Lenkrad umrüsten auf das MJ 2018

Mercedes E-Klasse W213

Hallo liebe Freunde
Hab in Moment das alte Lenkrad von 2017 bei mir drin
Würde aber gerne das von 2018 einbauen
Das der Tempomat weiter am Hebel bleibt ist mir klar ! Und gefällt mir persönlich besser
Ist es möglich das neu Lenkrad einzubauen?

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Ja das ist möglich. Entweder weiß man es selbst und kann es oder muss halt zu einer Werkstatt die das macht.

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Frickeln geht natürlich immer - erhöht aber die Risiken immens.

Zitat:

@Legolas schrieb am 19. Januar 2020 um 17:39:12 Uhr:



Zitat:

@Flodder schrieb am 19. Januar 2020 um 17:08:12 Uhr:



Abgesehen davon; Hut ab das Du das selbst machst, hast echt Eier ;-) (darf man das heute noch schreiben?..)

an eine Frau? Hört sich komisch an... 😉

VG,
P.

Das stimmt 🙂)))

Ich kann mir nicht vorstellen, das MB innerhalb einer Baureihe die Aufnahme für das Lenkrad ändert - das wäre das erste mal. Nach meinen Informationen ist die Paste für die Schraubensicherung der Befestigungsschraube des Lenkrades zu erneuern (Paste blau, gibt es in jedem Fachgeschäft für Fahrzeugzubehör) und das Drehmoment der Schraube einzuhalten. Alternativ kann man auch eine neue Schraube kaufen. Während der Arbeiten ist natürlich der Fahrzeugzustand in "Schlüsselstellung 0" zu bringen, ich würde den Funkschlüssel einfach mind. 10m weglegen. So kann mit dem Airbag nichts passieren. Wenn der Tipp mit dem Lenkwinkelmodul stimmt und der Freundliche anschliessend die Codierung prüft / anpasst, warum sollten dann die Lenkradtasten nicht funktionieren?
Ich finde es toll, wenn man auch mal ein wenig Eigeninitiative und Innovationsfreude zeigt - würde so manchem Service Berater der MB Service Partner auch guttun...

https://www.motor-talk.de/.../...kradesign-ab-mitte-2018-t6455061.html

6 Seiten zum Thema vom Ende des letzten Jahres...

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Zitat:

@Leis_MB schrieb am 20. Januar 2020 um 08:07:38 Uhr:


Ich finde es toll, wenn man auch mal ein wenig Eigeninitiative und Innovationsfreude zeigt...

Das ist im Allgemeinen sicherlich zu begrüßen - in diesem Fall ergeben sich daraus allerdings sicherheitsrelevante und versicherungsrechtliche Probleme, deren mögliche Folgekosten man nicht unterschätzen sollte - abgesehen davon, daß sie in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 20. Januar 2020 um 11:49:55 Uhr:



Zitat:

@Leis_MB schrieb am 20. Januar 2020 um 08:07:38 Uhr:


Ich finde es toll, wenn man auch mal ein wenig Eigeninitiative und Innovationsfreude zeigt...

Das ist im Allgemeinen sicherlich zu begrüßen - in diesem Fall ergeben sich daraus allerdings sicherheitsrelevante und versicherungsrechtliche Probleme, deren mögliche Folgekosten man nicht unterschätzen sollte - abgesehen davon, daß sie in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

Die Argumentation ist nicht von der Hand zu weisen und auch in diesem Fall gilt, wenn man selbst an seinem Fzg. Hand anlegt trägt man auch für alle Folgeeffekte und -Schäden die Verantwortung - das kann aber auch beim Reifenwechseln passieren, wenn man einem Fehler macht - und es haben schon einige ohne Probleme einen Lenkradtausch selbst Modell übergreifend durchgeführt: solange man dafür Originalteile verbaut und weiß was man tut ist das Risiko auch nicht größer, als beim Reifenwechseln....

Zitat:

@Drahkke schrieb am 20. Januar 2020 um 11:49:55 Uhr:



Zitat:

@Leis_MB schrieb am 20. Januar 2020 um 08:07:38 Uhr:


Ich finde es toll, wenn man auch mal ein wenig Eigeninitiative und Innovationsfreude zeigt...

