felgen rauf, keine Verbesserung.
Anderer T5 mit 18 Zoll, selbe Problem. WTF... ich mein Fakt ist: Es ist ein superteures Fahrzeug von einem Premiumhersteller, zumindestens denke ich, dass das der Anspruch von Volvo ist.

Der Anspruch aller Premiumhersteller ist erstmal, Dein Geld auf ihr Konto zu transferieren.

Danach werden die nötigsten Mängel missmutig angegangen, bei schwierigen Sachverhalten auch gerne mal auf mangelnde Ausdauer des Betroffenen gehofft, da eine rechtliche Auseinandersetzung sicher Jahre dauert und man vor einem deutschen Richter nie weiß, wie sowas ausgeht.

Die Beweislage ist halt sehr kompliziert. Normalerweise dürfte man das Auto mit dem vorliegenden Mangel bis zur Begutachtung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen in keinster Weise verändern.

Das bedeutet, man fährt mit dem vorliegenden Mangel - mit vor Wut dickem Hals - jahrelang durch die Gegend.

Noch spannender wird es, wenn es ein Leasingauto ist und das Verfahren nicht vor der Rückgabe des Autos abgeschlossen ist.

Dazu braucht man Nerven wie Drahtseile, das wissen die und sitzen vieles einfach aus.

Gruß Thomas

Hallo,

eine weitere kurze Rückmeldung von mir: Mittlerweile war ich bei 2 Gutachten, die mir informell mitteilten, mein Zittern im Kfz wahrzunehmen. Allerdings stellt sich - wie oben bereits angedeutet - im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens die Sachlage nicht si einfach dar: Sicherlich wird ein Gerichtsgutachter bestellt werden; zuvor beauftragte Gutachten werden wohl nur geringen oder keine Beweiskraft vor Gericht haben. Im Hinblick auf die Aufwendungen, meiner verbleibenden Leasingrestlaufzeit von mittlerweile nur noch 13 Monaten, riet man mir aus wirtschaftlichen Gründen von eine Klage ab. Die Einschätzung kann in diesem besagten Falldurch einen Gerichtsgutachter anders ausfallen; vorher dargelegte Argumente/Gutachten kosten mich noch Geld (und übersteigen wohl auch die Summe meine Leasingraten für die 13 Monate) und haben wenig Aussicht auf Erfolg.

Mein Anwältin beschränkt sich derzeit auf die Eintreibung des Aufwandsersatzanspruchs. Detaillierte Info zum Vorgang, Händler etc. möchte ich nur per PN austauschen.

Michael

Zitat:

@ron7n schrieb am 21. Mai 2019 um 23:53:57 Uhr:



Zitat:

Hallo,

kurze Rückmeldung: Jegliche weitere Nachbesserung und Alternativen Vorschläge werden abgelehnt. Die Klageschrift hinsichtlich des Mangels und der Aufwandsentschädigung wird formuliert....

Ob wir diese Ansprüche zeitversetzt geltend machen, steht noch; einen Gutachter habe ich bereits.

Michael

Nabend Michael,

nach einer Weile Forendurchsuchen bin ich auf diesen Thread gestoßen. Habe genau das gleiche Problem wie du, inklusive einem Händler, der auch partout nicht einsehen möchte, dass es das nicht sein kann...

Gleiche Problem hier, V60 II T5 mit 20 Zoll Felgen, das Lenkrad vibriert bei Tempo 130 stark, ich möchte schon sagen flattert.
2 mal gewuchtet, keine Verbesserung.
18 Zoll Felgen rauf, keine Verbesserung.
Anderer T5 mit 18 Zoll, selbe Problem. WTF... ich mein Fakt ist: Es ist ein superteures Fahrzeug von einem Premiumhersteller, zumindestens denke ich, dass das der Anspruch von Volvo ist.

ich wundere mich, dass Anwälte eingeschaltet werden müssen.
Mein V60 hatte ( Betonung liegt auf der Vergangenheit ) auch dieses Zittern. Wurde aber im Rahmen von mehreren Besuchen bei meinem 🙂 beseitigt - auf Garantie.
Wie schon eine Kilometer vorher geschrieben, lag es in meinem Fall an den Antriebswellen.