Das ist im Allgemeinen sicherlich zu begrüßen - in diesem Fall ergeben sich daraus allerdings sicherheitsrelevante und versicherungsrechtliche Probleme, deren mögliche Folgekosten man nicht unterschätzen sollte - abgesehen davon, daß sie in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

Welche Art von versicherungsrechtliche Problemen ergeben sich denn da ?

Es scheiden sich wie immer die Geister, ob die ABE des Fzgs. und damit dessen Versicherungsschutz erlischt wenn man Originalteile verbaut, die nicht ab Werk verbaut waren oder erst später in dieses Modell eingeflossen sind oder gar von einem anderen Modell stammen...
Dazu ist mir aber keine Rechtssprechung bekannt.

Wenn es ein originale Einbauteil ist, was noch zusätzlich in der Werkstatt mit Rechnung eingebaut wurde (in dem Falle würde ich dann sicher zu MB gehen)... warum sollte es da Probleme geben?

Zitat:

@e220stein schrieb am 20. Januar 2020 um 13:23:47 Uhr:


Wenn es ein originale Einbauteil ist, was noch zusätzlich in der Werkstatt mit Rechnung eingebaut wurde (in dem Falle würde ich dann sicher zu MB gehen)... warum sollte es da Probleme geben?

In diesem Fall gibt es kein Problem, da die Werkstatt

1. Mitarbeiter mit entsprechendem Sachkundenachweis beschäftigt

und

2. für ihre Arbeit haftet und Gewährleistung übernimmt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 20. Januar 2020 um 13:25:43 Uhr:



Zitat:

@e220stein schrieb am 20. Januar 2020 um 13:23:47 Uhr:


Wenn es ein originale Einbauteil ist, was noch zusätzlich in der Werkstatt mit Rechnung eingebaut wurde (in dem Falle würde ich dann sicher zu MB gehen)... warum sollte es da Probleme geben?

2. für ihre Arbeit haftet und Gewährleistung übernimmt.

Das gilt aber nur für den Fall, dass ein Fehler beim Einbau gemacht wird.
Ob die Kombination Fzg.-Lenkrad der ABE und damit der StVZO entspricht bleibt in der Verantwortung des Halters.

Ich kann das umbauen für mich persönlich überhaupt nicht nachvollziehen. Sicher das neue Lenkrad sieht gut aus, das einzige was mir daran besser gefällt als zum "älteren" Modell ist die Lautstärkereglung, alles andere gefällt mir nicht besonders gut, aber das ist ja nur meine Meinung.

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 20. Januar 2020 um 13:33:47 Uhr:


Das gilt aber nur für den Fall, dass ein Fehler beim Einbau gemacht wird.
Ob die Kombination Fzg.-Lenkrad der ABE und damit der StVZO entspricht bleibt in der Verantwortung des Halters.

Richtig.

Eine Werkstatt mit Sachkompetenz wird den Kunden aber darauf hinweisen, falls die Kombination Fahrzeug/Lenkrad nicht der ABE und damit der StVZO entspricht.

@Martin E240T ich bleibe dabei. Klar, das Zubehörteil braucht eine ABE, ob das dann mit dem Fahrzeug passt, muss ja Mercedes wissen. Sonst dürfte ich ja keinen anderen Grill, keine anderen Endrohre oder sonstige Teile einbauen (lassen), die z.B. im Onlineshop von Kunzmann verkauft werden. Oder habe ich jetzt keine ABE mehr, weil ich schwarze Auspuffblenden und AMG Türpins verbaut habe? Da muss es eine Regelung geben und für mich ist das zur Zeit eine ABE und damit eine Zulassung für das Fahrzeug. Wenn es die nicht braucht und nicht eintragungspflichtig ist, geht das auch so. Deswegen müssen Felgen vom Zubehör z.B. eingetragen werden, ein Heckspoiler aber z.B. nicht (wenn er für das Fahrzeug passt).

Zitat:

@e220stein schrieb am 20. Januar 2020 um 13:42:10 Uhr:


...ob das dann mit dem Fahrzeug passt, muss ja Mercedes wissen.

Das zweifelt wohl niemand an. Schließlich hat der Fahrzeughersteller die Musterzulassung für alle unter sicherheitstechnischen Aspekten möglichen Kombinationen erhalten.

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