Es scheint wohl stark von der Servicebereitschaft des einzelnen Händlers abzuhängen.

Da ja nicht der Händler, sondern Volvo die Gewährleistungsnasprüche erfüllen muss, frage ich mal nach, ob die Betroffenen hier schon mal die Werkstätten bzw. Händler gewechselt haben ?

Es kann auch anders sein:
V90 CC D4 AWD mit Luftfederung und 4C ausgeliefert Ende Januar mit den dazugekauften Volvo Winterrädern, 18 Zoll Goodyear
Leichtes Zittern bei über 100 km/h je nach Fahrbahnbelag, aber aus meiner Sicht noch gerade tolerierbar

Wechsel auf die ab Werkmontierten Sommerreifen, ebenfalls 18 Zoll:
Überraschung: Völlig verändertes Auto, kein Zittern, endlich der erwartete Komfort. Bei 4C endlich das Fahrverhalten, dass ich bei meinem ersten V60 MY 2012 hatte. Wie das alles zusammen nur durch den Reifentausche geschehen kann?

Was da insgeamt passiert und was die Hersteller und Händler nicht in den Griff bekommen oder uns nicht verraten, ist mir wirklich schleierhaft.

Hallo @elkmann,

Du kannst Dich gerne wundern, doch konnte

-Händler 1 das Problem erkennen, aber nicht weiterhelfen,
-Händler 2 zwar helfen jedoch nicht das Problem nicht behoben, der Auslieferer bestätigte zunächst das Problem nach diesem Besserungsversuch),
-Händler 3 (Auslieferer) eine Besserung aber keine Beseitigung herbeiführte und
- Volvo sich direkt nicht zuständig fühlt.

Daneben ist der Aufwandsersatz in der Diskussionen; sämtliche Schadensminderungsmöglichleite bot ich zuvor an.

Jetzt sollte es klar sein... ; ich wundere mich über das Abwehrverhalten auch.

Michael

Also ich persönlich sehe es nun auch nicht als meinen Job an, a) Händler zu suchen und b) denen auch noch behilflich zu sein bei dem Problem.

Fakt ist: Werkstatt kann dabei laut Aussage des Werkstattmeisters nicht helfen. Fakt ist auch, ein zweiter V60 hatte das gleiche Problem.

Für mich stellt es sich nun so dar, dass das Auto, so schön es auch ist, nicht nutzbar ist! Wenn ich mir überlege, im Sommer nach Italien über 1000km... da werde ich ja bescheuert mit dem Lenkrad (speziell wo unsere Nachbarn auch noch genau das Tempo als Maximum nehmen 😁)

Von daher, ich weiß nicht mal so recht, an wen ich mich wenden soll... Volvo direkt, die fragen den Händler, der sagt "Stand der Technik" und dann bin ich so weit wie vorher.

Bleibt ja eigentlich nur klagen... vor allem bei mir sind es noch 30 Monate Leasing, das sehe ich nicht ein! Die Kiste kostet teuer Geld, also soll sie auch die MINDESTFUNKTIONEN erfüllen!

Von daher, wenn es nicht änderbar ist, möchte ich den Wagen wieder zurückgeben, bzw. Rückabwickeln.

Und Autobahntempo fahren ohne Vibration gehört dazu... also sry, ich bin ja schon alles gefahren VW, AUDI, ALFA ROMEO... kein anderer Hersteller hatte so ein Problem.

Und dann muss man sich noch verarschen lassen... ja sind bestimmt die Niederquerschnittsreifen, oder der Lane Assist, dann wurden angeblich Probefahrten gemacht, die nie stattfanden (Oncall das alte Stasiteil)

Vielleicht wäre ja eine SAMMELKLAGE noch interessant?!

Bevor die Betroffenen klagen, könnte man mal über ein sog. selbständiges Beweisverfahren nachdenken. Dabei wird ein Gutachter vom Gericht bestellt, was deutlich schneller geht, als in einem „echten“ Klageverfahren.

In dem Verfahren würden dann sinngemäss folgende Beweisfragen, die der Sachverständige beantworten muss, gestellt:

1. Ist es zutreffend, dass in dem Lenkrad des Volvo XYZ mit der Fahrgestellnummer.... in dem Geschwindigkeitsbereich.... ein Zittern zu verspüren ist?
2. Falls dies so ist:
a) was ist die Ursache?
b) entspricht dies dem Stand der Technik?
c) welche Massnahmen sind notwendig, um das Zittern zu beseitigen?
d) wie hoch sind die Kosten für diese Massnahmen?

Das mal grob so hingeschrieben; Eure Anwälte können das bestimmt schöner formulieren 😉

Danke für den Hinweis, ich werde dies mal anregen.

Michael

Zitat:

@frank9-5 schrieb am 22. Mai 2019 um 19:9:17 Uhr:


b) entspricht dies dem Stand der Technik?

😁

Genau mit diesem Argument kommen Verkäufer auch immer, wenn was schief läuft: "Das ist Stand der Technik". Ich sage dann immer: "Wenn du nicht aufklären kannst, verwirre deinen Gegenüber wenigstens" 😛

Zitat:

@frank9-5 schrieb am 22. Mai 2019 um 19:09:17 Uhr:


Bevor die Betroffenen klagen, könnte man mal über ein sog. selbständiges Beweisverfahren nachdenken. Dabei wird ein Gutachter vom Gericht bestellt, was deutlich schneller geht, als in einem „echten“ Klageverfahren.

In dem Verfahren würden dann sinngemäss folgende Beweisfragen, die der Sachverständige beantworten muss, gestellt:

1. Ist es zutreffend, dass in dem Lenkrad des Volvo XYZ mit der Fahrgestellnummer.... in dem Geschwindigkeitsbereich.... ein Zittern zu verspüren ist?
2. Falls dies so ist:
a) was ist die Ursache?
b) entspricht dies dem Stand der Technik?
c) welche Massnahmen sind notwendig, um das Zittern zu beseitigen?
d) wie hoch sind die Kosten für diese Massnahmen?

Das mal grob so hingeschrieben; Eure Anwälte können das bestimmt schöner formulieren 😉

Leute, vergesst es, so gut es eben geht. In meinem Fall ein ruckelndes Automatik Getriebe im 500er. Nichts Bedrohliches, aber viel nerviger, als ein zitterndes Lenkrad (hatte der 500er mit Allrad im Übrigen auch, je nach Laune mehr oder weniger) Ich hatte die Rechtschutz im Rücken, einen eigenen und einen vom Gericht bestellten Gutachter. 1. wurde 2x bestätigt, 2.a konnte vermutet, aber ohne OP, die Tage bis Wochen gedauert hätte, nicht eindeutig geklärt werden. Es ging um 3-5 TEUR, das 4fache haben Anwälte, Gutachter und Gerichte verschlungen. Nach 7(!) Jahren durch 2 Instanzen war ich am Ende froh, dass es vorbei war.

Ergebnis: Abgeschmettert, da ich nach Meinung des Gerichts die Ursache hätte klar definieren müssen, eine Krähe hackt der anderen nunmal kein Auge aus, Amts- und Landgericht am Ort des Händlers 700km entfernt, versteht sich.

In Addition die seelische "Belastung", dass man über Jahre nicht weiß, wie die Sache am Ende ausgeht. Mein RA war über den Ausgang auch von seiner Zunft enttäuscht. Es gibt Fälle, die stehen schlecht oder 50/50, bei diesem ging es eigentlich nur um das Wie und Anteile.

Das ganze Gestreite war am Ende nur rausgeschmissenes Geld der Allianz, die mich im Übrigen immer unterstützt hat, das machen die nicht ohne Erfolgsaussichten.

Mein Tipp aus eigener, leidvoller Erfahrung: versucht alles, um die OP in Zusammenarbeit mit dem Händler abzuschließen. Wenn das nicht funktioniert, trennt Euch von dem Wagen so bald wie möglich.

MfG Paule

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